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Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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54 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon JueLue » Fr Jun 22, 2018 7:54

haldjo hat geschrieben:Man braucht nicht gleich unverschämt werden.


Das würde ich nie wagen, zumindest nicht gegenüber Leuten, die ich nicht kenne :wink:

Der TE hat klar die Idee geäußert die identischen Befestigungspunkte für verschiedene Kupplungen zu nutzen, und zwar nicht in Form eines Schnellkupplers.

...



Naja, identisch ist relativ.
Aus seinen weiteren Ausführungen (u.a. die Tatsache, dass beide Kupplungen theoretisch gleichzeitig montiert werden könnten) habe ich messerscharf geschlossen, dass es um so eine "doppelte Lochleiste" geht, wie sie bis in die 80er Jahre sehr verbreitet an Schleppern war. Hier hatte man eine Verstellmöglichkeit in der gleichen Größenordnung wie heute mit den Schienensystemen - allerdings durch stecken von Bolzen.

Zugmaul - 80er Jahre Technik.jpg
80er Jahre Technik
Zugmaul - 80er Jahre Technik.jpg (22.34 KiB) 2294-mal betrachtet



haldjo hat geschrieben:...
Aber ich hab ihn so verstanden dass er im Grunde aus der alten Kupplung und einer Kugel eine passende Kugelkopf-Kupplung bauen, und diese an den selben Befestigungspunkten (vermutlich Schraubverbindung) alternativ zur Fangmaulkupplung eintragen lassen will.
Und das wird m.E. eher nicht funktionieren.


Genau dass kann ich mir auch als schwierig vorstellen und habe es ja auch geschrieben:
JueLue hat geschrieben:
raphunzel hat geschrieben:... und wollte die alte Kupplung so umbauen, dass ich diese als Konsole für eine K50-Kugelkupplung verwenden kann. Wenn der Tüv-Prüfer dafür eine Prüfnummer vergibt und mit der Bauart einvertanden ist, sollte das ja soweit in Ordnung sein...?

....


Das war aber grundsätzlich kein Problem für den Prüfer? Das hätte ich jetzt eher als Knackpunkt gesehen.


JueLue


Im Grunde sind wir also einer Meinung :prost: .

Wenn man ein "Zugmaul " mit Zulassung hat, das zu diesem System mit den Bolzen passt, sollte es einzutragen sein. Die Frage ist halt, ob die selbstgebastelte K50 möglich ist, oder ob man sowas über Carraro/Scharmüller/Rockinger und wie sie heißen beziehen muss.

Wenn man sich dann noch diesen Threaddurchliest und sieht, was der Tüv da alles eingetragen hat, müsste eine Lösung doch wirklich zu finden sein.

JueLue
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » Fr Jun 22, 2018 13:12

Halli hallo,

das Thema scheint ja richtig einzuschlagen und ruft einige Mitstreiter auf den Plan. Die von Juelue vermutete Lochleiste ist korrekt. Ich hab mal zwei Bilder angehängt, welche die Situation zeigen. Die abgebildete feste Anhängekupplung werde ich um die Zuglaschen kürzen und eine senkrechte Stahlplatte (15mm stark) anschweißen lassen. Daran wird dann die https://www.ebay.de/itm/Anh%C3%A4ngebock-83x56-Mercedes-207-208-Anh%C3%A4ngerkupplung-Flanschkugel-Kugelkopf-Kugel/190845689469?ssPageName=STRK%3AMEBIDX%3AIT&_trksid=p2057872.m2749.l2649 angeschraubt werden. Somit kann ich über die Steckbolzen entweder die Kugelkupplung oder das Zugmaul montieren. Da die Kugelkupplung mit E-Nummer für 3,5to zugelassen ist, sollte sich doch eine Lösung finden, die umgebaute Konsole mittels Prüfnummer durch den Tüv freigeben zu lassen, oder nicht??

Ich werde die Schritte mal bildlich dokumentieren, da es ja doch einige gibt, welche sich ebenfalls mit dem Thema befassen. Und wenn es bei einem von uns möglich ist bin ich auf die Begründung gespannt, weshalb es bei einem anderen (mit ähnlichen oder gleichen Bedingungen) nicht möglich sein sollte.
Wenn noch jemand hilfreiche Argumente dafür (oder dagegen) hat, immer her damit.

Grüße

Frank
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » Fr Jun 22, 2018 16:25

@JueLue: Dann haben wir wohl nur aneinander vorbeigeredet.

