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Wildzaun Schäden durch Schweine

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Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Di Jan 03, 2012 0:48

Hallo,

Ich habe eine Weihnachtsbaumkultur komplett umzäunt mit 160 cm hohem Wlidschutzzaun (oder wie auch immer dieses Drahtgeflecht heißt), Pfahlabstand ca. 4 Meter, ca. 25 cm über dem Drahtgeflecht verläuft noch eine Lage Stacheldraht (hauptsächlich wegen der ******, die meinen sie könnten ihren Weihnachtsbaum auch umsonst bekommen) . Die Zaunhöhe beträgt also etwa 180cm und sollte somit doch das heimische Wild relativ sicher abhalten.

Meine Fragen:

Wer ist zuständig wenn dieser Zaun durch Wildschweine angehoben/beschädigt wird, durch die entstandenen Schadstellen Rehe in die Kultur eindringen und dort erhebliche Verbissschäden verursachen?
Kann der Jadgpächter für die Schäden am Zaun verantwortlich gemacht werden und/oder muss dieser auch für die Folgeschäden durch den Verbiss aufkommen?
Ist der Jagdpächter dazu verpflichtet das Wild, welches bereits in die Kultur eingedrungen ist wieder herraus zu treiben bzw. zu schiessen?
Welche Fristen für die Schadensmeldung muss ich einhalten und wie weise ich den korrekten Zustand des Zaunes und die "Wildfreiheit" der Kultur vor den Schäden rechtsverbindlich nach?
Wie muss ein Zaun aufgebaut sein um als wilddicht bzw. "geeignet für meine Zwecke" zu gelten?

Ich würde mich freuen wenn mir jemand Tips zum Thema geben könnte oder auch seine eigenen Erfahrungen in diesem Bereich erläutert.

mfg
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon dondito » Di Jan 03, 2012 8:33

Das gleiche Problem habe ich auch. Habe auch schon mal gegoogelt was da zu machen ist. Such mal nach Sauenklappe. Dann kommen die Schweine rein (die kannste eh nicht aufhalten) aber die Rehe nicht.
Klage nicht, kämpfe!
Alice für Deutschland!
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Kormoran2 » Di Jan 03, 2012 15:31

Stimmt nicht. Sogar Sikahirsche schaffen es, auf "Ellenbogen" durch die Sauenklappe hindurchzurobben. Rehe erst recht.
Wir wissen, sie lügen. Sie wissen, sie lügen. Sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Wir wissen, dass sie wissen, dass wir wissen, sie lügen. Und trotzdem lügen sie weiter. (Alexander Solschenizyn, zitiert von Peter Hahne)
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Robiwahn » Di Jan 03, 2012 16:16

easy567 hat geschrieben:...
Wie muss ein Zaun aufgebaut sein um als wilddicht bzw. "geeignet für meine Zwecke" zu gelten?

...


Tachchen

wir haben ca. 8000qm seit 3 Jahren umzäunt und hatten noch keine Rehe drin, obwohl Hasen und Dachse 2 oder 3 Stellen untergraben haben. Wenn wir diese Stellen finden, machen wir sie mit Ästen und Knüppeln wieder zu und gut ist. Öfters Kontrolle gehen ist dann natürlich zu empfehlen.
Die Schweine haben bei uns noch keinen Zaun richtig hochgedrückt und wir haben sehr viele Schweine bei uns. Letztens war ein Frischling im Zaun (wahrscheinlich durch ein Hasenloch rein) und ist verendet, da er den Ausgang nicht wieder gefunden hat. Wir haben nur noch die Spuren entlang des Zauns und die Skelettreste gefunden. Falls du davor Angst hast oder wenn es passiert, kannst du zwischen deinen Zaunspfosten immer noch so Erdnägel anbringen, ähnlich wie Zelthäringe. Habe ich schonmal bei Grube oder so gesehen, kann man mit nem Holzpflock und nem Nagel auch selbst machen.

Wenn ein Reh drinnen ist, entweder mit mehreren Leuten raustreiben oder den örtlichen Jäger anrufen. Korrekter Zustand und so weiter nachweisen habe ich noch nie gehört, mach dir nicht zuviel Aufwand und Gedanken. Ein bisschen selber Aufpassen ist natürlich angesagt und ein Restrisiko ist immer dabei.

