Hallo
wer glaubt, dass er mit ABE aus dem Schneider ist, der irrt gewaltig!
Egal ob ABE vorliegt oder nicht, der Hänger muss VERKEHRSTÜCHTIG sein. Wenn jetzt der Meterholzwagen vor 1960 erstmals in Betrieb genommen wurde und fachgerecht repariert wurde (was die neuen Teile erkären würde und auch die Schweißnähte) und wenn die Ladepritsche schon x-mal aus Holz wieder aufgebaut wurde, hat das nach meiner Meinung keinen Einfluß auf die Betriebsfähigkeit auf öffentlichen Straßen.
Und es gibt auch einen Grund, warum für die "alten Schätzchen" keine ABE gefordert wird. Die Betriebsgefahr geht gegen Null, sofern der Leiterwagen, Gummiwagen oder Ladewagen/Mistwagen eben technisch in Ordnung ist und er bestimmungsgemäß eingesetzt wird. Schließlich fährt man damit maximal 25 km/h und hat als Zuggefährt vielleicht einen alten Porsche, Eicher oder Hanomag.
Ich sag es mal übertrieben: Wenn mir an dem alten Leiterwagen die Achse bricht oder ein Radl wegfällt, dann bleibt das Gefährt auf der Stelle liegen und durchbricht eben keine Mittel-Leitplanke auf der Autobahn!
Und wenn man einen Hänger MIT ABE hat, der NICHT verkehrstüchtig ist und ein Unfall geht URSÄCHLICH von dem Hänger aus, dann ist man genauso am Arsch gekniffen. Ob für den alten Gummiwagen eine nachträgliche ABE eingeholt wurde oder nicht, ist für die Verkehrstüchtigkeit absolut egal!
Gruß
(Mein eigener Gummiwagen wurde noch vom Dorfwagner gebaut, zuerst für ein Kuhgespann und dann hat der Schmied eine Anhängevorrichtung für den Schlepper drangebraten, und ist x-mal mit Holz wieder renoviert worden. Nur bekomm ich kaum mehr Reifen dafür!)

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