Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Sa Nov 29, 2025 16:05

Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
Antwort erstellen
36 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3
  • Mit Zitat antworten

Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon Badener » Mo Aug 31, 2020 14:49

Hallo,

ich habe am Wochenende im Bauernblättle gelesen dass eine Witwe 4ha Ackerland hatte, die Verpachtet waren. Der Betrieb ruhte (aus Finanzamtssicht). Nun hat die Witwe das Ackerland als vorausgenommene Erbfolge an die beiden Töchter vererbt. Tochter A bekam 1,1 ha, Tochter B bekam die restlichen 2,9 ha. Soweit so gut....

Jetzt kommt der Hammer, das Finanzamt stellte einen Einkommenssteuerbescheid über 274.000€ (kein Schreibfehler) aus. Weil der Betrieb aufgegeben wurde und der Gewinn des Bodenwertes so festgelegt wurde. Das kann doch nur ein Witz sein.... 274.000€ ist doch das Land nicht mal Wert, geschweige denn eine Wertsteigerung die solch eine höhe rechtfertigt. Habt ihr das mitbekommen.... Bei 30% Einkommenssteuer hätten die 4 ha Ackerland ja rund eine Million an Wertsteigerung erfahren müssen.... Das ist doch utopisch. Es stand nirgends etwas von Bauerwartungsland oder Bauland......


Die Witwe klagte, das Gericht wies die Klage jedoch ab und gab dem Finanzamt recht (Die Revision läuft).

Unglaublich oder
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Badener
 
Beiträge: 7470
Registriert: Mi Feb 16, 2011 9:38
Wohnort: Hotzenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon Zement » Mo Aug 31, 2020 15:35

Irgendwie kann so die Geschichte nicht stimmen .
Wenn die Fläche vererbt wird , so müssten die Töchter die Einkommenbescheid von Finanzamt erhalten = Zugewinn
.
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
Zement
 
Beiträge: 12875
Registriert: Sa Jan 21, 2006 14:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon CarpeDiem » Mo Aug 31, 2020 15:54

Zement hat geschrieben:so müssten die Töchter die Einkommenbescheid von Finanzamt erhalten = Zugewinn

Das wäre etwas ganz Neues! Ohne näheres Zahlenmaterial kann man da nix sagen. Richtig ist, dass der Betrieb vom FA bisher als ruhend angenommen wurde. Duch die Erbfolge, wurde eine Betriebsaufgabe mit Überführung ins Privatvermögen unterstellt. Soweit ein ganz normales Vorgehen. Von den (angenommenen) Verkehrswerten müssten nun die Buchwerte der Witwe abgezogen werden.
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon marius » Mo Aug 31, 2020 16:52

Unglaublich oder


Für mich nicht, denn genau das hab ich hier im Forum seit Jahren x mal vorhergesagt, wie man nachlesen kann.

Das wird so sein denn die Hoffläche ( Entnahme Betriebsvermögen ) muss auch noch versteuert werden und die Ämter erhöhen ständig die Preise für die Besteuerung.

Mit nun anziehender Inflation wird sie in 5 Jahren statt 270 000 geschätzt 400 000 Euro für die Entnahme bezahlen müssen. Von daher ist warten auch kein guter Ratgeber.

Aber sowas hab ich hier im Forum schon lange angekündigt. Nennt sich schlicht Enteignungen. Die völlig maroden Staatskassen müssen als letzte Möglichkeit aus Besitztümer, also Wertgegenstände aufgefüllt werden.
Sprich allerhand Werte die in Zukunft hoch besteuert werden.
Ob das nun über Erbschaftssteuer, Vermögens, Reichensteuer, Lastenausgleich, usw. usf. passiert, ist doch letztlich völig egal, das Ergebnios ist leider dasselbe.
Und wartet mal ab, da werden vom Fiskus in Zukunft noch ganz andere Summen eingezogen. Teilweise werden Vermögensgegenstände verkauft werden müssen um Steuern bezahlen zu können.

