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Beitragvon Mainzelmann » Mi Feb 06, 2008 13:50

Hallo zusammen,

Um es gleich vorweg zunehmen ist es nicht wichtig wer die Jagdpacht besitzt oder diese ausübt.

§ 20/1 Bundesjagdgesetz spricht hier für sich.

Wenn sich der Jagdpächter nicht hieran hält würde ich es beim zuständigen Ordnungsamt zur Beschwerde bringen.
Einzubeziehen wäre auch noch das Bundesimmissionsschutzgesezt.

Empfehlenswert wäre es allemal das sich der Jagdpächter sich mit der Problematik auseinandersetzt und sich mal zu einem Gespräch bereit erklärt um hier eine gemeinsame Lösung zu finden.

Gruß,
Mainzelmann
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Beitragvon ohmeyer » So Feb 10, 2008 19:04

Hallo Mainzelmann wie meinst dur das? Wie gross soll den der Abstand sein?
ohmeyer
 
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Beitragvon Amur » Mo Feb 11, 2008 7:06

DAs ist ein Gummiparagraf. "Die Jagd ist verboten, wenn sie die öffentliche Ruhe und Ordnung stört".
Nun stellt sich die Frage, ob ein nevöses Pferd gleichzusetzen mit öffentlicher Ruhe und Ordnung ist.
Es gab schon Gerichturteile, die Treibjagdveranstaltern eine Mitschuld bei verletzten Pferden gab, weil die Jagd unmittelbar an besetzten Koppeln ohne Vorwarnung stattfand.
Genau so gibt es Gerichtsurteile, nach denen herabfallende Schrote als nicht gefährlich einzustufen sind und keine Gefährdung darstellen.

Also im Endeffekt ein Beschäftigungsparagraf für Anwälte.

mfg
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Beitragvon roxy » Sa Mär 01, 2008 10:03

saudi.smoe hat geschrieben:Hab grad mal nachgeschaut.
Also bei euch duerfen die Tauben ebenfalls (vom 1.11.) bis zum 20. Februar bejagt werden.


Das scheinen die Jäger hier nicht zu wissen oder nicht zu interessieren. Nachdem hier wochenlang Ruhe war und ich dachte das Thema wäre durch, wurden gerade Tauben aus der Luft direkt über den Pferden geschossen. Die Jäger waren diesmal allerdings auf dem Nachbargrundstück und haben von dort aus geschossen.
Diskutiere nie mit einem ******. Er zieht dich runter auf sein Niveau und schlägt dich dort durch Erfahrung !
roxy
 
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Beitragvon pergachris » Mo Mär 03, 2008 8:44

roxy hat geschrieben:
saudi.smoe hat geschrieben:Hab grad mal nachgeschaut.
Also bei euch duerfen die Tauben ebenfalls (vom 1.11.) bis zum 20. Februar bejagt werden.


Das scheinen die Jäger hier nicht zu wissen oder nicht zu interessieren. Nachdem hier wochenlang Ruhe war und ich dachte das Thema wäre durch, wurden gerade Tauben aus der Luft direkt über den Pferden geschossen. Die Jäger waren diesmal allerdings auf dem Nachbargrundstück und haben von dort aus geschossen.




Hallo,

ich denke schon, dass die meisten sich an die Regelungen (Jagd- und Schonzeiten) halten.
(Soweit ich die Jäger in deiner Nähe kenne)

Was die inzwischen in Erfahrugn gebracht haben, ist die Ausnahmegenehmigung.
Es gibt für deine Wohngegend eine Schonzeitaufhebung durch die "Obere Jagdbehörde"
Somit dürfen Ringeltauben weiterhin bejagd werden. (21.02.2008 bis 31.10.2008)



Gruß


.
pergachris
 
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