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Wildschaden

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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39 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Wildschaden

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 15, 2019 18:57

Ford8210 hat geschrieben:Also: Die Gemeinde ist nie Untere Jagdbehörde.

Du weisst zwar vieles besser, aber (leider) beileibe nicht alles. Ich lebe und auch meine Flächen liegen alle in der Gemarkung einer kreisfreien Stadt. Wie soll denn da die Jagdbehörde in der Kreisverwltung angesiedelt sein? Die untere Jagdbehörde ist bei der Gemeinde, Stadtverwaltung, organisatorisch eingegliedert in das Ordnungsamt!
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Re: Wildschaden

Beitragvon Groaßraider » Mi Mai 15, 2019 20:09

CarpeDiem hat geschrieben:Der Geschädigte hat (bisher) gar nix falsch gemacht, indem er den Schaden der Gemeinde, in ihrer Funktion als untere Jagdbehörde form- und fristgerecht gemeldet hat. Grundsätzlich ist die Jagdgenossenschaft zur Schadensregulierung verpflichtet, sie kann diese Pflicht jedoch vertraglich ganz oder teilweise an den Jagdpächter übertragen.

Wie soll denn der Geschädigte wissen, wer denn nun haftet, er kennt die Verträge doch gar nicht, jedoch die untere Jagdbehörde = Gemeinde sehr genau. Die wird nun ein Verfahren in Gang setzen, so wie es in den jagdlichen Gesetzen des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes festgelegt ist.


Von falsch gemacht hat niemand geredet.
Untere Jagdbehörde und Gemeinde widerspricht sich, wenn dann Stadtverwaltung in kreisfreien Städten.
Der Jagdpachtvertrag wird bei der Jagdvergabe, laut und deutlich vorgelesen, also kein Staatgeheimnis. Jeder interessierte Jagdgenosse KANN den Inhalt kennen!

Bei 2000 Pflanzen a 0,15€ reden wir hier über max. 300€ :regen:
Wohl eher 150-200€, weil nicht alle 2000 Pflanzen betroffen sind.
Oder sind die höher als 50 cm? Dann max. 0,30€ je Pflanze.....
Gruß R. M.
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Re: Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Mi Mai 15, 2019 21:57

Bei 2000 Pflanzen a 0,15€ reden wir hier über max. 300€ :regen:
Wohl eher 150-200€, weil nicht alle 2000 Pflanzen betroffen sind.
Oder sind die höher als 50 cm? Dann max. 0,30€ je Pflanze.....[/quote]


da sind Pflanzen dabei die sind an 2-3-4 stellen abgefressen... Und ja es sind auch Pflanzen dabei wo größer wie 50 cm sind auch größer wie 60 cm. Woher kommen die Geldwerte?
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Re: Wildschaden

Beitragvon Ford8210 » Do Mai 16, 2019 14:05

Du redest von kreisfreien Städten. Das hättest du mitteilen müssen, denn das ist was anderes. Wer von Gemeinden redet, meint definitiv nicht die kreisfreien Städte. Die haben nämlich keine Gemeindeverwaltung. Nur sind die meisten Flächen nicht auf den Gebieten der kreisfreien Städte. Somit ist die Untere Jagdbehörde bei der jeweiligen Kreisverwaltung angesiedelt.

Im südhessischen Raum gibt es UJB im Kreis Groß-Gerau, Kreis Darmstadt-Dieburg, Kreis Bergstraße und dem Odenwaldkreis. Lediglich die Stadt Darmstadt selbst als kreisfreie Stadt übernimmt damit auch die Aufgaben der Kreisverwaltung. Jedoch nur für das Stadtgebiet. Die Mehrheit der bejagbaren Flächen liegt also im Zuständigkeitsbereich der Landkreise.

Es stimmt zwar, daß ich nicht alles weis. Diesen Anspruch erhebe ich auch nicht. Aber wenn wichtige Details weggelassen werden, dann liegt es in der Natur der Sache, daß aneinander vorbeigeredet wird.

