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Anhängelast

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
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Beitragvon a2plusb2 » Fr Jun 01, 2007 11:30

landyjoerg hat geschrieben:Falsch: Die Kraft, die auf das Zugmaul bzw. die Teile, an dem es befestigt ist, wirkt ist nicht unabhängig vom Anhänger. Beim Anfahren wird der Anhänger von 0 auf Geschwindigkeit Vx beschleunigt, die Kraft die zum Beschleunigen nötig ist, hängt logischerweise vom Gewicht des Anhängers ab.


Hier ist ja die Frage und die ewig lange Diskussion, ob die Zugkraft, also nicht die seitlichen o.ä. Kräfte, bei einem Anhänger der schwerer als der Schlepper ist, oberhalb oder sagen wir mehr als ein bißchen oberhalb des Schleppergewichtes liegen kann. Stimmt die Aussage, daß bei konstander Geschwindigkeit und während der Beschleunigung die ziehende Belastung auf das Zugmaul das Schleppergewicht kaum übersteigt.

Jens
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Beitragvon Fendt 270V » Fr Jun 01, 2007 13:54

Der Mann hat zu mir gesagt ich darf mit den Traktor ganz offiziell sogar 36,5t ziehen wenn ich eine DL-Anlage einbaue, so ohne ist eben bei 16t schluss.
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Beitragvon Malte » Fr Jun 01, 2007 14:04

Was meinst Du, Fendt, das ist doch bestimmt noch längst nicht ausdiskutiert!

Wetten?
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Beitragvon Fendt 270V » Fr Jun 01, 2007 15:17

:lol: Ihr dürft auch gerne noch weiterdiskutieren, ich freue mich über JEDE Antwort die noch kommt :wink:
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Beitragvon AP_70 » So Jun 03, 2007 13:51

Ich kann euch nicht mehr zuhören (oder mitlesen)!!!

Wenigstens wurde schon zugegeben, dass meistens das zGG der Zugmaschine angegeben ist.
Dann nehmt Ihr noch den D-Wert der AHK bzw. die des Schlittens, hier ist der niedrigere Wert ausschlaggebend und errechnet in einem Dreisatz (oder wie sich das schimpft) die zulässige Anhängelast!
Die entsprechenden Formeln gibt es auf den HP`s der Hersteller!!!

D-Wert: Dieser Wert beziffert eine max. Belastung an der AHK. Angenommen 15t Anhänger und 5t Schlepper ergibt einen fiktiven Wert von 1,0; somit erreiche ich bei einer Gewichtszunahme (egal ob am Schlepper oder am Hänger) einen D-Wert >1,0.

Da die AHK`s universell an verschiedenen Zugmaschinen eingesetzt werden, wobei ein zulässiges Zuggesamtgewicht von 40t in D vorausgesetzt wird, wird von den Herstellern das zGG der Zugmaschine angegeben; somit kann jeder für seinen Schlepper individuell die zulässige Anhängelast errechnen!!! Ergo: bei der gleichen AHK ergibt ein schwerer Schlepper eine niedrigere Anhängelast (klingt paradox; ist aber so).


2x8t Hänger:
ergeben für mich 16t Anhängelast. In D ist aber ohne durchgehender Bremse (z.B. Druckluft) auch bei LOF mit 8t Anhängelast die Obergrenze erreicht. Bei dieser Konstellation muss also mindestens der 1. Hänger DL besitzen.

Verantwortungsbewusstsein:
Wer mit einem Plantagenschlepper und mit 16t auf 2 Hängern ohne DL durch die Gegend fährt ist für mich jenseits von gut und böse.
Ich erlaube mir diese Aussage, da ich selbst über 10 Jahre beruflich einen 203 V II gefahren habe und vor 2 cbm Beton auf dem Hänger immer noch Respekt besitze.

Falls eine meiner Aussagen nicht die volle Richtigkeit besitzt, lasse ich mich gerne eines besseren belehren.
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Beitragvon countryman » So Jun 03, 2007 18:31

2x8t Hänger:
ergeben für mich 16t Anhängelast. In D ist aber ohne durchgehender Bremse (z.B. Druckluft) auch bei LOF mit 8t Anhängelast die Obergrenze erreicht. Bei dieser Konstellation muss also mindestens der 1. Hänger DL besitzen.


nein, falsch, die 8t Grenze bezieht sich auf den einzelnen Anhänger!!! Davon dürfen selbstverständlich 2 Stück gekoppelt werden - egal ob es sich um zulassungsfreie lof Anh oder zugelassene 40 km/h Anh. handelt. die jeweilige Betriebsgeschwindigkeit ist einzuhalten.
Die Regel dass schnelllaufende Schlepper keine 2 Auflaufgebremsten ziehen durften wurde abgeschafft.
Respekt vor der Fuhre ist immer angebracht!!! Trotzdem ist es möglich mit dem 70 PS Plantagenschlepper den Zug bei 25 km/h (darum ging es) verantwortungsvoll zu bewegen, zumindest in der Ebene.

