Aktuelle Zeit: Fr Mai 10, 2024 7:53
Fassi hat geschrieben:Das zuständige Finanzamt wird in Hessen seit gut 5 Jahren im Antrag abgefragt. Ist also nicht wirklich neu.
Und der BG- Bescheid dient zum Nachweis des aktiven Landwirt, damit man sich zukünftig um die ein oder andere Beihilfe drücken kann. Ist aber auch nicht wirklich neu,
dass hatten die in den letzten Jahren schon mal im Antrag für best. Betriebe. Die Höhe der Beiträge interessiert keinen.
Gazelle hat geschrieben:.
Nu ist der Datenbegleitschein per FAX (Deutschland) zur LWK transferiert.
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