Wenn die mehr reinräumen als nötig ist , oder wenn die das Bankett teilweise miträumen oder sonstigen Unrat , jawohl dann kannst du das !240236 hat geschrieben:Sturmwind: Muß ich dann den Lankreis auch verklagen, denn die schleudern auch den ganzen Schnee auf meine ldw Flächen? Habe ca. 3km Fläche an Kreisstraßen
Teilweise ist es jetzt etwas abgetaut , man sieht auf ca 1,5 km Länge was ein Fachmann da am Werke war !
Mal umschauen um das Arbeitsergebnis zu betrachten, das ist viel zu viel -. Nun ja , viel Wasen auf dem Strassenbegleitgrün gelandet , das wird der Absaugmulcher nächstes Jahr schon wieder gerade richten . Und meine aus der Wiese geschaufelten Haufen liegen auch noch da . Mal sehen ob ich die auch noch verräumen darf .
Warum möchtest du immer gleich verklagen ? Davor gibt es noch viele andere Möglichkeiten/Versuche die Diskrepanz zu richten !
Lieber verlier ich etwas Geld als das ich den Klageweg beschreite und das Theater da mir gebe .
Bei mir hat ein aktuell ein Mieter fristgerecht gekündigt und wollte am 31.1. Wohnungsübergabe machen, erschienen ist er nicht , die Wohnung ist trotzdem weiter von ihm untervermietet , erreichbar ist er heute auch nicht und Geld kam auch keines mehr . Und jetzt ? Ich bin völlig entspannt .