Das begrüßen allerdings 80 % der Bevölkerung weil sie es nicht betrifft. Insofern ist den linksgrünen Sozialisten für Enteignungen Tür und Tor geöffnet, bzw haben die überhaupt keine andere Möglichkeit wie Enteignungen, um dieses System mit " horrenden Ausgaben " noch einige Jahre zu halten.
marius
 
Beiträge: 6653
Registriert: Do Mai 06, 2010 18:51
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon T5060 » Mo Aug 31, 2020 20:14

CarpeDiem hat geschrieben:
Zement hat geschrieben:so müssten die Töchter die Einkommenbescheid von Finanzamt erhalten = Zugewinn

Das wäre etwas ganz Neues! Ohne näheres Zahlenmaterial kann man da nix sagen. Richtig ist, dass der Betrieb vom FA bisher als ruhend angenommen wurde. Duch die Erbfolge, wurde eine Betriebsaufgabe mit Überführung ins Privatvermögen unterstellt. Soweit ein ganz normales Vorgehen. Von den (angenommenen) Verkehrswerten müssten nun die Buchwerte der Witwe abgezogen werden.


Da ist Oma wohl selbst schuld und auch der Notar. Der Notar hätte wenigstens Oma auf den Gang zum Steuerberater verweisen müssen.
Wäre nämlich Oma zum Steuerberater gegangen, dann hätte man den Vertrag anders gestaltet.
So ist Oma in die gewillkürte Betriebsaufgabe reingerutscht und kam nur durch Steuerzahlung wieder raus. So ist das halt.
Alte dumme Weiber halt und gierige dumme Töchter. Was soll da anders rauskommen, wenn man der Faulbrut freien Lauf lässt ?
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35072
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon Badener » Di Sep 01, 2020 8:28

Naja, dass ist aber schon ein wenig Behördenwillkür. Gegen den Steuerbescheid sag ich ja gar nichts, aber die Höhe ist utopisch.
Wenn der Grundstücksverkauf nicht ausreicht um die Steuern zu Zahlen dann kann was nicht stimmen in diesem Land.

Grüße
Zu fällen einen schönen Baum, braucht es eine halbe Stunde kaum.
Zu wachsen bis man ihn bewundert, braucht er - bedenke es - ein Jahrhundert.

"Froh schlägt das Herz im Reisekittel, vorausgesetzt man hat die Mittel."
Wilhelm Busch
Benutzeravatar
Badener
 
Beiträge: 7470
Registriert: Mi Feb 16, 2011 9:38
Wohnort: Hotzenwald
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon Zement » Di Sep 01, 2020 9:09

Hier hat das Finanzamt entweder einen Fehler begangen , oder an der Geschichte stimmt was nicht .
.
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
Zement
 
Beiträge: 12875
Registriert: Sa Jan 21, 2006 14:20
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon LUV4.0 » Di Sep 01, 2020 9:16

Nein das Finanzamt hat keinen Fehler gemacht. Fehler wurden auf Seiten der Witwe gemacht. Der Betrieb wurde aufgelöst und die Flächen gingen ins Privatvermögen. Steuern fallen sowieso an, ein Steuerberater hätte hier aber helfen können. Ob das im Nachhinein noch machbar ist müssen Juristen klären. Ich fürchte aber es sieht düster aus für die Witwe.
LUV4.0
 
Beiträge: 4604
Registriert: Mi Jul 04, 2018 14:23
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon CarpeDiem » Di Sep 01, 2020 10:25

Es weiss doch hier niemand, ob nur die Flächen Grundlage der Ermittlung des Entnahmegewinns waren. Bei einer Betriebsaufgabe sind doch auch die übrigen Flächen, Hofstelle etc. mit einbeziehen. Auch wissen wir nicht ob das Wohnhaus ergebnisneutral entnommen worden war, Fragen über Fragen die man alle beantworten müsste, bevor hier auf das FA geschossen wird............!
CarpeDiem
 
Beiträge: 5313
Registriert: Mi Nov 21, 2007 13:57
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon T5060 » Di Sep 01, 2020 10:47

Ist doch immer dasselbe,

entweder die Leute sind strunzdoof oder die sind so schlau und wissen alles besser.

