Aktuelle Zeit: Sa Nov 29, 2025 15:19
Kaninchen hat geschrieben:Ich habe Erfahrungen in der ZwangsvollstreckungIch habe früher Unterhaltstitel vollstreckt.
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Das Mahnverfahren ist eigentlich recht einfach und das kannst du auch ohne Anwalt durchziehen. Das ist nur ein Formular.
Allerdings mußt du mit den Gerichtskosten in Vorleistung gehen und die bemessen sich nach dem Streitwert.
Und Schuldner, die abgebrüht genug sind, haben genug Möglichkeiten das Verfahren zu verzögern, bis du endlich den Vollstreckungsbescheid in der Hand hälst.
ihc833 hat geschrieben:Die ganze Vollstreckerei nutzt nix. Man muss mit seinen Kunden offene Worte reden d.h. bei Auftragsvergabe schon klare Zahlungsziele definieren oder ganz vom Acker bleiben.
maexchen hat geschrieben:ihc833 hat geschrieben:Die ganze Vollstreckerei nutzt nix. Man muss mit seinen Kunden offene Worte reden d.h. bei Auftragsvergabe schon klare Zahlungsziele definieren oder ganz vom Acker bleiben.
seh ich auch so, das Häuflein Bauern kennt sich doch fast ausnahmslos persönlich, da sollte ein offener Umgang doch möglich sein. Und wenn's wirklich klemmt, naja, man kennt doch seine Pappenheimer. Und insgesamt ist die Zahlungsmoral unter den Landwirten sicher nicht die Schlechteste.
Beim Reifenhändler meines Vertrauens z.B.(da kauft die Welt) geht prinzpiell nix außer cash.
ihc833 hat geschrieben:Also du musst in etwa mit 3 monaten kalkulieren, etwa 25 % deines jahresumsatzes. bei Kommunen eher noch schlechter.
Ja ihr LU müsst halt euer System umstellen. Kunden die flott zahlen und kein Ärger machen müssen das am preis und Service spüren. Der "GuteKundenPreis" ist eben wichtiger als der "InsGeschäftKommPreis".
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