1,60er Zaun gilt als Rehdicht, die höheren Geflechte im Handel (glaube 2m) sind gegen Rotwild, je nachdem, was bei euch vorkommt, reicht das 1,60er.

Allgemein empfiehlt sich, nicht allzu große Flächen (1-2ha) zu umzäunen, weil die größeren schwerer zu kontrollieren sind.

Grüße, Robi
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon MS 250 » Mi Jan 04, 2012 13:01

Probiers hald mal mit nem Duftzaun ist zwar nicht billig aber es ist sehr wirkungsvoll
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Mi Jan 04, 2012 23:15

dondito hat geschrieben:Das gleiche Problem habe ich auch. Habe auch schon mal gegoogelt was da zu machen ist. Such mal nach Sauenklappe. Dann kommen die Schweine rein (die kannste eh nicht aufhalten) aber die Rehe nicht.


Hallo,

Sauenklappen habe ich, habe hier im Forum auch schon was drüber geschrieben. Die funktionieren bei einer meiner Kulturen auch wirklich gut (obwohl ich "kormoran" recht geben muss) kommt doch schon mal ein Reh durch aber zumindest werden die Zäune nicht mehr flächendecken von den Schweinen zerstört. Somit kann man also wirklich versuchen das jeweilige Reh rauszutreiben oder schießen zu lassen.
Auf anderen Kulturen werden die Klappen jedoch nicht angenommen sodass die Schweine den Zaun hochdrücken und danach die Rehe frei Bahn haben.
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Mi Jan 04, 2012 23:16

Robiwahn hat geschrieben:
easy567 hat geschrieben:...
Wie muss ein Zaun aufgebaut sein um als wilddicht bzw. "geeignet für meine Zwecke" zu gelten?

...


Tachchen

wir haben ca. 8000qm seit 3 Jahren umzäunt und hatten noch keine Rehe drin, obwohl Hasen und Dachse 2 oder 3 Stellen untergraben haben. Wenn wir diese Stellen finden, machen wir sie mit Ästen und Knüppeln wieder zu und gut ist. Öfters Kontrolle gehen ist dann natürlich zu empfehlen.
Die Schweine haben bei uns noch keinen Zaun richtig hochgedrückt und wir haben sehr viele Schweine bei uns. Letztens war ein Frischling im Zaun (wahrscheinlich durch ein Hasenloch rein) und ist verendet, da er den Ausgang nicht wieder gefunden hat. Wir haben nur noch die Spuren entlang des Zauns und die Skelettreste gefunden. Falls du davor Angst hast oder wenn es passiert, kannst du zwischen deinen Zaunspfosten immer noch so Erdnägel anbringen, ähnlich wie Zelthäringe. Habe ich schonmal bei Grube oder so gesehen, kann man mit nem Holzpflock und nem Nagel auch selbst machen.

Wenn ein Reh drinnen ist, entweder mit mehreren Leuten raustreiben oder den örtlichen Jäger anrufen. Korrekter Zustand und so weiter nachweisen habe ich noch nie gehört, mach dir nicht zuviel Aufwand und Gedanken. Ein bisschen selber Aufpassen ist natürlich angesagt und ein Restrisiko ist immer dabei.

1,60er Zaun gilt als Rehdicht, die höheren Geflechte im Handel (glaube 2m) sind gegen Rotwild, je nachdem, was bei euch vorkommt, reicht das 1,60er.

Allgemein empfiehlt sich, nicht allzu große Flächen (1-2ha) zu umzäunen, weil die größeren schwerer zu kontrollieren sind.

Grüße, Robi


Hallo

Naja bei 0,8 ha gehts wohl auch noch, ich habe leider Kulturen mit teilweise über 5 ha ( "Zaunbau ist ja so teuer"...geht noch auf meinen Vater zurück).
Ganz meine Meinung: auf keinen Fall mehr als 1-maximal 2 ha. Das raustreiben kann also eine langwierige Geschichte werden. Einmal im Jahr mag das noch vertretbar sein aber einmal im Monat möchte ich diesen Aufwand nicht betreiben.

Die vorgeschlagenen Erdnägel habe ich schon probiert, wie gesagt: ich habe 4 Meter Pfahlabstand und in jedem Zaunfeld mittig noch einen Erdnagel (hatte ich vergessen zu erwähnen).
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Mi Jan 04, 2012 23:17

MS 250 hat geschrieben:Probiers hald mal mit nem Duftzaun ist zwar nicht billig aber es ist sehr wirkungsvoll


Hallo,

Duftzaun habe ich auch schon durch, wirkt gut aber leider nur kurzfristig und ist einfach zu teuer.
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Mi Jan 04, 2012 23:39

Hallo,

Aber zurück zum Thema:

Wenn ich einen wilddichten Zaun bauen, dieser dann aber trotz allem (Kontrolle und Reparatur etwa 1-2 mal wöchentlich) doch wieder durch Wild beschädigt wird und es somit zu Verbisschäden auf der Kultur kommt dann muss doch der Jagdpächter, die Jagdgenossenschaft oder sonstwer dafür haftbar gemacht werden können. Im Jagdrevier scheint ja irgendetwas nicht zu stimmen, meines Erachtens wird einfach nicht genug Wild erlegt sodass es zu einer Überpopulation gekommen ist.

Ich möchte ja keinem (hier ansässigem) Jäger auf den Schlips treten und würde die ganze Geschichte gerne so friedlich wie irgend möglich klären, sollte es aber trotzdem einmal zu einer (womöglich rechtlichen) Auseinandersetzung kommen würde ich halt einfach gerne wissen wo ich stehe?
Also: Wie muss so ein Zaun beschaffen sein um als wilddicht zu gelten, wie weise ich den Zustand sowohl des Zaunes als auch der Pflanzen innerhalb des Zaunes rechtsverbindlich nach...etc.

Ich habe es im Guten versucht und werde es, bis auf weiteres, auch weiter auf diesem Wege versuchen...aber irgendwann habe auch ich die Schnauze mal voll.

Dankbar für jede Antwort.

mfg
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Kormoran2 » Do Jan 05, 2012 0:59

Was heißt nun wirklich wilddicht?
Wir haben die Zaunpfosten auf 5m Abstand, dazwischen bei 2,5 m eine kurzen Pflock eingeschlagen um den Zaun am Boden zu halten.
Aber wenn die Sauen wollen, habe sie eine ungeheure Kraft. Also wurde teilweise schon jeden Meter ein Pflock eingeschlagen und der Wildschutzzaun daran festgenagelt.
Die Holzpflöcke sind meiner Meinung nach besser als irgendwelche Metall-Häringe, weil die Pfosten fester in der Erde sitzen.

Letztlich ist es wirklich eine Frage des Überbesatzes an Wild, sodaß dieses in die Schutzgatter drängt, weil es dort das Futter in rauen Mengen wachsen sieht.
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon marder1 » Do Jan 05, 2012 6:57

Schon mal an Strom gedacht? Ein zwei Litzen um das Stück spannen!
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Robiwahn » Do Jan 05, 2012 10:49

Moin

easy567 hat geschrieben:Also: Wie muss so ein Zaun beschaffen sein um als wilddicht zu gelten, wie weise ich den Zustand sowohl des Zaunes als auch der Pflanzen innerhalb des Zaunes rechtsverbindlich nach...etc.


Ich denke, mehr als unsere Erfahrungen und Tipps können wir hier dir nicht geben. Was du für diese genauen Fragen brauchst, ist ein Anwalt, der schonmal solch einen Fall hatte und dir aus dem Präzedenzfall heraus sagen kann, was gerichtsfest ist. Alle Tips von uns stellen mehr oder weniger unsere Erfahrungen dar, könnte man vielleicht noch als gute fachliche Praxis bezeichnen, aber mehr nicht.

Den Jägern mal ordentlich auf die Füße treten sollte eigentlich auch helfen, evtl. mal in Absprache mit anderen Feld- und Waldbesitzern (haben die auch Wildschäden?) Vorsprache bei der unteren Jagdbehörde und die Abschussplanung anpassen.

Grüße und viel Glück, Robi

PS: Kannst du vielleicht noch die 5ha-Flächen zaunmäßig teilen in kleinere Flächen? Ich weiß, Aufwand ist groß, aber vielleicht hilfts bei der Schadenminimierung
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Do Jan 05, 2012 22:52

Robiwahn hat geschrieben:Moin

easy567 hat geschrieben:Also: Wie muss so ein Zaun beschaffen sein um als wilddicht zu gelten, wie weise ich den Zustand sowohl des Zaunes als auch der Pflanzen innerhalb des Zaunes rechtsverbindlich nach...etc.


Ich denke, mehr als unsere Erfahrungen und Tipps können wir hier dir nicht geben. Was du für diese genauen Fragen brauchst, ist ein Anwalt, der schonmal solch einen Fall hatte und dir aus dem Präzedenzfall heraus sagen kann, was gerichtsfest ist. Alle Tips von uns stellen mehr oder weniger unsere Erfahrungen dar, könnte man vielleicht noch als gute fachliche Praxis bezeichnen, aber mehr nicht.

Den Jägern mal ordentlich auf die Füße treten sollte eigentlich auch helfen, evtl. mal in Absprache mit anderen Feld- und Waldbesitzern (haben die auch Wildschäden?) Vorsprache bei der unteren Jagdbehörde und die Abschussplanung anpassen.

Grüße und viel Glück, Robi

PS: Kannst du vielleicht noch die 5ha-Flächen zaunmäßig teilen in kleinere Flächen? Ich weiß, Aufwand ist groß, aber vielleicht hilfts bei der Schadenminimierung


Hallo,

Ist mir schon klar, dass hier keine verbindliche Rechtsauskunft erhalten kann...ich hatte halt gehofft, das mir jemand von dem besagten "Präzedenzfall" berichten könnte.

Wie das bei den anderen Landwirten aussieht kann ich nicht sagen aber ich denke bei einem Bauern, der Getreide, Rüben oder was auch immer anbaut fallen diese Schäden wohl nicht so stark ins Gewicht. Die Anzahl der Pflanzen je Fläche ist bei einem Acker ja sehr viel höher als bei einer Weihnachtsbaumkultur (wenn ich 10.000 Bäume neu pflanze und davon dann 20 Prozent innerhalb von wenigen Tagen verbissen werden resultiert daraus dann schnell ein erheblicher finanzieller Schaden).
Auf meinen Grünlandflächen, die auch immer wieder durch Schweine umgegraben werden, sind mir diese Schäden ja auch mehr oder weniger egal. Wenn's dann zu Weihnachten einen Rehbraten vom Jagdpächter gibt ist die Sache dann für mich erledigt.
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon Ford8210 » Di Jan 10, 2012 15:38

Na, dann wollen wir mal wieder.

Abschußplanung Rehwild:
Die Erstellung des Abschußplanes für Rehwild erfolgt nach der vorhandenen Verbißbelastung in den angelegten Weiserflächen im 3-Jahresrythmus. Diese Weiserflächen sind festgelegt. Weitere Flächen werden hierzu nicht herangezogen.

Wildschutzzaun:
Klar ist, daß sich Sauen recht wenig darum scheren, ob ein zaun steht oder nicht. Wenn die dort hineinwollen, dann nehmen sie ihr von Natur aus gegebenes Planierwerkzeug, heben den Zaun an und ziehen durch. Dadurch bleibt nun mal eine Beschädigung im Zaun durch die auch Rehe hindurch können. Sind die erst mal drin, kommen sie nicht wieder raus. Die sind nämlich zu doof dazu, den Ausgang wieder zu finden. Es sei denn, sie können darüber springen. Das versuchen sie in der Regel dann aber auch ohne Erfolg.
Ich würde -vorausgesetzt dir ist der Aufwand nicht zu groß- den Zaun in seiner gesamten Länge auf eine Tiefe von 20-30 cm eingraben. Hierzu könntest du einen Pflug benutzen. Danach noch jeweils in regelmäßigen Abständen den Zaun zusätzlich durch Erdhaken (Heringe) sichern. Dann dürfte eigentlich nichts mehr passieren. Wenn dies bei dir so machbar ist, dann sprich doch mal mit dem Jagdpächter. Nach deiner Schilderung, daß du keinen Wildschaden für dein Grünland geltend machst und du dafür zu Weihnachten einen Wildbraten bekommst, dürfte es mit Sicherheit keine Probleme geben dies mit den Jägern zusammen durchzuführen.

Zur rechtlichen Seite:
Nochmals (ich hab jetzt nicht mitgezählt wie oft) zur Meldung. Der Wildschaden muß spätestens zwei Wochen nach Entdeckung bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Die Gemeinde setzt sich dann mit dem Jagdpächter in Verbindung und teilt es diesem mit. Kommt die Mitteilung später, ist der Wildschadenersatz verwirkt. Du kannst hierzu mal die Suchfunktion nehmen. Ich habe da bereits dezidierte Ausführungen gemacht.
Ersatzpflichtig sind Schäden, die an dem Grundstück selbst, den dort vorhandenen Bodenerzeugnissen, sowie den bereits geernteten, aber noch auf dem Grundstück befindlichen, Bodenerzeugnissen. Die Ausnahme hierzu bilden Sonderkulturen. Bei denen besteht keine Wildschadenersatzpflicht. siehe hierzu §§ 29-32 Bundesjagdgesetz. Nicht Schadenersatzpflichtig sind bauliche Einrichtungen. Und Wildschutzzäune gehören dazu.

Zum Schluß noch was: Wenn ein Zaun als "wilddicht" dargestellt wird, dann bedeutet dies rechtlich auch, daß er "wilddicht" ist und nicht, daß dort Wild -egal ob Sauen, Reh-, Rot-, Muffel-, oder Sikawild hineinkommen. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluß, daß das eingezäunte Gebiet für die Ausübung der Jagd als unbrauchbar angesehen werden kann, womit die Jagdpachtzahlung für dieses Gebiet eingestellt werden kann. Ich z.B., würde bei einem Rechtsstreit als Jagdpächter in dieser form argumentieren.
Da aber niemand -weder auf Seiten der Jägerschaft noch auf Seiten der Landbesitzer (Jagdrechtsinhaber) in der Regel gesteigerten Wert darauf legt, daß es zum Zerwürfnis dieser beiden "Lager" kommt, würde ich versuchen mit dem Jagdpächter -wie oben beschrieben- zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen.

Ach ja: Es ist leider immer so, daß der vom Schaden Betroffene schnell mal unterstellt, es gäbe zu viel Wild und es würde zu wenig geschossen. Bei jeder Jagdgenossenschaftsversammlung mit Beteiligung des Jagdpächters (in der Regel ein Mal pro Jahr) werden die Abschußzahlen den Anwesenden Jagdgenossen vorgetragen oder zur Einsicht ausgelegt. Diese Liste geht dann im Anschluß an die untere Jagdbehörde, die überprüft, ob die im Rehwildbewirtschaftungsplan festgelegten Abschüsse vorgenommen wurden (Fallwild zählt hier auch dazu). Ist dies mehrfach in Folge nicht der Fall, muß sich der Jagdpächter gegenüber der unteren Jagdbehörde erklären. Wird der Abschuß danach nicht erfüllt, obwohl der jagdpächter keine ausreichende Begründung für den Minderabschuß vortragen konnte, dann wird seitens der unteren Jagdbehörde ein Berufsjäger eingesetzt, dessen Aufgabe es einzig und allein ist den Rehwildabschuß zu erfüllen. Diesen muß der Jagdpächter dann auch bezahlen.
Bewirtschaftungspläne gibt es ausschließlich für Schalenwild mit Ausnahme von Schwarzwild. Damit wird dem "Zigeunertum" der Sauen Rechnung getragen, weil niemand sagen kann, wie viele Sauen es in einem Revier gibt, da diese einen sehr großen Aktionsradius besitzen und in einer Nacht auch mehrere Kilometer ziehen. So ist es auch durchaus nicht unüblich, daß Sauen von Rheinland-Pfalz durch den Rhein nach Hessen schwimmen, dort Schäden anrichten und im Morgengrauen wieder zurück schwimmen.
Es wurde auch bereits durch Studien nachgewiesen, daß markierte Wildschweine mehr als 200 Kilometer von ihrem "Markierungsort" entfernt erlegt oder in Wildunfälle verstrickt worden sind.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
Ford8210
 
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Re: Wildzaun Schäden durch Schweine

Beitragvon easy567 » Do Jan 12, 2012 1:07

Ford8210 hat geschrieben:Na, dann wollen wir mal wieder.

Abschußplanung Rehwild:
Die Erstellung des Abschußplanes für Rehwild erfolgt nach der vorhandenen Verbißbelastung in den angelegten Weiserflächen im 3-Jahresrythmus. Diese Weiserflächen sind festgelegt. Weitere Flächen werden hierzu nicht herangezogen.

Wildschutzzaun:
Klar ist, daß sich Sauen recht wenig darum scheren, ob ein zaun steht oder nicht. Wenn die dort hineinwollen, dann nehmen sie ihr von Natur aus gegebenes Planierwerkzeug, heben den Zaun an und ziehen durch. Dadurch bleibt nun mal eine Beschädigung im Zaun durch die auch Rehe hindurch können. Sind die erst mal drin, kommen sie nicht wieder raus. Die sind nämlich zu doof dazu, den Ausgang wieder zu finden. Es sei denn, sie können darüber springen. Das versuchen sie in der Regel dann aber auch ohne Erfolg.
Ich würde -vorausgesetzt dir ist der Aufwand nicht zu groß- den Zaun in seiner gesamten Länge auf eine Tiefe von 20-30 cm eingraben. Hierzu könntest du einen Pflug benutzen. Danach noch jeweils in regelmäßigen Abständen den Zaun zusätzlich durch Erdhaken (Heringe) sichern. Dann dürfte eigentlich nichts mehr passieren. Wenn dies bei dir so machbar ist, dann sprich doch mal mit dem Jagdpächter. Nach deiner Schilderung, daß du keinen Wildschaden für dein Grünland geltend machst und du dafür zu Weihnachten einen Wildbraten bekommst, dürfte es mit Sicherheit keine Probleme geben dies mit den Jägern zusammen durchzuführen.

Zur rechtlichen Seite:
Nochmals (ich hab jetzt nicht mitgezählt wie oft) zur Meldung. Der Wildschaden muß spätestens zwei Wochen nach Entdeckung bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Die Gemeinde setzt sich dann mit dem Jagdpächter in Verbindung und teilt es diesem mit. Kommt die Mitteilung später, ist der Wildschadenersatz verwirkt. Du kannst hierzu mal die Suchfunktion nehmen. Ich habe da bereits dezidierte Ausführungen gemacht.
Ersatzpflichtig sind Schäden, die an dem Grundstück selbst, den dort vorhandenen Bodenerzeugnissen, sowie den bereits geernteten, aber noch auf dem Grundstück befindlichen, Bodenerzeugnissen. Die Ausnahme hierzu bilden Sonderkulturen. Bei denen besteht keine Wildschadenersatzpflicht. siehe hierzu §§ 29-32 Bundesjagdgesetz. Nicht Schadenersatzpflichtig sind bauliche Einrichtungen. Und Wildschutzzäune gehören dazu.

Zum Schluß noch was: Wenn ein Zaun als "wilddicht" dargestellt wird, dann bedeutet dies rechtlich auch, daß er "wilddicht" ist und nicht, daß dort Wild -egal ob Sauen, Reh-, Rot-, Muffel-, oder Sikawild hineinkommen. Das bedeutet aber auch im Umkehrschluß, daß das eingezäunte Gebiet für die Ausübung der Jagd als unbrauchbar angesehen werden kann, womit die Jagdpachtzahlung für dieses Gebiet eingestellt werden kann. Ich z.B., würde bei einem Rechtsstreit als Jagdpächter in dieser form argumentieren.
Da aber niemand -weder auf Seiten der Jägerschaft noch auf Seiten der Landbesitzer (Jagdrechtsinhaber) in der Regel gesteigerten Wert darauf legt, daß es zum Zerwürfnis dieser beiden "Lager" kommt, würde ich versuchen mit dem Jagdpächter -wie oben beschrieben- zu einem für beide Seiten akzeptablen Ergebnis zu kommen.

Ach ja: Es ist leider immer so, daß der vom Schaden Betroffene schnell mal unterstellt, es gäbe zu viel Wild und es würde zu wenig geschossen. Bei jeder Jagdgenossenschaftsversammlung mit Beteiligung des Jagdpächters (in der Regel ein Mal pro Jahr) werden die Abschußzahlen den Anwesenden Jagdgenossen vorgetragen oder zur Einsicht ausgelegt. Diese Liste geht dann im Anschluß an die untere Jagdbehörde, die überprüft, ob die im Rehwildbewirtschaftungsplan festgelegten Abschüsse vorgenommen wurden (Fallwild zählt hier auch dazu). Ist dies mehrfach in Folge nicht der Fall, muß sich der Jagdpächter gegenüber der unteren Jagdbehörde erklären. Wird der Abschuß danach nicht erfüllt, obwohl der jagdpächter keine ausreichende Begründung für den Minderabschuß vortragen konnte, dann wird seitens der unteren Jagdbehörde ein Berufsjäger eingesetzt, dessen Aufgabe es einzig und allein ist den Rehwildabschuß zu erfüllen. Diesen muß der Jagdpächter dann auch bezahlen.
Bewirtschaftungspläne gibt es ausschließlich für Schalenwild mit Ausnahme von Schwarzwild. Damit wird dem "Zigeunertum" der Sauen Rechnung getragen, weil niemand sagen kann, wie viele Sauen es in einem Revier gibt, da diese einen sehr großen Aktionsradius besitzen und in einer Nacht auch mehrere Kilometer ziehen. So ist es auch durchaus nicht unüblich, daß Sauen von Rheinland-Pfalz durch den Rhein nach Hessen schwimmen, dort Schäden anrichten und im Morgengrauen wieder zurück schwimmen.
Es wurde auch bereits durch Studien nachgewiesen, daß markierte Wildschweine mehr als 200 Kilometer von ihrem "Markierungsort" entfernt erlegt oder in Wildunfälle verstrickt worden sind.


Hallo Ford,

SO einfach ist das leider nicht...Ich bin der totale Sonderfall !!!

Erstmal vielen Dank dafür, dass du dir die Zeit genommen hast mir hier so ausführlich und wirklich hilfreich zu antworten, ich hätte aber dennoch einige Fragen. Falls du diese bereits in einem anderen thread beantwortet haben solltest dann schick mir doch bitte mal den passenden link, ich finde in der Suchfunktion nichts brauchbares (bin aber auch noch neu hier...und vielleicht einfach zu blöd dafür).

Das Sonderkulturen (in meinem Falle Weihnachtsbaumkulturen) von der Schadenersatzpflicht ausgenommen sind habe ich verstanden (auch wenn ich nicht verstehe wieso).Das auch Schäden an baulichen Einrichtungen nicht ersattungsfähig sind hatte ich mir eigentlich schon gedacht.

Bei meiner anfänglichen Frage (bzw der Fläche, die mich am meisten ärgert) handelt es sich jedoch nicht um eine Sonderkultur sondern um eine Mischkultur Laubwald/Nadelwald. Diese Fläche wurde kurz nach Grenzöffnung angelegt, mit der Maßgabe langfristig (50 Jahre) zu Mischwald zu werden...mitlerweile befindet sich die Fläche mitten in einem Naturschutzgebiet/Biospäherenreservat. Die Nutzung als Weihnachtsbaumkultur ist in diesem Zeitraum genehmigt, die Fläche ist aber rechtlich gesehen WALD.

Da es sich also nicht um eine Sonderkultur sondern um stinknormalen Wald handelt sollte doch die Schadensregulierung (Verbissschäden) möglich sein oder? Inwieweit die Höhe der Regulierungkosten von Verbissschäden von Wald zu Weihnachtsbaumkultur voneinander abweichen vermag ich nicht zu sagen, schliesslich sind die angestrebten Wachstumzeiten bei beiden Bewirtschaftungsformen ja sehr unterschiedlich ( von 4-8 zu 20++ Jahre).

Das gegen Sauen kein Kraut gewachsen ist (auch eingepfügte Zäune werden, wenn nicht untergraben dann einfach zerrissen) ist mir klar...wieso dann überhaupt noch versuchen den Zaun wilddicht zu erhalten?
Wenn ich also den Zaun auf besagter Fläche komplett entferne und einfach regelmäßig alle Verbissschäden geltend mache hätte ich keinen Stress mehr. Es sollte ja schlisslich gleiches Recht für alle gelten. Der Landwirt kann seine Schäden auf Acker bzw. Grünland ja auch geltend machen, ohne Zaun drumherum.

Über Abschusszahlen und die Erfüllung der Abschussquote möchte ich mich hier nicht auslassen aber ich 'erlege' leider allein beim Autofahren jedes Jahr ca. 3-4 Rehe nur in meiner direkten Umgebung...dass kann doch nicht normal sein (das ist leider auch die Meinung meiner Kfz Versicherung).

Noch eine Frage zur Meldung von Wildschäden:
Bist du dir wirklich sicher, dass der Schaden zwei Wochen nach Entdeckung und nicht zwei Wochen nach Entstehung anzuzeigen ist? Mir wurde immer gesagt " zwei Wochen nach Enstehung" (sehr schwierig nachzuweisen und daher rühren auch meine Fragen über den Nachweis des wilddichten Zaunes).

Ich bin dankbar für jede neue Information...
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