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Angefahrene Rehe

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Re: Angefahrene Rehe

Beitragvon schweinefreund » Mi Apr 06, 2011 12:06

Hab gerade mit der Jagdhörde bei Landkreis gesprochen!Fallwild entsorgung ist dem Grundeigentümer nicht gestattet! IST WILDEREI !Jagdpäachter sollen Luderplatz anlegen!
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Re: Angefahrene Rehe

Beitragvon dieselrossreiter » Mi Apr 06, 2011 14:55

Also mal ganz kurz gefragt (habe mir bei dem zum Teil sehr freundlichen Ton hier nicht so intensiv alles gelsen, brauche meine Magensäure anderswo noch):

Angefahrenes Wild lebend: Jagdpächter muß es suchen und erlegen. Beim Unfall getötetes Wild: von der Straße ziehen, Kreis/Stadt/Bund (wer immer für diese Straße zuständig ist) hat wen zu schicken, der es entsorgt. Wild fällt auf meinem Acker/meiner Wiese tot um mit Herzinfarkt - Jagdpächter ist nicht zuständig, ich als Grundstückseigentümer darf es aber auch nicht einfach zum Abdecker bringen, weil es Wilderei wäre (obwohl ich ja verpflichtet bin wegen Gesundheitsvorsorge etc.), muß es irgendwo ablegen, wo der Jagdpächter es dann aber absammelt (wofür er ja nicht verpflichtet ist - es aber eigentlich außer ihm auch keiner wegnehmen darf).

Sagt mal - bin ich einfach zu blöd, oder ist da mal wieder der Wahnsinn Methode? Wer denkt sich sowas schwachsinniges aus? :gewitter:

Falls ich es jetzt aber falsch verstanden habe, dann bitte ich darum, daß es jemand für mich als normalsterblichen Menschen mit einfachen Worten darlegt - danke!
Bei der Schafschur und bei Steuern sollte man aufhören,
sobald die Haut erreicht ist.
Austin O'Malley, (1858 - 1932), US-amerikanischer Physiker und Autor
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Re: Angefahrene Rehe

Beitragvon Gockel » Mi Apr 06, 2011 16:28

Eigentlich ist es hier schon beschrieben worden.

Verendetes Wild ( auch durch Verkehrsunfall verendetes Wild ) kann grundsätzlich in der Natur verbleiben.

Fallwild darf sich nur der Jagdpächter oder von ihm beauftragter Jagderlaubnisscheininhaber aneigenen, er muss es aber nicht. Er kann es in der Natur belassen.

Fallwild darf nicht mitgenommen werden.

Der Unfall ist beim Jagdpächter oder bei der Polizei zu melden, um eine Bestätigung des Unfallschadens durch Haarwild für die Kaskoversicherung zu bekommen.

Das Wild, dass tot aufgefunden wird, muss nicht vom Grundstücksbesitzer entsorgt werden. Eine Verpflichtung aus Gründen der Gesungheitsvorsorge besteht nicht.
Gruß Gockel

http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Angefahrene Rehe

Beitragvon Ford8210 » Do Apr 07, 2011 5:44

Leider muß ich dir teilweise widersprechen.
Nach § 7 Absatz 3 Nr. 1 TierNebG (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) ist der Grundstückseigentümer bei toten herrenlosen Tieren verpflichtet, dies dem Beseitgungspflichtigen nach § 3 TierNebG (also Landkreis oder Komune) zu melden. Die Ausnahme hier ist, wenn der Jagdausübungsberechtigte sich das Fallwild aneignet, dann hat er für die unschädliche Beseitigung zu sorgen.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
Ford8210
 
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Re: Angefahrene Rehe

Beitragvon Gockel » Do Apr 07, 2011 7:54

Ford8210 hat geschrieben:Leider muß ich dir teilweise widersprechen.
Nach § 7 Absatz 3 Nr. 1 TierNebG (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz) ist der Grundstückseigentümer bei toten herrenlosen Tieren verpflichtet, dies dem Beseitgungspflichtigen nach § 3 TierNebG (also Landkreis oder Komune) zu melden. Die Ausnahme hier ist, wenn der Jagdausübungsberechtigte sich das Fallwild aneignet, dann hat er für die unschädliche Beseitigung zu sorgen.