Wenn ich Aber die Bilder so sehe würde ich sagen es sollte möglich sein die Doppelte Lochleiste als Aufnahme für die Anhängeeinrichtung einzutragen, und die Anhängeeinrichtung selbst mit einer Prüfnummer zu genehmigen.
Im Grunde genommen ist diese Lochleistenkonstruktion ja auch eine Art Schnellwechsler.
Mit Schleppern habe ich nicht viel Erfahrung, aber ich hätte sogar angenommen dass das in den Papieren ab Werk so gelöst wird.

Eintragung einer "Aufnahme für die Anhägevorrichtung" mit zul. Anhängelast und Stützlast mit dem Vermerk dass die Anhängelast ggf. durch die zulässige Last der verwendeten Kupplung weiter begrenzt wird.
Ist mir ein Rätsel wieso der Prüfer da ein Problem sieht, vorausgesetzt die Kugelkopfkupplung ist entsprechend fachmännisch gemacht.

@Raphunzel: Hast du keinen entsprechenden Ingenieur zur Hand der dir eine entsprechende technische Beschreibung, sowie einen kleinen Festigkeitsnachweis für n Trinkgeld zusammenstellt? Mit diesen Unterlagen hab ich noch alles Zugelassen bzw. eingetragen bekommen was ich gemacht hab. (Natürlich immer im Rahmen der geltenden Gesetze)
Oft wissen die Tüv Prüfer auch nicht alles was machbar ist. Evtl. selbst mal über die Rechtslage informieren und den guten Mann freundlich darauf hinweisen.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » Fr Jun 22, 2018 17:47

Sodala,

hab meinen Plan umgesetzt und die Adapterplatte an die ursprüngliche Zugkupplung angepasst und geheftet. Werde das morgen zum Schweißer meines Vertrauens bringen und professionell schweißen lassen. Die K50 ist zugelassen für 3,5to Zuglast und hat eine E-Nummer, somit sollte das doch zu bewerkstelligen sein.
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20180622_182755_1.jpg
testweise montierte K50-Kupplung
20180622_182648_1.jpg
Adapterplatte geheftet
20180622_161155_1.jpg
ursprüngliche Zugkupplung
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon freddy55 » Fr Jun 22, 2018 23:08

Verstehe nicht warum das so kompliziert, da hätte ich einfach diesen Kugelstecker für das Zugmaul genommen, währe ja die einfachste Lösung gewesen. Aber jetzt hast das Zugmaul ja schon abgesägt. :mrgreen:
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Barbicane » Sa Jun 23, 2018 10:39

Diese selbsgebauten Kupplungen, Adapter und Traversen sind beim TÜV sehr unbeliebt.
Ich finde da kann man aber auch etwas Verständniss dafür haben.
Diese Teile müssen ja bauartgenehmigt sein. Wenn ein Hersteller sowas genehmigen lässt betreibt er Berechnungen dazu und das Teil wird mechanisch einem Dauerversuch unterzogen.
Das alles fehlt dem TÜVler bei sowas und er soll mit einem Blick darauf die Dauerhaltbarkeit feststellen.
Wenn er das könnte müsste der nicht beim TÜV arbeiten...
Berechnen kann er es selber auch nicht, da ihm schlichtweg die Programme und die Übung dazu fehlen.
Was sollen die auch noch alles wissen und machen?

Wenn man eine VERSTÄNDLICHE Berechnung von einem Ing.Büro vorlegt das dann auch dafür haftet kommt man eigenlich immer durch.
Das würd ich versuchen.

Zwei Kupplungen gleichzeitig gehen natürlich, aber nur dann wenn die entweder gleichzeitig angebaut bleiben oder wenn ein geeignetes Schnellwechselsystem dran ist.
Muss umgeschraubt werden geht es nicht.
Dazu gibt es in der Tat eine Anweisung.
Die wird dein Prüfer vermutlich irgendwo im Hinterkopf haben und so auslegen dass grundsätzlich nur eine ginge schätz ich.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Zement » Sa Jun 23, 2018 11:11

freddy55 hat geschrieben:Verstehe nicht warum das so kompliziert, da hätte ich einfach diesen Kugelstecker für das Zugmaul genommen, währe ja die einfachste Lösung gewesen. Aber jetzt hast das Zugmaul ja schon abgesägt. :mrgreen:

Das Zugmaul ist doch in Deutschland nicht zulässig ?
Es kann sich doch nicht drehen
.
Olli der Astroturfing
https://www.youtube.com/watch?v=UTPS14A37_s
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon countryman » Sa Jun 23, 2018 12:00

Zement hat geschrieben:
freddy55 hat geschrieben:Verstehe nicht warum das so kompliziert, da hätte ich einfach diesen Kugelstecker für das Zugmaul genommen, währe ja die einfachste Lösung gewesen. Aber jetzt hast das Zugmaul ja schon abgesägt. :mrgreen:

Das Zugmaul ist doch in Deutschland nicht zulässig ?
Es kann sich doch nicht drehen
.

