Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Mi Jan 14, 2026 16:31

Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
67 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fassi » Do Dez 31, 2020 17:17

Du verwechselt da vieles und solltest das besser vom Junior mal ganz langsam und ausführlich erklären lassen. Sowohl im Bekanntenkreis wie auch in Vaters Kundenkreis als Bänker ist es mehr als einmal vorgekommen, das eine Generation(weil sie halt nichts taugt in den Augen des Besitzers) zugunsten der nächsten übergangen wurde und das ganz legal. Ganz banal formuliert, Erbansprüche gibt's erst, wenn der Vererbtende tot ist. Vorher kann er mit seinem Besitz machen, was er lustig ist. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß jemand was zu vererben übrig lässt (und ehe du da weiter schwafelst, bitte Gegenbeweis mit entsprechenden Rechtszitaten inkl. Paragrafenangabe).

Gruß
PS: Hab sogar ne Volljuristin in der Familie.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
Benutzeravatar
Fassi
 
Beiträge: 7993
Registriert: Mi Feb 13, 2008 0:35
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 17:17

langholzbauer hat geschrieben:Irgendwie ist nicht nachvollziehbar, warum Du als mit Erbe und Testament daher kommen willst?
Laut TE leben die Großeltern noch.

Hast Du vielleicht heute schon gefeiert ?
Ich gönne es Dir... :prost:


Habe ich nicht, spielt aber keine große Rolle ob die noch Leben oder Nicht. Die Gesetzes widrige End Erbung wäre die selbe.
Würde im Todesfall auch ein Testament so nicht durch gehen, wäre anfechtbar, und bei einem Noteriellen Testament, würde ein Notar das auch so nicht erstellen dürfen.
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon langholzbauer » Do Dez 31, 2020 17:20

Fleischverkäufer hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Nach 10Jahren gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch mehr für die verschenkten Güter.
Das sollte Dein Sohn auch Dir erklären können. :wink:


Das steht da aber anders, er reduziert ihn lediglich


Nimm's mir bitte nicht übel!
Aber ich kann nur hoffen, daß Du Eure Fleischlieferverträge besser versteht, bevor Du sie abschließt! :oops:
Bauer aus Leidenschaft für Land und Wald...
langholzbauer
 
Beiträge: 13036
Registriert: Fr Okt 19, 2012 22:08
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 17:28

Fassi hat geschrieben:Du verwechselt da vieles und solltest das besser vom Junior mal ganz langsam und ausführlich erklären lassen. Sowohl im Bekanntenkreis wie auch in Vaters Kundenkreis als Bänker ist es mehr als einmal vorgekommen, das eine Generation(weil sie halt nichts taugt in den Augen des Besitzers) zugunsten der nächsten übergangen wurde und das ganz legal. Ganz banal formuliert, Erbansprüche gibt's erst, wenn der Vererbtende tot ist. Vorher kann er mit seinem Besitz machen, was er lustig ist. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß jemand was zu vererben übrig lässt (und ehe du da weiter schwafelst, bitte Gegenbeweis mit entsprechenden Rechtszitaten inkl. Paragrafenangabe).

Gruß
PS: Hab sogar ne Volljuristin in der Familie.



Die arme Juristin, auf welcher Looser Uni hat die denn studiert ? Wenn jemand etwas vererben oder schenken will, dann gilt das Erbgesetz, egal ob er schon tot ist oder noch lebt. Das ist doch gang und gebe, die meisten Menschen vererben schon zu Lebzeiten. Ich kenne fast nur Leute die haben zu Lebzeiten fast alles schon vererbt. Und die müssen sich dann auch an die Gesetze halten,.
Du bist ja ein ganz lustiger Vogel. Man muss also in Deutschland erst sterben, um was zu vererben können, oder wie ??
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 17:32

langholzbauer hat geschrieben:
Fleischverkäufer hat geschrieben:
langholzbauer hat geschrieben:Nach 10Jahren gibt es keinen Pflichtteilergänzungsanspruch mehr für die verschenkten Güter.
Das sollte Dein Sohn auch Dir erklären können. :wink:


Das steht da aber anders, er reduziert ihn lediglich


Nimm's mir bitte nicht übel!
Aber ich kann nur hoffen, daß Du Eure Fleischlieferverträge besser versteht, bevor Du sie abschließt! :oops:


Nein war sollte ich dir das Übel nehmen ? Du bist auf dem Holzweg, und das ist auch nicht schlimm. Wenn bei dir erst ein Mensch sterben muss, um etwas vererben zu können ist das doch ok. Ich kenne aber im Bekanntenkreis viele andere, die haben sich schon zu Lebzeiten an diese Gesetze halten müssen.
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 17:37

Ich habe nur die Befürchtung ihr verwechselt hier VERKAUFEN , mit Vererben. Und wenn einer seinen Hof verscherbeln will, dann kann er das ja machen. Wenn er aber seinen Hof VERERBEN oder VERSCHENKEN will, dann sind die Spielregeln etwas anders.
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 17:42

Fassi hat geschrieben:Du verwechselt da vieles und solltest das besser vom Junior mal ganz langsam und ausführlich erklären lassen. Sowohl im Bekanntenkreis wie auch in Vaters Kundenkreis als Bänker ist es mehr als einmal vorgekommen, das eine Generation(weil sie halt nichts taugt in den Augen des Besitzers) zugunsten der nächsten übergangen wurde und das ganz legal. Ganz banal formuliert, Erbansprüche gibt's erst, wenn der Vererbtende tot ist. Vorher kann er mit seinem Besitz machen, was er lustig ist. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß jemand was zu vererben übrig lässt (und ehe du da weiter schwafelst, bitte Gegenbeweis mit entsprechenden Rechtszitaten inkl. Paragrafenangabe).

