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Wildschweine - da ist vieles unklar .....

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Re: Wildschweine - da ist vieles unklar .....

Beitragvon Manfred » Di Feb 07, 2012 21:10

Ein Nachtsichtgerät ist kein Nachtzielgerät. Deshalb stellt sich die Frage nach der Bestimmung für die Schusswaffe gar nicht.
Geräte mit IR-Scheinwerfer scheiden natürlich wegen der anderen sachlichen Verbote aus.
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Re: Wildschweine - da ist vieles unklar .....

Beitragvon Phantom » Mi Feb 08, 2012 0:14

Manfred hat geschrieben:Ein Nachtsichtgerät ist kein Nachtzielgerät. Deshalb stellt sich die Frage nach der Bestimmung für die Schusswaffe gar nicht.
Geräte mit IR-Scheinwerfer scheiden natürlich wegen der anderen sachlichen Verbote aus.


Ein Nachtsichtgerät ist was anderes wie ein Nachtzielgerät richtig. Technisch bestehen aber nur 2 Unterschiede, ein Nachtzielgerät hat ein Fadenkreuz oder ähnliches zum Zielpunkt markieren und eine Montagemöglichkeit, wie auch immer diese aussehen mag.

Durch Verbindung von einem Nachtsichtgerät und eines Rotpunktvisieres hätte man, wenn man Nachtsichtgerät und Rotpunktvisier als eines betrachtet - es gehört ja dann irgendwie zusammen - schon mal eine Zieleinrichtung und zumindest einen Teil auf dem Gewehr montiert. Bekommt das ganze nicht langsam Nachtsichtcharakter?


Achja, die Verbindung zu Infrarotgeräten verstehe ich auch nicht so ganz: Entweder es ist ein Nachtsichtgerät, welches zum Beobachten dient, dann darf ich auch mit sichtbaren Licht arbeiten. Oder es ist ein Gerät zum Erlegen von Wild, dann ist es aber kein Beobachtungsgerät mehr, womit wir wieder bei Nachtzielgerät wären.
Nur weil es vom Waffengesetz her nicht verboten ist, heißt es noch lange nicht dass man damit jagen darf.

So gesehen könnte man ja auch sagen, ich spiel mit meinem Handy Locklaute in der Rehbrunft ab. Zeig mir wo das verboten ist, du wirst es nicht finden. Ist genau so eine Grauzone wie mit der Kombi Rotpunktvisier und Nachtsichtgerät.
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Re: Wildschweine - da ist vieles unklar .....

Beitragvon Ford8210 » Mi Feb 08, 2012 5:55

Immer erst richtig lesen, bevor man "Blödsinn" schreibt. Die Montage ist nicht unmöglich, weil sie nicht geht, sondern ist unmöglich, weil sie verboten ist. Kein Waffenmeister wird dir eine solche Montage durchführen. Und wie gesagt, mit Nachtzielgerät wird eine Jagdwaffe zur Kriegswaffe. Der Besitz von Kriesgswaffen durch Privatpersonen ist verboten!

Deine Kombi Rotpunkvisier und Nachsichtgerät ist genial. Hat nur einen Haken. Das Nachsichtgerät mußt du mindestens mit einer Hand halten. Wie hälst du dann das Gewehr. Auch nur mit einer Hand? Oder montierst du das Nachtsichtgerät auf dein Gewhr vor das Rotpunktvisier? Verboten! Selber Effekt wie die Montage eines Nachtzielgerätes auf einer Jagdwaffe. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit ein Nachsichtgerät aus alten Russenarmeebeständen zu ergattern. Die werden auf den Kopf gesetzt und dann hat man beide Hände frei. Hat nur den Nachteil, daß die Entfernung Auge-Zielfernrohr nicht mehr stimmt. Dann bekommst du entweder bei jedem Schuß durch den Rückstoß mit dem Zielfernrohr dein Nachtsichtgerät ins Gesicht (Auge) geschlagen. Oder aber du bleibst entsprechend weit weg. Dann kannst du aber nicht mehr richtig zielen und der Schuß wird unsicher. Oder als dritte Möglichkeit kannst du das Gewehr etwas von der Schulter weghalten. Mal sehen, wie viel Schuß du dann aushälst.
Abgesehen davon handelt es sich bei Nachsichtgeräten um Restlichtverstärker. Und mit so einem Ding siehst du mal auf eine Lichtquelle. Auch wenn´s nur ein kleiner rot leuchtender Punkt ist.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Wildschweine - da ist vieles unklar .....