Freddy meinte so eine Kupplungskugel:
Bild
einfach in das obere Loch der starren Kupplung reingeschraubt... Das wäre im Sinne der STVZO auch gepfuscht aber es hätte gut ausgesehen und fast nichts gekostet, und die Haltbarkeit wäre sicher gegeben gewesen.

Anhängetraversen werden nicht unbedingt großartig berechnet, Fahrzeugbaubetriebe machen das nach Erfahrungswerten und es wird TÜV abgenommen.

Die starre Kupplung heißt übrigens CUNA und ist in Italien, Spanien und scheinbar auch der Schweiz verbreitet. Sie ist "fast" kompatibel mit der DIN Kupplung, nur leider ist die Öse auf der Anhängerseite drehbar so dass die Kombination gefährlich ist.

EDIT: Die jetzt gewählte Lösung schaut noch professioneller aus... ehrlich gesagt... lackieren, fahren, glücklich sein.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » Sa Jun 23, 2018 12:46

Lackieren, Fahren glücklich sein halte ich für gewagt.
Die Zeiten sind vorbei, aber das muss ggf. jeder selbst wissen.
U.u. genügt schon ein nicht selbst verschuldeter Unfall mit einem anderen Verkehrsteilnehmer und die Rennleitung bzw. Stattsanwaltschaft stellt fest dass das Fahren ohne Betriebserlaubnis ist. Schon ist man der Mops, obwohl die selbstgebaute Anhängetraverse nichts dazu beigetragen hat.
Dauerversuch ist unnötig, üblicherweise wird vereinfacht statisch ausgelegt, und mit entsprechenden Stoß- bzw. Überladungs- und Sicherheitsfaktoren dimensioniert.
Diese vorgehensweise ist fachlich anerkannt und hat sich bewährt.
Vom Bauchgefühl würde ich sagen, wenn das vernünftig geschweißt wird hält es die 3,5 Tonnen problemlos.
Aber ich bin ja nicht der Prüfer...
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Barbicane » Sa Jun 23, 2018 15:38


Anhängetraversen werden nicht unbedingt großartig berechnet, Fahrzeugbaubetriebe machen das nach Erfahrungswerten und es wird TÜV abgenommen. 


Nach RL 94/20 EG ist eine statische und dynamische Prüfung für ALLE diese Teile vorgeschrieben.
Diese kann durch Berechnung ersetzt werden nachgewiesen ist dass die Ergenisse gleichwertig sind (was immer das bedeuten mag).
Eine Abnahme per Auge ist also praktisch nicht möglich wenn man es genau nimmt.
Auch wenn's das so sicher gibt.

Ein Serienhersteller weiß sicher was er da baut, das ist klar.
Bei einem selber gezimmerten Kupplung bei der weder Grundmaterial, oftmals nicht mal Schweißmaterial noch Wärmebehandlung bekannt sind wär wohl jeder hier bei der Abnahme vorsichtig schätz ich.
Augenscheinlich hält das sicher.
Aber "wird schon halten" hat ohne Papier vor dem Richter wenig Bestand schätz ich.
Und daran denkt ein TÜVler wohl auch.
Erfahrung ist das, was man bekommt, kurz nachdem man es gebraucht hätte.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Barbicane » Sa Jun 23, 2018 17:11

Grade nochmal genauer reingelesen.
Auszug aus der RL:

