haldjo hat geschrieben:Man braucht nicht gleich unverschämt werden.
Das würde ich nie wagen, zumindest nicht gegenüber Leuten, die ich nicht kenne
Der TE hat klar die Idee geäußert die identischen Befestigungspunkte für verschiedene Kupplungen zu nutzen, und zwar nicht in Form eines Schnellkupplers.
...
Naja, identisch ist relativ.
Aus seinen weiteren Ausführungen (u.a. die Tatsache, dass beide Kupplungen theoretisch gleichzeitig montiert werden könnten) habe ich messerscharf geschlossen, dass es um so eine "doppelte Lochleiste" geht, wie sie bis in die 80er Jahre sehr verbreitet an Schleppern war. Hier hatte man eine Verstellmöglichkeit in der gleichen Größenordnung wie heute mit den Schienensystemen - allerdings durch stecken von Bolzen.
haldjo hat geschrieben:...
Aber ich hab ihn so verstanden dass er im Grunde aus der alten Kupplung und einer Kugel eine passende Kugelkopf-Kupplung bauen, und diese an den selben Befestigungspunkten (vermutlich Schraubverbindung) alternativ zur Fangmaulkupplung eintragen lassen will.
Und das wird m.E. eher nicht funktionieren.
Genau dass kann ich mir auch als schwierig vorstellen und habe es ja auch geschrieben:
JueLue hat geschrieben:raphunzel hat geschrieben:... und wollte die alte Kupplung so umbauen, dass ich diese als Konsole für eine K50-Kugelkupplung verwenden kann. Wenn der Tüv-Prüfer dafür eine Prüfnummer vergibt und mit der Bauart einvertanden ist, sollte das ja soweit in Ordnung sein...?
....
Das war aber grundsätzlich kein Problem für den Prüfer? Das hätte ich jetzt eher als Knackpunkt gesehen.
JueLue
Im Grunde sind wir also einer Meinung .
Wenn man ein "Zugmaul " mit Zulassung hat, das zu diesem System mit den Bolzen passt, sollte es einzutragen sein. Die Frage ist halt, ob die selbstgebastelte K50 möglich ist, oder ob man sowas über Carraro/Scharmüller/Rockinger und wie sie heißen beziehen muss.
Wenn man sich dann noch diesen Threaddurchliest und sieht, was der Tüv da alles eingetragen hat, müsste eine Lösung doch wirklich zu finden sein.
JueLue