210ponys hat geschrieben:ich werde dem Jagdpächter jetzt noch 14 Tage zeit geben. Sollte bis dahin nichts passieren sein werde ich mich an die Jagt Genossenschaften wenden. Mir geht es hier nicht um einen Haufen Geld sondern darum eine Lösung zu finden das meine Buchen nächstes Jahr nicht mehr verbissen sind. Ich wäre bereit die Buchen mit einem entsprechenden Mitteln zu behandeln wenn der Jagdpächter die Mittel kosten übernimmt und eine Aufwandsentschädigung.
Aber sollte er sich weiter am Arsch lecken lassen habe ich auch keine Hemmung die Sache an einen Rechtsanwalt zu geben!
Ich hoffe Du vergaloppierst Dich da nicht. Wenn ich mir das Jagdgesetz von BW ansehe, kannst Du gerne sofort zum RA rennen.
Da sind schon einige Klagen abgewiesen worden, und das nur, weil die im Gesetz beschriebene Vorgehensweise nicht eingehalten wurde.
Wenn ich Du wäre, würde ich schnellstens den Wildschaden in der Gemeinde anmelden, Du hast nach Deinem für Dich zuständigen Jagdgesetz noch etwa 24 Stunden Zeit, den Schaden anzumelden, andernfalls kannst Du ein weiteres Jahr deinen Pflanzen beim Sterben zusehen.
§ 57
Geltendmachung des Schadens
(1) Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn die geschädigte Person den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, anmeldet. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn der Schaden einmal jährlich bis zum 15. Mai angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern.