Hallo,
Ich habe eine Weihnachtsbaumkultur komplett umzäunt mit 160 cm hohem Wlidschutzzaun (oder wie auch immer dieses Drahtgeflecht heißt), Pfahlabstand ca. 4 Meter, ca. 25 cm über dem Drahtgeflecht verläuft noch eine Lage Stacheldraht (hauptsächlich wegen der ******, die meinen sie könnten ihren Weihnachtsbaum auch umsonst bekommen) . Die Zaunhöhe beträgt also etwa 180cm und sollte somit doch das heimische Wild relativ sicher abhalten.
Meine Fragen:
Wer ist zuständig wenn dieser Zaun durch Wildschweine angehoben/beschädigt wird, durch die entstandenen Schadstellen Rehe in die Kultur eindringen und dort erhebliche Verbissschäden verursachen?
Kann der Jadgpächter für die Schäden am Zaun verantwortlich gemacht werden und/oder muss dieser auch für die Folgeschäden durch den Verbiss aufkommen?
Ist der Jagdpächter dazu verpflichtet das Wild, welches bereits in die Kultur eingedrungen ist wieder herraus zu treiben bzw. zu schiessen?
Welche Fristen für die Schadensmeldung muss ich einhalten und wie weise ich den korrekten Zustand des Zaunes und die "Wildfreiheit" der Kultur vor den Schäden rechtsverbindlich nach?
Wie muss ein Zaun aufgebaut sein um als wilddicht bzw. "geeignet für meine Zwecke" zu gelten?
Ich würde mich freuen wenn mir jemand Tips zum Thema geben könnte oder auch seine eigenen Erfahrungen in diesem Bereich erläutert.
mfg