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Agrarantrag 2023

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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39 Beiträge • Seite 3 von 3 • 1, 2, 3
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon 240236 » Do Apr 27, 2023 2:20

Langholzbauer: Gazelle hat das schon richtig gelesen. Da wurde um die -persönliche Steuer ID Nummer gefragt.
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Gazelle » Do Apr 27, 2023 3:19

.
Wenn denn die Angabe der persönlichen Einkommensteuer ID per Verordnung irgendwo festgelegt wurde,
ist das zur Identifizierung des Steuerpflichtigen in Deutschland auch wieder völlig ausreichend.
Aber in dem (unpersönlichen) Vorab-Formblatt wurde ZUSÄTZLICH nach dem zuständigen Finanzamt gefragt !
Warum das denn ?
Aus der persönlichen Einkommensteuer ID ergibt sich ganz zwangsläufig das zuständige Finanzamt,
denn es gibt in Deutschland keine zwei gleiche solcher nummern bei zwei verschiedenen Finanzämtern.
Die Identifikationsnummer wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verwaltet,
und aus Gründen des Datenschutzes dürfen die Daten, die mit Ihrer Steueridentifikationsnummer verknüpft sind, nur von den Finanzbehörden verwendet werden.
(Quelle: Vereinigte Lohnsteurhilfe e.V.)
Die Daten sind beim Bundeszentralamt für Steuern gespeichert. Sie dürfen ausschließlich für Zwecke des Fiskus eingesetzt werden.
(Quelle: Jörg Leine - Finanztip-Experte für Steuern)
Die Verwendung der IdNr ist aus Gründen des Datenschutzes auf den Bereich der Finanzverwaltung beschränkt.
Daher dürfen nur Finanzbehörden die persönlichen Daten erheben und verwenden (§ 139b Abs. 2 AO).
(Quelle: Bundeszentralamt für Steuern)
Seit wann ist die LWK eine Finanzbehörde ?

Und die Reihe der 'komischen Dinge' geht ja noch weiter.

Warum und wieso will die LWK wissen, was an BG-Beiträgen bezahlt worden ist ?

Die BG-Beiträge sind Zwangsbeiträge, da kommt niemand drumrum.
Die Zahlungshöhe kann ja gerne bei der BG erfragt oder kontrollgeprüft werden.

In dem ersten Schreiben der LWK stand auch noch, man möge die Höhe der Zahlunge als Information 'bereit halten'.
In der letzten Woche änderte ich die Formulierung dann plötzlich auf: "Die Zahlungen müssen nachgewiesen werden".

Vielleicht ist das ja nur in Niedersachsen so.

Ich finde das alles sehr dubios.

Noch komischer finde ich, das KEIN Mitarbeiter der hiesigen LWK das alles erklären kann.

Jetzt zäumen wir das Pferd mal von der anderen Seite auf.

Eine Einkommensteuer ID ist quasi der PIN zum Finanzamt zur Nachfrage ALLER Einkünfte, pp.
Wenn denn in der LWK ein abtrünniger Mitarbeiter sitzt, der Daten sammelt, und in ein paar Jahren 'en block' privat verkauft kann er damit viel Geld generieren.

Es muss doch eine Grundlage für das alles geben ?
Und die weiss niemand ?
Auf JEDEM Behörden-Formular steht der Rechtsgrund drauf.
Bei Bescheiden sogar noch die Widerspruchsbelehrung.
Und hier gar nichts ???

Naja, seit gestern beschäftigt sich nun ein Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums in Berlin mit der Nachforschung.
Ich habe da kein gutes Gefühl.
Es riecht so ein wenig nach Eigeninitiative eines Mitarbeiters der LWK.

Ich kann doch nicht der erste in Niedersachsen sein, dem das alles auffällt ?
.
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Gazelle
 
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Fassi » Do Apr 27, 2023 4:06

Das zuständige Finanzamt wird in Hessen seit gut 5 Jahren im Antrag abgefragt. Ist also nicht wirklich neu.

Und der BG- Bescheid dient zum Nachweis des aktiven Landwirt, damit man sich zukünftig um die ein oder andere Beihilfe drücken kann. Ist aber auch nicht wirklich neu, dass hatten die in den letzten Jahren schon mal im Antrag für best. Betriebe. Die Höhe der Beiträge interessiert keinen.

