Baue mir gerade auch einen Meterholzwagen.
War schon beim TÜV anfragen, die meinten nur das es keine große Sache
sei dem Wagen eine Betriebserlaubnis zu erteilen wenn alles vernünftig gemacht ist.
Ich habe einen Stützfuß der im Rahmen integriert ist und nicht Höhenverstellbar ist!
Denn ich benötige Ihn nur zum Abstellen in der Maschinenhalle mehr nicht.
Ist ein Höhenverstellbarer Stützfuß bzw. Rad Pflicht?
Alles andere hat der Wagen, Folgekennzeichen, 25km/h Schild, Beleuchtung, Reflektoren weiß,gelb,rot, usw.
Und zwecks Zugöse da kann man nur noch "Made in Germany" lesen die Materialdaten sind unter den Schweißnähten verschwunden, reicht da die Rechnung vom Händler?
Und wie sieht es mit dem Maximalgewicht aus die einen sagen:
Hinterradgebremste Schlepper max. das Doppelte was die Zugmaschine wiegt darf der ungebremste Anhänger haben.
Allradgebremst das 3 Fache Gewicht, auf dem ungebremsten Anhänger.
Andere sagen der ungebremste Anhänger darf das Eigengewicht der Zugmaschine nicht überschreiten.
Ungebremst jedoch maximal 6t
Wer weis von Euch was hier richtig ist?
