Ein Nachtsichtgerät ist kein Nachtzielgerät. Deshalb stellt sich die Frage nach der Bestimmung für die Schusswaffe gar nicht.
Geräte mit IR-Scheinwerfer scheiden natürlich wegen der anderen sachlichen Verbote aus.
Aktuelle Zeit: Fr Mai 17, 2024 9:57
Manfred hat geschrieben:Ein Nachtsichtgerät ist kein Nachtzielgerät. Deshalb stellt sich die Frage nach der Bestimmung für die Schusswaffe gar nicht.
Geräte mit IR-Scheinwerfer scheiden natürlich wegen der anderen sachlichen Verbote aus.
Ford8210 hat geschrieben:Deine Kombi Rotpunkvisier und Nachsichtgerät ist genial. Hat nur einen Haken. Das Nachsichtgerät mußt du mindestens mit einer Hand halten. Wie hälst du dann das Gewehr. Auch nur mit einer Hand? Oder montierst du das Nachtsichtgerät auf dein Gewhr vor das Rotpunktvisier? Verboten! Selber Effekt wie die Montage eines Nachtzielgerätes auf einer Jagdwaffe. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit ein Nachsichtgerät aus alten Russenarmeebeständen zu ergattern. Die werden auf den Kopf gesetzt und dann hat man beide Hände frei. Hat nur den Nachteil, daß die Entfernung Auge-Zielfernrohr nicht mehr stimmt. Dann bekommst du entweder bei jedem Schuß durch den Rückstoß mit dem Zielfernrohr dein Nachtsichtgerät ins Gesicht (Auge) geschlagen. Oder aber du bleibst entsprechend weit weg. Dann kannst du aber nicht mehr richtig zielen und der Schuß wird unsicher. Oder als dritte Möglichkeit kannst du das Gewehr etwas von der Schulter weghalten. Mal sehen, wie viel Schuß du dann aushälst.
Abgesehen davon handelt es sich bei Nachsichtgeräten um Restlichtverstärker. Und mit so einem Ding siehst du mal auf eine Lichtquelle. Auch wenn´s nur ein kleiner rot leuchtender Punkt ist.
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