Hallo,
bei mir will einer einen weg in mein grundstück holzen( bestand dazu umholzen) ca 110m lang um in sein grundstück zu kommen zum abholzen, nur weil neben mir genug platz wäre zum holzlagern??
er verweist auf ein zufahrts recht? gibts sowas?
das grundstück von ihn grenzt an einen öffentlichen weg sogar an, wo er problemlos rein könnte, will er aber nicht, da dort keine möglichkeit für lkw besteht zum abholen/ zwischenlagern wodurch er das ganze auf ne wiese schaffen müsste.
ich sagte ihm ist doch nicht mein Problem, er will klagen.
wie seht ihr das?