Aktuelle Zeit: Do Jan 15, 2026 17:28
Der Einsatz von Schusswaffen ist jedoch SEHR heikel!
Ferengi hat geschrieben:stamo hat geschrieben:
wenn du den Wolf erwischst, wie er deine Rinder oder Schafe jagd, darfst du das Vieh erledigen. Forke rein stecken oder, falls vorhanden, mit der Waffe auf Entfernung ein Loch durchstanzen. Vorher aber den Wolf warnen!
Wenn du das Vieh mitter Forke abstichst dürfte es in der Tat als Notwehr durchgehen.
Schon alleine wegen der sehr geringen Reichweite der Forke.
Der Einsatz von Schusswaffen ist jedoch SEHR heikel!
Sikubauer hat geschrieben:Am anderen Tag steht dann die aufgebrachte Meute der Wolfskuschler vor der Tür. Die sind schlimmer als das aggressivste Wolfsrudel.
Sinnvoller als das Berufen auf Notstand/Notwehr erscheint mir da die Anwendung der "Drei S"-Philosophie:
-schiessen
-schaufeln
-schweigen
Sikubauer hat geschrieben:Am anderen Tag steht dann die aufgebrachte Meute der Wolfskuschler vor der Tür. Die sind schlimmer als das aggressivste Wolfsrudel.
Sinnvoller als das Berufen auf Notstand/Notwehr erscheint mir da die Anwendung der "Drei S"-Philosophie:
-schiessen
-schaufeln
-schweigen
stamo hat geschrieben:Bleibt eine Einzelfallentscheidung, die sich jeder gut überlegen sollte.
stamo hat geschrieben:
rechtfertigender Notstand. Der Wolf bedroht zweifellos mein Tier, das ist ein sehr wertvolles Tier und ich hänge sehr an meinem Tier. Eine einfache Mathematikaufgabe gilt es noch zu lösen (7x64), dann hat sich das Problem Wolf erledigt.
Ferengi hat geschrieben:Aber wir reden hier in einem öffentlichen Forum schließlich NUR über die legalen Möglichkeiten!
DerKaiser hat geschrieben:Hier ein toller Artikel, wie aus dem Wolf der Hund wurde in der Süddeutschen Zeitung:
http://www.sueddeutsche.de/wissen/evolu ... -1.3016664
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