Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mo Nov 17, 2025 5:46

Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

Antwort erstellen
43 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Rapp » So Mär 03, 2019 13:34

Halte das ganze auch für fakenews.
Zwar gibt es eine Verkehrssicherungspflicht nach BGB, die greift in diesem Fall sicher nicht.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
Rapp
 
Beiträge: 527
Registriert: Do Jun 16, 2016 20:09
Wohnort: Weserurstromtal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Sottenmolch » So Mär 03, 2019 13:53

Es gibt auch keine gesetzliche/rechtliche Definition von öffentlicher Fläche. Im Netz findet man egal in welche Richtung man sucht das passende.
Ein Parkplatz der mit Bordsteinen abgegrenzt ist und 10cm höher als das Nachbargrundstück liegt, soll ausreichend abgegrenzt sein um nicht als öffentl. Raum zu gelten. Dagegen kann man lesen, dass Treppenhäuser die man nicht erst mit dem Schlüssel öffnen muss zum öffentlichen Raum zählen. In anderen Quellen steht, öffentlicher Raum wären Parks, Straßen, Marktplätze... und müssten eben auch der Gemeinde, Stadt..... gehören.
Sottenmolch
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon MF-133 » So Mär 03, 2019 14:14

Ohne Schild "Videoüberwachung "geht gar nichts und sogar dann muss die Verhältnismäßigkeit stimmen.

Lof-Flächen sind öffentliche oder bedingt öffentliche Flächen. Die Einstufung als Betriebsgelände ist nur dann möglich, wenn dieses Nutzung offensichtlich ist.

Bessere Karten hat man, wenn man "Achtung Wildkamera, Beobachtungsfläche für Dachse" oder irgendein anderes rareres Tier aufstellt.

Wenn zufällig ein Dieb übers Bild läuft----Pech.

Das Recht am eigenen Bild wird SEEHR heiß gegessen. Es ist insofern verständlich, als die elektronischen Daten ja irgendwo gespeichert werden und infolge dessen gehackt, manipuliert und verbreitet werden können.

Hier ein Urteil zum Abgewöhnen:

https://verkehrsrecht.gfu.com/2018/03/a ... zulaessig/

Die Geschädigte konnte den Täter per Videobeweis ermitteln, da das Beweismittel nicht zulässig war, gab es keine Verurteilung. Stattdessen hatte sie ein Strafverfahren am Hals wegen unzulässiger Videoaufnahmen.

MFG
MF-133
 
Beiträge: 2675
Registriert: Mi Nov 09, 2005 22:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon harley2001 » So Mär 03, 2019 14:45

@ MF 133
Haben Kinder, die evtl noch nicht lesen können, dann Pech gehabt, oder Diebe, die kein Deutsch können. Das ist doch dasselbe, wie am Hochsitz. Dort reicht auch kein Schild, betreten verboten usw.
Mag sein, dass das stimmt, mit dem Hinweisschild, aber das ist meines Wissens in öffentlichen Bereichen, wie Tankstellen, Supermärkten usw so.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
Voltaire
harley2001
 
Beiträge: 1905
Registriert: Sa Jan 26, 2013 22:48
Wohnort: Rheinland/Pfalz
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Sottenmolch » So Mär 03, 2019 14:47

@MF-133

Mit einer DashCam bist du in der Regel auf Straßen "öffentl. Flächen" unterwegs und nicht rund um dein Haus oder Lagerflächen.

Darüber hinaus, werden auch Aufnahmen aus DashCams mittlerweile durchaus vor Gericht als Beweise zugelassen. BGH 15.5.2018
https://www.adac.de/der-adac/rechtsbera ... d/dashcam/
Sottenmolch
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Seven-fifty » So Mär 03, 2019 15:48

Man sollte hier nicht so viel Unsinn bezgl. der "böse" Überwachungskameras schreiben:

In fast jedem XY-Beitrag werden Videoaufnahmen (z.B. nach Überfall auf Juwelier etc.) gezeigt in welchen zu sehen ist wie z.B. Täter die Strasse entlanglaufen. Oder was ist denn mit den Aufnahmen aus den Geldautomaten--sitzt denn da ein Zeichner drinnen und malt diejenigen die Geld abheben?

Und dass die sog. "dash-cams" von OLG´s (z.B. Stuttgart) ganz offiziell "abgenickt" wurden, ist ja auch schon richtigerweise angeführt worden.

Habe den Eindruck: eine Cam ist nur solange "böse" wie man selbst sie nicht hat............

Ich habe nicht nur eine am Holzplatz/Streuobstwiese und von dort die tollsten Tierbilder. Wußte bis zum Sichten der Aufnahmen gar nicht welche Tiere sich dort alle zeigen (insbesondere zu welchen Zeiten). Sicher, auch das eine oder andere zweibeinige "Häschen" hoppelte an den Cams vorbei - z. Teil am glockenhellen Vormittag mit Weinflaschen in der Hand die ich dann beim Mähen wiederfand. Aber dazu stand ja in einem anderen Forenthema ja schon mal so etwas wie "Betretungsrecht nur ausserhalb der Vegetationszeit -- kein Betretungsrecht wenn die Fläche noch abgeerntet/bewirtschaftet wird". Ja, wat denn nu? Darf da jemand vor meiner Cam rumlaufen wenn er das Grundstück gar nicht betreten darf? Und: in welcher Schrift/Sprache muss ich denn dem Füchslein die Cam ansagen?
Seven-fifty
 
Beiträge: 474
Registriert: Di Feb 14, 2012 16:12
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Motorradmanni » So Mär 03, 2019 16:18

Hi zusammen,
Im Regelfall sind es keine Auswärtigen.
Wer rennt dann zum Gericht?
Bleibt mal in der Realität.
Meint der
Manni
Man hats nicht leicht -> aber leicht hats einen -> und wenns einen hat dann ganz bestimmt nicht leicht :-)
Benutzeravatar
Motorradmanni
 
Beiträge: 248
Registriert: Mi Okt 09, 2013 21:10
Wohnort: Bayerisch Schwaben zwischen Augsburg und Donauwörth
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon DST » So Mär 03, 2019 16:25

Wahnsinn wer alles jemanden kennt dessen Nachbar mal was zu dem Thema gehört hat.....

Nochmal in aller Deutlichkeit!!:

Ich hatte auf meinem Betriebsgrundstück VIER Kameras aufgestellt um einen Menschen zu überführen!

Dieser Mensch hatte sogar eingetragenes Betretungsrecht!!

Das Grundstück war nicht eingezäunt, kein Kamerahinweis, es war auch aufgrund des Gewerbebetriebes mit Kundenverkehr zu rechnen.

Ich habe diesen einen Menschen 16! Mal bei Diebstahl auf frischer Tat mit den Kameraaufnahmen erwischt.

Es gab mit diesem Menschen schon vorher und währenddessen intensiven Rechtsanwaltkontakt.

Als die Sache vor Gericht ging wurden beim ersten Gerichtstermin die Kameraaufnahmen erstmalig zur Sprache gebracht.

Weder mein Anwalt noch der Richter hatten Einwände.
Auch der gegnerische Anwalt ging mit keiner Silbe dagegen an, und das obwohl mein Gegenüber mit aller Gewalt und etlichen fadenscheinigen Anschuldigungen mir ans Bein pinkeln wollte.!!

Auf meinem Grundstück kann ich bei Diebstahlverdacht filmen soviel ich will!!

Irgendwelche Schauermärchen aus dem Netz sollten erstmal gründlich auf Glaubwürdigkeit und etwaige Hintergründe und Besonderheiten durchleuchtet werden, BEVOR damit lächerliche Panikmache betrieben wird.!!

Der Einbrecher fällt über den Gartenstuhl..... Oh mann...
Weihnachtsmann und Osterhase lassen Grüßen...
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
DST
 
Beiträge: 2771
Registriert: Fr Dez 19, 2014 17:50
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon MF-133 » So Mär 03, 2019 18:03

[i]Es gab mit diesem Menschen schon vorher und währenddessen intensiven Rechtsanwaltkontakt. [/i]

Das ist der springende Punkt. Gut möglich, der gegnerische Anwalt war gar nicht scharf drauf, die Videoüberwachung ins Spiel zu bringen.