4. BESONDERE PRÜFVORSCHRIFTEN
4.1. Kupplungskugeln mit Halterung
4.1.1. Man unterscheidet zwischen folgenden mechanischen Verbindungsein-
richtungen von Kupplungskugeln:
— einteilige Kupplungskugeln einschließlich der nicht austauschbaren
abnehmbaren Kugeln (siehe Abbildung 20)
— Kupplungskugeln, die aus einer Anzahl abbaubarer Teile bestehen
(siehe Abbildungen 21, 22, 23)
— Halterungen (siehe Abbildung 24)
4.1.2. Grundsätzlich ist eine dynamische Prüfung (Dauerschwingversuch) mit
wechselnder Prüfkraft durchzuführen. Das Prüfmuster besteht aus der
Kupplungskugel, dem Kugelhals und den notwendigen Halterungen zur
Befestigung am Fahrzeug. Die Kupplungskugel mit Halterung wird auf
einer Prüfeinrichtung, die in der Lage ist, wechselnde Kräfte zu erzeu-
gen, in der geometrischen Lage starr befestigt, wie es auch für die
vorgesehene Verwendung beabsichtigt ist.
4.1.3. Die Lage der Verankerungspunkte für die Befestigung der Kupplungs-
kugel mit Halterung wird durch den Fahrzeughersteller vorgegeben
(siehe 1.2 von Anhang VII).
4.1.4. Die Einrichtungen, die einer Prüfung unterzogen werden, müssen mit
allen konstruktiven Einzelheiten versehen sein, die einen Einfluß auf
die Festigkeit haben können (z. B. Steckdosenhalterung, Kennzeich-
nung usw.). Die Prüfung endet an den Verankerungs- oder Befesti-
gungspunkten. Die geometrische Lage der Kupplungskugel und der
Befestigungselemente der Verbindungseinrichtung in bezug auf die Be-
zugslinie müssen vom Fahrzeughersteller angegeben und im Prüfbericht
festgehalten werden. Alle Lagen der Befestigungspunkte im Verhältnis
zur Bezugslinie, die vom Zugfahrzeughersteller dem Hersteller der Ver-
bindungseinrichtung angegeben werden, müssen auf dem Prüfstand re-
produziert werden.
4.1.5. Die auf dem Prüfstand aufgebaute Einrichtung muß einer Prüfung mit
einer Dauerfestigkeitsprüfmaschine (z. B. Resonanzpulser) unterworfen
werden.
...
...


usw.
usw.

Das wär die vorgeschriebene Abnahme für solche Teile nach EG.
Ich frag mich wie man sowas bei Einzelabnahmen oder Kleinserien durchführen soll?
Durchaus möglich dass es da Vereinfachungen gibt, aber wo man die dann findet bin ich überfragt.
Wär mal interessant...
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon freddy55 » Sa Jun 23, 2018 20:31

countryman hat geschrieben:
Zement hat geschrieben:
freddy55 hat geschrieben:Verstehe nicht warum das so kompliziert, da hätte ich einfach diesen Kugelstecker für das Zugmaul genommen, währe ja die einfachste Lösung gewesen. Aber jetzt hast das Zugmaul ja schon abgesägt. :mrgreen:

Das Zugmaul ist doch in Deutschland nicht zulässig ?
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.

Freddy meinte so eine Kupplungskugel:
Bild
einfach in das obere Loch der starren Kupplung reingeschraubt... Das wäre im Sinne der STVZO auch gepfuscht aber es hätte gut ausgesehen und fast nichts gekostet, und die Haltbarkeit wäre sicher gegeben gewesen.

Anhängetraversen werden nicht unbedingt großartig berechnet, Fahrzeugbaubetriebe machen das nach Erfahrungswerten und es wird TÜV abgenommen.

Die starre Kupplung heißt übrigens CUNA und ist in Italien, Spanien und scheinbar auch der Schweiz verbreitet. Sie ist "fast" kompatibel mit der DIN Kupplung, nur leider ist die Öse auf der Anhängerseite drehbar so dass die Kombination gefährlich ist.

EDIT: Die jetzt gewählte Lösung schaut noch professioneller aus... ehrlich gesagt... lackieren, fahren, glücklich sein.



Nein die meine ich nicht, was ich meine ist quasi der Anhängerstecker mit Kugel. Wird durch das ganze Zugmaul gesteckt und von unten verschraubt und die Mutter zusätzlich gesichert. Gibt auch ganze Anhängerkupplung mit Kugel fest dran und der Stecker ist in der Kugel integriert. Also nix Bastellösung.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » So Jun 24, 2018 7:53

Barbicane hat geschrieben:Grade nochmal genauer reingelesen.
Auszug aus der RL:

