Hallo zusammen,
Um es gleich vorweg zunehmen ist es nicht wichtig wer die Jagdpacht besitzt oder diese ausübt.
§ 20/1 Bundesjagdgesetz spricht hier für sich.
Wenn sich der Jagdpächter nicht hieran hält würde ich es beim zuständigen Ordnungsamt zur Beschwerde bringen.
Einzubeziehen wäre auch noch das Bundesimmissionsschutzgesezt.
Empfehlenswert wäre es allemal das sich der Jagdpächter sich mit der Problematik auseinandersetzt und sich mal zu einem Gespräch bereit erklärt um hier eine gemeinsame Lösung zu finden.
Gruß,
Mainzelmann