explicit hat geschrieben:Ist es denn so schwer zu verstehen, dass die Androhung der Folter ein Straftatbestand für sich ist und überhaupt nichts mit dem schrecklichen Verbrechen zuvor zu tun hat?
Was bin ich froh, dass wir nach '45 diese großartigen Männer hatten die das Grundgesetz und die allgemeinen Menschenrechte formuliert haben und die Justiz sich nicht um die Rachegelüste des "Volkes" scheren muss. Diese sind zwar nachvollziehbar, wenn man aber mal 5 Minuten drüber nachdenkt wo das hinführen würde bin ich verdammt froh, dass es so ist wie es ist.
Full Ack !
Wenn es Gäfgen versehentlich gelingen sollte , Folterandrohung als erlaubtes Mittel zur Herauspressung eines Sachverhaltes in Deutschland zu etablieren , so wäre weit mehr verloren als nur das unschuldige Leben Jakobs.
Es geht in diesem Fall um die Freiheits- und Menschenrechte in D. Dass Gäfgen durch sein Tun , damit die Volksseele vergewaltigt ist schlimm.Dennoch kann Zorn keine Antwort darauf sein.Wenn man anfängt das GG auszuhöhlen , wo will man dann aufhören? Gute Gründe gibt es immer wieder dafür , aber mMn öffnet man damit die Büchse der Pandora.
Schlimm ist es für die von Metzler.Ich hoffe , dass Gäfgen jede Milde des dt. Staates verschlossen bleibt und er seine Strafe in vollem Umfang verbüßen muß.Schuldeingeständniss und Reue werden wir von so jemanden nicht erwarten können.
