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ABE für Meterholzwagen

Hier ist nun auch ein Platz für Diskussionen rund ums Holz.

Moderator: Falke

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48 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon meyer wie mueller » Mo Aug 01, 2011 11:25

Hallo

wer glaubt, dass er mit ABE aus dem Schneider ist, der irrt gewaltig!

Egal ob ABE vorliegt oder nicht, der Hänger muss VERKEHRSTÜCHTIG sein. Wenn jetzt der Meterholzwagen vor 1960 erstmals in Betrieb genommen wurde und fachgerecht repariert wurde (was die neuen Teile erkären würde und auch die Schweißnähte) und wenn die Ladepritsche schon x-mal aus Holz wieder aufgebaut wurde, hat das nach meiner Meinung keinen Einfluß auf die Betriebsfähigkeit auf öffentlichen Straßen.
Und es gibt auch einen Grund, warum für die "alten Schätzchen" keine ABE gefordert wird. Die Betriebsgefahr geht gegen Null, sofern der Leiterwagen, Gummiwagen oder Ladewagen/Mistwagen eben technisch in Ordnung ist und er bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Schließlich fährt man damit maximal 25 km/h und hat als Zuggefährt vielleicht einen alten Porsche, Eicher oder Hanomag.
Ich sag es mal übertrieben: Wenn mir an dem alten Leiterwagen die Achse bricht oder ein Radl wegfällt, dann bleibt das Gefährt auf der Stelle liegen und durchbricht eben keine Mittel-Leitplanke auf der Autobahn!

Und wenn man einen Hänger MIT ABE hat, der NICHT verkehrstüchtig ist und ein Unfall geht URSÄCHLICH von dem Hänger aus, dann ist man genauso am Arsch gekniffen. Ob für den alten Gummiwagen eine nachträgliche ABE eingeholt wurde oder nicht, ist für die Verkehrstüchtigkeit absolut egal!

Gruß

(Mein eigener Gummiwagen wurde noch vom Dorfwagner gebaut, zuerst für ein Kuhgespann und dann hat der Schmied eine Anhängevorrichtung für den Schlepper drangebraten, und ist x-mal mit Holz wieder renoviert worden. Nur bekomm ich kaum mehr Reifen dafür!)
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Markus K. » Mo Aug 01, 2011 11:35

Schön beim Thema bleiben, bitte! Grundsätzlich gehe ich davon aus, das man nicht verkehrstüchtige Anhänger/ Fahrzeuge stehen lässt/ nicht benutzt, bis ein verkehrstüchtiger Zustand wieder hergestellt ist!
Dennoch bleibt die Tatsache, das du seit der aktuellen Fassung für jeden Anhänger eine BE brauchst, der kann so verkehrssicher sein wie er will. Das ist Fakt.
Gruß Markus

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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon multicar25 » Mo Aug 01, 2011 11:51

Mit den 25 Kmh ist auch so ne Sache,
bei uns die großen Bauern haben Schlepper die 60 Kmh laufen (und auch so schnell gefahren werden) und da hängen dann riesen große Anhänger mit DruLu Bremse drann. Auch diese Anhänger sind nicht zugelassen????? Der eine Bauer hat einen großen LKW Tieflader Anhänger an seinem Vario und auch dieser Anhänger ist nicht Zugelassen. Ja ja, die Armen Bauern dürfen das eben....
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Hanomag R12 » Mo Aug 01, 2011 11:56

Doch alles egal, zwischen 6 und 7 Uhr haben die Cops Schichtwechsel ;-)
auf dem Holzweg in die Zukunft...
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon meyer wie mueller » Mo Aug 01, 2011 12:07

Hallo

dass man für jeden Hänger eine BE braucht, ist (nach meinem Kenntnisstand) nicht zutreffend. Ich hab mich deshalb extra beim Bauernverbandjuristen erkundigt. Die Ausnahme für die Hänger vor 1960 gilt auch weiterhin, oder hat der Verkehrsminister im letzten halben Jahr eine neue Verordnung in Kraft gesetzt?
Es gab da mit dem Wegfall des §18 StVZO einige Unsicherheiten und auch die Polizei hat anfangs einige Anzeigen geschrieben. Dies ist aber vom Tisch! Dazu gab es auch einen Artikel im landwirtschaftlichen Wochenblatt, den ich allerdings aktuell nicht finde.