Und wenn man schon oberschlau ist, sich ggf. bei google noch weitergebildet hat, dann kann man sich das Geld für Steuerberater und ggf. Gutachter auch sparen.
Oft wird auch das FA für blöd gehalten. Eventuell denken die auch das Finanzamt bekommt das nicht mit. Dann gibt es das Denken, da wo Gras wächst,
kann es sich ja nur um eine landw. Fläche handeln.

Der Beamte am FA ist aber immer ein erfahrener Grundstückssachverständiger, der prüft den Wert der Flächen nach der ImmoWertV und nicht nach Gefühlen
oder den Ansichten irgendwelcher Deppen am Ortsgericht oder Gemeinde.

Die Gutachten und Bodenrichtwertfestsetzungen der Gutachterausschüsse in BaWü kann man getrost in die Tonne kloppen. In BaWü sind die Finanzbeamten in der Tat die seriöseren Wertermittler.
Die Deppen bei den Gemeinden tricksen schon bei Abfragen aus der Kaufpreissammlung. Dazu reicht allgemein schon ein Blick in die Landesstatistik um festzustellen,
dass der Gutachterausschuss jemand hinters Licht führen möchte. So stellt man auch gleich einen Schwarzgeldverdacht fest, was immer eine Betriebsprüfung nach sich zieht.
In den neuen Bundesländern ist die Datenlage auch intransparent, dort haben wir jedoch Verkehrswerte die um den den Faktor 5 - 10 niedriger sind.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35072
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon T5060 » Di Sep 01, 2020 10:49

CarpeDiem hat geschrieben:Es weiss doch hier niemand, ob nur die Flächen Grundlage der Ermittlung des Entnahmegewinns waren. Bei einer Betriebsaufgabe sind doch auch die übrigen Flächen, Hofstelle etc. mit einbeziehen. Auch wissen wir nicht ob das Wohnhaus ergebnisneutral entnommen worden war, Fragen über Fragen die man alle beantworten müsste, bevor hier auf das FA geschossen wird............!


Wenn das schon in einer Runde beim Finanzgericht durch ist, dann ist zu 90 % auch sicher, dass der Finanzbeamte richtig veranlagt hat
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35072
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon marius » Di Sep 01, 2020 11:42

Ein Steuerberater bringt in diesem Fall eigentlich nicht viel. Der hätte nur unnötig Geld gekostet, aber man sollte sich dennoch immer beraten lassen.
Es geht als Streitpunkt eigentlich nur um den aktuellen Wert der Grundstücke, der veranschalgt wird wegen der Steuerhöhe, da hat man kleinen Spielraum, aber da bringt der Steuerberater nicht viel weil die Finanzämter ihre eigenen Gutachter haben und das festlegen.
Da müßte man wie hier geschehen schon vor Gericht ziehen, was auch erfolglos war und das Finanzamt bekam Recht.

Ich erklärs euch nochmal :
Tatsache ist die Grundstücke wurden unter den beiden Kindern aufgeteilt. Das ist für das Finanzamt eine komplette Betriebsaufgabe. Und dann müssen neben den beiden Ackerflächen auch die gesamte Hoffläche ins Privatvermögen überführt werden. Da berechnen die bei der Hoffläche je nach Lage Baulandpreise.
Der kleine Buchwert wird abgezogen, der große Rest wird versteuert.

Warten mit der Überführung ins Privatvermögen bringt nichts, weil die Grundstückspreise inflationsbedingt weiter anziehen und der Buchwert unten bleibt. Heisst dann, wenn die ihre Grundstücke erst in 5 Jahren ins Privatvermögen überführen, bezahlt sie deutlich mehr als heute 274 000 Euro. Da darf sie locker 100 000 oder 200 000 Euro bei der Steuer oben draufpacken.

Wenn incl. Überführung ins Privatvermögen die 274 000 Euro bezahlt werden, sind nach 10 Jahren alle weiteren Wertsteigerungen der Grundstücke steuerfrei, da sie im Privatvermögen liegen.
Kann also in Zukunft auch ein Vorteil sein.
10 Jahre = Spekufrist Immobilien.

Sofern das Gesetz mit den 10 Jahren Spekufrist nicht von Politikern geändert wird, was bei leeren Staatskassen durchaus möglich wäre.
marius
 
Beiträge: 6653
Registriert: Do Mai 06, 2010 18:51
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon T5060 » Di Sep 01, 2020 14:04

Der "Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts" erfolgt immer durch Sachverständigen ö.b.v. und das Gutachten ist bindend bis einschl. beim Finanzgericht,
wenn das FG keine gravierenden Mängel im Gutachten erkennt. Dann wird über das FG ein neues Gutachten eingeholt.
Die Wertermittlungen beim FA sind eine Meinung, meist sind die sogar richtig.

Und ja Marius du hast ansonsten Recht : Bei der Dimensionierung des Firstbalkens hilft mir der Baugrundsachverständige nur noch wenig. :mrgreen:

marius hat geschrieben:Ein Steuerberater bringt in diesem Fall eigentlich nicht viel. Der hätte nur unnötig Geld gekostet, aber man sollte sich dennoch immer beraten lassen.
Es geht als Streitpunkt eigentlich nur um den aktuellen Wert der Grundstücke, der veranschalgt wird wegen der Steuerhöhe, da hat man kleinen Spielraum, aber da bringt der Steuerberater nicht viel weil die Finanzämter ihre eigenen Gutachter haben und das festlegen.
Da müßte man wie hier geschehen schon vor Gericht ziehen, was auch erfolglos war und das Finanzamt bekam Recht.

Ich erklärs euch nochmal :
Tatsache ist die Grundstücke wurden unter den beiden Kindern aufgeteilt. Das ist für das Finanzamt eine komplette Betriebsaufgabe. Und dann müssen neben den beiden Ackerflächen auch die gesamte Hoffläche ins Privatvermögen überführt werden. Da berechnen die bei der Hoffläche je nach Lage Baulandpreise.
Der kleine Buchwert wird abgezogen, der große Rest wird versteuert.

Warten mit der Überführung ins Privatvermögen bringt nichts, weil die Grundstückspreise inflationsbedingt weiter anziehen und der Buchwert unten bleibt. Heisst dann, wenn die ihre Grundstücke erst in 5 Jahren ins Privatvermögen überführen, bezahlt sie deutlich mehr als heute 274 000 Euro. Da darf sie locker 100 000 oder 200 000 Euro bei der Steuer oben draufpacken.

Wenn incl. Überführung ins Privatvermögen die 274 000 Euro bezahlt werden, sind nach 10 Jahren alle weiteren Wertsteigerungen der Grundstücke steuerfrei, da sie im Privatvermögen liegen.
Kann also in Zukunft auch ein Vorteil sein.
10 Jahre = Spekufrist Immobilien.

Sofern das Gesetz mit den 10 Jahren Spekufrist nicht von Politikern geändert wird, was bei leeren Staatskassen durchaus möglich wäre.
[ :klee: Ein Botaniker ist sowas wie ein Cowboy, der auf einem Pony reitet :-) :klee: ]
[ :klee: Man muss nicht den Rechtsradikalismus bekämpfen, sondern die Blödheit von CDU, Grünen, SPD und FDP :klee: ]
[ :klee: Werte schätzen :klee: ]
Benutzeravatar
T5060
 
Beiträge: 35072
Registriert: Sa Jan 10, 2015 7:46
Wohnort: Bayern - BW
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Steuerberater

Beitragvon adefrankl » Di Sep 01, 2020 22:28

marius hat geschrieben:Ein Steuerberater bringt in diesem Fall eigentlich nicht viel. Der hätte nur unnötig Geld gekostet, aber man sollte sich dennoch immer beraten lassen.
Es geht als Streitpunkt eigentlich nur um den aktuellen Wert der Grundstücke, der veranschalgt wird wegen der Steuerhöhe, da hat man kleinen Spielraum, aber da bringt der Steuerberater nicht viel weil die Finanzämter ihre eigenen Gutachter haben und das festlegen.
.......

