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Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » So Jun 24, 2018 16:32

Ich hab ja die ganze Zeit gesagt dass zumindest ein vereinfachter Festigkeitsnachweis vorhanden sein muss.

Nachdem ich aber jetzt die 94/20 nochmal durchgegangen bin, behaupte ich weiter dass der dynamische dauerversuch nur für die kupplung selbst gilt. Und hier bezieht sich die RL auch nur auf EWG Typgenehmigungen.
Die Befestigung der Kupplung muss diesem Test nicht unterzogen werden.
Sehr wohl muss jedoch rechnersich die Festigkeit gemäß Stand der Technik nachgewiesen werden.
Ist schon was her dass ich meine Aufnahmen eintragen ließ, daher war ich mir nicht mehr ganz sicher was ich damals alles beibringen musste.

Dass eine Schweißnaht immer eine zumindest metallurgische Kerbe darstellt ist mir klar. In dem Fall ist dürfte aber rechnerisch sogar eine Nahtgüte C genügen.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Barbicane » So Jun 24, 2018 16:54

Da steht aber drin zu prüfen sind die Kugel inklusive aller Halter "zur Befestigung am Fahrzeug".
"Am Fahrzeug" bedeutet bis zum Anschlagpunkt am Fahrzeugrahmen,also auch der Adapter. Der ist ja kein festes Teil am Fahrzeug.
Selbst sowas wie die Anhängetraverse am Lkw muss geprüft sein.
Macht ja auch wenig Sinn nur die Kupplungskugel zu prüfen und alle Teile zwischen Kupplung und Fahrzeug einfach außen vor zu lassen.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » So Jun 24, 2018 17:23

OK, in dem Punkt gebe ich dir recht. Stellt sich die Frage ob der "Adapter" als Halterung gem. 4.1 Anhang VI betrachtet wird, oder als Teil des Fahrzeugs...
Bei meinen Kupplungen war es natürlich eindeutig ein Teil des Fahrzeugs. Bleibt wohl doch nur den Sachverständigen zu konsutlieren.

Anhängetraversen am LKW müssen übrigens nicht zwingend dynamisch geprüft werden... da genügt es wenn sie gerechnet werden und/oder in Anlehnung an vergleichbare Traversen (werkstoff, dimensionierung usw.) ausgelegt werden. Zumindest im Sonderfahrzeugbau wird das so gehandhabt. Aber wir wissen ja immer noch nicht sicher ob dafür abweichende Regularien bestehen.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » So Jun 24, 2018 18:54

So,

gestern wurde die originale Anhängerkupplung mit drehbarem Zugmaul geliefert (ganz schön teurere Spass). Die Original-Anbaukonsole hat keinerlei Kennzeichnung, nur am Zugmaul ist eine E-Nr. auf dem Typenschild. Und das ganze ist mit vier Schrauben verbunden. Unter dieser Voarsussetzung gehe ich davon aus, dass die Konsole mit der angeschweißten Adapterplatte für die K50 nicht bemängelt werden dürfte. Und wenn doch, müßte ja auch die originale neue Konsole bemängelt werden.
Ich lass mich jetzt einfach überraschen, was ich bei der Vollabnahme zu hören bekomme.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Barbicane » So Jun 24, 2018 20:00

@haldjo
Einigen wir uns auf unentschieden. ;-)
Ich glaub die Tiefen der Fahrzeugprüfung sind selbst für TÜVler manchmal unergründlich. :-)
Wär echt spitze wenn jemand mal ein Schriftstück für die vereinfachte Abnahme solcher Einzelstücke einstellen würde.
Das wär der heilige Gral für alle Umbauer hier.

@raphunzel
Die Anbauplatten und alten Kupplungen haben manchmal kein Prüfzeichen. Die stehen in der ABE des Grundfahrzeugs mit drin und wurden als Serienteil mit abgenommen.
Bei älteren Traktoren findet man das häufig.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon freddy55 » Di Jun 26, 2018 20:48

Nein die meine ich nicht, was ich meine ist quasi der Anhängerstecker mit Kugel. Wird durch das ganze Zugmaul gesteckt und von unten verschraubt und die Mutter zusätzlich gesichert. Gibt auch ganze Anhängerkupplung mit Kugel fest dran und der Stecker ist in der Kugel integriert. Also nix Bastellösung.[/quote][/quote]


Das meine ich
DSCF4360.JPG


Das ist meine Lösung, einfach am Anhänger umschrauben

DSCF4361.JPG
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Justice » Mi Jun 27, 2018 10:38

Ich stelle mir gerade vor, wie ein passendes Anhängmaul an einem Golf aussieht. :lol:
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon haldjo » Mi Jun 27, 2018 13:59

Am besten noch 50er Automatikkupplung, dann hat der Golf seine Zuladung schon allein mit der Kupplung erreicht :lol:
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » Mi Jun 27, 2018 18:43

So, war heute beim TÜV.
Der umgebaute Adapter hat eine ital. Prüfnummer, die hat der TÜV so akzeptiert und da der K50 eine E-Nr. hat passt das soweit. Das neue Zugmaul hat ebenfalls eine E-Nr. und der Adapterflansch gehört laut TÜV-Sachverständigem zum Schlepper, muss somit nicht extra aufgeführt sein.
Somit wird im Schein nur erwähnt, dass der Adapterflansch eine ital. Prüfnummer hat, die Nummer selbst wird aber nicht aufgeführt (muss laut Sachverständigem da nicht rein).