Gruß
PS: Hab sogar ne Volljuristin in der Familie.


Erbansprüche gib es erst wenn der Vererbende tot ist ??? Ist das jetzt wirklich dein Ernst ?
Erbansprüche entstehen in dem Moment wo jemand etwas vererben will, und genau dann, und die allermeisten leben dann auch noch.
Du toppst hier wirklich alles
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Falke » Do Dez 31, 2020 17:59

Hmm, eine Weitergabe des Eigentums zu Lebzeiten nennt man hiezulande einen Übergabevertrag - Erbangelegenheiten werden im Testament geregelt.

A. aus Ö.
Benutzeravatar
Falke
Moderator
 
Beiträge: 25934
Registriert: Mo Dez 15, 2008 20:15
Wohnort: SüdOst-Kärnten, AUSTRIA
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fendt 308 ci » Do Dez 31, 2020 17:59

Fleischverkäufer hat geschrieben:Du bist ja ein ganz lustiger Vogel. Man muss also in Deutschland erst sterben, um was zu vererben können, oder wie ??


Genau Richtig, solange du noch lebst kannst du höchstens verschenken!!!!!
Fendt 308 ci
 
Beiträge: 1766
Registriert: Sa Okt 20, 2018 18:54
Wohnort: wärmste Region Deutschlands
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 18:00

Fassi hat geschrieben:Du verwechselt da vieles und solltest das besser vom Junior mal ganz langsam und ausführlich erklären lassen. Sowohl im Bekanntenkreis wie auch in Vaters Kundenkreis als Bänker ist es mehr als einmal vorgekommen, das eine Generation(weil sie halt nichts taugt in den Augen des Besitzers) zugunsten der nächsten übergangen wurde und das ganz legal. Ganz banal formuliert, Erbansprüche gibt's erst, wenn der Vererbtende tot ist. Vorher kann er mit seinem Besitz machen, was er lustig ist. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch darauf, daß jemand was zu vererben übrig lässt (und ehe du da weiter schwafelst, bitte Gegenbeweis mit entsprechenden Rechtszitaten inkl. Paragrafenangabe).

Gruß
PS: Hab sogar ne Volljuristin in der Familie.


Dieser Unsinn den du da schreibst, ist ja schon Rekordverdächtig,. Natürlich kann der mit seinem Besitz machen, was er Lustig ist, hat keiner bestritten. Er muss auch zu Lebzeiten nichts vererben, er muss auch kein Testament machen . Und wenn er dann Tot ist, dann regelt der Gesetzgeber das, und dann können sie die Erben auch noch darum kloppen, alles kein Problem. Und wenn eine Generation aus seiner Sicht nichts taugt, dann kann er auch versuchen den zu umgehen. Aber ob das Gericht dann auch so sieht, wenn der seinen Pflichtanteil einklagen will, das steht auf einem anderen Blatt.
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 18:02

Fendt 308 ci hat geschrieben:
Fleischverkäufer hat geschrieben:Du bist ja ein ganz lustiger Vogel. Man muss also in Deutschland erst sterben, um was zu vererben können, oder wie ??


Genau Richtig, solange du noch lebst kannst du höchstens verschenken!!!!!


Wo ist jetzt der Unterschied ?
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 18:06

Stimmt juristisch nennt sich das
Eine vorweggenommene Erbfolge ist eine Vermögensübertragung an Angehörige oder zukünftige Erben zu Lebzeiten. So können beispielsweise Eltern ihren Kindern bereits vor ihrem Tod einen Teil ihres Vermögens überlassen – welches den Kindern im Erbfall ohnehin zugestanden hätte. Wie der Name schon verrät: Die Erbfolge wird vorweggenommen.
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Do Dez 31, 2020 18:10

Und wenn man einen Notar dazu holt, der soll ja auch dafür sorgen das man Gesetzeskonform vererbt oder schenkt


So gute Rutsch allen zusammen
Fleischverkäufer
 
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon T5060 » Do Dez 31, 2020 19:30

Fleischverkäufer hat geschrieben:Und wenn man einen Notar dazu holt, der soll ja auch dafür sorgen das man Gesetzeskonform vererbt oder schenkt


So gute Rutsch allen zusammen


Kraft Gesetz ist ein Notar bei jeder Art der Grundstücksübertragung zwingend erforderlich.
Es geht nicht OHNE NOTAR.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35362
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon T5060 » Do Dez 31, 2020 19:36

Weiter :

Wenn Papa der vom Hof weichenden Tochter 50.000 € mal so gibt,
dann hat er die gegeben. Erst mit dem Hinweis "die Zahlung erfolgte in Anrechnung auf das ihr zustehende gesetzliche Pflichtteil",
wird daraus was justizabel belegbares, was im Gerichtssaal zählt.

So wenn jetzt Opa mit seinem Enkel zum Notar geht zwecks Übergabevertrag, dann kann man so schreiben :

"Mein Enkel Friedhelm ist der Sohn meines Sohnes Otto. Die Übertragung erfolgt an meinen Enkel erfolgt in Anrechnung an das gesetzliche
Pflichtteil meines Sohnes Otto mit einem Wert von 5.000 €."

Nur das muss das Sohn Otto auch noch beim Notar mit unterschreiben. So hat dann alles seine Ordnung und Richtigkeit.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35362
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

VorherigeNächste

Antwort erstellen
67 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], noname564, SPECIFIER

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki