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Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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67 Beiträge • Seite 2 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon T5060 » Do Dez 31, 2020 14:35

Haben die Erblasser zum Zeitpunkt des Erbes noch gelebt ?

Juristerei ist nicht einfach, da muss man sehr präzise sein
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 14:43

T5060 hat geschrieben:Haben die Erblasser zum Zeitpunkt des Erbes noch gelebt ?

Juristerei ist nicht einfach, da muss man sehr präzise sein

Ja natürlich noch fast 10 Jahre. Man kann in Deutschland eine gesetzliche Erbfolge nicht umgehen. Man kann als Erbe verzichten, man muss es aber nicht. Es ging hier um Erben oder Schencken , und nicht um Verkaufen. Auch Enterben ist aüsserst schwierig. Da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Teddy Bär » Do Dez 31, 2020 14:45

Schiriki hat geschrieben:Hallo zusammen,

meine Großeltern besitzen zwei kleine Äcker (jeweils 1/2 ha), die seit Jahrzehnten verpachtet sind. Jetzt sind sie aber langsam zu alt, um sich darum zu kümmern und ich würde diese gerne übernehmen.

Also wenn die Flächen verpachtet sind, dann wird man nicht zu alt sich darum zu kümmern. Dann bekommt man jedes Jahr seine Pacht, bezahlt seine Grundsteuer und fertig. Du hast das merkwürdig formuliert, oder sehe nur ich das so.
Man kann auch der Kirche sein Vermögen hinterlassen :mrgreen: Alles geht wenn man weiß wie.
Vielleicht werden die Kinder wegen grober Undankbarkeit enterbt.
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Teddy Bär
 
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 14:51

Teddy Bär hat geschrieben:
Schiriki hat geschrieben:Hallo zusammen,

meine Großeltern besitzen zwei kleine Äcker (jeweils 1/2 ha), die seit Jahrzehnten verpachtet sind. Jetzt sind sie aber langsam zu alt, um sich darum zu kümmern und ich würde diese gerne übernehmen.

Also wenn die Flächen verpachtet sind, dann wird man nicht zu alt sich darum zu kümmern. Dann bekommt man jedes Jahr seine Pacht, bezahlt seine Grundsteuer und fertig. Du hast das merkwürdig formuliert, oder sehe nur ich das so.
Man kann auch der Kirche sein Vermögen hinterlassen :mrgreen: Alles geht wenn man weiß wie.
Vielleicht werden die Kinder wegen grober Undankbarkeit enterbt.

Das stimmt, die Kirche macht das überwiegend, wenn die wissen das es keine Erben gibt, weil keine Kinder vorhanden z. B. Die Kirche ist das ein Profi, im Erben.
Fleischverkäufer
 
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 15:05

Zement hat geschrieben:Ausgehend vom Threadstarter bekommt man das Gefühl, das er ein günstige Möglichkeit braucht, um das Land von den Großeltern abzuschwatzen??
Und dabei möglichst wenig Steuern zu bezahlen..
.
Ist aber nur so ein Verdacht.
.
Sollten es eigentlich nicht die Söhne oder Tochter es Erben?

Eigentlich schon. Aber wenn man mit denen gebrochen hat, dann will man denen ja auch möglichst nichts mehr zukommen lassen. An dem gesetzlichen Erbpflichtanteil kommt man aber trotzdem nicht vorbei. Das ist aber bei einer Immobilie überschaubar. Meine Frau hat eine Immo geerbt, die hatte einen Verkehrswert von 400 000 DM. Und sie hätte 4 Geschwister mit jeweils 14 000 DM abfinden müssen. Aber alles Schnee von gestern.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon beglae11 » Do Dez 31, 2020 15:44

Schiriki hat geschrieben:Hallo zusammen,

meine Großeltern besitzen zwei kleine Äcker (jeweils 1/2 ha), die seit Jahrzehnten verpachtet sind. Jetzt sind sie aber langsam zu alt, um sich darum zu kümmern und ich würde diese gerne übernehmen.
Jetzt ist die Frage, wie das am intelligentesten gemacht wird. Wäre eine Schenkung sinnvoll, da ein Notar ja prozentual am Wert bezahlt wird oder ein Verkauf (durch eventuelle steuerliche Vergünstigungen, da es ja verpachtet wird)? Gibt es sonst noch etwas, worauf zu achten ist?

Vielen Dank und viele Grüße



einfach schenken lassen, fertig, bei diesen geringen summen kein Proprem, ab zum Notar und dann den Pachtpreis überprüfen und gegeben falls Kündigen,
noch besser beine Großeltern verkaufen die Flächen und schenken dir das Geld dann entstehen euch keinerlei kosten
beglae11
 
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Trecker-fahrer » Do Dez 31, 2020 15:49

Bei einer Schenkung von deinen Großeltern brauchst du nicht mal Grunderwerbsteuer zahlen. Wenn deine Großeltern Dir das Schenken wollen dann geht zum Notar und fertig.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 16:44

Trecker-fahrer hat geschrieben:Bei einer Schenkung von deinen Großeltern brauchst du nicht mal Grunderwerbsteuer zahlen. Wenn deine Großeltern Dir das Schenken wollen dann geht zum Notar und fertig.