Deinen Ausführungen zum D-Wert kann ich nur teilweise folgen, die Formel (ich habe ganz oben schon mal irgendwo einen Link gesetzt) lautet

D= (Z*A) / (Z+A) * 9,81 mit Z = Gewicht Zugwagen in t, A=Gew. Anh.

Beispiel: 5t Schlepper, 20t Anh.:

D= (5*20) / (5+20) *9,81 = 100 / 25 * 9,81 = 39,24 (müsste mindestens auf der Kupplung stehen, wenn ein D-Wert angegeben ist!)

10t Schlepper, 20t Anh.

D= (10*20) / (10+20) * 9,81 = 200 / 30 * 9,81 = 65,40



Ergo: bei der gleichen AHK ergibt ein schwerer Schlepper eine niedrigere Anhängelast


das stimmt, wie obige Beispiele zeigen.
nochmal, wenn kein D-Wert sondern das Zugmaschinen-Höchstgewicht auf einer Schlepperkupplung angegeben sind, gibte es keine "Höchstzulässige Anhängelast"! Diese wird durch andere Faktoren, aber nicht durch die Festigkeit der Kupplung begrenzt.
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Beitragvon AP_70 » So Jun 03, 2007 19:56

Jetzt habe ich sogar Unterlagen für den ganz normalen Wahnsinn gefunden:



0132 Bremsen, Züge, Geschwindigkeiten
Verschiedene Quellen u.a. ADAC, Heitmann, top agrar [318]

Ab wann muss ein Anhänger im Zug druckmittelgebremst sein?

Zur Frage, ab wann wenigstens e i n Anhänger in einem Zug mit zwei Anhängern mit einer
Druckmittelbremse versehen sein muss sagt der ADAC sinngemäß:
Unabhängig vom Führerschein m u s s im Zug mit einem Schlepper von m e h r als 32 km/h
bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit (bbHg) und zwei Anhängern mindestens e i n Anhän-
ger über eine Druckmittelbremse abgebremst werden können. Trotzdem darf man mit dem Zug,
dessen zwei Anhänger zulassungsfrei sind, nicht schneller als mit 25 km/h maximaler Betriebs-
geschwindigkeit fahren. (Die 25 km/h beziehen sich weniger auf die StVO als viel mehr auf die
StVZO, weil Anhänger, die als lof-Transportfahrzeuge schneller als 25 km/h gefahren werden,
nicht mehr zulassungsfrei sind - mit allen nachteiligen Konsequenzen -.)
Zu § 41 = Bremsen: Schlepper mit einer bbHg von n i c h t mehr als 32 km/h dürfen zwei auf-
laufgebremste Anhänger mit jeweils max. 8 t zGG mitführen. Beide Anhänger müssen mit dem
25 km/h-Schild gekennzeichnet sein und die Betriebsgeschwindigkeit von 25 km/h darf auch
nicht überschritten werden, weil sonst die Anhänger nicht mehr zulassungsfrei sind.
Beträgt die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit eines Schleppers m e h r als 32 km/h, so
muss mindestens e i n Anhänger druckmittelgebremst werden können !
top agrar 12/98-8: Zulassungspflichtige Anhänger mit einer bbHg von m e h r als 25 km/h
müssen seit dem 1. Juni 1989 mit einer Zweileitungsbremsanlage ausgestattet sein. Ist der An-
hänger zulassungsfrei (wird also nicht schneller als 25 km/h gefahren), reicht rein rechtlich ge-
sehen eine Einleitungsbremse aus. Dennoch ist auch bei zulassungsfreien Anhängern die Nach-
rüstung von einer Einleitungs- auf eine Zweileitungsbremsanlage sinnvoll, denn letztere sorgt
für erheblich mehr Sicherheit besonders bei Fahrten in bergigem Gebiet, denn durch die zwei-
te Leitung wird der Anhänger auch beim sehr häufigen bzw. beim Dauerbremsen permanent
mit Druckluft versorgt. Das ist bei der Einleitungsbremse nicht der Fall. Hier kann die Brem-
se plötzlich versagen, wenn auf abschüssiger Strecke wiederholt gebremst wurde und der
Druckluftkessel leer ist. Eine Zweileitungsbremse lässt sich zudem auch feinfühliger bedie-
nen. Die Materialkosten für die Umrüstung eines Anhängers liegen (ohne Montagekosten!)
zwischen 300 und 500 €.

http://www.llh-hessen.de/landwirtschaft ... ext318.htm



Somit kann man davon ausgehen, dass die beiden 8t Hänger nicht mit Beladung gezogen werden dürfen, da ein 270V wohl doch eine bbHg von über 32 km/h hat.

