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allgaier81 hat geschrieben:Das ist da doch alles genau erklärt was Stillegung ist.
Erst war geplant, das man nach dem Mähdrescher nichts mehr machen darf. Jetzt ist ggf. wenigstens eine Einsaat erlaubt.
Selbstbegrünung und dann kein Glyphosat ist doch die allerletzte Idee...
egnaz hat geschrieben:Wo steht denn diese Regelung. Davon habe ich noch nichts gelesen.
Dann könnte man auch einfach den großen Schlag in zwei Teilschläge mit unterschiedlichen Kulturen aufteilen.
Als letzte neue Maßnahme soll die Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge gefördert werden. Hierbei dürfen sämtliche Ackerschläge des Betriebes maximal fünf ha groß sein. Größere Schläge müssen geteilt werden. Aneinandergrenzende Flächen desselben Betriebes innerhalb eines Feldblocks müssen sich in ihrer Nutzung erkennbar unterscheiden. Geplant ist ein Prämiensatz von 35 € pro ha.
egnaz hat geschrieben:...
Man müsste diesen Streifen doch auch mit den 4% Zwangsstillegung erfüllen können.
JueLue hat geschrieben:Es soll doch so eine Regelung geben, dass es pro ha auf den ganzen Betrieb einen Prämienaufschlag gibt, wenn kein Schlag größer als 6ha (?) ist.
Eine Möglichkeit wäre ja größere Schläge mit einem Streifen zu Teilen und auf beiden Seiten die gleiche Frucht anzubauen.
Dieser Streifen wäre dann ja vermutlich förderfähig als AUM.
Wenn man das für 2023 vorhat, muss man diese Streifen vermutlich bis Juli anmelden?
JueLue
stehm hat geschrieben:Wegen der 4 % Stilllegung ab 2023:
Darf man nach dieser Ernte (2022) nichts mehr auf dem Feld machen oder ab der Ernte 2023?
Gazelle hat geschrieben:.
2) Ich soll meine private Steuernummer der LWK mitteilen.
Das widerspricht dem Datenschutzgesetz.
Ist also strafbar.
Warum fordert das die LWK ?
Meine UStID ist denen bekannt.
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