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Wildschaden

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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39 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Wildschaden

Beitragvon Blaubärchen » Di Mai 14, 2019 23:00

210ponys hat geschrieben:ich werde dem Jagdpächter jetzt noch 14 Tage zeit geben. Sollte bis dahin nichts passieren sein werde ich mich an die Jagt Genossenschaften wenden. Mir geht es hier nicht um einen Haufen Geld sondern darum eine Lösung zu finden das meine Buchen nächstes Jahr nicht mehr verbissen sind. Ich wäre bereit die Buchen mit einem entsprechenden Mitteln zu behandeln wenn der Jagdpächter die Mittel kosten übernimmt und eine Aufwandsentschädigung.

Aber sollte er sich weiter am Arsch lecken lassen habe ich auch keine Hemmung die Sache an einen Rechtsanwalt zu geben!


Ich hoffe Du vergaloppierst Dich da nicht. Wenn ich mir das Jagdgesetz von BW ansehe, kannst Du gerne sofort zum RA rennen.
Da sind schon einige Klagen abgewiesen worden, und das nur, weil die im Gesetz beschriebene Vorgehensweise nicht eingehalten wurde.

Wenn ich Du wäre, würde ich schnellstens den Wildschaden in der Gemeinde anmelden, Du hast nach Deinem für Dich zuständigen Jagdgesetz noch etwa 24 Stunden Zeit, den Schaden anzumelden, andernfalls kannst Du ein weiteres Jahr deinen Pflanzen beim Sterben zusehen.

§ 57
Geltendmachung des Schadens
(1) Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn die geschädigte Person den Schadensfall nicht binnen einer Woche, nachdem sie von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beachtung gehöriger Sorgfalt erhalten hätte, bei der Gemeinde, auf deren Gemarkung das beschädigte Grundstück liegt, anmeldet. Bei Schaden an forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn der Schaden einmal jährlich bis zum 15. Mai angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch genommene Person bezeichnen und den geltend gemachten Schaden beziffern.
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Re: Wildschaden

Beitragvon saschaH » Mi Mai 15, 2019 6:07

Aus eigener Erfahrung (BW) kann ich das bestätigen. Ich hatte bei einem größeren Wühlschaden auf einer Wiese durch Wildschweine versucht mit dem Jagdpächter eine gütliche Einigung zu erreichen. Dieser meldete sich zunächst nicht, stritt dann alles ab und verwies danach darauf, dass ich den Schaden nicht fristgerecht angemeldet hätte.

Also schleunigst zur Gemeinde und den Schaden anzeigen!
(wobei ich insgeheim hoffe, dass es auch "gute" Jagdpächter gibt und nur ich die Niete "gezogen" habe...)
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Re: Wildschaden

Beitragvon Steyrer8055 » Mi Mai 15, 2019 6:51

Hallo 210ponys!
Lass uns wissen wie es in der Sache weiter ging.

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Re: Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Mi Mai 15, 2019 7:47

ich habe den Wildschaden gemeldet am 17.04 und habe auch eine Bestätigung darüber das der Wildschaden Fristgerecht gemeldet würde vom Rathaus.
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Re: Wildschaden

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 15, 2019 9:43

Ich kann dem Geschädigten auch nur dringend empfehlen, den in den jeweiligen Jagdgesetzen der Länder vorgeschriebenen Weg der Geltendmachung von Wildschäden absolut einzuhalten. Die Jägerschaft ist in Rechtsfragen den Land- und Forstwirten meilenweit überlegen.

In diesen Kreisen wird sogar dringend empfohlen jeden Fall von Wildschäden auf absolute Einhaltung der formalrechtlichen Vorschriften abzuklopfen, da die zuständigen Gerichte jeden, noch so kleinen Formalvorstoss, mit der Ablehnung des gesamten Schadenereignisses beantworten. Hier gilt mehr denn je der Grundsatz "wer schreibt der bleibt".

Das geht sogar soweit, dass bestimmte Formalien von den Gutachtern zu beachten sind. So wusste ich z.B. auch nicht, dass in RLP bei mehrmaliger Schädigung einer Fläche, was ja sehr häufig vorkommt, der Gutachter den sog. "Altschaden" explizit mit herausarbeiten muss, sonst ist das ganze für die Katz....!
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Re: Wildschaden

Beitragvon Westerwälder » Mi Mai 15, 2019 10:43

Ich würde mich freuen wenn wir es schaffen, dass dieser Faden so halbwegs sachlich weitergeht wie er begonnen hat und nicht wieder in dem allgemeinen Jägerbashing endet. Dann hätte ich auch Lust weiter rein zu schauen.

Ja, ich kann bestätigen das es Reviere gibt wo das Miteinander ganz gut klappt, ohne Gutachter und Anwälte. Vielleicht liegt es ja gelegentlich auch an den handelnden Personen und welches Verständnis jeder mit einbringt.

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Re: Wildschaden

Beitragvon Groaßraider » Mi Mai 15, 2019 11:12

210ponys hat geschrieben:ich werde dem Jagdpächter jetzt noch 14 Tage zeit geben. Sollte bis dahin nichts passieren sein werde ich mich an die Jagt Genossenschaften wenden. Mir geht es hier nicht um einen Haufen Geld sondern darum eine Lösung zu finden das meine Buchen nächstes Jahr nicht mehr verbissen sind. Ich wäre bereit die Buchen mit einem entsprechenden Mitteln zu behandeln wenn der Jagdpächter die Mittel kosten übernimmt und eine Aufwandsentschädigung.

Aber sollte er sich weiter am Arsch lecken lassen habe ich auch keine Hemmung die Sache an einen Rechtsanwalt zu geben!



Einen Wildschaden zu melden ohne vorher mit dem Jagdvorsteher gesprochen, bzw den Inhalt des Jagdpachtvertrages zu kennen, ist schon SEHR unüberlegt.

Vielleicht lacht dich ja der Jagdpächter aus, weil er keine Schadensübernahme im Vertrag stehen hat, und du und deine noch befreundeten Jagdgenossen deinen Wildschaden selber bezahlen müssst :klug:
Gruß R. M.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Rapp » Mi Mai 15, 2019 12:57

Mag sein dass das unüberlegt ist, falsch ist der Weg jedoch nicht.
Der Geschädigte hat das Wort mit dem Ausführenden gesucht.
Und was ist daran nicht legitim wenn die Jagdgenossen für den Schaden aufkommen sollen?
Das ist dann die ureigene Aufgabe der Jagdgenossenschaft!
Dafür generiert diese ja auch Einnahmen in Form der Jagdpacht.
Das Jagdrecht ist an Grund und Boden gekoppelt. Warum soll der Eigentümer denn auf seine Rechte verzichten?
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Wildschaden

Beitragvon CarpeDiem » Mi Mai 15, 2019 13:18

Der Geschädigte hat (bisher) gar nix falsch gemacht, indem er den Schaden der Gemeinde, in ihrer Funktion als untere Jagdbehörde form- und fristgerecht gemeldet hat. Grundsätzlich ist die Jagdgenossenschaft zur Schadensregulierung verpflichtet, sie kann diese Pflicht jedoch vertraglich ganz oder teilweise an den Jagdpächter übertragen.

Wie soll denn der Geschädigte wissen, wer denn nun haftet, er kennt die Verträge doch gar nicht, jedoch die untere Jagdbehörde = Gemeinde sehr genau. Die wird nun ein Verfahren in Gang setzen, so wie es in den jagdlichen Gesetzen des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes festgelegt ist.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Ford8210 » Mi Mai 15, 2019 14:04

Also: Die Gemeinde ist nie Untere Jagdbehörde. Diese sitzt in den jeweiligen Kreisverwaltungen. Die Obere Jagdbehörde hier in Hessen bei den Regierungspräsidien.
Wildschaden ist innerhalb einer Woche nach Erkennung bei der zuständigen Stelle anzumelden. Dies geht in schriftlicher oder auch mündlicher Form. Damit ist die Frist für die Einforderung des Schadenersatzes eingehalten. Danach kann man mit dem Jagdpächter verhandeln.

Wildschadenersatzpflichtig ist nach dem Jagdrecht immer die Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossenschaft hat zwar die Möglichkeit die Schadenersatzpflicht per Jagdpachtvertrag an den Pächter weiterzugeben. Sie bleibt aber dennoch schadenersatzpflichtig, sollte der Jagdpächter aus irgendwelchen Gründen nicht zahlen (z.B. Insolvenz). Also: Will oder kann der Jagdpächter nicht, dann kann der Schaden von der Jagdgenossenschaft eingefordert werden. Und hier sollte der Inhalt des Pachtvertrages genau bekannt sein. Denn gibt es eine Deckelung, dann ist man prozentual mit seinem Grund und Boden am Wildschaden beteiligt, der den Deckelungsbetrag übersteigt. Auf gut Deutsch: Habe ich fünf Prozent der bejagbaren Fläche, dann habe ich auch für fünf Prozent des Wildschadens als Jagdgenosse aufzukommen.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Mi Mai 15, 2019 16:35

wir sprechen hier über eine sehr reiche Fam. der in der Stadt Reutlingen halbe Straßenzüge gehören.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Peter North » Mi Mai 15, 2019 16:43

