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Anhängelast

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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62 Beiträge • Seite 3 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
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Beitragvon Holzklotz » Mo Mai 28, 2007 21:51

Eindeutig:

Auf dem Zugmaul ist die Angabe des gesamtgewichts der Zugmaschiene angeben.
Bei meinem JD 6800 Bj. 1994 steht auf dem Zugmaul :
Zulässiges Gesamtgewicht 12000kg.
Nun haben aber die 6010, und die 6020 Traktoren aus Mannheim dasselbe Zugmaul im Heck.
Galubt ihr ein 6920 mit 150PS darf nur 12 to Anhänger ran machen?
Ich transportiere mit meinem 6800 insgesamt 30to Gewicht.
Also den Ball schön flach halten.
Die 5500kg beziehen sich auf das Gesamtgewicht des Fendt V270.
Gruß Holzklotz
Zuletzt geändert von Holzklotz am Mo Mai 28, 2007 22:01, insgesamt 1-mal geändert.
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statische Kräfte

Beitragvon a2plusb2 » Mo Mai 28, 2007 21:51

wir kommen der Sache wohl ein wenig näher, aber bitte definiere noch mal statische Kräfte ein wenig, dann wirds deutlicher. Meinst Du konstante Geschwindigkeit auf gerader Straße ohne Bodenwellen und ohne Windrichtungswechsel usw.?

Jens
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Beitragvon Holzklotz » Mo Mai 28, 2007 21:59

Ps: Mein 6800 hat 120 PS. Wäre wohl ein Witz 120 PS für 12to Anhängelast.
Da hätte ja mein früherer 2130 Bj.1979 75 Ps ausgereicht.
Der hat mit seinen 75 PS locker seine 16to gezogen. Und das mit
Holzbeladenen Anhänger aus dem Wald und nicht auf der Straße

Gruß Holzklotz
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Beitragvon Holzklotz » Mo Mai 28, 2007 22:13

Also nochmals absolut eindeutig:

FÜR ALLE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Auszug aus dem beigefügten Datenblatt zur Genehmigung für den JD 6920

Anhängekupplung D-Wert 98KN
Stützlast : 2000kg
Zugpendel : 1800kg
Zugkugel80 : 3000kg
Zulässiges Gesamtgewicht 11000kg

Technische zulässige Anhängelast gebremst 34000kg ungebremst 3000kg.

Gruß Holzklotz
Zuletzt geändert von Holzklotz am Di Mai 29, 2007 19:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Anhängelast

Beitragvon 3607 » Mo Mai 28, 2007 22:16

Hallo,
in meinem Fahrzeugschein vom Schlepper steht nichts darüber, mit welcher Anhängelast ich fahren darf.
Bedeutet das, ich kann ziehen was er schafft? (grüne Zeichen, gebremster Hänger)

Und sehe ich das richtig, daß ungebremst bei 3 Tonnen die Grenze ist? - gleichgültig, ob es ein D15 oder ein 240PS Schlepper ist?

Es ist hier nicht zuerst die Frage wieviel sinnvoll ist, anzuhängen sondern "darf man das?"

Die Diskusion, ob der Hänger oder die Zugmaschine für die Belastungen an der Kupplung verantwortlich sind, würde ich einfach so beantworten:
Das schlimmste, was passieren kann ist, daß der Hänger festgewachsen ist. Dann drehen sich beim D15 die Räder durch und bei einem Riesenteil auch. Die Kupplung am D15 wird nach meiner Meinung nicht so viel ertragen müssen....

Grüße aus Sachsen, Jürgen
3607
 
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Beitragvon Holzklotz » Mo Mai 28, 2007 22:20

Das steht auch in keinem Fahrzeugschein sondern bei den Beiblättern die man beim Fahrzeugkauf dazu bekommt.
Da sind auch die Reifenkombinationen eingetragen z.B. wegen des Vorlaufs für den Allrad.
Wenn also auf dem Zugmaul ein Gesamtgewicht angegeben ist, gilt diese für den Traktor und nicht für den Anhänger.

Gruß Holzklotz
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Beitragvon sKarle » Mo Mai 28, 2007 22:37

@ take_it_1999

Ist dir bewusst das du mit deiner Aussage die Grundfesten der Physik zerrüttest?
Ich sags nochmal actio = reactio
Bezogen auf diese Situation heißt das so viel wie: Die maximale Zugkraft die auf die, der einfachheit halber Spielfreie, Anhängevorrichtung wirken kann ist so groß wie die maximale Zugkraft der schwächeren einheit.
Wiegt dein Traktor also 5t und dein anhänger ist schwerer als 5t beträgt die höchstmögliche Zugkraft bei einem angenommenen Haftreibungskoeffizienten von 0,8 auf der ebene so ca. 40 KN und an einer Steigung sinkt der Zugwert des Traktors da durch den Böschungswinkel die Normalkraft also die Kraft Senkrecht zum Untergrund und somit auch die Zugkraft.
Sollte es der Fall sein das dein Anhänger zu schwer ist übersteigt dieser mit einer Kraft von ebenfalls 40KN dagegen zieht bleibt dein Gespann stehen. Steigt die Zugkraft auf mehr als 40KN beginnt sich dein Traktor Rückwärts zu bewegen, das ist dann der Moment in dem der Bauer mit Auflaufbremse abspringen sollte. Mehr als 40KN geht in diesem Fall nicht und mehr muss das Zugmaul auch nicht halten können.
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Beitragvon Grumsch » Mo Mai 28, 2007 23:40

s'Karle hat geschrieben:@ take_it_1999

Ist dir bewusst das du mit deiner Aussage die Grundfesten der Physik zerrüttest?
Ich sags nochmal actio = reactio
Bezogen auf diese Situation heißt das so viel wie: Die maximale Zugkraft die auf die, der einfachheit halber Spielfreie, Anhängevorrichtung wirken kann ist so groß wie die maximale Zugkraft der schwächeren einheit.
Wiegt dein Traktor also 5t und dein anhänger ist schwerer als 5t beträgt die höchstmögliche Zugkraft bei einem angenommenen Haftreibungskoeffizienten von 0,8 auf der ebene so ca. 40 KN und an einer Steigung sinkt der Zugwert des Traktors da durch den Böschungswinkel die Normalkraft also die Kraft Senkrecht zum Untergrund und somit auch die Zugkraft.
Sollte es der Fall sein das dein Anhänger zu schwer ist übersteigt dieser mit einer Kraft von ebenfalls 40KN dagegen zieht bleibt dein Gespann stehen. Steigt die Zugkraft auf mehr als 40KN beginnt sich dein Traktor Rückwärts zu bewegen, das ist dann der Moment in dem der Bauer mit Auflaufbremse abspringen sollte. Mehr als 40KN geht in diesem Fall nicht und mehr muss das Zugmaul auch nicht halten können.


genau das ist der von mir beschriebene staatische fall, die kräfte wirken die ganze zeit mit gleichem betrag.

------------
nun stell dir aber vor, du fährst auf ebener strecke und dann bremst du. dein bolzen im zugmaul hat ja ein gewisses spiel zu der zugöse in der deichsel. der hänger fährt also mit der geschwindigkeit weiter und trifft sage wir nach 5mm auf den bolzen am langsamer fahrenden schlepper. das muss jetzt alles as bische elastizität im metall ausgeglichen werden.

was ich damit sagen will solange alles spielfrei ist und man nur geringfügige beschleunigungen hat kann man unheimlich filigrane maschiene bauen, kommen aber beschleunigungen die nur über die elastizität des metalles aufgefangen werden müssen(bzw auf die reifen weitergeleitet) muss man eben das material gleich unheimlich stärker wählen.


fazit: an einem 3to schlepper mit 5 to anhänger können größere kräfte als 50kn auftreten
Grumsch
 
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Beitragvon sKarle » Di Mai 29, 2007 9:22

Natürlich hast du recht kann auch mal ein Schlagloch kommen und beim Beschleunigen wirkt auch eine größere Kraft, dann gibt es da noch die Trägheit, nur wird es dann schnell sehr kompliziert zu veranschaulichen.
Trotz allem ist die Kraft am Zugmaul großteils abhängig von dem leichteren Partner (Impulzerhaltungssatz) was doch in den meisten Fällen der Traktor ist.

Wenn auf dem Typenschild das ZGG der Zugmaschine von 5500 Kg angegeben ist das Zugmaul und die Anhängevorrichtung also auf die Belastung ausgelegt die ein Traktor mit diesem Gewicht verursachen kann.
Darum ist es fast Unmöglich das ein Zugmaul das für Zugmaschinen mit 5,5t ausgelegt ist an einem weitaus leichterem Traktor durch zu schwere Anhänger irgend einen Schaden davonträgt.

@ Grumsch

Sorry, habe deinen Beitrag übersehen
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Beitragvon take_it_1999 » Di Mai 29, 2007 17:24

Also hab heute nochmal eine ganze Reihe von anhängekupplungen durchgeguckt. Stimmt bei etwa 50 % steht nur das amximal Gewicht drauf, das der Schlepper in dier Klasse (Schlepperklasse!!!) haben darf. Tut mir also leid.
Aber auf den anderen steht die Anhängelast auch drauf.

Acti = Reactio ist richtig nur geht Actio immer vom Traktor aus. Wenn man brems kommt das einem Stoßvorgang gleich aber ich denke im Sinne von "a2plusb2" und "Fendt 270V" wollen wir hier keine Maschinenbauliche Rechung durchführen. (Schlussstrich)


@a2plusb2: Guck in deine Betriebsanleitung, evtl. Frag beim Hersteller nach. Du brauchst den D-Wert oder die zul. Anhängelast. Du kannst auch alles andere dranhängen bis dein Zug 40 Tonnen wiegt (gesetzliche Vorschrift), aber schafft das dein Schlepper auch? Ganz wichtig besorg dir den Wert auf ordentlichen Weg (Hersteller-E-Mail, KBA ....) Es ist leider aus deinen Papieren und deinem Typschild der Anhängekupplung für kaum jemanden aus dem Forum ersichtlich welchen D-Wert bzw. welche Anhängelast Du hast und falls was passiert (30 Tonnen Anhänger reisst ab) dann haftet kein Forummitglied. Solltest Du aber eine Herstellerbescheinigung, .... haben, dann kannst Du diese Leute bei Falschinformationen mit ins Boot holen. (Andernfalls sind es ja richtige Informationen. Wenn Du nicht klar kommst schick mir ne PM.

Ansonsnten zu ungebremsten Sachen, dass sollte normalerweilse immer im Fahrzeugschein stehen, da das erheblich vom Schlepper und seinen Bremsen, etc. abhängt. Klärt mich auf wenns nicht mehr so ist.
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Beitragvon Holzklotz » Di Mai 29, 2007 19:55

Also hab auch nochmals nachgeschaut.

Auf meinem JD 6800 Zugmaul steht 12000kg zulässiges Gesamtgewicht.
Auf dem JD 6920 steht die Stützlast von 2000kg drauf und der angegebene
D-Wert von 98kn.
Und in den Beiblättern 34000kg Anhängelast.
Jedoch steht auf dem Zugmaul weder die Anhängelast für die Anhänger noch das zulässige Gesamtgewicht das der Schlepper haben darf.

Muß also auch Take It 1999 zum Teil recht geben, dass auf den neueren Zugmäulern nur noch der D-Wert angegeben ist.

Gruß Holzklotz
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Beitragvon countryman » Mi Mai 30, 2007 10:46

einachsige Anh. brauchen im Wesentlichen keine Bremse wenn die Achslast das halbe Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht übersteigt, jedoch max. bis 3t Achslast.
Bei Schleppern findet man kaum eine ungbremste Anhängelast in den papieren eingetragen. Es gilt dann obige Regel, früher §41 STVZO, heute vermutlich Fahrzeugverordnung??? Ich habe es aus der einschlägigen und empfehlenswerten AID Broschüre.
Angehängte lw. Arbeitsmaschinen dürfen übrigens genauso schwer wie der Schlepper sein (bis max. 3t) ohne eine Bremse zu benötigen.
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Beitragvon Fendt 270V » Fr Jun 01, 2007 9:17

So, ich hab jetzt mal bei Fendt angerufen und der nette Mann am Telefon sagte mir ich darf so viel ziehen, was mein Traktor schafft.
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Fendt 270V

Beitragvon a2plusb2 » Fr Jun 01, 2007 9:33

Hallo Fendt 270V,

das mußt Du noch etwas anders formulieren. Du darfst seitens der Belastung der Kupplung ziehen was der Schlepper schafft. Seitens der gesetzlichen Vorschriften gilt das nur bedingt.

Jens
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Beitragvon landyjoerg » Fr Jun 01, 2007 10:18

s'Karle hat geschrieben:
Ansonsten darfst du anhängen was du willst. Dein Traktor kann nicht mit mehr Kraft am Zugmaul ziehen wie er wiegt selbst wenn du 100t anhängst.
actio = reactio


Falsch: Die Kraft, die auf das Zugmaul bzw. die Teile, an dem es befestigt ist, wirkt ist nicht unabhängig vom Anhänger. Beim Anfahren wird der Anhänger von 0 auf Geschwindigkeit Vx beschleunigt, die Kraft die zum Beschleunigen nötig ist, hängt logischerweise vom Gewicht des Anhängers ab. Beim Bremsen wird zunächst der Anhänger auf das Zugmaul drücken, bis die Auflaufbremse auslöst. Die Bremse des Anhängers bremst u.U. stärker als das Zufahrzeug, es entsteht wieder eine Zugbelastung an der Anhängerkupplung. Bei Fahrbahnunebenheiten (bezogen auf einachsigen Anhänger) kommen noch Schwingungen dazu, also auch vertikale Kräfte, bei Kurvenfahrt auch noch seitliche.

Also: die dynamischen Kräfte sind wesentlich höher als die statischen!

Gruss Jörg
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