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Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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67 Beiträge • Seite 4 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Isarland » Do Dez 31, 2020 19:41

T5060 hat geschrieben:Weiter :

Wenn Papa der vom Hof weichenden Tochter 50.000 € mal so gibt,
dann hat er die gegeben. Erst mit dem Hinweis "die Zahlung erfolgte in Anrechnung auf das ihr zustehende gesetzliche Pflichtteil",
wird daraus was justizabel belegbares, was im Gerichtssaal zählt.

So wenn jetzt Opa mit seinem Enkel zum Notar geht zwecks Übergabevertrag, dann kann man so schreiben :

"Mein Enkel Friedhelm ist der Sohn meines Sohnes Otto. Die Übertragung erfolgt an meinen Enkel erfolgt in Anrechnung an das gesetzliche
Pflichtteil meines Sohnes Otto mit einem Wert von 5.000 €."

Nur das muss das Sohn Otto auch noch beim Notar mit unterschreiben. So hat dann alles seine Ordnung und Richtigkeit.

Wenn der Otto mag. :mrgreen:
Die rasant voranschreitende allgemeine Verblödung löst bei mir Angst und Schrecken aus.
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O Herr, verschone uns vor bösen Geistern, den Blöden und den Grünen.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Fr Jan 01, 2021 9:23

Sehr Anstrengend. Das erste wieder nein, er kann seiner Tochter zu seinen Lebzeiten auch 5 Millionen geben, dagegen kann keiner was machen, auch keine Geschwister oder Enkel. Einzig die Ehefrau von Papa könnte dagegen vorgehen, wenn das Geld aus dem gemeinsamen Vermögen stammt, das wiederum auch wieder nicht wenn Papa das Geld schon vor der Eheschließung hatte, und somit nicht zur Zugewinngemeinschaft hört. Wenn sie aber wiederum Gütertrennung vereinbart haben, dann kann das Geld auch Papa alleine gehören. Alles kein Problem solange hier keine offizielle " Schenkung ,Testament oder Erbmasse " vorliegt. Ab dann greift das andere Gesetz. Und dafür gibt es auch die hoch bezahlten Notare. Und der muss dann dafür sorgen, das die gesetzliche Erbfolge eingehalten werden muss. Und nur dann wäre auch eine Schenkung oder Testament Rechtskräftig. Man kann aber auch selber ein Testament auf dem Bierdeckel machen, das würde auch gelten,. Aber nicht, wenn er schreibt, alles bekommen meine Enkel, und meine Kinder bekommen nichts, Das wäre wiederum mit guter Erfolgsaussicht anfechtbar von den Kindern.
Das zweite wird soweit stimmen, wenn der gesetzliche Pflichtteil eingehalten wird, wäre das alles Rechtssicher.
Aber jetzt hätten wir uns die meisten Kommentare hier sparen können, und wieder beim vierten Kommentar in dem Thema anfangen :
"Erst mal müssen die gesetzlichen Erben der Großeltern festgestellt werden, vorher geht gar nichts."
Ist aber nicht schlimm, gestern war Silvester, und so haben wir etwas unsere Langeweile bekämpft.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fassi » Fr Jan 01, 2021 10:51

So jetzt verwirren wir unseren Metzger mal endgültig. In dem Fall bekommen sehr wahrscheinlich weder irgendwelche Erben noch der Enkel das Grundstück sondern der Landwirt (oder halt ein anderer vor Ort). Wegen Verkaufsauflage seitens der Behörden, genauer gesagt, der bewilligten welcher. Außer der Grundstücke sind kleiner wie 25ar (oder 2ha, je nach Bundesland).

Gruß
PS: Bei der Deppenuni hats zum Volljuristen gereicht, beim Schwiegersohn ja nur zum Juristen.
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Fr Jan 01, 2021 11:00

Fassi hat geschrieben:So jetzt verwirren wir unseren Metzger mal endgültig. In dem Fall bekommen sehr wahrscheinlich weder irgendwelche Erben noch der Enkel das Grundstück sondern der Landwirt (oder halt ein anderer vor Ort). Wegen Verkaufsauflage seitens der Behörden, genauer gesagt, der bewilligten welcher. Außer der Grundstücke sind kleiner wie 25ar (oder 2ha, je nach Bundesland).

Gruß
PS: Bei der Deppenuni hats zum Volljuristen gereicht, beim Schwiegersohn ja nur zum Juristen.


Hätte fast geklappt ist aber nicht mein Schwiegersohn. Und verwirrend ist in der Tat , das du hier jetzt wieder vollkommen andere Dinge mit einbringst, die mit der Urfrage des Themas nichts zu tun haben. Ja wohl das juristische Feld ist Riesig. Wenn eine Verkaufsauflage ( Grund ? ), Zwangsversteigerung , Enteignung, Aberkennung der Geschäftsfähigkeit oder dgl. vorliegt, dann kann das alles noch wieder ganz anders aussehen.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Fr Jan 01, 2021 11:14

Einfach und Gut ist. Frage war ? Können die Großeltern diese Ackerflächen ihren Enkeln schenken, und dabei die gesetzliche Erben außen vor lassen ? Nein können sie nicht. Das wird auch jeder Notar wissen, und diesen Grundbesitzübertag ( Schenkung ) so nicht vollziehen ( dürfen ),.
Sollte deine VOLLjuristin das anders sehen, dann sollte sie noch mal ins Studium gehen, und sich noch mal schlau machen.
So Ende jetzt.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fendt 308 ci » Fr Jan 01, 2021 11:24

Fleischverkäufer hat geschrieben:Einfach und Gut ist. Frage war ? Können die Großeltern diese Ackerflächen ihren Enkeln schenken, und dabei die gesetzliche Erben außen vor lassen ? Nein können sie nicht.


