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Aktuelle Zeit: Sa Nov 29, 2025 14:48

Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon schakschirak » Sa Nov 29, 2025 8:58

fedorow hat geschrieben:
Kajumm hat geschrieben:Ich hatte glaub ich schonmal erwähnt, dass ich die Bullenmast aufgebe.

heute sind 20 auf Reise gegangen, 475 SG /Bulle. Der Öhm war am meckern, dass die keine 400 hätten usw :roll:
Warum ich die nicht über 500 bringen würde...macht das Sinn? es waren mehrer über 500 dabei, gibts auch Abzüge für. Er meint, dat wäre ja scheiß egal, die Kilos bringen das Geld.
Wie würdet ihr bei nem auslaufenden Betrieb verfahren?
das größte Problem bleibt eh die Steuerlast..

Denke das Zitat passt hier im Thread besser rein. Zuerstmal hab ich ne andere Meinung als der Mainstream. Der empfiehlt die Betriebsaufgabe also die Steuerlast immer weiter nach hinten zu verschieben und abwarten.
Seh ich anders. Beispiel : Noch vor 15 oder 20 Jahren konntest steuerfrei deinen Betrieb schliessen und die damals vom Finanzamt billig eingestuften Grundstücke kostenlos ins Privatvermögen übernehmen.
Damals war der Wert je m² bei Entnahme bei rund 2 Euro was der Buchwert vollständig abgedeckt hat. Also kostenlos.
Kenne viele die das damals bei Betriebsaufgabe gemacht haben und sich heute die Hände reiben.
Die verkaufen heute ihren Acker für 15 Euro/m² komplett steuerfrei aus dem Privatvermögen und können ihr Glück kaum fassen. Ist in Niederbayern heute ein normaler Preis für gutes Ackerland.

Die Betriebsaufgabe und Entnahme ins Privatvermögen wurde nun von Jahr zu Jahr immer teurer weil die Bewertungen/Preise unermesslich steigen. Ist heute schon sauteuer wegen der Steuern aber wird in Zukunft nochmal teurer. Allein schon wegen der Inflation steigen die Bewertungen.
Muss dann jeder selber entscheiden ob man gleich in den sauren Apfel beisst oder abwartet.

Dieses Problem haben viele.
Was wäre wenn man vortragen würde die Grundstücke oder eine Immobilie ist weniger Wert als das Finanzamt veranschlagt ? Die stufen den Wert oft zu hoch und nur pauschal ein damit die mehr Steuern bekommen.
Braucht man einen teuren Gutachter oder reichen Kaufverträge aus die man von Vergleichsobjekten vorlegen kann um den Preis bei den Finanzbehörden zu drücken ?
Oder läuft man gegen eine Mauer ?
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Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon T5060 » Sa Nov 29, 2025 11:30

Du brauchst den teuren Gutachter, da sich das FA am Bodenrichtwert festgefressen hat. Der BRW stellt den Durchschnittswert eines homogenen Bereichs dar. Geht am Dorf aber gar nicht. Also geht es an die Umrechnungskoeffizienzen und die bilden heute nicht mehr das ab, was der Markt tut. Der BRW im bebauten Bereich ist immer einschl. Erschließung, meist einer alten, nicht vollständigen Erschließung.
Weil aber gar nicht genügend Kauffälle vorliegen, wird der BRW geschätzt. Auf wieder nicht richtig

Die Landwirtschaft ist in dem Dilemma, dass nach der Betriebsaufgabe dann die Erbschaftssteuer folgt. Danach ist dann die Hälfte weg.
Dazu braucht man schon eine sehr langfristig angelegte Vererbungs - und Steuerstrategie. So wie man das alles mal früher gemacht hat, geht das heute nicht mehr.

Du kaufst heute einen Acker aus versteuertem Einkommen für 6 €, für den du 10 € verdienen musstes. Die Betriebsaufgabe kostet nichts, sofern der Acker bei 6 € bleibt,
dafür frisst dann die Erbschaftssteuer noch mal 1 - 2 €.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
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Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon langholzbauer » Sa Nov 29, 2025 11:41

"Wie würdet ihr bei nem auslaufenden Betrieb verfahren?
das größte Problem bleibt eh die Steuerlast.."
Rechtzeitig mit einem qualifizierten Steuerbüro planen.
Der einmalig halbe Steuersatz wurde hier schon erwähnt.
Falls Erben existieren, die damit umgehen können, kann man den Betrieb auch langsam auf " ruhend" zurück fahren.

"Der Öhm war am meckern, dass die keine 400 hätten usw :roll:"
Öhm = Onkel?
Was geht es den an?
Oder ist es sein Betrieb, den Du bewirtschaftest?
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Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon xyz » Sa Nov 29, 2025 12:01

uns gegenüber hat sich der Notar geäußert das er nicht den reellen Wert angeben darf da er schon vom Chef vom Finanzamt darauf hingewiesen wurde das er den BRW angeben muss, der aber zur Zeit nicht mehr erzielt wird.
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Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon T5060 » Sa Nov 29, 2025 12:18

xyz hat geschrieben:uns gegenüber hat sich der Notar geäußert das er nicht den reellen Wert angeben darf da er schon vom Chef vom Finanzamt darauf hingewiesen wurde das er den BRW angeben muss, der aber zur Zeit nicht mehr erzielt wird.


Baden-Württembergische Bodenrichtwerte werden im Rathaus gewürfelt und sind konsequent zu überprüfen und dann will ich Kaufpreisfälle sehen.
Ein schlauer Bürgermeister, der in Personalunion auch Vors. des Gutachterausschuss ist, den hab ich dann auch gleich verklagt und dann musste der mir
Einblick in die Kaufpreissammlung gewähren und dann wussten wir was los war.
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Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon T5060 » Sa Nov 29, 2025 12:21

Ich hab mal aus 3.000 Kaufvorgängen (2023-2025) von landw. Grundstücken in Hessen mit mehr als 150 m Ortsrandentfernung,
die Korrelation zwischen Kaufpreis und Bodenpunkten bzw. Flächengröße definiert. Ergebnis:

- mit zunehmenden Kaufpreis spielten die Bodenpunkte fast keine Rolle mehr
- mit zunehmender Flächengröße ist der Kaufpreis gesunken

und dann habe ich nochmal Viehdichte zum Grünlandpreis gerechnet und da ging selbst in schweinedominierten Gemarkungen der Grünlandpreis hoch.

Übrigens: Macht man das Spielchen Viehdichte zu Anzahl der Neugeboren, Anzahl der Mittelklassewagen und Preis der Wohnbauflächen
so stellt man fest das in einer Gegend mit hoher Viehdichte die Anzahl der Mittelklassewagen steigt, wie auch die Wohnbaulandpreise und die Zahl der Neugeborenen

Das tatsächliche Marktgeschehen verhält sich wohl anders als die allgemeine Lehrbuchmeinung
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