Solange du für solche " Beratungen " kein Geld nimmst, ist das ja noch kein Problem. Der Notar wird das dann sicherlich Richtig stellen, dafür sollte er ja studiert haben.
Hier die Fakten, musste aber meinen Sohn dazu noch mal befragen, der ist Jurist ( was man nicht Sylvester alles macht, wenn man Langeweile hat.)
Maßnahmen gegen Pflichtteilsansprüche
Als Erblasser können Sie nur wenig gegen den Pflichtteil unternehmen. Zweck dieser gesetzlich normierten Regelung ist, den nächsten Familienangehörigen wenigstens einen kleinen Teil an einem Nachlass zu sichern. Dies gilt sogar dann, wenn diese von der Erbfolge ausgenommen werden. Ansprüche auf den gesetzlichen Pflichtteil können nur durch einen notariellen Verzicht des Pflichtteilsberechtigten umgangen werden. Ist dieser nicht zur Abgabe einer solchen Erklärung bereit, scheidet diese Möglichkeit des Verzichtes auf ein Pflichtteil aus.
Hat der Erblasser schon früh den Entschluss gefasst, Enkel als alleinige Erben einzusetzen und die eigenen Kinder zu übergehen, kann er schon zu Lebzeiten durch eine Übertragung seines Vermögens oder Teilen davon, einen späteren Pflichtteilsanspruch vermindern. Schenkungen eines Erblassers an Dritte oder Enkel lösen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch des Pflichtteilsberechtigten aus. Allerdings betrifft dies nur Schenkungen, die innerhalb von zehn Jahren vor Eintritt des Erbfalls durchgeführt wurden. Dies bedeutet, dass jede Schenkung an Enkel, die nicht innerhalb des Zeitraumes von zehn Jahren vorgenommen wurde, den Anspruch auf ein Pflichtteil des eigenen Kindes reduziert.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 31, 2020 16:45

Trecker-fahrer hat geschrieben:Bei einer Schenkung von deinen Großeltern brauchst du nicht mal Grunderwerbsteuer zahlen. Wenn deine Großeltern Dir das Schenken wollen dann geht zum Notar und fertig.


Wenn überhaupt, dann Schenkungsteuer!
Aber da ist bei Enkeln der Freibetrag schon gut.

@Fleischverkäufer,
Du hast Dich da komplett verrannt.
Die Erben haben zu Lebzeiten der Großeltern/Erblasser nach BGB gar keinen gesetzlichen Anspruch, auch wenn den undankbare (Schwieger-)Kinder gern erheben wollen.

Ich nehme doch mal stark an, dass es sich bei den 2 Äckerchen um Privatvermögen handelt.


Die Begründung und die 10-Jahresfrist für Pflichtteilergänzungsansprüche hast Du ja selber geliefert.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 16:55

Pass auf : Bildung ab 50, Ich glauba da bist du auf dem Langholzweg unterwegs

https://bildung-ab-50.de/mein-testament ... e_vignette
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 16:57

langholzbauer hat geschrieben:
Trecker-fahrer hat geschrieben:Bei einer Schenkung von deinen Großeltern brauchst du nicht mal Grunderwerbsteuer zahlen. Wenn deine Großeltern Dir das Schenken wollen dann geht zum Notar und fertig.


Wenn überhaupt, dann Schenkungsteuer!
Aber da ist bei Enkeln der Freibetrag schon gut.

@Fleischverkäufer,
Du hast Dich da komplett verrannt.
Die Erben haben zu Lebzeiten der Großeltern/Erblasser nach BGB gar keinen gesetzlichen Anspruch, auch wenn den undankbare (Schwieger-)Kinder gern erheben wollen.

Ich nehme doch mal stark an, dass es sich bei den 2 Äckerchen um Privatvermögen handelt.


Die Begründung und die 10-Jahresfrist für Pflichtteilergänzungsansprüche hast Du ja selber geliefert.


Die 10 Jahresfrist ändert lediglich die Höhe der Pflichtteilansprüche , mehr nicht
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 31, 2020 17:03

Nach 10Jahren gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch mehr für die verschenkten Güter.
Das sollte Dein Sohn auch Dir erklären können. :wink:
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 31, 2020 17:06

Irgendwie ist nicht nachvollziehbar, warum Du als mit Erbe und Testament daher kommen willst?
Laut TE leben die Großeltern noch.

Hast Du vielleicht heute schon gefeiert ?
Ich gönne es Dir... :prost:
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 17:09

Wohl gemerkt, wenn die Großeltern den Acker verkaufen wollen, das hat hier nichts mit zu tun. Nur wenn sie den Kamp verschenken oder vererben wollen, dann werden die aus der Nummer nicht komplett raus kommen. Sie sollten das für den Familienfrieden auch für die Zukunft betrachtet, am besten gemeinsam mit allen Erbberechtigten klären.
Fleischverkäufer
 
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 17:10

langholzbauer hat geschrieben:Nach 10Jahren gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch mehr für die verschenkten Güter.
Das sollte Dein Sohn auch Dir erklären können. :wink:


Das steht da aber anders, er reduziert ihn lediglich
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