Nun wenn man einen Steuerberater da betreits frühzeitig einbezieht, dann kann das schon vieles ändern. Denn dann kann man die Weichen entsprechend stellen. Und Google ersetzt keinesfalls einen Steuerberater. Aber es kann trotzdem hilfreich sein, vor dem Steuerberater mal Google zu benutzen. Da ist man dann oft besser vorbereitet und kann dort dann zielberichteter Fragen ...
Nun ich bin kein Steuerberater! Aber naheliegende Ansätze sind doch zum einen, was man eigentlich langfrisitg mit den Grundstücken vor hat. Sollen die doch veräußert werden, oder .....
Und dann fallen mir schon einige Möglichkeiten ein an denen man ansetzen könnte. Gegebenenfalls den Betrieb schrittweise auflösen (z.B. auch durch Flächenveräußerungen - auch um Steuern zu bezahlen). Dann gibt es irgendwelche Regelungen zum ermäßigten Steuersatz bei Betriebsauflösung (über 55, Berufsunfähig, nur 1x). Eventuell könnte bei passender Gestaltung zur Anwendung kommen. Bei höheren Wert. Macht es Sinn die Grundstücke in eine entsprechende Grundstücksverwaltungsgesellschaft zu überführen? Oder die Grundstücke verkaufen (gegebnenfalls auch Familienintern) und den Kaufpreis in Immobilen in einer seperaten Gesellschaft zu investieren (Nach §6 b/c EStG. Gegebenenfalls kann dabei die immobilie auch über Kredit finanziert werden. Analog zu den §6b Fonds, aber ohne teuere Fondsverwaltung).
Was davon wirklich funktioniert dazu kann aber nur ein Stuerberater ausgeben. Und was dann für einen Sinn macht muss man anschließend selbst entscheiden (incl. Risiken und Nebenwirkungen).
Insofern ergeben sich bei frühzeitiger Planung oft schon so einige Möglichlkeiten das Problem abzumildern. Wenn der eigentliche Vorgang gelaufen ist, lässt sich dagegen meist nicht mehr viel machen.
Insofern lohnt sich ein Steuerberater bei solchen Fragen praktisch immer. Die Frage ist ehr, wie findet man einen Guten, der da durchaus auch einen größeren Blickwinkel hat und auch in der Lage ist durchaus auch unkonventionelle (aber rechtssichere) Ansätze aufzuzeigen.
Die Geschichte von "Des Kaisers neue Kleider" würde heutzutage mit einer Hausdurchsuchung im Elternhaus des Kindes enden.
adefrankl
 
Beiträge: 2801
Registriert: Do Feb 07, 2013 23:41
Wohnort: Mittelfranken
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Re: Ackerland = Gewinnland -> Zumindest beim FA

Beitragvon marius » Mi Sep 02, 2020 9:52

Privatvermögen ist immer gut.
Die Schlauen die schon lange aufgehört haben, haben vor 20 Jahren ihre Flächen ins Privatvermögen überführt : Aktueller Wert damals 2 Euro, abzüglich Buchwert 2 Euro = 0 Steuer.
Da die 10 Jahre Spekulationsfrist um sind, können die ihren 4 ha Acker als Beispiel heute für 8 Euro / m² verkaufen und diese 320 000 Euro sind komplett steuerfrei.

Wer heute ins Privatvermögen überführt zahlt richtig Schotter und wer in einigen Jahren überführt zahlt nochmal deutlich mehr an den Fiskus als heute.

Alternative ist den Betrieb bestehen lassen, evtl. still gelegt. Aber wer 3 Kinder hat kann die Grundstücke dann natürlich nicht aufteilen.
Der erhält sonst sofort einen dicken Zahlungsbescheid, da wie im Fall oben vom Finanzamt wieder eine endgültige Betriebsaufgabe unterstellt wird und so dick Steuern anfallen.
Und so Spielreien wie das jedes Kind das eine Fläche erhält einen eigenen Betrieb neu anmeldet, und die Flächen somit im Betriebsvermögen laufen lassen, wird sehr schnell als Betrug und Steuerhinterziehung entlarvt.
marius
 
Beiträge: 6653
Registriert: Do Mai 06, 2010 18:51
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
36 Beiträge • Seite 1 von 3 • 1, 2, 3

Zurück zu Aktuelles und Allgemeines

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot], Google Adsense [Bot], Loisachtaler, micrometer

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki