Genau!
Hinzu kommt, daß die Anzahl der Jagdausübungsberechtigten (Jagdpächter) begrenzt ist. Nämlich max. 1 pro angefangener 150 ha. Macht bei 1000 ha insgesamt 7 Pächter. Genauso viele Begehungsscheine dürfen vergeben werden. Macht dann insgesamt 14. Dabei bleibt´s. Denn wer nicht im Verein ist geht dort auch nicht jagen. Aber tritt jemand in einen solchen Verein ein, zahlt freudig seinen Beitrag und geht dann "nur" als Gast ohne Rechte aber Pflichten mit? Ich glaube kaum!
Und wer ist jetzt Jagdpächter? Nur der Vorstand, oder auch weitere Mitglieder des Vereins? Wer ist "nur" Begehungsscheininhaber? Wie sieht es mit der Haftung aus? Ist nur der erste Vorsitzende haftbar? Oder alle Vorstandsmitglieder? Oder alle Vereinsmitglieder? Treten die Mitglieder gesamtschuldnerisch in den Verein ein, oder betrifft das nur den Vorstand oder einzelne Mitglieder? Und vor allem: Wer ist denn Ansprechpartner für die Jagdgenossenschaft?