Gruß
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Markus K. » Mo Aug 01, 2011 12:37

@R12
Jeder TÜV sagt was anderes... :roll:
Bei mir hat der Prüfer die (selbst) angeschweissten Achslappen kritisiert. Blöd nur, das das renommierte Firmen auch so machen, was er dann auch eingesehen hat. Dafür hat er mir die klappbaren und arretierbaren Leuchten nicht zugestanden, obwohl ich auch hier auf genug Hersteller hingewiesen habe, die das so machen und eine Zulassung haben.
Schweisserschein ist bei den Unterlagen gewesen, hat ihn aber nicht interessiert.

LoF ungebremst 3.5to: ist das das Gesamtgewicht (Achslast und Stützlast)? Die hier geschilderten 3to ungebremst ist die Achslast bei einen Einachser bzw. Tandemachser.
Die Aussage "lieber Schrauben, das hält besser", hat der das wirklich so gesagt? Dann wäre schweissen ja optional... die Auflaufeinrichtung an meinen RW gibt es auch als Anschweiss-Modell...
Was die Position der Achse unter dem Rahmen und die Stützlast betrifft, weisst du besser Bescheid als der TÜV-Mensch, denn ich weiß, wie du das ausrechnen kannst :prost: !

Schon blöd, wenn der TÜVler dir sowas erzählt und du es schlucken musst...

@mwm
Was die ABE betrifft, ich habe die von dir verlinkten Artikel gelesen, der aus dem Wochenblatt ist erst 6 Wochen alt. Allerdings finde auch ich im Internet zwei verschiedene §72 der StVZO; einmal mit den §§20 u. 21 und einmal (in der von mir verlinkten, lt. link aktuellsten Ausgabe) ohne. Somit hab ich beide Versionen schwarz auf weiss.
Gruß Markus

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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Michael Schleicher » Mo Aug 01, 2011 16:28

Also mein Wagen ist eigentlich Bj 1969, somit benötige ich definitv eine ABE. Des Weiteren wurden schon größere Umbauten gemacht und nicht nur Streuwerk entfernt und gegen eine Bordwand getauscht. Ausserdem würde selbst dass mir nichts nützen, weil die alte ABE nicht mehr vorhanden ist :?

Natürlich kann man nach dem Motto fahren "wo kein Kläger, da kein Richter" und natürlich gibt es genügend andere, die auch keine gültige BE haben, wie zB Rückewagen 8t mit hydr. Bremse, aber ich will halt auf der sicheren Seite sein für den Fall der Fälle. Wie blöd kommt manchmal der Zufall und man hat einen Unfall, für den man selbst gar nichts kann, und dann sind die Scherereien vorprogrammiert. Wegen der Verkehrssicherheit habe ich eigentlich keine Bedenken, schließlich sind die Sachen entweder neu (Bremse, Beleuchtung) oder mit Typenschild (Achse, Deichsel). Meine Bedenken waren eher zB wegen Schweißerprüfung.

@Hanomag R12: Richtig blöd ist es dann natürlich, wenn man es ordnungsgemäß machen will und so abserviert wird. Würde es nun genauso machen wie du.

Auf alle Fälle will ich diese Woche mal zu unserem TÜV fahren mit ein paar Bildern und mit einem Prüfer drüber sprechen. Wenn er mir signalisiert, dass ich die Chance habe, eine ABE zu erlangen, werde ich für den Urlaub einen Termin zum Vorführen machen. Wenn er es von vorneherein kategorisch ablehnt, werde ich daheim bleiben, nicht das mir die Prüfer das Fahrzeug noch stilllegen und ich müsste es dann mit einem Tieflader holen.

Gruß Michael
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Djup-i-sverige » Mo Aug 01, 2011 17:08

Jeder TÜV sagt was anderes...


Richtig, deswegen, am Besten, immer vor Beginn des "Projektes" sich den Prüfer krallen, mit fundierten Plänen ,Skizze etc. pp.
und wenn das Fahrzeug fertig ist zum SELBEN Prüfer, wenn irgendwas nach Zusammenbau nicht mehr sichtbar ist, evtl. zwischendurch vorführen.
Und so, und einen Prüfer vorausgesetzt der wirklich weiß was sein Job ist, geht sowas Problemlos, auch wenn man kein Großhersteller ist und keine Schweißerscheine oder anderes buntes Papier hat.Wichtig ist natürlich das die Arbeiten sauber ausgeführt sind und mit Verstand.
Mein Fachpraxislehrer in der Berufsschule sagte immer:
Wenn jemand für sich ein fahrzeug o.Ä. zusammenbaut muss ein Sachverständige diesen Einzelstatus in die Bewertung einfliesen lassen, weil man ja keine Serien zum Verkauf anbieten will...Heißt ein Hersteller muss normal viel höhere Standards einhalten,nur bei manchen TÜV Prüfern kommt mir das vor als müsse ein Hersteller nur 70%ig arbeiten und ein Selbstbauer 1000%ig.(nennt man wohl Gewerbeförderung :mrgreen: )
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Markus K. » Mo Aug 01, 2011 18:53

Und auch dann bist nicht sicher! Wie oben schon erwähnt, hat er richtig an der Achse und den Achslappen rumkritisiert, obwohl er im Vorfeld darüber informiert wurde bzw. entsprechende Fotos gesehen hatte. Eine Kursänderung während der Abnahme ist auch nicht die feine Art, letztendlich hat er es dann doch abgenommen.

gruß
Markus
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Djup-i-sverige » Mo Aug 01, 2011 18:56

Und auch dann bist nicht sicher! Wie oben schon erwähnt, hat er richtig an der Achse und den Achslappen rumkritisiert, obwohl er im Vorfeld darüber informiert wurde bzw. entsprechende Fotos gesehen hatte. Eine Kursänderung während der Abnahme ist auch nicht die feine Art, letztendlich hat er es dann doch abgenommen.

gruß
Markus


Das stimmt schon, habe ic auch schon erlebt das einmal Gesagtes plötzlich keine Gültigkeit mehr hatte.
Da hat halt die Alte nicht wollen, oder der Obere ne Parole ausgegeben.. :wink: :mrgreen:
Auch TÜV´ler sind nur Menschen...
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Falke » Mo Aug 01, 2011 19:48

Etwas offtopic, aber :

Was mich bei den wöchentlich neuen Mutmaßungen über die Legalität von Anhängern u.ä. im deutschen Strassenverkehr immer wieder wundert :

Gibt es für deutsche Verhältnisse keine Broschüre, wo die geltenden Bestimmungen in relativ verständlicher Weise zusammengefasst sind, wie diese :
http://www.oekl.at/publikationen/traktor/
(hier ein Auszug aus der Broschüre mit den wichtigsten Begriffserklärungen als .pdf Datei) ?

Diese Broschüre war meine erste Investition, bevor ich mich mit dem größeren Traktor samt Kipper als "Verkehrshindernis" aus dem Dorf hinaus auf die
Bundesstraßen gewagt habe ... :wink:

Gruß
Adi
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Hanomag R12 » Di Aug 02, 2011 2:07

So ich habe mir jetzt noch schnell was bestellt siehe hier:
http://www.stevens-wesel.de/typenschild.htm
Und dann knall ich die Daten und Baujahr 1965 mit Schlagzahlen in die Tafel.
Dann haben die Grünen was zum lesen, bei einer Kontrolle!
Der Wagen ist nun von meinem Opi 1965 beschafft worden,
und wurde von mir 2011 neu Restauriert mit neuen Kompletträdern,
neuem Lack, Beleuchtung, Folge Kennzeichen, 25km/h Schild und Aufklebern, und gut ist es!
Dank dem Baujahr muss keine ID in den Rahmen geschlagen sein, sondern das genietete reicht aus. PUNKT ;-)

Der TÜV kann mich mal schön,
man möchte alles Richtig machen, baut alles etwas Stabiler als es nötig wäre,
hat diverse Sicherheitsresevern und diverse Grundkenntnisse als Maschinenschlosser, aber man
ist eben kein TÜV Sachverständiger!

Sei´s drum, dann nehm ich die Dinge eben selbst in die Hand!

Ich hoffe für Euch Männer das euere Eigenbauten es nicht so schwer haben
wie mein Teil, und das euer TÜVler nen guten Tag hat!

MfG Hanomag
auf dem Holzweg in die Zukunft...
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon abu_Moritz » Di Aug 02, 2011 22:21

Hanomag R12 hat geschrieben:....Der Wagen ist nun von meinem Opi 1965 beschafft worden,
und wurde von mir 2011 neu Restauriert mit neuen Kompletträdern...


wurde der Wagen vor 1961 beschafft, braucht er auch keine BE ;-)
Gruß Jo


abu Moritz = "Vater von Moritz"

wir sind ganz normale Menschen, haben nur ein paar mehr Kettensägen...
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Michael Schleicher » Mi Aug 24, 2011 16:43

Hallo Kollegen,

ich war nun letzte Woche Freitag beim TÜV bezüglich einem Gutachten gemäß §21 StVZO. Habe mein Gutachten bekommen, muss nun zur Zulassungsstelle, damit die mir die Betriebserlaubnis ausstellen. Kosten bisher: 10€ Wiegegebühr bei der BayWa wegen dem Leergewicht und 145,80€ beim TÜV. Die Prüfer (zeitweise zu dritt, war halt doch ein nicht alltäglicher Sonderfall) haben gemeint, dass es bei einer Einzelabnahme keine ABE gibt, sondern eine EBE. Aber hauptsache Betriebserlaubnis.