Ich hoffe, damit die Situation bereinigt zu haben.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Wildschaden

Beitragvon DWEWT » Do Mai 16, 2019 14:43

T5060 hat geschrieben: Eine Deckelung sollte immer nur mit einer erfolgreichen Bejagung gegen Wildschweine vereinbart werden. Ein Wildschadensverzicht muss immer vom Betroffenen explizit erklärt werden.


Natürlich kann nur der Geschädigte auf den Schadensersatz verzichten. Eine generelle Deckelung des Wildschadensersatzes, können nur die Jagdgenossen mit der doppelten Mehrheit beschließen. Landwirte, wenn sie nicht auch Eigentümer der Flächen sind, haben da gar nichts zu melden.
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Re: Wildschaden

Beitragvon DWEWT » Do Mai 16, 2019 14:47

Groaßraider hat geschrieben: Jeder interessierte Jagdgenosse KANN den Inhalt kennen!



Eben! Zu den Unwissenden dürften nur Kollegen mit 100% Pachtfläche gehören. Ohne Eigentum, kein Zugang zur Jagdgenossenschaft.
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Re: Wildschaden

Beitragvon DWEWT » Do Mai 16, 2019 15:02

Groaßraider hat geschrieben:

Einen Wildschaden zu melden ohne vorher mit dem Jagdvorsteher gesprochen, bzw den Inhalt des Jagdpachtvertrages zu kennen, ist schon SEHR unüberlegt.

Vielleicht lacht dich ja der Jagdpächter aus, weil er keine Schadensübernahme im Vertrag stehen hat, und du und deine noch befreundeten Jagdgenossen deinen Wildschaden selber bezahlen müssst :klug:


Der Gang zum Ordnungsamt der Gemeinde, ist immer der erste Schritt; egal wie die Wildschadensregelung aussieht. Ohne diesen termingerechten Gang, ist jeder Anspruch verwehrt. Die Benachrichtigung von Jagdpächter und evtl. Jagdgenossenschaft, folgt unmittelbar danach. Wer das gemacht hat, ist auf der sicheren Seite. Wer den Jagdpächter oder die Regelungen zum Wildschadensersatz nicht kennt, kann sich zunächst bei der Jagdgenossenschaft erkundigen. Den diesbezüglichen Ansprechpartner, erfährt man bei der Wildschadensmeldung im Amt. Übrigens ist der Jagdpächter ohne Verpflichtung zum Wildschadensersatz (Pachtvertrag) nicht komplett aus der Haftung heraus. Kann ihm mehr als Fahrlässigkeit bei der Vorbeugung von Wildschäden nachgewiesen werden, ist er wieder mit im Boot. Umgekehrt ist der Landwirt auch zur Vorbeugung von Wildschäden verpflichtet. Reduzierungen des Wildschadenserstattungsbetrages von bis zu 60%, sind aktenkundig.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Groaßraider » Do Mai 16, 2019 21:45

Warum zitiertst du meinen Beitrag, DWEWT?
Das immer 3 dazugehören habe ich schon mehrmals von mir gegeben.
Deine Ausführung ist schon wieder mit Rechtsstreitigkeiten, das wollen normale Menschen nicht.
Redet miteinander.
Zuletzt geändert von Groaßraider am Fr Mai 17, 2019 10:58, insgesamt 2-mal geändert.
Gruß R. M.
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Re: Wildschaden

Beitragvon CarpeDiem » Fr Mai 17, 2019 7:29

Ford8210 hat geschrieben:Wer von Gemeinden redet, meint definitiv nicht die kreisfreien Städte.


Was führt dich zu dieser Annahme? Muss ich damit lernen, dass eine kreisfreie Stadt keine Gemeinde ist?
Wir haben in RLP selbt kreisangehörige Städte. Die haben selbstverständlich eine Verwaltung mit allem was dazugehört, sozusagen. Du kannst doch nicht deine hessischen Verhältnisse nicht auf das ganze Land übertragen!
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