Ich hab ja die ganze Zeit gesagt dass zumindest ein vereinfachter Festigkeitsnachweis vorhanden sein muss.
Nachdem ich aber jetzt die 94/20 nochmal durchgegangen bin, behaupte ich weiter dass der dynamische dauerversuch nur für die kupplung selbst gilt. Und hier bezieht sich die RL auch nur auf EWG Typgenehmigungen.
Die Befestigung der Kupplung muss diesem Test nicht unterzogen werden.
Sehr wohl muss jedoch rechnersich die Festigkeit gemäß Stand der Technik nachgewiesen werden.
Ist schon was her dass ich meine Aufnahmen eintragen ließ, daher war ich mir nicht mehr ganz sicher was ich damals alles beibringen musste.
Dass eine Schweißnaht immer eine zumindest metallurgische Kerbe darstellt ist mir klar. In dem Fall ist dürfte aber rechnerisch sogar eine Nahtgüte C genügen.