T5060 hat geschrieben:Weiter :
Wenn Papa der vom Hof weichenden Tochter 50.000 € mal so gibt,
dann hat er die gegeben. Erst mit dem Hinweis "die Zahlung erfolgte in Anrechnung auf das ihr zustehende gesetzliche Pflichtteil",
wird daraus was justizabel belegbares, was im Gerichtssaal zählt.
So wenn jetzt Opa mit seinem Enkel zum Notar geht zwecks Übergabevertrag, dann kann man so schreiben :
"Mein Enkel Friedhelm ist der Sohn meines Sohnes Otto. Die Übertragung erfolgt an meinen Enkel erfolgt in Anrechnung an das gesetzliche
Pflichtteil meines Sohnes Otto mit einem Wert von 5.000 €."
Nur das muss das Sohn Otto auch noch beim Notar mit unterschreiben. So hat dann alles seine Ordnung und Richtigkeit.
Wenn der Otto mag.