Beitragvon Phantom » Mi Feb 08, 2012 10:01

Ford8210 hat geschrieben:Deine Kombi Rotpunkvisier und Nachsichtgerät ist genial. Hat nur einen Haken. Das Nachsichtgerät mußt du mindestens mit einer Hand halten. Wie hälst du dann das Gewehr. Auch nur mit einer Hand? Oder montierst du das Nachtsichtgerät auf dein Gewhr vor das Rotpunktvisier? Verboten! Selber Effekt wie die Montage eines Nachtzielgerätes auf einer Jagdwaffe. Natürlich gibt es noch die Möglichkeit ein Nachsichtgerät aus alten Russenarmeebeständen zu ergattern. Die werden auf den Kopf gesetzt und dann hat man beide Hände frei. Hat nur den Nachteil, daß die Entfernung Auge-Zielfernrohr nicht mehr stimmt. Dann bekommst du entweder bei jedem Schuß durch den Rückstoß mit dem Zielfernrohr dein Nachtsichtgerät ins Gesicht (Auge) geschlagen. Oder aber du bleibst entsprechend weit weg. Dann kannst du aber nicht mehr richtig zielen und der Schuß wird unsicher. Oder als dritte Möglichkeit kannst du das Gewehr etwas von der Schulter weghalten. Mal sehen, wie viel Schuß du dann aushälst.
Abgesehen davon handelt es sich bei Nachsichtgeräten um Restlichtverstärker. Und mit so einem Ding siehst du mal auf eine Lichtquelle. Auch wenn´s nur ein kleiner rot leuchtender Punkt ist.



Also meine Kombi ist das nicht, das ist das, was von vielen als legale Möglichkeit gesehen wird. Bevor ich mit sowas rumhantiere lasse ich das jagen, es geht auch anders.
Montage sieht hier so aus, dass man das Nachtsichtgerät entweder als "Brille" am Kopf hat oder mit Klettband auf der Hand, oder, oder...

Es gibt zig Möglichkeiten wie man nachts mit Nachtsichttechnik jagen kann wenn man sich ein bisschen mit der Funktion auseinander setzt und seine grauen Zellen anstrengt. Wer jetzt mit Nachtzieltechnik schießen will der schafft das mit geringstem Aufwand (ob legal oder illegal sei mal dahingestellt, aber denke die Hemmschwelle ist nicht groß wenn ein paar Kleinigkeiten aus dem Baumarkt reichen um sich ein Nachtzielgerät zu basteln... und ich möchte nicht wissen wie viele so selbst gebastelte Geräte neben solchen aus dem Ausland zur "Auslandsjagd" existieren).

Die Entfernung zwischen Nachtsichtgerät und Rotpunktvisier ist da eher zweitrangig, denn das hat ja keine Vergrößerung und man muss nicht dicht ran. Zweitens, nicht jedes Nachtsichtgerät ist ein Restlichtverstärker, und wegen dem Schaden im Nachtsichtgerät weil man auf eine Lichtquelle blickt (die man im diesen Fall noch vernachlässigen kann), naja welchen richtet da das Mündungsfeuer an?

Die Technik macht vieles möglich, nur wollen wir das? Auch wenn ich grundsätzlich für die Freigabe von Nachtzielgeräte bin, ich würde mir trotzdem keines kaufen. Ganz einfach darum weil es mir keinen Spaß macht mir Nächte um die Ohren zu schlagen, in denen ich nichtmal annähernd was sehe und mich zu 100% auf Technik verlassen muss. Und bevor ich zum Maiswächter mutiere, lass ich die Jagd lieber.
Andererseits sehe ich es genau so falsch denjenigen, die aus beruflichen, familiären Gründen etc. nicht allzu oft auf die Jagd kommen und denen mit Nachtzielgeräten hier evtl geholfen werden diese Chance zu verwehren. Genauso wie es im Revier oft auch Gründe (zb krankes Wild) gibt, warum man sich in manchen Situationen doch für den Einsatz von Nachtzieltechnik entscheidet (und ich denke es könnte schon Gründe geben warum ich dann auch darauf zurückgreifen würde, falls irgendwann man eine Legalisierung kommt). Darum sehe ich das Verbot als eine Einengung die nicht sein müsste. Wenn unsere Politiker so viel Angst vor der Bevölkerung haben, warum überlegen sie dann nichtmal woher die kommt? Soll auch Länder geben, da sind ganz andere Sachen legal (Sturmgewehre, etc.) und trotzdem passiert damit nichts (Kanada, Schweiz).
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Re: Wildschweine - da ist vieles unklar .....

Beitragvon Manfred » Mi Feb 08, 2012 11:55

Ist halt auch eine Frage, wie man für sich selbst die Jagdethik definiert.
Der eine meint, er gibt dem Wild dringend nötige Ruhezeiten durch fehlendes Büchsenlicht und eine faire Chance durch die Jagd in der Dämmerung. Der andere möchte mit Nachtzieltechnik und Schalldämpfer sein Ziel auch in dunkler Nacht sauber ansprechen können und ohne große Beunruhigung des Reviers gezielt (nicht auf den viel bemühten schwarzen Klumpen schießen) und zeiteffizient entnehmen. z.B. die Frischlinge einer Sau dezimieren, ihr aber 1 oder 2 belassen, damit sie nicht gleich wieder rauschig wird.
Beides nachvollziehbar. Wieso sollte dann nicht beides möglich und zulässig sein?

Weil ein paar Grüne zum Wählerstimmenfang Panik verbreiten aber selber, wie Clauida Roth, mit einer geladenen Kurzwaffe in der Handtasche rumlaufen? (Sie hat in ihrer Funktion als Bundestagsabgeordnete einen Waffenschein.)
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