Doch können Sie.
Die gesetzlichen Erben können erst nach dem Tod der Großeltern sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen.
Wenn aber die Großeltern noch 10 Jahre leben, haben sie Pech :mrgreen:
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon langholzbauer » Fr Jan 01, 2021 12:30

Fendt 308 ci hat geschrieben:...
Doch können Sie.
Die gesetzlichen Erben können erst nach dem Tod der Großeltern sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche stellen.
Wenn aber die Großeltern noch 10 Jahre leben, haben sie Pech :mrgreen:


So, und nicht anders ist die Rechtslage.
Aber das will der arme Fleischverkäufer einfach nicht begreifen.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Fr Jan 01, 2021 12:41

Fleischverkäufer hat geschrieben:Pass auf : Bildung ab 50, Ich glauba da bist du auf dem Langholzweg unterwegs

https://bildung-ab-50.de/mein-testament ... e_vignette

Hatten wir doch alles schon, eine Schenkung löst sofort einen Pflichtteil Anspruch aus. Nach 10 Jahren reduziert er sich, entfällt aber nicht komplett.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Isarland » Fr Jan 01, 2021 12:42

Der Threadstarter hat sich am So. 20.09. 20 um 10:37 angemeldet, den Beitrag um 10:48 eingestellt, und sich um 12:48 das letzte mal angemeldet.
Männer.... das war vor drei Monaten. Entweder hat da einer ein Stöckchen her gehalten, oder die Großeltern haben ihm einen Riegel vorgeschoben.
Weitere Diskussion unnütz wie ein Kropf.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Fr Jan 01, 2021 12:54

Vielleicht hat er auch einfach einen Notar aufgesucht, und der hat ihm alle Fragen korrekt beantwortet. Und weiß jetzt Bescheid.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Fleischverkäufer » Fr Jan 01, 2021 13:07

Bei meiner Frau war das seinerzeit übrigens auch eine klassische Schenkung, wo ein Kind von 5 Kindern alles geschenkt haben sollte. Und der Notar hat dann alle 8 Personen in einem Termin an den Tisch geholt, und alle Beteiligten darüber aufgeklärt. Und alle haben dann unterschreiben, und dann war die Sache erledigt.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Teddy Bär » Fr Jan 01, 2021 13:45

Hier gehts ja rund.
Wir wissen erst mal nicht welche Vermögensgüter die Grosseltern sonst noch besitzen. Spielt aber nur nebensächlich eine Rolle.
Die Grosseltern können nämlich die 2 Parzellen problemlos ihrem Enkel überschreiben. Im Vertrag beim Notar steht dann "Schenkung" ganz oben auf der ersten Seite.
Übrigens, du kannst dein Testament zwar auf einen Bierdeckel schreiben, das wird aber wenn es hart auf hart kommt nicht anerkannt werden. Nur wenn alle Beteiligten damit einverstanden sind, dann zählt dieses Testament. Ist ein Beteiligter nicht einverstanden ist es so gut wie nichts wert. Wenn du willst dass dein letzter Wille sicher berücksichtigt wird, dann muss du dein Testament beim Notar machen. Der weiss auch welche Fallstricke es da gibt.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon egnaz » Fr Jan 01, 2021 14:11

Fleischverkäufer hat geschrieben:
Fleischverkäufer hat geschrieben:Pass auf : Bildung ab 50, Ich glauba da bist du auf dem Langholzweg unterwegs

https://bildung-ab-50.de/mein-testament ... e_vignette

Hatten wir doch alles schon, eine Schenkung löst sofort einen Pflichtteil Anspruch aus. Nach 10 Jahren reduziert er sich, entfällt aber nicht komplett.

Der Pflichtteilsergänzungsanspruch https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html ist eine Ergänzung des Pflichtteils und der entsteht erst im Erbfall. Erst dann kann er richtig berechnet werden.
Dazu kommt noch, dass der Pflichtteilsergänzungsanspruch für jedes Jahr vor dem Erbfall um 1/10 abnimmt.
Die Vielzahl der Schenkungsmöglichkeiten hat auch schon oft die Gerichte beschäftigt, daher ist eine klare Gestaltung der Schenkung wichtig.
https://www.ndeex.de/pflichtteil/pflich ... sanspruch/
Gruß Eckhard
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon Family Guy » Fr Jan 01, 2021 14:22

Teddy Bär hat geschrieben: Wenn du willst dass dein letzter Wille sicher berücksichtigt wird, dann muss du dein Testament beim Notar machen. Der weiss auch welche Fallstricke es da gibt.


Das mit den Fallstricken sollte schon so sein, aber grundsätzlich ist kein Testament mehr wert, das jüngste Testament sticht.
Handgeschrieben, mit Datum ist die Form, maschinengeschrieben mit Unterschrift ist nichtig.
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Re: Ackerfläche von Großeltern übernehmen

Beitragvon bauer hans » Fr Jan 01, 2021 14:36

mein oppa war geltungssüchtig und hatte 9 testamente gemacht,immer beim selben notar.
der BGH musste die erbfolge klären.
von wegen,der notar beseitigt Fallstricke.
wir schaffen uns :mrgreen:
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