Ich bin der Meinung, dass man sich als Landwirt keine Feinde machen soll. Was nützten dir deine 500 verbissenen Buchenpflanzen im Wald, wenn ein "feiner" Jagdherr dir eine Eisenstange ins Feld legt? Geld regiert die Welt mein Freund.

Mit 10 Rollen Wildschutzzaun a 130 Euro kommt man doch recht weit. Und dann hast du eine schöne Buchenanpflanzung.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Blaubärchen » Mi Mai 15, 2019 16:59

Peter North hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass man sich als Landwirt keine Feinde machen soll. Was nützten dir deine 500 verbissenen Buchenpflanzen im Wald, wenn ein "feiner" Jagdherr dir eine Eisenstange ins Feld legt? Geld regiert die Welt mein Freund.

Mit 10 Rollen Wildschutzzaun a 130 Euro kommt man doch recht weit. Und dann hast du eine schöne Buchenanpflanzung.


Ach kommt schon Leute, was sollen denn solche Unterstellungen.
Auch wenn es eine "reiche Familie" ist, der Landwirt meldet seinen Schaden und gut ist es.
Rachegelüste seitens der Jäger nur weil der Landwirt sein Recht durchsetzen will? Echt jetzt?
Und was sagt die Jagdgenossenschaft. Irgendwann wird die Pacht auslaufen, und dann?
Kauft sich dann der "Jäger" die notwendigen Stimmen für eine Pachtverlängerung?

Das wäre ja dann eine noch feinere Gesellschaft, oder nicht?

Meint das
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Re: Wildschaden

Beitragvon T5060 » Mi Mai 15, 2019 17:02

Zeigt der Jagdpächter ein ernsthaftes Bemühen den Wildschweinbestand zu reduzieren, sollte man als Landwirt kleinere Schäden ignorieren, bei größeren Schäden könnte man sich auch auf den Ersatz der variablen Kosten verständigen. Eine Deckelung sollte immer nur mit einer erfolgreichen Bejagung gegen Wildschweine vereinbart werden. Wir verpachten ja nicht die Jagd zur Bespaßung der Jäger, sondern zur Reduzierung der Wildschweine. Rehe und Rotwild sind ja sogar jagdwerterhöhend. Jeder Jagdvorstand sollte sich über die Folgen einer Deckelung im klaren sein. Da kann mancher Ort aus dem Partyverantstalter Jagdgenossenschaft eine innerörtliche Kampfgemeinschaft mit hohem finanziellem Risiko für alle entstehen. Pauschale Wildschadensausschlüsse haben keine Rechtskraft. Ein Wildschadensverzicht muss immer vom Betroffenen explizit erklärt werden. Auch ist der Landwirt nicht verpflichtet aktive Einrichtungen für die Wildschadensvorbeuge vorzuhalten. Im Forst macht allerdings eine Wildschadensvorbeuge immer Sinn und sollte auch erwartet werden. Die Situation ist mancherorts so verkeilt, dass man auch nicht mal mehr "schnell" ein Wildschadensgutachten machen kann, sondern nur noch mit hohem Zeitaufwand und Kosten jenseits von 1.000 €. Seit die Jäger auch wissen, wie sie das Internet nutzen können, nimmt von denen die Dummlabberei kroteske Züge an. Jagd ist teuer und kostet Zeit. Jagd ist kein Platz für Wichtigtuer, sondern Leidenschaft.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Mi Mai 15, 2019 17:23

Peter North hat geschrieben:Ich bin der Meinung, dass man sich als Landwirt keine Feinde machen soll. Was nützten dir deine 500 verbissenen Buchenpflanzen im Wald, wenn ein "feiner" Jagdherr dir eine Eisenstange ins Feld legt? Geld regiert die Welt mein Freund.

Mit 10 Rollen Wildschutzzaun a 130 Euro kommt man doch recht weit. Und dann hast du eine schöne Buchenanpflanzung.



beim nächsten Sturm hat es den Zaun 18 mal zusammengeschlagen... ganz tolle idee! Zum rest sage ich lieber nichts!
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