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Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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43 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Is-klar » Fr Mär 01, 2019 17:18

Hallo Holzer-Kollegen,

ich habe mir jetzt eine Wildkamera bestellt von ICUserver zur Überwachung meiner Holzvorräte und meines Grundstücks,
da dieses etwas abgelegen ist. Da sind auch unsere Hühner und ich habe den Verdacht das mir auch jemand Eier klaut.
Ich habe extra eine Version gewählt mit Bildübertragung aufs Handy um schnell reagieren zu können.
Ich bin mal gespannt wer bei mir so alles rum macht.
Habt Ihr Erfahrungen in Sachen Überwachung per Wildkamera?
Schönes Wochenende.
Gruß, Jan :wink:

Kettensäge auf hessisch heißt Keddesäsch.
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Obelix » Fr Mär 01, 2019 17:22

M.E. ist das aufhängen von versteckten Kameras und das öffentliche Filmen verboten.
Du musst soweit mir bekannt, mindestens Hinweisschilder aufstellen, die auf die
Kameras hinweisen.

Ich bin kein Jurist, würde mich aber erst mal erkundigen, bevor Du eine Anzeige mit
entsprechenden finanziellen Konsequenzen bekommst.
Obelix
 
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Ulme » Fr Mär 01, 2019 17:30

Ob es rechtens ist oder nicht, interessiert doch erstmal niemanden (solange der Gefilmte nicht weiß daß er gefilmt wurde, kann er auch nicht dagegen vorgehen).
ABER: für den Kamera-Besitzer ergeben sich unzählige neue Optionen, wenn er den Bösewicht kennt .... :-)
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon racker » Fr Mär 01, 2019 17:39

Hallo,
ich kann auf meinem Grundstück überwachen was ich will ohne das anzukündigen! :klug:
Es gibt Länder, da werden Diebe auf frischer Tat ertappt und abgeknallt.
MfG
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Rapp » Fr Mär 01, 2019 18:22

Da bist du leider im Irrtum.
Auf deinem Grundstück darfst du eben nicht machen was du willst.
Sehe es aber auch wie Ulme. Wenn ich ein berechtigtes Interesse daran habe mache ich das auch. Und ohne Ankündigung.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Falke » Fr Mär 01, 2019 18:50

Ich hab' auch seit kurzem eine Wildkamera - eine Denver WCM-5003MK3 mit GPRS-Übertragung (ca. 80 € in einem Baumarkt).

Die Konfiguration für die "Handyübertragung" ist nicht ohne - die vorkonfigurierten, meist chinesischen Telecom-Anbieter sind eben unbrauchbar.
Es ist mir zwar schon gelungen , dass mir die Kamera per SMS z.B. die Anzahl der freien Bilder auf der Speicherkarte zurückschickt - aber noch kein Bild!
Ich hab' mich aber noch nicht wirklich hineingekniet ... :|

Edit<: die Sache hat mir jetzt keine Ruhe gelassen:
Nach etwas Rumprobieren mit den richtigen Einstellungen für MMS (APN: mmsaut MMSC: http://mmsaut.at/send MMS-Proxy: 212.95.xx.yy MMS Port: usw.)
schickt mir die Wildkamera Bilder aufs Handy! :D

Mit den Auflösungen etc. muss ich noch spielen - momentan noch sehr klein (640x480, ca. 30 kB), z.B.
PTDC0245.jpg
PTDC0245.jpg (35.04 KiB) 2490-mal betrachtet




A.
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon DST » Fr Mär 01, 2019 21:02

Auf deinem Wohn- und Betriebsgrundstück darfst du ne Kamera aufstellen.
Diese darf nur kein Nachbargrundstück bzw keinen öffentlichen Verkehrsraum überwachen.

Du willst ja niemanden bespitzeln sondern dein Eigentum beschützen.

Hatte ich auch gemacht und genau den Richtigen auf frischer Tat damit ertappt.

Ging damals bereits wegen anderer Sachen über Anwälte und die Aufnahmen wären Gerichtsfest gewesen.
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Taucher2207 » Sa Mär 02, 2019 19:37

Ich überwache mein Grundstück auch mit Kameras. Nur mein Grundstück, das kann mir niemand verbieten.
Gruß
Taucher
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Rapp » So Mär 03, 2019 0:33

Moralisch bin ich bei dir.
Rechtlich jedoch nicht.
Hier ist es schon erklärt:

https://www.wildkamera.net/anwendungsbe ... echtliches
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon DST » So Mär 03, 2019 7:27

Es ist kein öffentlich zugänglicher Wald.

Es ist ein Betriebsgrundstück.
Überwacht werden Holzvorräte und Hühnerstall wegen Diebstahlgefahr.

