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http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/142/1714291.pdfDeutscher Bundestag - Drucksache 17/14291
01. 07. 2013
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Uwe Kekeritz, Cornelia Behm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN "Neue Hinweise auf mögliche gesundheitliche Risiken durch den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat und durch glyphosathaltige Herbizide"
33. Welche Beschränkungen in der Anwendung von Glyphosat und insbesondere im Bereich der Anwendungen zur Sikkation hält die Bundesregierung angesichts der Hinweise auf gesundheitliche Risiken für notwendig?
Die Sikkationsanwendung ist eine im Rahmen der Zulassung von Glyphosat hinsichtlich möglicher Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier, für Verbraucherinnen und Verbraucher und den Naturhaushalt geprüfte Anwendung, die im Rahmen der Anwendungsvorschriften nicht zu Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen führt. Somit sind solche Anwendungen grundsätzlich nicht zu beanstanden, sie sind auf das erforderliche Maß zu begrenzen. In diesem Zusammenhang wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 4 verwiesen.
Ob und inwieweit die jetzt durchgeführte Neubewertung (Risikobewertung durch das BfR) insbesondere der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu einer geänderten Einschätzung führen könnte, kann zurzeit noch nicht abgesehen werden.
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