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Wildschaden

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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39 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
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Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Mo Mai 13, 2019 12:33

Hallo,

habe Mitte April einen Wildschaden im Wald gemeldet es handelt sich um ca. 2000 verbissene Buchen. Der Jagdpächter hat sich nicht gemeldet, habe ihn daraufhin angerufen und gesagt er solle doch vorbeikommen um eine Lösung für das Problem zu finden. Aber ich denke er wird auch das nicht tun. Da ich keine Erfahrung damit habe wie soll es jetzt weitergehen?
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Re: Wildschaden

Beitragvon Badener » Mo Mai 13, 2019 12:36

Welches Bundesland?
Bei uns wäre die Gemeinde als Jagdgenossenschaftsvertreter die richtige Adresse.
Ansonsten halt Brief mit Ultimatum zur Stellungnahme schicken und ggf. anwaltlich drohen.... sollte aber das letzte Mittel der Wahl sein.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
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Re: Wildschaden

Beitragvon Blaubärchen » Mo Mai 13, 2019 13:31

Kommt auf das jeweilige Bundesland an.

Hier der Auszug aus dem Bayerischen JG:

Art. 47a
Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
(1) 1Wild- und Jagdschäden können im ordentlichen Rechtsweg erst geltend gemacht werden, wenn das Vorverfahren nach § 35 des Bundesjagdgesetzes stattgefunden hat. 2Das Vorverfahren führt die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis durch; im Fall ihrer Beteiligung die Rechtsaufsichtsbehörde. 3Verspätet angemeldete Ansprüche oder wegen Fehlens eines ersatzfähigen Wild- oder Jagdschadens offensichtlich unbegründete Anträge sind zurückzuweisen. 4Im Übrigen wird das Vorverfahren mit der Niederschrift über die gütliche Einigung oder, wenn eine solche nicht erreicht wird, mit dem Erlass des Vorbescheids abgeschlossen. 5Gegen den Zurückweisungs- oder Vorbescheid kann binnen einer Notfrist von vier Wochen nach Zustellung Klage vor den ordentlichen Gerichten erhoben werden. 6 § 23 des Gerichtsverfassungsgesetzes findet Anwendung.
(2) Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Einzelheiten der Anmeldung (§ 34 des Bundesjagdgesetzes) und des Vorverfahrens zu regeln, einschließlich der Kostentragung und der Zwangsvollstreckung aus der Niederschrift über die gütliche Einigung oder aus dem Vorbescheid.


In Bayern musst Du als erstes über die Gemeinde gehen, persönlich oder zur Niederschrift.
Einfach selbst einen Wildschadensschätzer oder Anwalt einsetzen ist nicht.
Der zuständige Bürgermeister oder Gemeindevertreter muss zuerst versuchen eine "gütliche Einigung" herbeizuführen. Geht das nicht --> Schätzer; seid ihr euch immer noch nicht einig --> Anwalt

Und hier noch der Auszug aus dem DJG:

4.
Gemeinsame Vorschriften
§ 34 Geltendmachung des Schadens
Der Anspruch auf Ersatz von Wild- oder Jagdschaden erlischt, wenn der Berechtigte den Schadensfall nicht
binnen einer Woche, nachdem er von dem Schaden Kenntnis erhalten hat oder bei Beobachtung gehöriger
Sorgfalt erhalten hätte, bei der für das beschädigte Grundstück zuständigen Behörde anmeldet. Bei Schaden an
forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken genügt es, wenn er zweimal im Jahre, jeweils bis zum 1. Mai oder 1.
Oktober, bei der zuständigen Behörde angemeldet wird. Die Anmeldung soll die als ersatzpflichtig in Anspruch
genommene Person bezeichnen.
§ 35 Verfahren in Wild- und Jagdschadenssachen
Die Länder können in Wild- und Jagdschadenssachen das Beschreiten des ordentlichen Rechtsweges davon
abhängig machen, daß zuvor ein Feststellungsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde (Vorverfahren)
stattfindet, in dem über den Anspruch eine vollstreckbare Verpflichtungserklärung (Anerkenntnis, Vergleich)
aufzunehmen oder eine nach Eintritt der Rechtskraft vollstreckbare Entscheidung (Vorbescheid) zu erlassen ist.
Die Länder treffen die näheren Bestimmungen hierüber.


