Hallo.
Meine Freundin hatte mich letztens etwas gefragt wo ich nicht sicher eine Antwort geben konnte.
Und zwar gings im Vorfeld darum das ihrer Schwester innerhalb kurzer Zeit 2 Rehe ins Auto gelaufen sind, bei einem von beiden malen hing ein Bein wohl noch am Kühlergrill und der Polizist scherzte noch, "einen Braten brauchen sie wohl nicht oder?"
So, nun fragte mich meine Freundin ob man so ein Reh theoretisch mitnehmen könnte zum schlachten lassen usw.
Ich bin der meinung das das nicht geht, weil:
1. Ist es evtl. Eigentum der Jagdpächter?
2. KÖNNTE das als Wilderei zählen? (trotz das das Tier schon tot ist?)
3. Vermutung hab ich jetzt vergessen
Aber ganz sicher bin ich mir da nicht. Könnt ihr mich da kurz aufklären?
Mfg Holger