Somit kann ich das Fahrzeug nun zulassen und legal beide Anhängekupplungen spazieren fahren. :D

Grüße und allen Unterstützern vielen Dank
Frank
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Barbicane » Mi Jun 27, 2018 20:32

Und was steht jetzt zu den Kupplungen in den Papieren?
Der hat dir ja quasi garnix vom Umbau eingetragen.
Klingt so als wollt er nur seine Ruhe haben und er hat sich schön gedrückt. :-)

Edit:
Wenn du an einem genehmigten Teil Änderungen vornimmst erlischt diese Genehmigung und du brauchst eine TP Nummer dafür.
Da müsste also sowas wie "mit umgebautem Adapter mit Angeschweißter Adapterplatte Maß XxX Kennzeichnung TPxxxxxx in Verbindung mit Kugelkopf Kennzeichnung Exxxxxx" stehen.

Die Teile werden vielleicht keinen stören, aber wenn da was bricht und es geht einer drauf bist du halt völlig alleine verantwortlich.
Der TÜVler kann so behaupten bei ihm wär nix verändert gewesen.

So ein Fuchs...
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon raphunzel » Mi Jun 27, 2018 21:45

Da der Tüv-Prüfer zig Photos gemacht hat gehe ich davon aus, dass diese im Rahmen der Vollabnahme auch dokumentiert werden. Somit hab ich da keine Sorgen. Zudem ist die Adapterplatte professionell durch einen zertifizierten Schweißer angebracht worden, da hab ich statisch überhaupt keine Bedenken.
Am letzen Schlepper hab ich die Konsole für den Anhänger selbst geschweißt (und ich mach das eher selten) und die hat mühelos 2,5to gehalten.

Ich kann jetzt jedenfalls nen Knopf dran machen.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Barbicane » Fr Jul 06, 2018 17:31

Da ich beruflich mit TÜV Automotive zu tun habe hab ich die Kontakte genutzt und nachgefragt.
Dort hab ich endlich eine verbindliche Aussage erhalten wie der richtige Ablauf für solche Abnahmen wär.
Um's abzukürzen: Es gibt KEINE vereinfachte Vorschrift für Einzelabnahmen in dem Bereich.
Ausschlaggebend sind IMMER die RL 94/20/EG und 89/173/EWG und für den TÜVler im Lof Bereich die "Technischen Anforderungen an Fahrzeugbauteile TA31"
Und hier werden klar definierte Anforderungen gestellt.

Grundsätzlich sind ALLE Teile vom Fahrzeugrahmen oder Aufbau bis zum Bolzen Teil der Zugeinrichtung und müssen geprüft bzw. vom technischen Dienst berechnet werden.
Anfertigen und ändern dürfen solche Teile nur ISO zertifizierte Metallbaubetriebe und Fahrzeughersteller die diese ISO Norm erfüllen, keine Privatleute und auch keine Werkstätten.
Laut Aussage des Automotivemannes ist ein Schweißschein jeglicher Art hier wertlos, nur eine Firma dieser Art darf das.
Selbst das Anschweißen eines K80 Adapters an einen vorhanden Schlitten fällt nach seiner Aussage da drunter. :shock:

Als ich gefragt hab wie viele TÜVler dass dann per Auge abnehmen meinte er dass er sich das auch oft fragt.
Genau genommen wär das schlichtweg illegal, die müssten sich nämlich auch an die TA31 halten.
Viele wüssten wohl selber nicht wie sowas zu prüfen ist.

Interessant...

Edit: Netterweise hat er mir diese TA gemailt, weil man die im www wohl kaum findet.
Siehe Anhang
Dateianhänge
TA31 Verbindungseinrichtungen.pdf
(430.31 KiB) 374-mal heruntergeladen
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Paule1 » Fr Sep 07, 2018 20:32

Gibt es wasr was nicht komplziert ist selbst so ein K50 Kupllung ist ein Teil wo alle sich aufgeilen können und keine weiß es wirklich :klug:
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon fuenfdreidrei » Fr Sep 07, 2018 20:57

Justice hat geschrieben:Ich stelle mir gerade vor, wie ein passendes Anhängmaul an einem Golf aussieht. :lol:


Hat man bis vor einiger Zeit in England recht häufig gesehen. Dazu dann noch zwei sieben polige Steckdosen. Heute fahren die aber fast alle mit 'nem konstruktiv deutlich einfacheren Wechselsystem als hier üblich ist. Aber das nur am Rande bemerkt. :)

Bild

Zum eigentlichen Thema: Ich kenn das auch so das nur die eigentliche Verbindungseinrichtung, also Zugmaul oder Kugel, Typgeprüft mit Festigkeitsgutachten etc. sein muss. Für eine Anbaukonsole am Fahrzeug reicht es wenn die "augenscheinlich" massiv genug gebaut ist und man bei evtl. Schweißnähten nachweisen kann das die fachmännisch ausgeführt worden sind.
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Re: Anhängekupplung Öse + Kugelkupplung

Beitragvon Paule1 » So Jul 12, 2020 14:51

Also für meine Fendt 250S Baujahr 1989 hab ich mir eine Anhängekupplung bestellt, leider geht diese am Zapfwellenstummel nach unten nicht vorbei , so mußte ich das schöne Teil zurückgeben.

03624103A11 Anhänger-Kugelkuppl. K50 241mm
Bild

https://www.kramp.com/shop-de/de/101350 ... +K50+241mm


:idea: Das wäre ein Superteil gewesen und schnell zum wechseln, jetzt versuche ich ein Orginal Zugmaul gebraucht zum Kauf und würde die Kugelkpf Adapterplatten zukaufen
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