Gruß vom
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Re: Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Mo Mai 13, 2019 17:04

ist in Baden-Württemberg.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Obelix » Mo Mai 13, 2019 18:27

Soweit mir bekannt, muss die Regulierung der Wildschäden bzgl. Forst-
flächen im Jagdpachtvertrag geregelt sein, wenn man etwas haben will.

Wie dem auch sei - bei uns können keine Wildschäden im Forst geltend
gemacht werden - dann wäre die Jagd unverpachtbar. Das sehen auch die
örtlichen Waldbesitzer ein und kümmern sich schon seit ewigen Zeiten
selbst um Verbissschutz.

Auch bei landwirtschaftlichen Flächen wird es inzwischen mit der
Regulierung von Wildschweinschäden schwierig und man muss Angst
haben, dass der Pächter hinschmeißt.

@210ponys
War es bei Euch in der Vergangenheit üblich, dass Wildschäden im Forst
reguliert wurden?
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Re: Wildschaden

Beitragvon T5060 » Mo Mai 13, 2019 20:14

Der Verzicht auf die Zahlung von Jagdpacht, sollte vorrangig sein vor einem Widschadensverzicht.
Ein Wildschadensverzicht muss explicit durch den Landwirt erklärt werden und kann nicht durch Mehrheitsbeschluß
der Jagdgenossenschaft oder durch Pachtvertrag erklärt werden
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Mo Mai 13, 2019 20:41

@ Obelix
weiß ich nicht ist mein erster Gemeldeter Wildschaden.

Aber mein Vater hat vor ein paar Jahren mit dem Jagdpächter einen Vorort Termin gemacht, da hat dieser selber gesagt das er es einsieht das es so nicht geht. Passiert ist Garnichts! Die angrenzenden Wiesen in dem Gebiet sind zum Teil Schwarz...
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Re: Wildschaden

Beitragvon Rapp » Mo Mai 13, 2019 21:09

Obelix hat geschrieben:Soweit mir bekannt, muss die Regulierung der Wildschäden bzgl. Forst-
flächen im Jagdpachtvertrag geregelt sein, wenn man etwas haben will.

Wie dem auch sei - bei uns können keine Wildschäden im Forst geltend
gemacht werden - dann wäre die Jagd unverpachtbar. Das sehen auch die
örtlichen Waldbesitzer ein und kümmern sich schon seit ewigen Zeiten
selbst um Verbissschutz.

Auch bei landwirtschaftlichen Flächen wird es inzwischen mit der
Regulierung von Wildschweinschäden schwierig und man muss Angst
haben, dass der Pächter hinschmeißt.

@210ponys
War es bei Euch in der Vergangenheit üblich, dass Wildschäden im Forst
reguliert wurden?


Dann habt ihr ein grundsätzlichen Denkfehler in der Beziehung Land- Forstwirtschaft und Jagd.
Es gibt mittlerweile sehr erfolgreiche Modelle der Eigenbewirtschaftung durch die Jagdgenossenschaft.
Wenn 60% meiner gefällten Entscheidungen richtig sind, dann ist das eine gute Quote.
Hauptsache Entscheidung.
Bis bald im Wald! :wink:
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Re: Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Di Mai 14, 2019 8:22

und was soll das genau heißen?
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Re: Wildschaden

Beitragvon Westerwälder » Di Mai 14, 2019 8:40

Das Du hier im Forum mit solchen allgemeinen Fragen nicht weiterkommst weil das Thema hier schon X-Mal diskutiert wurde und immer die gleichen Fronten geschürt werden.

Wenn Dir das Thema ernst ist dann dann schau in die Regelungen für Dein BaWü:
- Schäden innerhalb der Frist bei der Gemeinde melden und protokollieren lassen
- Gesetzlich ist geregelt das die Jagdgenossenschaft für Schadensersatz heranzuziehen ist.
- Die Jagdgenossenschaft (Vorstand) kann vertragliche Regelungen mit dem Pächter haben, die erfährst du dort.

Wenn es dir wirklich ernst ist und du eine konkrete Lösung willst dann sind das Deine Ansprechpartner.

