Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 16:31
langholzbauer hat geschrieben:Irgendwie ist nicht nachvollziehbar, warum Du als mit Erbe und Testament daher kommen willst?
Laut TE leben die Großeltern noch.
Hast Du vielleicht heute schon gefeiert ?
Ich gönne es Dir...
Fleischverkäufer hat geschrieben:langholzbauer hat geschrieben:Nach 10Jahren gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch mehr für die verschenkten Güter.
Das sollte Dein Sohn auch Dir erklären können.
Das steht da aber anders, er reduziert ihn lediglich
Fassi hat geschrieben:Du verwechselt da vieles und solltest das besser vom Junior mal ganz langsam und ausführlich erklären lassen. Sowohl im Bekanntenkreis wie auch in Vaters Kundenkreis als Bänker ist es mehr als einmal vorgekommen, das eine Generation(weil sie halt nichts taugt in den Augen des Besitzers) zugunsten der nächsten übergangen wurde und das ganz legal. Ganz banal formuliert, Erbansprüche gibt's erst, wenn der Vererbtende tot ist. Vorher kann er mit seinem Besitz machen, was er lustig ist. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß jemand was zu vererben übrig lässt (und ehe du da weiter schwafelst, bitte Gegenbeweis mit entsprechenden Rechtszitaten inkl. Paragrafenangabe).
Gruß
PS: Hab sogar ne Volljuristin in der Familie.
langholzbauer hat geschrieben:Fleischverkäufer hat geschrieben:langholzbauer hat geschrieben:Nach 10Jahren gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch mehr für die verschenkten Güter.
Das sollte Dein Sohn auch Dir erklären können.
Das steht da aber anders, er reduziert ihn lediglich
Nimm's mir bitte nicht übel!
Aber ich kann nur hoffen, daß Du Eure Fleischlieferverträge besser versteht, bevor Du sie abschließt!
Fassi hat geschrieben:Du verwechselt da vieles und solltest das besser vom Junior mal ganz langsam und ausführlich erklären lassen. Sowohl im Bekanntenkreis wie auch in Vaters Kundenkreis als Bänker ist es mehr als einmal vorgekommen, das eine Generation(weil sie halt nichts taugt in den Augen des Besitzers) zugunsten der nächsten übergangen wurde und das ganz legal. Ganz banal formuliert, Erbansprüche gibt's erst, wenn der Vererbtende tot ist. Vorher kann er mit seinem Besitz machen, was er lustig ist. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß jemand was zu vererben übrig lässt (und ehe du da weiter schwafelst, bitte Gegenbeweis mit entsprechenden Rechtszitaten inkl. Paragrafenangabe).
Gruß
PS: Hab sogar ne Volljuristin in der Familie.
Fleischverkäufer hat geschrieben:Du bist ja ein ganz lustiger Vogel. Man muss also in Deutschland erst sterben, um was zu vererben können, oder wie ??
Fassi hat geschrieben:Du verwechselt da vieles und solltest das besser vom Junior mal ganz langsam und ausführlich erklären lassen. Sowohl im Bekanntenkreis wie auch in Vaters Kundenkreis als Bänker ist es mehr als einmal vorgekommen, das eine Generation(weil sie halt nichts taugt in den Augen des Besitzers) zugunsten der nächsten übergangen wurde und das ganz legal. Ganz banal formuliert, Erbansprüche gibt's erst, wenn der Vererbtende tot ist. Vorher kann er mit seinem Besitz machen, was er lustig ist. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß jemand was zu vererben übrig lässt (und ehe du da weiter schwafelst, bitte Gegenbeweis mit entsprechenden Rechtszitaten inkl. Paragrafenangabe).
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Fendt 308 ci hat geschrieben:Fleischverkäufer hat geschrieben:Du bist ja ein ganz lustiger Vogel. Man muss also in Deutschland erst sterben, um was zu vererben können, oder wie ??
Genau Richtig, solange du noch lebst kannst du höchstens verschenken!!!!!
Fleischverkäufer hat geschrieben:Und wenn man einen Notar dazu holt, der soll ja auch dafür sorgen das man Gesetzeskonform vererbt oder schenkt
So gute Rutsch allen zusammen
Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet
]
Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP
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