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Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » Do Jun 21, 2018 16:01

Hallo zusammen,
ich bin dabei, einen aus der Schweiz importierten Carraro für die deutsche Zulassung vorzubereiten. Da der Schleppr keine drehbare Anhängekupplung hat, hab ich bei Carraro eine neue bestellt und wollte die alte Kupplung so umbauen, dass ich diese als Konsole für eine K50-Kugelkupplung verwenden kann. Wenn der Tüv-Prüfer dafür eine Prüfnummer vergibt und mit der Bauart einvertanden ist, sollte das ja soweit in Ordnung sein. Zumindest hab ich im Netz einige Beiträge von Usern gefunden, die das so umgesetzt haben. Um das ganze im Vorfeld abzusteimmen war ich heute beim zuständigen Tüv-Menschen und der hat mir erklärt, dass er keine zwei Anhängekupplungen eintragen kann. Das ginge nur, wenn es sich um ein Schnellwechselsystem handelt, was ich aber nicht habe. Ich kenne die Systeme, die gibt es von namhaften Herstellern zu horenden Preisen. Mir erschließt sich aber auch der Sinn nicht, weshalb es mit Schnellkupler geht und ohne nicht. Da ich fast ausschließlich den PKW-Anhänger dran hab, ist mir die K50-Kupplung wichtig und ich wäre froh, wenn ich das legal spazieren fahren dürfte. Aber ein Schlepper ohne eingetragenes Zugmaul?? Das ist irgendwie auch nix.
Kann mir jemand sagen, worauf das bitte begründet sein soll, dass ich an den regulären Befestigungspunkten nicht entweder ein Zugmaul oder die Konsole mit der K50-Kupplung befestigen kann? Welches Regularium soll das nicht zulassen?

Ich möchte mich nict unbedingt mit dem Tüv-Prüfer anlagen, da ich das Fahrzeug ja erst noch mittels Vollabnahme auf die deutschen Straßen bringen muss. Aber einfach so schlucken möchte ich diese Pille auch nicht.

Zur Ergänzung:
Das schweizer Zugmaul ist für 6to Zuglast und 2to Stücklast zugelassen. Daher gehe ich davon aus, dass es auch ohne zerstörende Prüfung machbar sein sollte, eine Anerkennung für eine K50 mit 3,5to Zuglast und 250kg Stützlast zuzugestehen.
raphunzel
 
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon JueLue » Do Jun 21, 2018 17:10

Zum Verständnis:

Kannst du beide Kupplungen gleichzeitig montiert haben, oder nur entweder oder?

Wenn entweder oder: Der wechsel erfolgt dann über Verschraubung oder Bolzen?

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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon ManniRau » Do Jun 21, 2018 17:18

Hallo,

Wenn ich an meinen Schlepper mit nem starrem Zugmaul (also ohne Schlitten) denke dann ist das viel zu weit oben für n normalen Autohänger. N Carraro ist zwar niedrig aber so Tief?

Alternativ währe noch die möglichkeit das normale Zugmaul einzutragen und den Autohänger via Ackerschiene zu ziehen.
ManniRau
 
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon JueLue » Do Jun 21, 2018 17:21

Naja, es wäre von den Höhen ja durchaus denkbar, dass oben am Heck das Zugmaul verschraubt ist, unten die K50 und dazwischen Platz für den ZW-Stummel bleibt.

Ob das beim Carraro geht?

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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » Do Jun 21, 2018 17:26

Hallo,

prinzipiell kann ich schon beide gleichzeitig montieren, da die bisherige Kupplung sowohl in der Höhe für einen Ladewagen als auch in unterster Position z.B. als Zugpendel verwendet werden kann. Die unterste Position ist selbst für eine PKW-Anhänger zu tief, aber die Höhe lässt sich in 6cm Stufen verstellen (Bolzen stecken).
Aber es ist ja völlig sinnfrei, beide Kupplungen gleichzeitig zu montieren, da ja eh nur eine davon genutzt werden kann.
Ackerschiene scheidet aus, da selbst der letzte Dorfsheriff mitlerweise weiß, dass das nicht erlaubt ist. Zudem hab ich eine 2,5to Tandem-Anhänger, da möchte ich schon darauf vertrauen können, dass alles passt und hält. Und aus versicherungstechnischen Gründen hätte ich das gerne legal.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon JueLue » Do Jun 21, 2018 17:29

Also, es gibt ja auch z.B. Ackerschlepper mit fester K80 Kupplung und zusätzlich klassischem Zugmaul. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Zugmaul da zwingend in einer Schnellverstellung laufen muss.