Gruß
Westerwälder
Der Westerwald wächst ständig!
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Re: Wildschaden

Beitragvon Flecki_aus_Bayern » Di Mai 14, 2019 9:00

Wichtig: Der Wildschaden ist bei der Gemeinde schriftlich oder zur Niederschrift zu melden. Im Feld und auf den Wiesen innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme und im Wald zum 1.5. und 1.10.. Ältere bekannte Schäden werden nicht ersetzt.
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Re: Wildschaden

Beitragvon Obelix » Di Mai 14, 2019 18:29

Das Thema Wildschaden ist heikel und die Emotionen kochen dort regelmäßig sehr hoch.
Eine sachliche Ebene existiert i.d.R. nicht.

Die Abwicklung der Wildschäden über den i.d.R. außenstehenden Jagdpächter ist wichtig
für den Frieden vor Ort. Man hat halt dann den Bösen, der nur am Wochenende da ist.

Es gibt Jagdgenossenschaften, die Wildschäden deckeln (z.B. max. 2.500 € jährl.) in den
Verträgen mit dem Jagdpächter. Dann müssen für darüber hinausgehende Schäden die
Jagdgenossen selbst aufkommen. Das gibt richtig unfrieden im Ort und davon kann ich nur
dringend abraten.

"Erfolgreiche Modelle zur Eigenbewirtschaftung" hat ich für den Witz des Jahres. Wird
fast immer von Jagdgenossen vorgetragen, die selbst einen Jagdschein haben und
daraus einen Vorteil für sich ziehen. Weil Sie dann selbst nicht pachten und Wildschäden
zahlen müssen.
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Re: Wildschaden

Beitragvon T5060 » Di Mai 14, 2019 18:33

Fakt ist, wenn der Wildschaden gedeckelt ist oder der JG überlassen bleibt,
sich der Jagdpächter aus der Sauenbekämpfung zurückzieht.
Es braucht einen klaren Anreiz für den Jäger die Wildschweine zu schiessen,
sonst brauchen wir auch keine Jagd mehr. Ein paar Rehlein abknallen, kann man meistbietend über Begehungsscheine regeln.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Wildschaden

Beitragvon CarpeDiem » Di Mai 14, 2019 18:52

Es gibt mehr als ein Modell der erfolgreichen "Eigenbewirtschaftung". Die Jagdgenossenschaft betreibt die Jagd selbst und bedient sich eines Berufsjägers, der gleichzeitig Inhaber einer Jagdfirma ist. Die Konditionen sehen so aus, keine Zahlung des Jägers, er erhält das Wildbret zur Vermarktung gleichzeitig ersetz er den Jagdgenossen den Wildschaden zu 100%.

Da werden dann erfolgreiche Treib- und Drückjagden veranstaltet, mit einer mehr als beachtlichen Strecke. Dafür ist dann in dem betreffenden Jagdbogen für eine gewisse Zeit Ruhe. Diese Vorgehensweise der Jagdgenossen wird dann von der alteingesessenen Jägerschaft bis aufs Messer bekämpft, das geht über persönliche Verunglimpfung bis zum einschalten von politischen Honorationen. Kein leichter Weg für den Vorstand einer Jagdgenossenschaft, aber gangbar und erfolgreich.

Bei uns haben sich die Jäger auf eine Deckelung des Wildschadens von 10% "geeinigt" und damit den Vorstand erpresst, der darauf hereingefallen ist. D.h. beispielsweise in einem Jagdbogen beträgt die Pacht p.a. 3.500 dann zahlt der Jäger pauschal 350 €, und lacht sich einen Ast. Die Schäden betragen mittlerweile in manchen Jagdbögen wesentlich mehr als die gesamte Pacht!!!!
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Re: Wildschaden

Beitragvon 210ponys » Di Mai 14, 2019 20:59

ich werde dem Jagdpächter jetzt noch 14 Tage zeit geben. Sollte bis dahin nichts passieren sein werde ich mich an die Jagt Genossenschaften wenden. Mir geht es hier nicht um einen Haufen Geld sondern darum eine Lösung zu finden das meine Buchen nächstes Jahr nicht mehr verbissen sind. Ich wäre bereit die Buchen mit einem entsprechenden Mitteln zu behandeln wenn der Jagdpächter die Mittel kosten übernimmt und eine Aufwandsentschädigung.

Aber sollte er sich weiter am Arsch lecken lassen habe ich auch keine Hemmung die Sache an einen Rechtsanwalt zu geben!
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