Alle Luderplätze müßten demnach verboten sein, und dem ist nicht so.
Bejagbares Wild darf in der Natur verbleiben. Tote herrenlose Hunde Katzen usw. unterliegen deinem oben angeführten Gesetz.
Gruß Gockel

http://www.youtube.com/watch?v=56iivPxovAQ
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Re: Angefahrene Rehe

Beitragvon CarpeDiem » Do Apr 07, 2011 9:30

Offenbar weiss da aber gar keiner was genaues und jeder sagt und schreibt etwas anderes. Heute bei uns in der Zeitung lässt der allgewaltige Herr Landrat durch seine Pressesprecherin verkünden, daß verendetes und verunglücktes Wild von der Polizei aus dem "Gefahrenbereich" gezogen wird, soweit es öffentliches Terrain betrifft. Nah hoffentlich sind die wackeren Ordnungshüter kräftig genug um in allen Fällen hier die Gefahrensituation zu beseitigen. Weiter heisst es, tut die Polizei nix. Das war auch nicht anders zu erwarten.

Die Beseitigung wird dann von der Kreis- Gemeinde- Stadtverwaltung vorgenommen. Kritisch wird es was da zu dem Wild ausgesagt wird das auf privatem Grund liegt. Auf keinen Fall so führte die Zeitung aus, dürfe der Grundstückseigentümer oder gar der Nutzungsbefugte sich des Wildes bemächtigen, aber und jetzt kommt der Hammer, er muss es beseitigen. Wie, wird dann klugerweise nicht ausgeführt. Vielleicht dadurch, dass er es auf die nächste Strasse schleift. Habe da mal mit dem Fahrer einer TBA gesprochen und ihn gefragt wann er denn die verunglückten Rehe mitnimmt. Der sagte mir sinngemäss "du spinnst wohl, ohne TBA Nummer lade ich gar nix auf", sprachs und verschwand in seinem LKW. Hat denn das Wild keine TBA Meldenummer?????

Hier wurde durch diesen Jagdsteuerstreit eine herrliche Posse in dem bundesdeutschen Förderalismus eröffnet die noch eine manche Blüte treiben wird!!! Vielleicht laden die verärgerten Grundeigentümer die Wildsau vor dem Dienstsitz des Landrates ab????
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Re: Angefahrene Rehe

Beitragvon Ford8210 » Do Apr 07, 2011 10:45

Das TiernebG spricht von "herrenlosen Tieren". Dazu gehört nun auch mal das Wild. Übrigens ist es in dieser Vorschrift auch benannt.
Ich habe auch nicht davon gesprochen, daß Luderplätze verboten wären, sondern davon, daß der Grundstückseigentümer in der Pflicht ist, wenn der Jagdausübungsberechtigte sich das Fallwild nicht aneignen will. Eine Verbringung zum Luderplatz ist eine "Aneignung im Sinne des Gesetzes".
Hier müssen, wie fast bei jedem Vorgang im Bereich des Umweltrechtes (hierzu gehört auch das Jagdrecht), mehre Vorschriften parallel gelesen und beachtet werden. Dann ist noch zu beachten, welches das höherwertige Recht ist.
Und wem jetzt schwindelig im Kopf ist, der kann sich vorstellen, warum eine Ausbildung im Rechtsbereich mindestens 3 Jahre dauert.

@CarpDiem
Wer aufmerksam liest wird festellen, daß der Grundstücksbesitzer das tote Tier nicht anrühren muß. Er muß es aber dem Beseitigungspflichtigen melden. Und dies ist entweder der Kreis oder die Komune. Diese ist dann in der Pflicht es entweder selbst zu beseitigen oder durch einen beauftragten Unternehmer beseitigen zu lassen.
Ich bin nur verantwortlich für das was ich sage, nicht für das, was du denkst.
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