Im Prinzip gebe ich @GeDe Recht!
Was jetzt die AHK an geht, ist es doch ganz simpel.
So lange sie nicht ausgeschlagen und nur der Rand oben beschädigt ist, darf sie weiter verwendet werden.
Aber dazu muss ein zulässiger Bolzen verwendet werden, der nicht durch den Bund oben gesichert wird oder dazu bestimmt ist.
Einfach den vorhandenen Bolzen mit einer Bohrung verwenden ist unzulässig.
Im Allgemeinen sagen alle vernünftigen Prüfer: "Was dran ist, muss auch bestimmungsgemäß funktionieren!"