4. BESONDERE PRÜFVORSCHRIFTEN
4.1. Kupplungskugeln mit Halterung
4.1.1. Man unterscheidet zwischen folgenden mechanischen Verbindungsein-
richtungen von Kupplungskugeln:
— einteilige Kupplungskugeln einschließlich der nicht austauschbaren
abnehmbaren Kugeln (siehe Abbildung 20)
— Kupplungskugeln, die aus einer Anzahl abbaubarer Teile bestehen
(siehe Abbildungen 21, 22, 23)
— Halterungen (siehe Abbildung 24)
4.1.2. Grundsätzlich ist eine dynamische Prüfung (Dauerschwingversuch) mit
wechselnder Prüfkraft durchzuführen. Das Prüfmuster besteht aus der
Kupplungskugel, dem Kugelhals und den notwendigen Halterungen zur
Befestigung am Fahrzeug. Die Kupplungskugel mit Halterung wird auf
einer Prüfeinrichtung, die in der Lage ist, wechselnde Kräfte zu erzeu-
gen, in der geometrischen Lage starr befestigt, wie es auch für die
vorgesehene Verwendung beabsichtigt ist.
4.1.3. Die Lage der Verankerungspunkte für die Befestigung der Kupplungs-
kugel mit Halterung wird durch den Fahrzeughersteller vorgegeben
(siehe 1.2 von Anhang VII).
4.1.4. Die Einrichtungen, die einer Prüfung unterzogen werden, müssen mit
allen konstruktiven Einzelheiten versehen sein, die einen Einfluß auf
die Festigkeit haben können (z. B. Steckdosenhalterung, Kennzeich-
nung usw.). Die Prüfung endet an den Verankerungs- oder Befesti-
gungspunkten. Die geometrische Lage der Kupplungskugel und der
Befestigungselemente der Verbindungseinrichtung in bezug auf die Be-
zugslinie müssen vom Fahrzeughersteller angegeben und im Prüfbericht
festgehalten werden. Alle Lagen der Befestigungspunkte im Verhältnis
zur Bezugslinie, die vom Zugfahrzeughersteller dem Hersteller der Ver-
bindungseinrichtung angegeben werden, müssen auf dem Prüfstand re-
produziert werden.
4.1.5. Die auf dem Prüfstand aufgebaute Einrichtung muß einer Prüfung mit
einer Dauerfestigkeitsprüfmaschine (z. B. Resonanzpulser) unterworfen
werden.
...
...


usw.
usw.

Das wär die vorgeschriebene Abnahme für solche Teile nach EG.
Ich frag mich wie man sowas bei Einzelabnahmen oder Kleinserien durchführen soll?
Durchaus möglich dass es da Vereinfachungen gibt, aber wo man die dann findet bin ich überfragt.
Wär mal interessant...


Das bezieht sich aber ja auf die Kupplung selbst. Und die hat (hoffentlich) eine Prüfnummer mit Teilegutachten.
Im vorliegenden Fall sollen ja nur die Fahrzeugseitigen Befestigungspunkte abgenommen werden.
Und wie gesagt, üblicherweise wird das bei Fahrzeugseitigen Nachrüstungen mit einem vereinfachten Festigkeitsnachweis gemacht...
Auch was das Schweißen an der vorhandenen Aufnahme angeht ist die mangelnde Kenntnis des Grundmaterials eigentlich ein Problem.
Nur ist der Fahrzeugbau was schweißen angeht eben im ungeregelten Bereich unterwegs. Das heißt unterm Strich kann man da ganz schön gewagte Sachen machen, wenn man das dem Prüfer überzeugend verkauft :roll:

Im vorliegenden Fall würde ich, sofern nicht grad Heißrisse beim Schweißen erzeugt werden, keine Sorge haben. Ich behaupte dass die Konstruktion statisch ein overkill ist.
Die verzeiht auch den ein oder anderen Schweißfehler.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » So Jun 24, 2018 10:39

Anbei noch zwei Beispiele wie wir das an zwei LKW gelöst haben. Beide Kupplungen sind abgenommen und eingetragen.
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20180624_112941.jpg
20180624_112904.jpg
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Barbicane » So Jun 24, 2018 15:55


Das bezieht sich aber ja auf die Kupplung selbst. Und die hat (hoffentlich) eine Prüfnummer mit Teilegutachten.
Im vorliegenden Fall sollen ja nur die Fahrzeugseitigen Befestigungspunkte abgenommen werden.
Und wie gesagt, üblicherweise wird das bei Fahrzeugseitigen Nachrüstungen mit einem vereinfachten Festigkeitsnachweis gemacht...


Das bezieht sich leider auf alle Teile die mit im Spiel sind.
In diesem Fall handelt es sich um einen neu gefertigten Adapter und der muss im Zusammenspiel mit der Kupplung als Zusammenbau überprüft werden.
Wenn man die RL durchliest wird das schnell klar.

Mit der Schweißerei hätt ich schon ein Problem, eine Schweißnaht ist immer eine Kerbe im Sinne der Dauerfestigkeitsprüfung, auch wenn kein Riss oder Einbrand sichtbar ist.

Wie gesagt, kann schon sein dass es für Einzelteile eine Vereinfachung gibt.
Aber wo steht es geschrieben?

Ich glaub eher dass diese Abnahmen durch Handauflegen einfach nie ganz legal sind.
Wie denn auch ohne irgend eine Art von Nachweis.
Solange nix passiert oder keiner ein Fass aufmacht interessiert es halt keinen...
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