Nach Recherche müssen auch 13a Betrieb ein Anlageverzeichnis haben. Dies wird dann auch für die Aufgabegewinn relevant.
Korrekt, das muss man aber schon seit über 30 Jahren haben. Es wurde nur nie von den FA eingefordert.
Unser FA Verden hat 2021 das erste mal danach gefragt. Ein Jahr konnte ich die noch hinhalten mit der Aussage, das der Vorgänger das nicht geführt hat.
Jetzt haben wir das aber in der Steuererklärung 2023 mal fertig gemacht.
Es gibt in Elster die Anlage 13a und das AV13a. Beides muss eingereicht werden.
Das ist auch ganz schön viel Aufwand sich die Unterlagen zusammen zu suchen um zu prüfen ob § 55 (2-4) EStG (EMZx4) oder der tatsächliche Kaufpreis besser ist für den Buchwert im AV.

Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet