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Agrarantrag 2023

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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39 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Kartoffelbluete » So Mai 15, 2022 15:33

:roll: in BW ist Grünlandumbruch schon seit ca. 30 Jahren nicht mehr erlaubt, zumindest bei uns im Wasserschutzgebiet!
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon allgaier81 » So Mai 15, 2022 19:12

Naja, das ist in NDS genauso verboten bzw. nur durch Antrag möglich wenn man Ersatzflächen beschafft. Habe ich aber vor zwei Jahren noch gemacht.
Flächen die im FFH oder Natura2000 Gebiet liegen oder wo ein seltener Lurch rumliegt sind eher schwierig...
Gruß, allgaier
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon MartinH. » So Mai 15, 2022 21:14

allgaier81 hat geschrieben:Das ist da doch alles genau erklärt was Stillegung ist.
Erst war geplant, das man nach dem Mähdrescher nichts mehr machen darf. Jetzt ist ggf. wenigstens eine Einsaat erlaubt.
Selbstbegrünung und dann kein Glyphosat ist doch die allerletzte Idee...


Hoffentlich gibt es dazu bald eine Entscheidung, bei mir muss eine Rapsfläche im Nachgang dran glauben, da wäre eine Auflaufen schon von Vorteil :?
Wenn das Schlepperfahren nicht wäre, keiner würde Landwirtschaft betreiben ...
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon JueLue » Mo Mai 16, 2022 8:19

Es soll doch so eine Regelung geben, dass es pro ha auf den ganzen Betrieb einen Prämienaufschlag gibt, wenn kein Schlag größer als 6ha (?) ist.
Eine Möglichkeit wäre ja größere Schläge mit einem Streifen zu Teilen und auf beiden Seiten die gleiche Frucht anzubauen.

Dieser Streifen wäre dann ja vermutlich förderfähig als AUM.
Wenn man das für 2023 vorhat, muss man diese Streifen vermutlich bis Juli anmelden?

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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon egnaz » Mo Mai 16, 2022 10:46

Wo steht denn diese Regelung. Davon habe ich noch nichts gelesen.
Dann könnte man auch einfach den großen Schlag in zwei Teilschläge mit unterschiedlichen Kulturen aufteilen.
Gruß Eckhard
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon JueLue » Mo Mai 16, 2022 13:09

egnaz hat geschrieben:Wo steht denn diese Regelung. Davon habe ich noch nichts gelesen.
Dann könnte man auch einfach den großen Schlag in zwei Teilschläge mit unterschiedlichen Kulturen aufteilen.


Klar könnte man das, aber ich möchte ja meinen schönen 10ha Schlag erhalten. Wenn da nur ein 3m Streifen drin ist und das zu den Fahrgassen passt, stört das in der Bewirtschaftung ja kaum.

Quelle z.B hier unter "Neue Fördermaßnahmen".

Ich zitiere:
Als letzte neue Maßnahme soll die Bewirtschaftung kleiner Ackerschläge gefördert werden. Hierbei dürfen sämtliche Ackerschläge des Betriebes maximal fünf ha groß sein. Größere Schläge müssen geteilt werden. Aneinandergrenzende Flächen desselben Betriebes innerhalb eines Feldblocks müssen sich in ihrer Nutzung erkennbar unterscheiden. Geplant ist ein Prämiensatz von 35 € pro ha.


Nach den Erläuterungen unseres Beraters reicht es wohl einen 3m Streifen (der auch als AUM laufen kann) angelegt wird um 2 Schläge zu schaffen. Auf beiden Seiten kann dann die gleiche Frucht stehen.

Will man die Streifen als AUM laufen lassen vermute ich, dass man das bis zum 1. Juli beantragen muss.
Könnte ja für manche interessant sein, wenn man nicht gerade 50ha Schläge hat.

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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon egnaz » Mo Mai 16, 2022 15:58

Da geht es aber um die Aum, die aus der 2.Säule gefördert werden und von den einzelnen Bundesländern aufgelegt werden. Für Nds kenne ich diese Regelung nicht.
Man müsste diesen Streifen doch auch mit den 4% Zwangsstillegung erfüllen können.
Gruß Eckhard
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon JueLue » Di Mai 17, 2022 6:39

egnaz hat geschrieben:...
Man müsste diesen Streifen doch auch mit den 4% Zwangsstillegung erfüllen können.


Grundsätzlich ja, aber bei uns in er Region sind die 4% oft schon über schlecht zu bewirtschaftende oder ertragsschwache Ackerflächen abgedeckt, die schon jetzt aus der Produktion genommen sind. Von daher würden diese Streifen eher in anderen Programmen landen.

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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Ede75 » Di Mai 17, 2022 7:12

JueLue hat geschrieben:Es soll doch so eine Regelung geben, dass es pro ha auf den ganzen Betrieb einen Prämienaufschlag gibt, wenn kein Schlag größer als 6ha (?) ist.
Eine Möglichkeit wäre ja größere Schläge mit einem Streifen zu Teilen und auf beiden Seiten die gleiche Frucht anzubauen.

Dieser Streifen wäre dann ja vermutlich förderfähig als AUM.
Wenn man das für 2023 vorhat, muss man diese Streifen vermutlich bis Juli anmelden?

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5ha meines Wissens nach. Weißt du, wie hoch der Aufschlag sein soll? Gilt das nur für Acker, oder auch für Grünland?
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon stehm » Sa Jun 11, 2022 20:17

Wegen der 4 % Stilllegung ab 2023:
Darf man nach dieser Ernte (2022) nichts mehr auf dem Feld machen oder ab der Ernte 2023?
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon DWEWT » Sa Jun 11, 2022 20:20

stehm hat geschrieben:Wegen der 4 % Stilllegung ab 2023:
Darf man nach dieser Ernte (2022) nichts mehr auf dem Feld machen oder ab der Ernte 2023?


So wie es bisher aussieht, schon ab dieser Ernte.
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Gazelle » Di Apr 25, 2023 9:41

.
Nu scheint 2023 alles anders zu sein.

1) Ich soll einen Beweis für die Beiträge zur BG 2022 erbringen.
O.K. einen Kontoauszug habe ich.
Den Sceenshot kann ich einreichen.
Aber was soll der Scheiss ?

2) Ich soll meine private Steuernummer der LWK mitteilen.
Das widerspricht dem Datenschutzgesetz.
Ist also strafbar.
Warum fordert das die LWK ?
Meine UStID ist denen bekannt.
Genausogut könnten sie meine Krankenversicherungsnummer anfordern.
Wenn die LWK was vom FA wissen will, können sie ja dort eine Frage einreichen.

3) Die Frage nach dem Finanzamt.
Wenn man im Landkreis XY wohnt ist logischerweise das Finanzamt XY zuständig.
Wat soll das ?
.
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Pegasus_o » Di Apr 25, 2023 22:18

Gazelle hat geschrieben:.


2) Ich soll meine private Steuernummer der LWK mitteilen.
Das widerspricht dem Datenschutzgesetz.
Ist also strafbar.
Warum fordert das die LWK ?
Meine UStID ist denen bekannt.

.


Du sollst nicht deine private SteuerNr angeben, sondern diejenige, unter der Dein Betrieb das Einkommen versteuert. Damit wird sichergestellt, daß du die Prämie versteuerst. USt hat damit nix zu tun.
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Gazelle » Mi Apr 26, 2023 15:32

.
Die Zahlungen aus Trier stehen in der Gewinn- und Verlustrechnung.
Das Ergebnis unter dem Strich wird als Einnahme angegeben.
Kein FA kann aus der Summe rückverfolgen, ob die Zahlungen gebucht sind.
Das wäre erst bei einr Betriebsprüfung zu sehen.
Naja, und wenn da die Zahlungen dann nicht auftauchen, ist der Landwirt doch sowieso geliefert.
Alles nicht nachvollziehbar.

Mein Steuerberater hat mir geraten meine Einkommensteuer ID (= Betrieb) nicht weiterzugeben.
Damit könnte dann jeder Hans und Franz bei FA telefonische Auskünfte besorgen.

Heute beim Bundeslandwirtschaftsministerium in Berlin angerufen.
Dort konnte sich im zuständigen Referat 721 niemand vorstellen, das die Umsatsteuer ID nicht ausreichen soll.
Man will sich sachkundig machen, sagte man mir.
.
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon langholzbauer » Mi Apr 26, 2023 22:30

Hast Du oder die Erklärung im Antrag da vielleicht was durcheinander gebracht?
Die Steuernummer des Betriebes gehört auf jede korrekte Rechnung.
Solltest Du doch eigentlich wissen, wenn Du als Sachverständiger im gewerblichen Bereich unterwegs bist. :wink:
Also gibst Du im Antrag die Steuernummer Deines LW. Betriebes und nicht Deine persönliche Steuer- ID an.
Wenn das am 15.5. nicht richtig ist, wird sich das Amt melden und Du hast einige Tage Zeit, das sanktionsfrei zu korrigieren.
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