Meine Erfahrungen wegen einer BE:
- Als erstes war die Frage wegen Typenschildern von Achse, Deichsel und Bremse. Also entweder einen alten Wagen umbauen, der diese Sachen noch hat oder neue Komponenten verbauen, welche auch die Typenschilder haben. Achsen aus der Bucht ohne Typenschild helfen euch da nicht viel weiter.
- Ein Umbau eines alten Ladewagens, Miststeuers oÄ ist ratsam, da diese Fahrzeuge früher schon mal eine ABE vom jeweiligen Hersteller hatten. Wir haben hier in diesem Fall auch auf der alten ABE, welche der Tüvprüfer rausgesucht hat, aufgebaut. Dies erleichtert die Sache ungemein (Aussage vom TÜV).
- Zeit Begutachtung mit neuer Vermessung: 30min, Zeit für den Schreibkram: 35min :D
- Wegen einem Schweißerschein: Der eine Prüfer hat mich gefragt, wie es mit einem Schweißerschein aussieht. Darauf habe ich geantwortet, das nicht ich, sondern ein Bekannter, der gelernter Landmaschinenmechaniker mit ca. 35 Jahren Berufserfahrung die Sachen geschweißt hat, hat ihnen gereicht. O-Ton: "Wenn der nicht schweißen kann, wer dann? "

Generell hatte ich nur gute Erfahrungen, Hilfsbereite TÜV-Prüfer, alles ok. Ich kann jeden, der selbst einen Wagen gebaut hat, nur dazu ermutigen, auch eine BE zu beantragen. Natürlich nur, wenn auch sauber gearbeitet wurde. Es war nämlich gleichzeitig ein anderer Traktorfahrer dort, der auch eine BE für seinen Hänger wollte (vllt musste, weil der Traktor mit schwarzer Nummer angemeldet war). Den haben sie wieder heimgeschickt, weil die Achse total verbogen war.

Gruß Michael

-Nachtrag- : Der Mann bei der BayWa wollte natürlich wissen, wieso ich den Wagen wiegen lasse. Nach der Erklärung wegen einer Beantragung einer ABE meinte er, das 99% ihrer Kundschaft, die so den Sommer über mit dem Hänger vorbeikommen, nicht den Regeln entsprechen. Aber was nützt dir selbst das, wenn einen die Rennleitung kontrolliert oder doch mal ein Unfall passiert, da kann man sich auch nicht auf die anderen 99% berufen. Fand ich aber trotzdem eine recht interessante Aussage. :roll:
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Re: ABE für Meterholzwagen

Beitragvon Markus K. » Mi Aug 24, 2011 17:41

Gratuliere erstmal zur Betriebserlaubnis! Da fährt es sich gleich anders, gell? :prost:

Michael Schleicher hat geschrieben:Hallo Kollegen,

...

-Nachtrag- : Der Mann bei der BayWa wollte natürlich wissen, wieso ich den Wagen wiegen lasse. Nach der Erklärung wegen einer Beantragung einer ABE meinte er, das 99% ihrer Kundschaft, die so den Sommer über mit dem Hänger vorbeikommen, nicht den Regeln entsprechen. Aber was nützt dir selbst das, wenn einen die Rennleitung kontrolliert oder doch mal ein Unfall passiert, da kann man sich auch nicht auf die anderen 99% berufen. Fand ich aber trotzdem eine recht interessante Aussage. :roll:


Geht ja nicht nur wegen der Zulassung, aber wenn man trotz bekannten zGG des Wagens nicht weiß, wie schwer er ist, woher soll man dann wissen, wieviel man aufladen darf?
Meiner wurde sogar zweimal gewogen, um die Stützlast des leeren Anhängers zu ermitteln.
Der BayWa-Mann wiegt wohl sonst nur beladene Anhänger, da ist es klar, das der fragt... :lol:

gruß
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