Es hätte seinen Mandanten womöglich noch mehr belastet. Denn der Richter kann, muss aber nicht, einen rechtlich fragwürdigen Beweis berücksichtigen. Je schwerer die Straftat, desto wahrscheinlicher die Berücksichtigung eines nicht ganz koscher entdeckten Beweises.
Das sind alles miteinander Einzelfall-Abwägungen.
Und nochmals: Das Recht am eigenen Bild gilt immer und auch auf Privatgrund.
Ich brauche nicht damit zu rechnen, auf Privatgrund ohne meine Zustimmung gefilmt zu werden und wenn doch,
muss ich die Wahl haben, ob ich es dulde.
Was Privatgrund ist, muss eindeutig erkennbar sein. Ein Schild mitten in der Pampa ( "Mein Acker") nutzt da gar nichts.
Und wer Leute filmt ohne entsprechende Hinweise, hat ein Menge Ärger, wenn er an den Falschen gerät.
Es gibt sogar Fälle, in denen die Polizei die Installierung einer Kamera empfiehlt, z.B. bei wiederkehrendem Vandalismus, aber dann halt innerhalb den bestehenden Rechtsrahmens. Hier nochmal auf die Schnelle eine ganz gute Zusammenfassung:
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/pr ... as-3118397
MFG
MF-133
 
Beiträge: 2675
Registriert: Mi Nov 09, 2005 22:31
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Obelix » So Mär 03, 2019 20:15

Sottenmolch hat geschrieben:@Obelix
Hast du vielleicht auch einen Link zu deinem zweiten Beispiel? Und willst du jetzt tatsächlich behaupten, dass der Einbrecher aufgrund dessen, dass er gefilmt wurde freigesprochen wurde?

Sorry, beim Einbrecher ging es nicht ums filmen, sondern nur darum, anhand eines Beispiels zu zeigen, wie absurd die Rechtsprechung sein kann.
Zuletzt geändert von Obelix am So Mär 03, 2019 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
Obelix
 
Beiträge: 5407
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Obelix » So Mär 03, 2019 20:30

Im konkreten Fall entscheidet ein Richter.
Dieser Richter ist ein Mensch. Er gewichtet nach persönlichem Ermessen, Erfahrungen usw.
Den gleichen Sachverhalt sieht 1 Richter so, ein anderer Richter anders und ein dritter nochmals anders.

Ich kann nur vor dem Einsatz von Wildkameras zu Überwachungszwecken waren.
Datenschutz und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten ist seit einigen Jahren kein Kavaliersdelikt
mehr. Das kann richtig teuer werden.

Aber hängt die Dinger nur auf. Beschwert Euch aber nicht, wenn der Schuss nach hinten los geht.
Obelix
 
Beiträge: 5407
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon DST » So Mär 03, 2019 23:02

Manche hier sind echt absolut überzeugt von Ihrem Halbwissen das Sie verbreiten.

Wo sind Fakten, wo sind Tatsachen?

Nur subjektive Meinungen und gehörtes.....

Und die Richter Urteilen nicht nach gültigen Gesetzen sondern nach eigenem Gutdünken?
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
DST
 
Beiträge: 2771
Registriert: Fr Dez 19, 2014 17:50
Wohnort: Oberfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Obelix » Mo Mär 04, 2019 8:28

DST hat geschrieben:Manche hier sind echt absolut überzeugt von Ihrem Halbwissen das Sie verbreiten.
Wo sind Fakten, wo sind Tatsachen?
Nur subjektive Meinungen und gehörtes.....
Und die Richter Urteilen nicht nach gültigen Gesetzen sondern nach eigenem Gutdünken?

Mit Verlaub woher nimmst Du das Wissen, so etwas zu posten?
Das Halbwissen scheint ja eher bei Dir zu sein.
Fakten: Google einfach mal die Urteile und lies …
Nur weil Dir bestimmte Meinungen nicht gefallen, sind die nicht automatisch falsch.

Weiter oben sind ausreichend Gerichtsurteile, Empfehlungen von Verbänden usw. verlinkt worden.
Offenbar hast Du das überhaupt nicht gelesen und ignorierst das vollkommen.

Hier nochmals:
https://www.wildkamera.net/anwendungsbe ... echtliches
https://www.rechtslupe.de/zivilrecht/pr ... as-3118397
https://verkehrsrecht.gfu.com/2018/03/a ... zulaessig/

Der Hauptstreitpunkt liegt hier im Thread darin, dass es unterschiedliche Auffassungen gibt bezüglich dem, wie sich
a.) öffentliches bzw. öffentlich zugängliches Gelände
b.) Privat- oder Betriebsgelände
definieren.

