Aktuelle Zeit: Fr Apr 26, 2024 9:57
KarlGustav hat geschrieben:... wenn er der Meinung ist ihn erlösen zu müssen? Krankheit, Unfall o.ä..
(dabei ist mir eben ins Auge gehoppt: heißt das nicht eigentlich waidgerecht?) und weiter:(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. Ist die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung im Rahmen weidgerechter Ausübung der Jagd oder auf Grund anderer Rechtsvorschriften zulässig oder erfolgt sie im Rahmen zulässiger Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so darf die Tötung nur vorgenommen werden, wenn hierbei nicht mehr als unvermeidbare Schmerzen entstehen. Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
(2) Abweichend von Absatz 1 bedarf es keiner Betäubung, wenn
1. sie bei Notschlachtungen nach den gegebenen Umständen nicht möglich ist,
Hallo,ich kannte mal einen jäger dessen hund bei der wildentenjagd nicht ruhig sitzen blieb.der jäger hat sich so geärgert das er daraufhin den hund erschoss. Sad
hans g hat geschrieben:TLH hat geschrieben:Bolzenschuß betäubt; erst entbluten tötet
STIMMT NICHT---man muss nur RICHTIG ANSETZEN.
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