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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon countryman » Do Jun 21, 2018 17:36

Typische TÜV Ausrede. Es ist entweder Usus oder gar Dienstanweisung jegliche Anfragen von Endnutzern abzubügeln.
Zwar hört man gelegentlich noch Aussagen wie meine selbst konstruierte Anhängung wurde eingetragen aber es ist die absolute Ausnahme.
Wenn es nichts Steckbares mit Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, Pech gehabt. Ein möglicher Weg führt noch über sehr willige (Fahrzeugbau?) Betriebe.
Hier wird eine vernünftig gemachte Ackerschienen-Anhängung noch toleriert.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » Do Jun 21, 2018 18:26

Ich würde es nicht als Ausrede ansehen und er hat die Eigenbaulösung auch nicht grundsätzlich als nicht möglich dargestellt. Seine Aussage war dahingehend, dass entweder die Eigenbaulösung mit K50 oder das Zugmaul eingetragen werden kann.
Mir geht es aktuell in erster Linie darum sicher abzuklären, ob zwei Kupplungen mit identischen Befestigungspunkten (und nicht Schnellkuppler) eingetragen werden können oder ob es ein gesetzliches no go ist. Oder nur Willkür des Sachverständigen??
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Birlbauer » Do Jun 21, 2018 19:05

raphunzel hat geschrieben:prinzipiell kann ich schon beide gleichzeitig montieren,


Dann mache doch genau das bei der Vorführung. Die Höhe der Anhängepunkte wird ja meines Wissens nicht eingetragen.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Stoapfälzer » Do Jun 21, 2018 19:43

Ist doch bei LKW´s nichts anderes die haben auch oft Zugmaul und darunter ne feste K50 für PKW Anhänger.

Gleiches wie oben schon erwähnt bei Schleppern Zugmaul und unten feste oder steckbare K80 oder Zugpendel.
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » Do Jun 21, 2018 20:45

Die Vorschläge, beide Varianten zu montieren und dann abnehmen zu lassen funktionieren so nicht. Damit das rund wird brauch ich für die Anbaukonsole eine Prüfnummer, welche durch den Sachverständigen vergeben wird (so habe ich das zumindest bei den Beispielen im Netz gelesen, welche das erfolgreich durchlaufen haben). Das muss im Vorfeld abgestimmt und durch den Sachverständigen unterstützt werden, und die Nummer muss bei der Abnahme auf dem Bauteil vorhanden sein.
So wie sich der heute befragte Tüv-Mensch ausdrückt, gibt es keine Möglichkeit, beide Varianten gleichzeitg einzutragen, da liegt aktuell mein Problem. Entweder fehlt ihm die notwendige Motivation oder er schützt sein Unwissen mit dieser Behauptung. Nur wie soll ich ihm das widerlegen?
Ich werde mal noch bei anderen Tüv-Stellen in der Region rumfragen. Vielleicht stoße ich dort auf einen Sachverständigen mit mehr Kooperationsbereitschaft. Anderfalls muss ich notgedrungen die illegale Variante wählen und darauf bauen, dass das keinen Interessiert. Aber das möchte ich so gut es geht vermeiden.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon IHC- driver » Do Jun 21, 2018 20:53

Genau da bin ich auch gerade. Will mir auch ne Kugelkopfkupplung montieren auf einen IHC 633 und hab schon zwei mögliche zusammen gebaut........warte nur bis der Prüfer auf Tour ist und vorbei kommt und es in Augenschein nimmt, so wie er gesagt hat und dann Fotos macht und dann soll es auch eingetragen werden. Anhänger ist auch ein 2,5 t Tandem
Nüchtern betrachtet war es besoffen besser.........
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » Fr Jun 22, 2018 4:48

Natürlich kann man grundsätzlich zwei Anhängeeinrichtungen gleichzeitig eintragen.
Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden hab willst du sie alternativ zum Anschrauben an die gleichen Befestigungspunkte haben. Also so dass du ggf. die eine abschraubst und die andere anschraubst. Das könnte ein Problem werden.
Werden sie ganz normal verschraubt, gelten sie als fest mit dem Fahrzeug verbunden, und damit kann nur entweder die eine oder die andere eingetragen werden.
Wenn du allerdings beide gleichzeitig angebaut lassen und so auch nutzen kannst, gibt es keinen Grund nicht beide einzutragen.
Das hab ich bei mehreren LKW. Oben eine gewöhnliche 50er Fangmaulkupplung, und an der Stoßstange eine 50er PKW-Kugel.
Mit Festigkeits- und D-Wert Nachweis ohne Probleme eingetragen. Und die Stoßstangen bzw. Unterfahrschutze sind selbst angefertigt...
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon JueLue » Fr Jun 22, 2018 7:15

haldjo hat geschrieben:Natürlich kann man grundsätzlich zwei Anhängeeinrichtungen gleichzeitig eintragen.
Aber wenn ich das jetzt richtig verstanden hab willst du sie alternativ zum Anschrauben an die gleichen Befestigungspunkte haben. Also so dass du ggf. die eine abschraubst und die andere anschraubst...


raphunzel hat geschrieben:Hallo,

prinzipiell kann ich schon beide gleichzeitig montieren, da die bisherige Kupplung sowohl in der Höhe für einen Ladewagen als auch in unterster Position z.B. als Zugpendel verwendet werden kann. Die unterste Position ist selbst für eine PKW-Anhänger zu tief, aber die Höhe lässt sich in 6cm Stufen verstellen (Bolzen stecken)...


Erst lesen, dann antworten...

Ich behaupte mal weiterhin, dass das in dieser Kombination 2 verschiedene Zugeinrichtungen (jeweils geprüft) werden alternativ an einer eingetragenen Verbindungseinrichtung (Lochleiste mit Bolzen) eingesetzt.

raphunzel hat geschrieben:... und wollte die alte Kupplung so umbauen, dass ich diese als Konsole für eine K50-Kugelkupplung verwenden kann. Wenn der Tüv-Prüfer dafür eine Prüfnummer vergibt und mit der Bauart einvertanden ist, sollte das ja soweit in Ordnung sein...?

....


Das war aber grundsätzlich kein Problem für den Prüfer? Das hätte ich jetzt eher als Knackpunkt gesehen.


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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » Fr Jun 22, 2018 7:40

Man braucht nicht gleich unverschämt werden.
Der TE hat klar die Idee geäußert die identischen Befestigungspunkte für verschiedene Kupplungen zu nutzen, und zwar nicht in Form eines Schnellkupplers.

raphunzel hat geschrieben:Mir geht es aktuell in erster Linie darum sicher abzuklären, ob zwei Kupplungen mit identischen Befestigungspunkten (und nicht Schnellkuppler) eingetragen werden können oder ob es ein gesetzliches no go ist.


Wenn er allerdings eine Art Adapter baut und diesen zugelassen bekommt (was grundsätzlich nicht unmöglich ist, gibt es zum Beispiel im LKW-Bereich von 40er auf 50er Zugöse), dann muss er die Kugelkopfkupplung gar nicht eintragen.
Der Adapter ist dann eine eigenständige Zug-/Verbindungseinrichtung mit TP-Nummer und Abnahme.
Damit muss sie nicht in den Papieren des Schleppers aufgeführt sein, und kann sogar ohne weiteres an anderen Schleppern verwendet werden.

Aber ich hab ihn so verstanden dass er im Grunde aus der alten Kupplung und einer Kugel eine passende Kugelkopf-Kupplung bauen, und diese an den selben Befestigungspunkten (vermutlich Schraubverbindung) alternativ zur Fangmaulkupplung eintragen lassen will.
Und das wird m.E. eher nicht funktionieren.
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