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Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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67 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Schiriki » So Sep 20, 2020 10:48

Hallo zusammen,

meine Großeltern besitzen zwei kleine Äcker (jeweils 1/2 ha), die seit Jahrzehnten verpachtet sind. Jetzt sind sie aber langsam zu alt, um sich darum zu kümmern und ich würde diese gerne übernehmen.
Jetzt ist die Frage, wie das am intelligentesten gemacht wird. Wäre eine Schenkung sinnvoll, da ein Notar ja prozentual am Wert bezahlt wird oder ein Verkauf (durch eventuelle steuerliche Vergünstigungen, da es ja verpachtet wird)? Gibt es sonst noch etwas, worauf zu achten ist?

Vielen Dank und viele Grüße
Schiriki
 
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon MartinH. » Mi Dez 30, 2020 20:51

Du kannst zum Notar gehen und beraten lassen, das Kostet normalerweise erst was, wenn man unterschreibt, solange ist die Beratung kostenlos.

Wichtig ist, das Du mit deinen Großeltern einig seit, dann geht alles einfacher :-)
Wenn das Schlepperfahren nicht wäre, keiner würde Landwirtschaft betreiben ...
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon T5060 » Mi Dez 30, 2020 21:00

Du musst eh zum Notar wegen Schenkungs - und Übergabevertrag, anders geht es gar nicht. Kostet nicht die Welt. Alles zusammen 800 € mit Gericht
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Mi Dez 30, 2020 21:27

Erst mal müssen die gesetzlichen Erben der Großeltern festgestellt werden, vorher geht gar nichts.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon T5060 » Mi Dez 30, 2020 23:03

Fleischverkäufer hat geschrieben:Erst mal müssen die gesetzlichen Erben der Großeltern festgestellt werden, vorher geht gar nichts.


Wenn die Großeltern noch leben, können die ihren Acker an Pumuckl oder dem örtlichen Puff schenken,
da interessieren die gesetzlichen Erben einen Scheißdreck.

@Fleischverkäufer : Wenn du jetzt Urlaub hast, kannste ja solang im Schlachtbetrieb aushelfen bis du Corona hast :-(
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Isarland » Do Dez 31, 2020 10:02

T5060 hat geschrieben:
Fleischverkäufer hat geschrieben:Erst mal müssen die gesetzlichen Erben der Großeltern festgestellt werden, vorher geht gar nichts.


Wenn die Großeltern noch leben, können die ihren Acker an Pumuckl oder dem örtlichen Puff schenken,
da interessieren die gesetzlichen Erben einen Scheißdreck.

@Fleischverkäufer : Wenn du jetzt Urlaub hast, kannste ja solang im Schlachtbetrieb aushelfen bis du Corona hast :-(

:!:
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
O-Ton "Lisa Fizz"
O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon DMS » Do Dez 31, 2020 10:12

Eindeutiger und zutreffender kann man es nicht ausdrücken :lol: :lol: :lol:
Die Großen werden aufhören zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen. Ich bin kein Untertan.
Es braucht weder Herrn noch Knecht, dann ist die Welt gerecht.
DMS
 
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 12:39

T5060 hat geschrieben:
Fleischverkäufer hat geschrieben:Erst mal müssen die gesetzlichen Erben der Großeltern festgestellt werden, vorher geht gar nichts.


Wenn die Großeltern noch leben, können die ihren Acker an Pumuckl oder dem örtlichen Puff schenken,
da interessieren die gesetzlichen Erben einen Scheißdreck.

@Fleischverkäufer : Wenn du jetzt Urlaub hast, kannste ja solang im Schlachtbetrieb aushelfen bis du Corona hast :-(

Du hast leicht bis mittelschwer einen an der Pfanne, muss ich leider feststellen https://www.vermietet.de/haus-verschenken-an-fremde
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 12:56

Die gesetzliche Erbfolge gilt immer. Und Kinder gehören automatisch zur Erbengemeinschaft. Und wenn diese Großeltern diese Flächen verkaufen oder verschenken wollen, dann kommen die um den Pflichtanteil der Erben nicht herum. Es sei denn die verzichten darauf. Und bei Ackerflächen gibt es auch noch eine Sperrfrist von 20 Jahren oder. So. Bedeutet wenn diese Erben das in dieser Zeit verkaufen wollen, müssen die anderen Erben auch noch mal wieder anteilig abgefunden werden. Wenn ein Ehepaar drei Kinder hat, und wollen einem Kind alles vererben, dann stehen den anderes beiden ein Pflichtanteil zu. Der wird vom Amtsgericht nach dem Einheitswert berechnet. Und den können die Kinder auch einklagen.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon DWEWT » Do Dez 31, 2020 12:59

T5060 hat geschrieben:
Wenn die Großeltern noch leben, können die ihren Acker an Pumuckl oder dem örtlichen Puff schenken,
da interessieren die gesetzlichen Erben einen Scheißdreck.


Das gilt aber auch nur, wenn das sogen. privilegierte Vererben möglich ist. D.h., es mus sich um einen Hof nach Höfeordnung oder um ein Landgut handeln. Beides dürfte bei diesen beiden Flächen ausgeschlossen sein. :wink:
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 13:03

DWEWT hat geschrieben:
T5060 hat geschrieben:
Wenn die Großeltern noch leben, können die ihren Acker an Pumuckl oder dem örtlichen Puff schenken,
da interessieren die gesetzlichen Erben einen Scheißdreck.


Das gilt aber auch nur, wenn das sogen. privilegierte Vererben möglich ist. D.h., es mus sich um einen Hof nach Höfeordnung oder um ein Landgut handeln. Beides dürfte bei diesen beiden Flächen ausgeschlossen sein. :wink:

Korrekt
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon T5060 » Do Dez 31, 2020 13:24

Der Erbanspruch und damit der Pflichtteilsanspruch entsteht erst durch Tod des Erblassers.

Wie DWEWT richtig bemerkt hat, gelten im vorliegenden Fall weder HöfeO noch eines der Anerbengesetze der Bundesländer.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 31, 2020 13:46

Wenn die Großeltern ihrem Enkel die Flächen schenken und danach noch 10 Jahre leben, dann schauen alle sonstigen Erben in die Röhre!
In wie fern das den Familienfrieden belastet, steht auf einem anderen Blatt und ist hauptsächlich eine Frage des Respekt's der Erben gegenüber den Erblassern und ihren Entscheidungen.
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Zement » Do Dez 31, 2020 14:02

Ausgehend vom Threadstarter bekommt man das Gefühl, das er ein günstige Möglichkeit braucht, um das Land von den Großeltern abzuschwatzen??
Und dabei möglichst wenig Steuern zu bezahlen..
.
Ist aber nur so ein Verdacht.
.
Sollten es eigentlich nicht die Söhne oder Tochter es Erben?
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 14:32

T5060 hat geschrieben:Der Erbanspruch und damit der Pflichtteilsanspruch entsteht erst durch Tod des Erblassers.

Wie DWEWT richtig bemerkt hat, gelten im vorliegenden Fall weder HöfeO noch eines der Anerbengesetze der Bundesländer.

Schreibe doch nicht so eine Kake. Meine Schwiegereltern wollten seinerzeit das meine Frau die Immobilie und die Fläche erbt, und sie hat noch vier Geschwister. Da hat denen alle ein gesetzlicher Pflichtanteil zugestanden. Das mag anders sein, wenn diese Großeltern die Flächen regulär verkaufen wollen. Aber das war hier nicht die Frage in dem Thema, oder ? Es ging hier um Vererben oder Schenckung. Und in beiden Fällen MUSS ein Erbschein beantragt werden, wo das Amtsgericht die gesetzlichen Erben ermittelt und feststellt. Und die kann man nicht umgehen, und dann wird ein Erbanspruch festgelegt. Und der steht denen zu, oder sie können verzichten. Ich kenne selber einen Fall, da hat ein Grossvater zu Lebzeiten seine Immo an den Enkel vererben wollen, und seine einzige Tochter sollte leer ausgehen. Das konnte er aber schön vergessen. Das hat auch gar nichts damit zu tun, ob der Erblasser noch lebt oder nicht, das spielt keine Geige.
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