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Wildzaun Schäden durch Schweine

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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Kormoran2 » Do Jan 12, 2012 22:50

ich 'erlege' leider allein beim Autofahren jedes Jahr ca. 3-4 Rehe nur in meiner direkten Umgebung...dass kann doch nicht normal sein


Wenn man mal überlegt, wieviele Autofahrer es in deiner Umgebung gibt, und jeder durchschnittlich 3-4 Rehe im Jahr per Auto erlegt, kannst du nur mitten in einem Wildgehege wohnen! :D
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon JohnDeere3040 » Do Jan 12, 2012 23:11

Oder vll. einfach mal die Fahrgeschwindigkeit in gefährdeten Gebieten drosseln? :roll:
ǝɹǝǝp ɐ ǝʞıl sunɹ ƃuıɥʇou
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Fr Jan 13, 2012 23:48

JohnDeere3040 hat geschrieben:Oder vll. einfach mal die Fahrgeschwindigkeit in gefährdeten Gebieten drosseln? :roll:



Hallo,

Zuersteinmal halte ich ich mich (fast) immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen aber wenn auch nur bei Tempo 60 so'n Vieh aus dem Knick springt dann hat sowohl mein Auto als auch das Reh nur sehr geringe Chancen zu überleben.
Wundert mich bloß, dass ich bisher noch keinen Bock oder Hirsch (oder ist das eventuell das selbe) umgenietet habe.

Besser wäre also die Anpassung der Wilddichte...

Aber das ist hier ja auch gar nicht das Thema..
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Kormoran2 » Sa Jan 14, 2012 0:12

Wenn du durch eine Gegend kommst, wo dir schon oft Wild begegnet ist, solltest du nicht unbedingt auf der erlaubten max. Geschwindigkeit bestehen. Vernünftigerweise fährt man da noch langsamer. Man bleibt ja sonst am reparieren des Autos dran abgesehen davon, daß das nicht waidmännisch ist, so ein Tier zu erlegen.

Falls du den Unterschied zwischen einem Bock und einem Hirsch nicht kennst - das ist ungefähr so, als wenn du den Unterschied zwischen Dampflok und Zentralheizung nicht weißt.
Ok, jeder Vergleich hinkt.
Bock= männliches Reh mit Gehörn auf´m Kopf
Hirsch= andere Gattung als Reh, kommt als weibliches und männliches Exemplar vor, männliche Hirsche tragen ein Geweih.

Bekommst du ein Reh (Ricke oder Bock) vor´s Auto sind die Scheinwerfer kaputt. Beim Hirsch ist das anders, der kommt dir durch die Scheibe entgegen und bringt dich um weil er so groß ist wie ein Pferd.
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Sa Jan 14, 2012 1:20

Kormoran2 hat geschrieben:Wenn du durch eine Gegend kommst, wo dir schon oft Wild begegnet ist, solltest du nicht unbedingt auf der erlaubten max. Geschwindigkeit bestehen. Vernünftigerweise fährt man da noch langsamer. Man bleibt ja sonst am reparieren des Autos dran abgesehen davon, daß das nicht waidmännisch ist, so ein Tier zu erlegen.

Falls du den Unterschied zwischen einem Bock und einem Hirsch nicht kennst - das ist ungefähr so, als wenn du den Unterschied zwischen Dampflok und Zentralheizung nicht weißt.
Ok, jeder Vergleich hinkt.
Bock= männliches Reh mit Gehörn auf´m Kopf
Hirsch= andere Gattung als Reh, kommt als weibliches und männliches Exemplar vor, männliche Hirsche tragen ein Geweih.

Bekommst du ein Reh (Ricke oder Bock) vor´s Auto sind die Scheinwerfer kaputt. Beim Hirsch ist das anders, der kommt dir durch die Scheibe entgegen und bringt dich um weil er so groß ist wie ein Pferd.



Hallo,

1.:
Wenn ich durch besagte Gegend komme und dann von den erlaubten 100km/h auf 50-60 km/h runterbremse dann sollte das doch genügen (tut es offensichtlich aber nicht...ich weiß-ich weiß) aber wenn ich noch langsamer fahren soll kann ich auch gleich gehen.
Das es nicht waidmännisch ist ein Reh zu überfahren ist mir auch klar...aber glaub mir: Ich kann da gerne drauf verzichten !!!!

2.:
Ich bin kein Jäger ( ich habe meine Frage nur in diesem Forum gepostet weil ich dachte hier die besten, nicht "Anti-Jäger", Antworten zu erhalten) und habe somit auch kein Problem meine Unwissenheit bezüglich Reh- Hirsch und ( Dam(m)wild, gibts doch auch noch oder) einzugestehen. Aber dank deiner Ausführung bin ich jetzt schon wieder etwas schlauer , Vielen Dank, niemand ist allwissend.

3.:
Du liegst aber leider TOTAL falsch bei deiner Aussage, ein Reh (Bock oder Ricke) würde nur geringen Schaden verursachen. Bei einem normalen Auto (ohne Bullenfänger ,oder hohem Geländewagen) entstehen sehr schnell erhebliche Schäden, auch bei Tempo 60 mit Rehen von 10-20 kg. Trifft man das Tier mittig sind meist Stossstange, Kühler, Ölkühler, Klimakühler, Klima/Kühler-lüfter, Kühlergrill, Motorhaube sowie meist noch Scheinwerfer/Nebelscheinwerfer, etc, etc, etc, + Kleinkrahm kaputt. Allein diese Schäden erreichen leicht 5tsd. Euro.
Wird das Tier auf Höhe des Scheinwerfers getroffen treten meist die bereits genannten Schäden auf und zusätzlich ist noch der Rahmen (zumindest im vorderen Teil) verzogen...und dann ist sowieso Ende!!
Und in diesem Punkt wieß ich wovon ich spreche !!!!
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Kormoran2 » Sa Jan 14, 2012 22:05

Und das bei 50 Sachen? Na ja, jedenfalls sei froh, daß das kein Hirsch war, den hättest du dann wohl nicht überlebt! Das Gefährliche an Hirschen ist, daß man ihnen zwar die Beine wegfährt, aber der massige Körper genau auf Höhe der Scheibe liegt. Da hat es schon kuriose aber schlimme Fotos gegeben, wo der Hirsch hinter dem Lenkrad saß.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Ford8210 » Fr Jan 20, 2012 6:24

So, erst mal Entschuldigung für meine verspätete Antwort. Hatte aber Urlaub.

Der Wildschaden muß innerhalb 2 Wochen nach Entdeckung/Feststellung gemeldet werden. Dies ist ganz einfach damit zu begründen, daß niemand auch nur annähernd sagen kann, wann ein Wildschaden entstanden ist. Ausnahme wäre, wenn er direkt in den letzten 12 Stunden entstand. Alles Andere ist unsinniges Gerede. Ein Hauptgrund für die 2 Wochen Frist liegt darin begründet, daß der Grundstückseigentümer/Wildschadengeschädigte damit dem Jagdpächter zeitnah den Schaden meldet und der Jagdpächter geeignete Maßnahmen zur Abwehr weiteren Schadens treffen kann. Dies gehört auch in die Kategorie der Wildschadensminderungspflicht des Grundstückseigentümers.

Wald ist Wald. Dieser ist schadenersatzfähig. Dies gilt auch für deine Weihnachtsbaumanpflanzung, wenn es so genehmigt wurde. Du solltest aber, wenn du mit dem Gedanken des Wildschadenersatzes spielst, erst bei der jagdgenossenschaft nachfragen, ob der Jagdpächter -wie in einigen Revieren üblich- eine Pauschale für Verbißschäden im Forst zahlt. Dann wäre auch dein Schaden abgegolten. Egal wie groß dieser ist, bzw. du müßtest dich dann an die Jagdgenossenschaft halten.

Den Begriff "wilddicht" habe ich jetzt mal auf die Spitze getrieben. Es iat nämlich alles im rechtlichen Bereich eine Auslegungssache. Ein Tip von mir: Praktiziert wird bei solchen Kulturen -auch bei Einzäunungen von Aufforstungsanpflanzungen oder Naturverjüngung-, daß der Zaun in regelmäßigen Abständen für Wildschweine durchlässig gemacht wird (sog. Sauklappen). Anderes Schalenwild geht dort nicht durch. Wie so etwas aussieht besprichst du am Besten mit dem Jagdpächter und/oder dem örtlichen Förster. Du kannst auch beim Forstamt selbst nachfragen.
Aufpassen aber beim Einzäunen. Nicht daß Rehe mit eingezäunt werden. Also vor vollständiger Schließung erst mal durchgehen und überprüfen.

Hoffe weitergeholfen zu haben. Ansonsten: Scheue dich nicht nachzufragen.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
Ford8210
 
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » So Jan 22, 2012 0:42

Ford8210 hat geschrieben:So, erst mal Entschuldigung für meine verspätete Antwort. Hatte aber Urlaub.