Es handelt sich nicht um den Hauseingang wo Postbote und Zeitungsausträger täglich verkehren, sondern um ein "abgelegenes Betriebsgrundstück"

Glaubt ihr ernsthaft ein ertappter Holz - Eierdieb kann gegen eine derartige Beweisaufnahme vorgehen?

Es ist und bleibt ein Grundstück auf dem eben KEIN öffentliches Betretungsrecht besteht!
Erfahrungen macht man erst dann wenn man Sie bereits gebraucht hätte.......
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Sottenmolch » So Mär 03, 2019 8:25

Man darf keinen öffentlichen Grund mit den Kameras überwachen. Das eigene Grundstück jedoch schon. Man sollte aber ein Hinweisschild anbringen. Zur Not eben nachdem der Täter erwischt wurde. :wink:

https://www.test.de/FAQ-Private-Videoue ... question-0

https://www.google.com/amp/s/www.wbs-la ... 64912/amp/
Sottenmolch
 
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Obelix » So Mär 03, 2019 12:11

racker hat geschrieben: … ich kann auf meinem Grundstück überwachen was ich will ohne das anzukündigen! :klug: …

Bist Du Dir da rechtlich sicher mit der Aussage?
Soweit mir bekannt, muss das Grundstück dazu eingezäunt und mit Tor verschlossen sein.
Ansonsten ist es ein öffentlicher, frei zugänglicher Raum, den Du nicht filmen darfst.

racker hat geschrieben: … Es gibt Länder, da werden Diebe auf frischer Tat ertappt und abgeknallt.

Hat das irgendeine rechtliche Relevanz für Deutschland?
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Obelix » So Mär 03, 2019 12:29

Wenn Ihr eine Person, die sich rechtlich auskennt, filmt, wird es richtig teuer für Euch.

Selbst Laien wissen heute über Internet, dass gutes Geld zu holen ist, wenn jemand
unberechtigt filmt.

Es gab kürzlich ein Urteil zu einer Dash-Cam, die gefilmt hatte, wie ein Unfallgegner
in das parkende Auto gefahren war und es beschädigte.
Ergebnis: Freispruch für den Unfallverursacher/Fahrerfluchtbegehenden.
Ca. 500 € Strafe für den Dash-Cam Besitzer wegen unerlaubten Aufnehmen des öffent-
lichen Verkehrsraumes.

Ein weiteres Urteil: Einbrecher stürzt nach der Tat im Garten des Hauses über ein
liegengelassenes Gartengerät und verletzte sich so, dass er ins Krankenhaus musste.
Ergebnis: Freispruch für den Dieb.
Der bestohlene Hauseigentümer wurde zu erheblicher Strafe und zu Schadenersatz
(Verdienstausfall, übernahme Krankenkosten usw.) verurteilt.
Hintergrund: Bei einem Feuerwehr, Notarzt oder Polizeieinsatz hätten die Beamten
auch stürzen und sich verletzen können.
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon harley2001 » So Mär 03, 2019 13:07

Die Strafe würd ich sicherlich nicht zahlen, egal mit welcher Konsequenz. In meinem Garten verurteilt mich niemand, wegen eines liegen gelassen Rechens usw. Kann ich mir auch nicht vorstellen. Kann mich niemand zum Aufräumen zwingen. Und diese ganze Diskussionen, darf ich da filmen, oder nicht. In meinem Garten hinterm Haus, hat niemand was zu suchen und da film ich was ich will, auch ohne eingezäunt. Kumpel von mir wohnt in einer schmalen, schlecht beleuchteten Gasse im Saarland. Da dort abends immer viele Jugendliche zum Busbahnhof durchschlendern und an die Hauswände urinieren, usw, hat er beim Landesdatenschutzbeauftragten zwei Kameras genehmigen lassen. Allerdings darf nur 1 m von der Hauswand aufgenommen werden. Gehweg gibt's nicht. Der Nachbar gegenüber hat jetzt den gleichen Antrag gestellt. Wenn der auch durchgeht, würde fast die komplette Gasse gefilmt werden. Es gibt da also auch Möglichkeiten, das rechtlich abgesichert zu machen. Aber hinter meinem Haus, lass ich mir das von niemandem vorschreiben und wenns aufs alles Instanzen rausläuft. Ist schon ne Frechheit, dass ein Einbrecher deswegen noch klagen darf, in Zeiten, wo immer mehr Polizei und Dienststellen, vor allem au fdem Land, abgebaut werden.
Ich mag verdammen was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.
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Re: Wildkamera zur Überwachung vom Grundstück

Beitragvon Sottenmolch » So Mär 03, 2019 13:28

@Obelix

Hast du vielleicht auch einen Link zu deinem zweiten Beispiel? Und willst du jetzt tatsächlich behaupten, dass der Einbrecher aufgrund dessen, dass er gefilmt wurde freigesprochen wurde?
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