"Gefahr im Verzug" kann man meist klar definieren. Und da gelten m.E. andere Regeln.
Wenn sich irgendein Spinner beispielsweise der Feuerwehr in den Weg stellt (womöglich der Brandstifter), so wäre der rechtsstaatliche Weg folgender:
Polizei informieren, diese kommt nach 5 oder 10 Minuten, nimmt die Personalien auf und fordert den Blockierer zum Wegggehen. Dann müssen sie Rücksprache mit den Vorgesetzten halten bevor sie den Blockierer wegtragen. Un dabei dürfen sie nur bestimmte Griffe anwenden.
Wie gesagt: Das wäre der politicall correcte rechtsstaatliche Weg.
MEIN Weg wäre EINE Einzige Aufforderung und dann gewaltsame Entfernung durch die eigentlich dazu nicht legitimierte Feuerwehr .. ohne Rücksicht darauf, ob sich der dabei Aua tut oder durch die zwangsläufigen lauten Worte einen seelischen Knacks bekommt...
wenn also jemand auf Schmerzensgeld und Entschädigung wegen verbaler Grausamkeit aus ist:
Gehe in Position vor meinem Feuerwehrhaus.. ich tu dir beim nächsten Einsatz den Gefallen.

(und das ist jetzt nicht ungewollt zweideutig)