Der Wildschaden muß innerhalb 2 Wochen nach Entdeckung/Feststellung gemeldet werden. Dies ist ganz einfach damit zu begründen, daß niemand auch nur annähernd sagen kann, wann ein Wildschaden entstanden ist. Ausnahme wäre, wenn er direkt in den letzten 12 Stunden entstand. Alles Andere ist unsinniges Gerede. Ein Hauptgrund für die 2 Wochen Frist liegt darin begründet, daß der Grundstückseigentümer/Wildschadengeschädigte damit dem Jagdpächter zeitnah den Schaden meldet und der Jagdpächter geeignete Maßnahmen zur Abwehr weiteren Schadens treffen kann. Dies gehört auch in die Kategorie der Wildschadensminderungspflicht des Grundstückseigentümers.

Wald ist Wald. Dieser ist schadenersatzfähig. Dies gilt auch für deine Weihnachtsbaumanpflanzung, wenn es so genehmigt wurde. Du solltest aber, wenn du mit dem Gedanken des Wildschadenersatzes spielst, erst bei der jagdgenossenschaft nachfragen, ob der Jagdpächter -wie in einigen Revieren üblich- eine Pauschale für Verbißschäden im Forst zahlt. Dann wäre auch dein Schaden abgegolten. Egal wie groß dieser ist, bzw. du müßtest dich dann an die Jagdgenossenschaft halten.

Den Begriff "wilddicht" habe ich jetzt mal auf die Spitze getrieben. Es iat nämlich alles im rechtlichen Bereich eine Auslegungssache. Ein Tip von mir: Praktiziert wird bei solchen Kulturen -auch bei Einzäunungen von Aufforstungsanpflanzungen oder Naturverjüngung-, daß der Zaun in regelmäßigen Abständen für Wildschweine durchlässig gemacht wird (sog. Sauklappen). Anderes Schalenwild geht dort nicht durch. Wie so etwas aussieht besprichst du am Besten mit dem Jagdpächter und/oder dem örtlichen Förster. Du kannst auch beim Forstamt selbst nachfragen.
Aufpassen aber beim Einzäunen. Nicht daß Rehe mit eingezäunt werden. Also vor vollständiger Schließung erst mal durchgehen und überprüfen.

Hoffe weitergeholfen zu haben. Ansonsten: Scheue dich nicht nachzufragen.


Hallo,

Nochmals Danke für deine Antwort.

Sauenklappen habe ich bereits, diese werden auf einigen Kulturen auch gut angenommen und meine Erfahrungen damit sind auch überwiedgend positiv, naja dazu habe ich ja schonmal was geschrieben.

Der "wilddichte Zaun" scheint ja so eine Sache für sich zu sein, ist wohl wirklich Auslegungssache. Und die Klärung dieser Frage wird dann wohl bei einer etwaigen rechtlichen Auseinandersetztung sehr zeit- und kostenintensiv werden (Gutachter, zuerst meiner, dann der, der Jagdgenossenschaft und schlimmstenfalls der vom Gericht bestellte).
Vielleicht finde ich ja mal irgendwo eine rechtsverbindliche Definition des besagten Zaunes, solange lasse ich diese Thema erstmal ruhen.

Aber mal rein hypothetisch, nur so aus Interesse:
Wenn ich eine Kultur komplett neu anlege (auf komplett gerodeter Fläche, oder eben auf Acker), sagen wir mal Mischwald mit zwischenzeitlicher Nutzung als Weihnachtsbaumkultur...Rechtlich also dann als WALD eingestuft (ich weiß ja mitlerweile, bei Sonderkulturen besteht keine Wildschadenersatzpflicht).
Muss ich:
1. Diese Fläche überhaupt umzäunen um entstandene Wildschäden ersattet zu bekommen?
2. Baue ich da einmal den sagenumwobenen "wilddichten Zaun" und bin auf immer und ewig oder, wie lange auch immer, durch mit dem Thema und kann sämtliche Schäden (außer an den baulichen Einrichtungen) geltend machen?
Wirklich nur hypothetisch...über den Sinn oder Unsinn der Umnutzung von Acker zu Wald oder die rechtlichen Möglichen der kompletten Rodung einer Gewissen Fläche, müssen wir hier nicht diskutiern.

Letzte Frage!
Du schreibst, dass "der Jagdpächter -...- eine Pauschale für Verbißschäden im Forst zahlt". Meinst du damit, dass diese Pauschale mit der jährlich gezahlten Jadgpacht des Jagdpächters an den Flächeneigentümer/Nutzer gezahlt wird ?
Oder, dass der Flächennutzer sich dann, wenn er mit der Pauschale nicht mehr zurechtkommt, an die Jagdgenossenschaft wenden muss weil der Jagdpächter 'fein raus ist' ?

Allerletzte Frage:
Gilt die besagte Pauschale nur für Verbissschäden im Forst oder auch für Schäden auf Acker/Grünland?

Mir ist eine vernünftige, fachlich richtige Antwort weitaus lieber als eine möglichst schnelle... Also lass dir ruhig Zeit !!!

Danke...
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Ford8210 » Mo Jan 23, 2012 6:07

zu 1) Nein. Eine Wiederaufforstungsfläche muß nicht eingezäunt sein, um Wildschadenersatz zu bekommen.
zu 2) siehe Antwort 1. In der Regel werden Schutzzäune dann entfernt, wenn die Pflanzen dem Äser des Rehs entwachsen sind. Im Forst werden, damit sich darum niemand mehr kümmern muß, in der Regel Zäune aus "Holzlatten" aufgestellt. Diese fallen mit der Zeit zusammen, brauchen nicht entfernt zu werden und verrotten dann.

Ob eine Wildschadenpauschale durch den Jagdpächter gezahlt wird, erfährst du beim Vorstand der Jagdgenossenschaft. Wenn dies so ist, steht es auch im Jagdpachtvertrag. Damit sind dann alle durch Wild entstandenen Schäden abgedeckt. Egal wie hoch sie sind. Die Wildschadenpauschale kann sich auf alle Schäden beziehen, oder nur auf bestimmte Bereiche. So wird in dem Revier, in dem ich zur Jagd gehe, eine Pauschale von einem Euro pro Hektar Wald als Ersatz von Verbißschäden an Forstkulturen gezahlt. Der restliche Wildschadenersatz auf landwirtschaftlichen Flächen ist damit nicht gedeckt.
Gibt es eine Wildschadenpausschale, welche zusammen mit der Jagdpacht jährlich einmalig an die Jagdgenossenschaft überwiesen/gezahlt wird, dann kannst du den Schadenersatz bei der Jagdgenossenschaft geltend machen. Wenn nicht, dann ist der Jagdpächter zahlungspflichtig. Aber nur, wenn diese Zahlungspflicht (Wildschadenersatzpflicht) im Jagdpachtvertrag von der Jagdgenossenschaft auf den Jagdpächter übertragen wurde. Denn grundsätzlich ist es gesetzlich so geregelt, daß die Jagdgenossenschaft wildschadenersatzpflichtig ist und nicht der Jagdpächter.

Ich hoffe, deine offenen Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben. Wenn nicht, bitte melden.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Mi Jan 25, 2012 23:07

Ford8210 hat geschrieben:zu 1) Nein. Eine Wiederaufforstungsfläche muß nicht eingezäunt sein, um Wildschadenersatz zu bekommen.
zu 2) siehe Antwort 1. In der Regel werden Schutzzäune dann entfernt, wenn die Pflanzen dem Äser des Rehs entwachsen sind. Im Forst werden, damit sich darum niemand mehr kümmern muß, in der Regel Zäune aus "Holzlatten" aufgestellt. Diese fallen mit der Zeit zusammen, brauchen nicht entfernt zu werden und verrotten dann.

Ob eine Wildschadenpauschale durch den Jagdpächter gezahlt wird, erfährst du beim Vorstand der Jagdgenossenschaft. Wenn dies so ist, steht es auch im Jagdpachtvertrag. Damit sind dann alle durch Wild entstandenen Schäden abgedeckt. Egal wie hoch sie sind. Die Wildschadenpauschale kann sich auf alle Schäden beziehen, oder nur auf bestimmte Bereiche. So wird in dem Revier, in dem ich zur Jagd gehe, eine Pauschale von einem Euro pro Hektar Wald als Ersatz von Verbißschäden an Forstkulturen gezahlt. Der restliche Wildschadenersatz auf landwirtschaftlichen Flächen ist damit nicht gedeckt.
Gibt es eine Wildschadenpausschale, welche zusammen mit der Jagdpacht jährlich einmalig an die Jagdgenossenschaft überwiesen/gezahlt wird, dann kannst du den Schadenersatz bei der Jagdgenossenschaft geltend machen. Wenn nicht, dann ist der Jagdpächter zahlungspflichtig. Aber nur, wenn diese Zahlungspflicht (Wildschadenersatzpflicht) im Jagdpachtvertrag von der Jagdgenossenschaft auf den Jagdpächter übertragen wurde. Denn grundsätzlich ist es gesetzlich so geregelt, daß die Jagdgenossenschaft wildschadenersatzpflichtig ist und nicht der Jagdpächter.

Ich hoffe, deine offenen Fragen damit ausreichend beantwortet zu haben. Wenn nicht, bitte melden.



Hallo,

Vielen Dank, vorerst hast du alle meine Fragen zur vollständigen Zufreidenheit beantwortet.
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