Da scheint bei Euch ja einer zu sitzen, der die letzten Jahre nen recht angenehmen Büroschlaf hatte.

Gruß
http://www.youtube.com/watch?v=AMpZ0TGjbWE

https://youtu.be/Tmq8KHPxdrE
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Gazelle » Do Apr 27, 2023 4:34

.
Fassi hat geschrieben:Das zuständige Finanzamt wird in Hessen seit gut 5 Jahren im Antrag abgefragt. Ist also nicht wirklich neu.

Und der BG- Bescheid dient zum Nachweis des aktiven Landwirt, damit man sich zukünftig um die ein oder andere Beihilfe drücken kann. Ist aber auch nicht wirklich neu,
dass hatten die in den letzten Jahren schon mal im Antrag für best. Betriebe. Die Höhe der Beiträge interessiert keinen.



Ich habe nix dagegen, wenn man mich als Bewohner des Landkeises fragt, ob das Landkreisfinanzamt auch wirklich für mich zuständig ist.
(Was aber albern ist, weil die Zahlungen aus Trier ohnehin in der Gewinn- und Verlustrechnung aufgehen.)
In Niedersachsen ist das dieses Jahr neu.

Als ich in den letzten Jahren gemäß dem Grundstücksverkehrsgesetz Agrarflächen gekauft habe,
wollte man immer wissen, ob ich Beiträge zur BG zahle.
Damit konnte ich meine Tätigkeit als Landwirt nachweisen.
Soweit sogut.

Aber was hat das mit dem Agrarantrag zu tun ?
Bei der LWK habe ich doch seit Jahren eine Betriebsnummer.
Meine Flächen sind dort bis auf den letzten m² aktenkundig und fotografiert.
Für die BG Beitragserhebung ist die BG zuständig, sonst keiner.
Für die Krankenkassenbeiträge ist meine Krankenkasse zuständig, sonst keiner.
Für meine Kfz-Steuern ist der Zoll zuständig, und sonst keinre.

Es scheint nirgens soviele Kontrollfetischisten zu gebn, wie in der Landwirtschaft.
Sebst Sozialhilfe (Bürgergeld) gibt es aufgrund eigener Aussage ohne Nachweise.
.
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon DWEWT » Do Apr 27, 2023 16:44

Seit wann gibt es Regelungen zur "Beibehaltung agroforstwirtschaftlicher Bewirtschaftung auf Grünland"? Nach den Angaben auf "agrarheute", soll es dafür 60€/ha geben. War mir bisher nicht bekannt! Weiß jemand dazu etwas? Dank vorab!
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Gazelle » Do Mai 11, 2023 10:14

.
Nu ist der Datenbegleitschein per FAX (Deutschland) zur LWK transferiert.

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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Otto Mohl » Do Mai 11, 2023 21:16

Gazelle hat geschrieben:.
Nu ist der Datenbegleitschein per FAX (Deutschland) zur LWK transferiert.

.

Nun gib doch einfach zu, dass du Spaß daran hast, für deine zwei Hektar Grünland den Antrag zu stellen.
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Gazelle » Do Mai 11, 2023 21:23

.
Ich gebe zu, daß ich - wie jeder Landwirt in der EU - zu 1/3 von Geschenken aus Brüssel lebe.

Und ich werde nicht auf einen einzigen Cent verzichten.
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Re: Agrarantrag 2023

Beitragvon Fendt 308 ci » Do Mai 11, 2023 23:45

Heute den Antrag elektronisch eingereicht, nach Durchsprache mit dem Sachbearbeiter per Telefon.
Die Sachbearbeiter sind ganz schön gefrustet, Hälfte der Anträge noch nicht eingereicht :lol:
Prüffunktion in FIONA für den GLÖZ Scheissdreck funktioniert immerhin seit paar Tagen, also noch schnell die Kreuzchen richtig gesetzt bis es keine Fehler mehr ausspuckte :mrgreen:

Fazit: Höchste Zeit, das Bürokratiemonster abzuschaffen und das Geld in die landw. Krankenkasse und Berufsgenossenschaft zu stecken, dann wird auch der Nachweis zum aktiven Betriebsinhaber überflüssig.
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