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Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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44 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Milchtrinker » Fr Jan 26, 2024 13:56

... für 50,- würd ich auch zwei nehmen .....
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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Gazelle » Fr Jan 26, 2024 14:08

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Die auf dem nachfolgenden Bild hat 30,- Eur gekostet.
Natürlich incl. Stangenführung.
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Trecker_Hakenkupplung_a.jpg
Trecker_Hakenkupplung_a.jpg (180.89 KiB) 1382-mal betrachtet

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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon countryman » Fr Jan 26, 2024 14:13

Nato-Haken sind natürlich super praktisch für zivile Anhänger :roll:

Als Zirkusse und Fahrgeschäfte noch mit Bulldog, Hanomag und Co. unterwegs waren, gab es die großen Rockinger auch an Schleppern :klug:
Es gibt natürlich kompakte Automatik-Zugmäuler mit 32er oder 38er Bolzen, total empfehlenswert, aber leider selten überhaupt gebraucht UND in nutzbarem Zustand zu bekommen, geschweige der Preis.
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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Barbicane » Fr Jan 26, 2024 14:56

Weder eine Natokupplung, noch ein nicht eingetragener, selbstgebauter Kupplungsadapter sind im Straßenverkehr zulässig.

Das hatten wir doch schonmal...
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Gazelle » Fr Jan 26, 2024 15:05

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Hakenkupplungen brauchen nicht mehr eingetragen werden.

Das war bis vor 20 Jahren mal so.

Aber auch das war schon damals kein Problem.

Für die Stangenführung haben wir eine 40er Wechselkupplung.

Der Trecker hat vor 1/2 Jahr neue HU bekommen - ohne irgendwelche Probleme im vorhandenen Zustand.

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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Barbicane » Fr Jan 26, 2024 15:15

Die Natokupplung hat wohl eine ABE.
Schau mal rein was da zum Verwendungszweck drin steht...

Jedes einzelne Teil bis zum Rahmen braucht ein Prüfzeichen.
Hat es das nicht, ist es nur eine Kupplung für Rangierzwecke und darf auf der Straße nicht verwendet werden.
Das ist eindeutig geregelt.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Gazelle » Fr Jan 26, 2024 15:31

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In Niedersachsen, Schleswig-Holstein und MV fahre ich nun seit 24 Jahren mit Hakenkupplungen über alle Sorten von Straßen.

Es gibt keine Probleme mit den TÜV-Ingenieuren.
Weder bei HU, noch bei SP, noch bei Fahrzeugvollabnahmen.

Das mag in Bayern anders sein.

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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Barbicane » Fr Jan 26, 2024 15:37

Nee, das ist überall gleich.
Du hast nur Rangierkupplungen, je nachdem wie fähig der Abnehmer war, steht das auch so im Schein.
Keine Prüfzeichen, keine erlaubte Kupplung...

Eine Rangierkupplung interessiert bei der HU dann auch nicht.
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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Gazelle » Fr Jan 26, 2024 15:45

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Die erste Hakenkupplung habe ich im Jahr 1999 angebaut.

Und weil das damals nur mit Eintrag ging, steht im Fz-Schein: Hakenkupplung Ringfeder K3D.

Da gibt es Null, Komma Null Beschränkungen.

Prüfer ohne Ahnung mit Angst vor dem Chef haben verschiedendlich igendwelche selbst ausgedachten
Beschränkungen eingetragen.

Meine Fahrzeuge haben keine diesbezüglichen Auflagen.

Die Mähr von den Auflagen kam damals von der BG, weil das Fangmaul der Hakenkupplungen sehr klein ist.
Aber auch die BG hat inzwischen nichts mehr dagegen.

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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Gazelle » Fr Jan 26, 2024 15:57

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Wer sich selbst nicht traut, dem Prüfingenieur die Zulässigkeit der Hakenkupplung zu erklären,
besorgt sich schriftliche Unterlagen.

MAN-630 Forum:
"Eintragung der Nato-Anhängekupplung
Über die IG MAN 630 L2A / L2AE können Unterlagen angefordert werden, mit Hilfe derer die Eintragung der originalen BW Natoanhängekupplung, der sog. Hakenkupplung, in Verbindung mit der 76er Ringöse der BW Anhänger möglich ist.

Anforderung via email, gegen Erstattung der Kopier- und Portokosten:

hanseberhard@compuserve.com"

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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon langholzbauer » Fr Jan 26, 2024 16:12

Und das nutzt jetzt dem TE an seinem 4000er Ford was???
Weder die Ringfeder, noch der Natohaken passen da dran! :lol:
Er hat im Eröffnungsbeitrag ein Bild eingestellt. Darauf sieht man eine angeflanschte handgesteckt Bolzenkupplung. wie sie im Landtechnikhandel leicht zu bekommen ist.
Dann passt auch weiterhin die Gelenkwelle vom LW oder Miststeuer und jede Din- Zugöse dran.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon Gazelle » Fr Jan 26, 2024 16:22

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Es war der Hinweis, für billig Geld eine 40mm - Kupplung dranzubauen.

Wir haben unsere original Deutz "Steckerkupplung" verschrottet, weil die Drehachse festgerostet war.
Mit der neuen Konstruktion war der TÜV-Ingenieur dann zufrieden.

Ich wüsste nicht, warum eine 40er Bolzenkupplung mit Unimog-Bohrbild da nicht dranpassen sollte.
Die Widerlagerplatte ist kleiner als die Flanschplatte der vorhandenen Kupplung.

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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon jagermeister99 » Mo Jan 29, 2024 7:04

Vielen Dank für die ganzen Infos. Für mich passt diese "Reparatur" so. :prost:

Bis dann!
Echo und Stihl, Ford 4000 BJ71 mit FL
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Re: Zugmaul defekt oder noch (für den TÜV)zu retten?

Beitragvon John Fendt » So Feb 04, 2024 15:40

Hallo Jagermeister,
Und? Schon repariert? Falls nicht hätte ich noch ein Zugmaul von meinem ehemaligen Fendt 612 anzubieten.
Flanschplatte 200x140 mm, Lochbild 160x100 mm. Bei Interesse bitte melden, ich würde es dir schenken. Liegt hier nur rum ohne Verwendung.
Des weiteren hab ich noch eine extrem schwere Ackerschiene in ca.40mm Stärke und 120cm Länge mit Verdreh-Schutzwinkel daher nur für Trecker ohne Schnellkuppler geeignet hier. Wer Interesse hat , melden , auch kostenlos. Standort OWL
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