So hier noch ein Bild des Typenschildes. Ich habe keine DL anlage am Traktor aber neue 25km/h Anhänger mit sehr guten bremsen, welche ich auch nicht schneller als 30km/h im beladenen Zustand fahre aber bitte jetzt kein "Du darfst mit einem 25km/h anhänger nicht schneller als 25km/h fahren". Aber schonmal danke für die nächsten noch kommenden Antworten.
klarer Fall, du darfst deine beiden auflaufgebremsten 8tonner ziehen. Druckluftbremse ist erst über 8 t je Hänger obligatorisch. Die 5,5t beziehen sich eindeutig auf das Gewicht der Zugmaschine. Bei lw. Zügen bis 25 km/h sind in der Ebene 3 PS/t ausreichend, das passt schon.
natürlich darfst. machen ja auch einige hier. zumal die 8t pro hänger meist eh nicht voll ausgeladen werden. ich seh bei anhängern ohne DL eher das gewicht des schleppers als grenze nicht die motorleistung. du must das ja mit dem schlepper bremsen. must halt den bremsweg einplanen.
hier im forum scheinen einige zu glauben du willst einen 16t dranhängen. dem ist nicht so. du brauchst also auch keine DL.
Zuletzt geändert von Weinbauer am So Mai 27, 2007 15:43, insgesamt 1-mal geändert.
Was dem Menschen dient zum Seichen, damit schafft er seinesgleichen. (Heinrich Heine)
Wenn das Gesamtgewicht des Traktor überhaupt darauf steht, dann nur als Beigabe, da man über das Gesamtgewicht des Traktors und dem D-Wert (evtl. auch Dc-Wert) (der auch auf der Kupplung steht) auf die zulässige Anhängelast schließen kann (gibts ne Formel dafür). Auf jedenfalls muss die zulässige Anhängelast drauf stehen.
Die zulässige Anhängelast wird nicht in die Fahrzeugpapiere eingetragen sobald oben landw. Zugmaschine als Fahrzeugtyp steht. Sollte es anders sein, dann ist der Fahrzeugschein entweder uralt oder die Damen und Herren der Zulassungstelle waren wiedermal nicht in Bilde.
So jetzt nochmal was zur Physik: für das Zugmal ist es prinzipiell egal ob es an einen 4 tonnigen Traktor oder an eine 10 Tonnigen montiert ist. solange der selbe Anhänger dran hängt sind auch die Kräfte im Zugmaul gleich! Für die Kräfte ist neben der Geometrie auch das Gewicht entscheident. Das Gewicht des Anhängers bestimmt somit die Rollreibung und nachfolgend in der Ebene auch den Zugwiderstand am Kupplungsmaul. Die Rollreibung des Traktors interssiert uns für das Maul nicht.
Weiterhin nimmt das Zugmaul in der geneigten Eben (Berg- / Talfahrt) auch ganz schön was vom Gewicht des Anhänger auf.
Beim Bremsen werden Bremskräfte über das Zugmaul übertragen. Auch diese sind nur vom Anhänger, Beladungszustand, Reibung, etc. abhängig.
Es ist also für das Zugmaul eigentlich nur interessant was hinten drangehangen werden soll. Darum steht auch auf jeden normalen Zugmaul auch die Anhängelast drauf, es sei denn in der Betriebsanleitung steht was anderes, da das Zugmaul evtl. mehr aushalten kann, als der Getriebedeckel an dem es angeschraubt ist.
Sollte ihr eure Anhängelast berechnen wollen und ihr habt da Fahrzeuggewicht und den D-Wert. Dann probiert mal diese Seite aus. Ich glaube da könnt ihr dann sicher sein, das ihr dies technisch ans Zugmaul hängen dürft. Aber der Vergleich zur Betriebsanleitung sollte gegeben sein und die Grenzen der StVO, StVZO, FZO, .... gelten aber trotzdem.
FÜr alle die jetzt die D-Wert Formel auseinander nehmen, hat natürlich schon das Gewicht des Zugfahrzeuges einen Einfluss. Dieser ist aber relativ gering.
Wie jetzt darf ich nur 5500kg Anhängen oder darf ich meine 16t Anhängen?
Könnten villeicht auch mal die anderen Traktorbesitzer bitte auf ihr Typenschild am Anhängemaul schauen und mir mitteilen welchew Werte bei ihnen auf dem Schild stenehen, danke.
du darfst, glaube es mir egal was die Hobbyphysiker hier auch behaupten mögen.
Die Formel für den D-Wert habe ich ganz oben schon mal irgendwo verlinkt. Die Gewichte von Zugmaschine und Anhänger gehen gleichwertig in die Formel ein, daher ist es bei gleichem Anhängergewicht NICHT egal wie schwer die Zugmaschine ist! Da im Traktorenbereich der D-Wert ungebräuchlich war oder vielleicht immer noch ist, gibt man der Einfachheit halber das Zugmaschinen-Höchstgewicht auf der Kupplung an, wissend dass das Anhängergewicht "unbegrenzt" ist.
Der D-Wert ist bei uns seit Jahren die gebrächlichste Größe für Anhängekupplungen im Landmaschienbereich. Da Kupplungen nicht mehr von den Traktorenherstellern gebaut werden, sondern genauso zugeliefert werden. Diese Teile passen dann auch halbwegs universell (Schiebplatte, Lochraster,...) Damit muss ich micht entschuldigen ich kenne nicht solche alten Fahrzeug, wo das Fahrzeuggewicht auf der Kupplung angegeben wird. Ich kenne nur, dass das zul. Anhängegewicht mit drauf steht.
Des weiteren ist es egal, wie schwer die Zugmaschine ist, die Kraft die durch den Anhänger verursacht wird ist immer die gleiche. Egal ob an einem großen Traktor montiert oder an einen kleinen. Wichtig ist nur durch ein großes Traktorengewicht, kann man einen höhere D-Wert erreichen und dies drückt sich explizit in einer höheren Anhängelast aus. Darum wird ja auch der D-Wert errechnet, der Fahrzeughersteller schreibt also im Lastenheft die Traktorenmasse und die Anhängemasse fest und daraus wird dann der D-Wert ermittel den das Fahrzeug mindestens haben muss. Trotzdem ruft der selbe Anhänger an eine großen Traktor die gleichen Kräfte hervor wie an einem kleinen Traktor.
Wie oben schon von einigen Leuten erwähnt, ist die Anhängemasse bei LOF nicht begrenzt. Außer auf deiner Kupplung steht was oder in deiner Betriebsanleitung steht was und dort sollte es auf jednefall stehen. Beim mir steht z.B. "beschränkt auf eine Anhängleast von 16 Tonnen" da sonst die Bolzen reißen, die meine Kupplung am Getriebe fixieren. Sonst könntest du ja ca. 34 Tonnen an deinen Traktor anhängen. Das wäre schon ein bisschen arg viel.
Es wir wirklich meistens das zGG der Zugmaschine angegeben.
Damit lässt sich in Verbindung mit dem D-Wert die zulässige Anhängelst errechnen (soweit nicht angegeben)!!!
Der D-Wert lässt sich beim Hersteller mit der Prüfnummer erfragen.
Näheres könnt Ihr den HP´s der Hersteller entnehmen(z.B. Cramer oder Scharmüller).
Der Bayerische Wald - Das gelobte Land
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Ich bremse nur zum Kotzen
Sorry früher war das mal so, dass nur daz zGG der Zugmaschine drauf stand. Seit gut fast 20 Jahren gibt es die Norm, nach der diese Dinger abgenommen werden und dort muss zweifelsfrei der D-Wert und die Anhängelast draufstehen. Da gibt es eine Vorlage. Drumm kann man es nicht generell sagen, dass das zGG der Zugmaschine angegeben ist. Ich kenne nur die neuen varianten und da ich aus dem Osten komme, waren bei uns schon immer auch die Anhängelast angegeben.
Weiterhin müssen einschränkungen, Montageanweisungen der Kupplung mit sich in der Betriebsanleitung befinden (von Gesetzteswegen vorgeschrieben).
Wer garnicht weiterkommt, ein unverbindliche Anfrage an das KBA stellen und die Nummer angeben. Wenns klappt bekommt man für kleines Geld, alles das, was eigentlich in der Betriebsanleitung drin sein sollte.
Der eine sagt, auf das Zugmaul wirkt nur das Gewicht des Anhängers (ink. Ladung), also z.B. 16 Tonnen, daher ist auf der Kupplung das Gesamtgewicht das Anhängers drauf. Ist aber in West-Deutschland meistens nicht oder nur neuerdings, hilft also der Fragestellung nicht. Der nächste sagt, egal welches Anhängergewicht (inkl. Ladung), sofern es höher ist als das Schleppergewicht wirkt auf das Zugmaul immer nur die Kraft in Höhe des Schleppergewichtes, also der 16t-Anhänger wird, wenn der Schlepper 2 Tonnen wiegt, mit 2 Tonnen Belastung auf das Zugmaul angezogen. Dafür werden dann Newtonsche Axiome hinzugezogen. Dann sagt einer, das hängt von beidem ab und bringt den D-Wert ins Spiel, der aber bei den meisten Schlepperkupplungen nicht angegeben wurde, hilft also auch nicht weiter hinsichtlich der Fragestellung.
Nicht daß Ihr mich mißversteht, durch die ganzen Antworten bin ich jedenfalls schon mal viel schlauer geworden und der Fragesteller wohl auch. Aber soweit ich das hier sehe, ist die Wahrheit noch nicht auf dem Tisch, bitte versucht doch nächste Woche noch mal Physikprofis oder andere zu befragen, danke.
gehen wir von staatische kräften aus, dann würde es nur vom kleineren der beiden gewichte (anhänger bzw traktor) abhängen.
aber seltenst fährt man ja und hat nur staatische kräfte, es kommen ja auch Beschleunigungen zustande. und genau dann hängt es eben vom schwereren der beiden gefährte ab, da es hier nichtmehr vornehmlich auf die kraft, die auf den boden übertragen wird ankommt, sondern auf die gewichte bzw auf die knietischen energien.
kann man sich vieleicht am betsen mit einem beispiel veranschaulichen: fährt ein lkw auf ein auto auf, wird mehr energie übertragen als wenn ein auto auf ein andres auffährt.
ps. beschleunigungen sind auch die "bewegungen" wenn man z.b. über ein schlagloch fährt