Falls meine Ausführungen veraltet sein sollten, bitte ich um gegenteilige Beweise.
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Beitragvon 2810 » So Jun 03, 2007 21:19

An einem Schlepper mit bbHg von mehr als 32 km/h dürfen in Ba-Wü sehr wohl ZWEI auflaufgebremste Anhänger gefahren werden gemäß einer Ausnahmeverordnung des Landes.
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Beitragvon Fendt 270V » So Jun 03, 2007 21:26

Ich darf mit einen Traktor egal wenn er 80km/h läuft 2 Auflaufgebremste 8t Anhänger fahren wenn ich den Zug nicht schneller als 25km/h bewege bei Zulassungsfreien Anhängern und 40km/h und bei zugelassenen, alles was über 40km/h und über 8t ist benötigt Druckluft darüber bin ich mir schon im klaren.

PS: Richtig eingestellte, sehr gut funktionierende Auflaufbremsen haben genauso gute Wirkung wie DL.
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Beitragvon sKarle » So Jun 03, 2007 22:48

Was das mit den 2 Anhängern angeht bin ich mir auch ziemlich sicher dass einer davon und zwar der vordere ab 32 Km/h DL gebremst sein muss selbst wenn man nur 25 fährt.

Von einer ausnahme für BW ist mir nichts bekannt klingt aber interessant, kann man das irgendwo nachlesen?
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Beitragvon 2810 » Mo Jun 04, 2007 6:37

Diese Ausnahme wurde vor ein paar jahren verlängert und im landw. Wochenblatt bekanntgegeben.Muß mal nachschauen ob ich damals den Artikel aufgehoben habe.
Trotzdem würde ich nicht jeden mit 2 mal 8 Tonnen über hügeliges Gelände fahren lassen . Nicht wg dem Bremsen , sondern wg den Schlägen ,die beim Schalten auftreten (fallsder hintere nicht gesperrt ist)
Stufenlos ist das kein Thema.
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Beitragvon countryman » Mo Jun 04, 2007 8:11

das ist keine Ausnahmeregelung, sondern zumindest seit April 2000 einheitlich geregelt. Alle Schlepper dürfen 2 auflaufgebremste Anh. ziehen, wenn die Betriebsgeschwindigkeit 25 eingehalten wird.
Präzisierend zu meinem obigen Beitrag wäre herauszustellen, dass also auch auflaufgebremste 40 km Anh. im Zug nur 25 fahren dürfen!
Nachzulesen in der AID Broschüre "lw. Fahrzeuge..."
www.aid.de
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Beitragvon LKW-Stefan » Mo Jun 04, 2007 12:05

Fendt 270V hat geschrieben:PS: Richtig eingestellte, sehr gut funktionierende Auflaufbremsen haben genauso gute Wirkung wie DL.


Das mag schon sein, aber man sollte bedenken dass zum Abbremsen
der Anhänger ersteinmal der Schlepper ordentlich bremsen muss!!!

Daher würde ich nie behaupten dass Auflaufbremsen mit Druckluftbremsen
gleichzusetzen sind!!!

Selbst wenn der Schlepper bei einem Druckluftgebremsten Gespann
rutschen würde, oder nicht mehr zum stehen kommt, bremsen die
Anhänger den Schlepper, vorausgesetzt die Hängerbremsen funktionieren
tadellos!

Ich bin schon einige landwirtschaftliche Anhänger gefahren mit
Auflaufbremse und weiß genau wie oft der Zustand der Anhänger ist!
Da ist das Bremsen grade bei unserer bergigen Region oft nurnoch
Glückssache. Da gehts ruck zuck und es schieben 16t von hinten den
ganzen Schlepper zur Seite in den Graben...

edit: Achja, zum Beitrag "über" mir - gibts Anhänger mit Auflaufbremse und 40km/h Zulassung ???
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Beitragvon Fendt 270V » Mo Jun 04, 2007 12:25

Ja klar gibt es 40km/h Anhänger mit Auflaubremse bis 8t ZGG.

PS: Bei uns ist alles recht Flach, es gibt zwar auch ein paar Straßen mit Steigung und gefälle, aber da bin ich nicht Lebensmüde und rausche da mit Volldampf hinunter.
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Beitragvon AP_70 » Mo Jun 04, 2007 20:31

Langsam konmplettiert sich der ganz normale Wahnsinn!!!

Der erste schreibt bereits davon, die Bremse des 2. Hängers wegen der Schläge zu blockieren! :o

Der nächste will wohl noch weniger Schläge und blockiert auch die Bremse des 1. Hängers! :?

Und der Dritte sucht sich sein Grab im Straßengraben!!!!!
:x :x :x :x :x :x :x :x :x :x :x :x :x :x :x :x

Denkt darüber nach-----Gute Nacht
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