M.E. ist Privat- oder Betriebsgelände ein eingezäuntes Gelände mit Tor oder Schranke, auf das nicht jeder zutreten kann,
ohne Hindernisse zu überwinden. "Umfriedet" nennt sich das auch. Beispiele: Kasernengelände, Siemens-Niederlassung,
Fraunhofer Institute, Kernkraftwerke, usw.

Ein normaler Hof oder ein normales Betriebsgelände ist in der Regel für jeden frei zugänglich und damit öffentlich.
Zuletzt geändert von Obelix am Mo Mär 04, 2019 8:42, insgesamt 2-mal geändert.
Obelix
 
Beiträge: 5407
Registriert: Fr Sep 01, 2006 10:18
Wohnort: D/NRW/Sauerland
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Rapp » Mo Mär 04, 2019 8:39

DST hat geschrieben:Manche hier sind echt absolut überzeugt von Ihrem Halbwissen das Sie verbreiten.

Wo sind Fakten, wo sind Tatsachen?

Nur subjektive Meinungen und gehörtes.....

Und die Richter Urteilen nicht nach gültigen Gesetzen sondern nach eigenem Gutdünken?


Naja, ich denke hier zu diskutieren ist müßig.
Die einen reden mit sich selbst und die anderen haken darauf ein.
Und das Halbwissen zieht sich wie ein roter Faden durch den Strang.

Und ja, wir haben auch in Deutschland und Österreich das Richterrecht.
Da wird das Urteil dann nach eigenem Ermessen gesprochen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Richterrecht

Auf hoher See und vor Gericht bist du allein in Gottes Hand.

Ich würde überwachen so wie es für meinen Anspruch für richtig halte und der gesunde Menschenverstand das okay dazu gibt.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
Rapp
 
Beiträge: 527
Registriert: Do Jun 16, 2016 20:09
Wohnort: Weserurstromtal
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon weissnich » Mo Mär 04, 2019 8:47

mal was von mir zum thema.. ich habe auf meinem grundstück 4 kameras instalkliert, nachdem es oft des nachts diebstähle gab.. ich habe sogar extra kameras genommen die nachts rotes ir licht abstrahlen - also durchaus sichtbar sind.. es kam ca 1/2jahr später zu einem einbruch diebstahl am hellichten tag und der täter (der anwalt dessen) hat tatsächlich versucht wegen recht auf eigenem bild etc den videobeweis ablehen zu lassen.. der richter hat das lächelnd abgewiesen.. in einem nebensatz soetwas gesagt wie "wenn es immer so schöne aufnahmen der täter gebe, würde es seinen beruf sehr erleichtern" auch die ermittelnde polizei hatte vorher kein problem damit die videos zu sichten und zur fahndung zu nutzen.. ich wurde nichtmal gefragt ob ich ein hinweis schild irgendwo aufgestellt habe..

mein anwalt hat mir folgendes erklärt. es kann sein das es wegen der kameras mal ärger gibt.. auch täter könnten den erzeugen.. aber der richter wird seltenst die beweise nicht zulassen (wir sind nicht in amerika)

zum thema "dieb stürzt über gartengerät etc" kann wirklich sein das der da schmerzensgeld verlangen kann.. aber das ist ein ganz eigenes verfahren.. deshalb wird er nicht vom tatvorwurf des diebstahls befreit.. und das man sein grundstück gefahrenfrei halten muss ist ja inzwischen allgemein bekannt.. bei einem bekannten von mir sprangen nachts betrunkene jugendliche auf ner grossen abgestellten drehservoschaufel rum.. die kippte um und einer hat sein bein drunter eingeklemmt.. verfahren gabs, aber weil ein bauzaun geöffnet wurde, um aufs grundstück zu kommen wurde eingestellt.. das verfahren gegen die jugendlichen wegen vandalismuss (sie hatten bei nem bagger und nem lader scheiben eingeschlagen) führte zur verurteilung..
weissnich
 
Beiträge: 3620
Registriert: Fr Jan 24, 2014 15:30
Wohnort: nordseeküste nds
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
43 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Forstwirtschaft

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Hürli2

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki