hättest Sie doch gleich selber fragen können, oder bist du von hinten geblitzt worden?!
Aktuelle Zeit: Do Nov 06, 2025 19:09
countryman hat geschrieben:Bestreiten, Gerichtsweg usw. bringt m.E. nichts, wenn 2 Beamte im Wagen sitzen und aussagen dass es mehr als 25 waren, dann waren es auch mehr als 25. Die Grenze ist da, 1 nachgewiesener km zu schnell reicht schon.
Wenn da jetzt alle möglichen Tatbestände zusammen konstruiert werden, müsste man eventuell doch zum Anwalt, aber nicht wegen 50 Euro und 1 Punkt. Locker bleiben.
Ede75 hat geschrieben:Kommt auf die Messung an. Wenn es ein normaler Streifenwagen war, war der Tacho zu 99% nicht geeicht und damit wertlos. Wenns per Laser, Blitze oder Videowagen war, liegen die Karten deutlich schlechter.
deutz450 hat geschrieben:Ich würde mich als Dorfpolizist in Grund und Boden schämen sowas überhaupt zu beanstanden, was da derzeit für eine Hetzjagd veranstaltet wird ist zum Kotzen...
Ein wenig zu schnell unterwegs, hier leuchtet ein Bremslicht nicht, dort war der Frontlader zu tief, da zu hoch, dort wurde was im Lader transportiert, der Opa hat den Enkel auf dem Feldweg fahren lassen, oh Gott, wir werden alle sterben, der Bauernbub fährt mit dem Traktor in die Berufsschule, ein Schwerverbrechen, keine ABE dabei für nen Anhänger der schon seit 40 Jahre läuft, ja wo kämen wir da hin. Die Liste liese sich endlos fortsetzen.
Klar, ist halt viel einfacher und ungefährlicher für die Wegelagerer unbescholtenen Bürgern das leben schwer zu machen statt sich um echte Verbrechen zu kümmern.
Alla gut hat geschrieben:Oberpfälzer hat geschrieben:Ich verleih deswegen ungern unsere 25kmh Anhänger. Der Halter haftet mit, wenn der Ausleiher damit zu schnell unterwegs ist.
25 kmh Anhänger sind ja über die Betriebshaftpflicht versichert, aber in dem Fall des zu schnellen Fahrens stellt die sich wahrscheinlich auch quer. Das kann ganz blöd ausgehen...
Nein der Halter haftet nicht mit wenn der Anhänger technisch ok ist .
Zement hat geschrieben:Richtig, wenn der Anhänger technisch okay ist und ein Nummernschild mit dran ist, dann haftet der Fahrer.
Sollte kein Nummerschild am Anhänger, dann haftet der Besitzer.
countryman hat geschrieben:Ede75 hat geschrieben:Kommt auf die Messung an. Wenn es ein normaler Streifenwagen war, war der Tacho zu 99% nicht geeicht und damit wertlos. Wenns per Laser, Blitze oder Videowagen war, liegen die Karten deutlich schlechter.
Wie gesagt, wenn gestandene Streifenbeamte aussagen "eindeutig und deutlich mehr wie 25" hast du beim Richter schlechte Karten.
Bei 40 km/h zeigt die ungeeichte Nadel im Streifenwagen bereits fast 50. Das IST mehr als 25.
Oberpfälzer hat geschrieben:Zement hat geschrieben:Richtig, wenn der Anhänger technisch okay ist und ein Nummernschild mit dran ist, dann haftet der Fahrer.
Sollte kein Nummerschild am Anhänger, dann haftet der Besitzer.
Hauptsache manche geben wieder ihren Senf dazu, obwohl sie keine Ahnung haben...
https://www.agrarheute.com/management/finanzen/anhaenger-25-kmh-so-sieht-haftung-443242?amp
countryman hat geschrieben:Wenn der eine Punkt der eine zu viel wäre, würde ich das auch probieren
Ansonsten lohnt der Aufwand nicht.
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