Maschinenring Shop

  • Foren-Übersicht
  • Galerie
  • Chat
    Erweiterte Suche
  • Ändere Schriftgröße
  • Druckansicht
  • FAQ •
  • Datenschutzerklärung •
  • Nutzungsbedingungen • Registrieren • Login
Auto-Login

Aktuelle Zeit: Fr Jan 30, 2026 2:09

Anhängelast

Hier findet man Hilfe in Sachen Landtechnik.
Antwort erstellen
62 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5
  • Mit Zitat antworten

Anhängelast

Beitragvon Fendt 270V » Fr Mai 25, 2007 17:52

Hi, auf dem Typenschild unserer Traktoranhängerkupplung steht ~4511 und zulässes Zugmaschinengewicht 5500kg. Im Schein steht nur dieses ~4511, hat das direkt etwas mit der Anhängelast zu tun?
Zuletzt geändert von Fendt 270V am Fr Mai 02, 2008 18:32, insgesamt 1-mal geändert.
Fendt 270V
 
Beiträge: 629
Registriert: So Dez 25, 2005 13:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon zt303 » Fr Mai 25, 2007 20:55

ich vermute mal, daß im Schein der Typ der Anhängerkupplung angegeben ist (halt eben dieses ~......). Wenn du ne andere Kupplung anbaust mußt dir die vom Tüv eintragen lassen
Benutzeravatar
zt303
 
Beiträge: 537
Registriert: Fr Mär 31, 2006 21:50
Wohnort: Sauerland
  • ICQ
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon countryman » Fr Mai 25, 2007 21:18

Um welchen Traktor handelt es sich? Normalerweise haben Ackerschlepper in D "unbeschränkte Anhängelast". Die Gewichtsangabe auf dem Zugmaul bezieht sich üblichwerweise auf das Höchstgewicht der Zugmaschine an die dieses angebaut werden darf!

Man muss sich vor Augen führen dass die möglichen Kräfte am Zugmaul vom Gewicht beider Zugteile abhängen. Der Schlepper ist dann immer der leichtere Teil, so dass dessen Gewicht begrenzend wirkt. Bei LKW Zügen wird die Festigkeit der Verbindung über den D-Wert berechnet:
http://www.smvmetall.de/Deutsch/Anhange ... -wert.html
Benutzeravatar
countryman
 
Beiträge: 15256
Registriert: Sa Nov 26, 2005 15:05
Wohnort: Westfalen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Fendt 270V » Fr Mai 25, 2007 22:20

Es handelt sich um einen Fendt mit zulässigem Gesamtgewicht von 3500kg laut Fahrzeugschein.
Zuletzt geändert von Fendt 270V am Fr Mai 02, 2008 18:33, insgesamt 1-mal geändert.
Fendt 270V
 
Beiträge: 629
Registriert: So Dez 25, 2005 13:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon unimogthorsten » Fr Mai 25, 2007 22:52

mit dem Schlepperchen willst Du ernsthaft 16 Tonnen ziehen? Die Begrenzung auf 5500kg wird schon einen Grund haben......
unimogthorsten
 
Beiträge: 2506
Registriert: Fr Mär 24, 2006 12:13
Wohnort: Mittelbaden
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Fendt 270V » Fr Mai 25, 2007 23:14

Das geht ganz problemlos, mache ich jetzt schon mehrere Jahre so, der schafft das gut, und zwei 8-tonner mit Auflaufbremse ist zulässig. Wir haben nur "Flachland" hier das lässt sich gut fahren. Im grunde ist das auch nichts anderes, wenn andere mit einem 140PS Schlepper zwei 18 tonner ziehten, nur dass ich das im kleinen mache, mit einem 70PS Schlepper und zwei 8-tonnner Anhängern.
Fendt 270V
 
Beiträge: 629
Registriert: So Dez 25, 2005 13:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Gewichtsangabe

Beitragvon a2plusb2 » Sa Mai 26, 2007 6:12

Also ich finde schon mal Super, daß ich endlich weiß, was die kg-Angabe auf dem Zugmaul bedeutet (Gewicht des Schleppers), denn die Angabe war für das gezogene Gewicht bei mir zu gering und für die Aufliegelast bei Einachsern eigentlich auch zu klein.

Jens
a2plusb2
 
Beiträge: 440
Registriert: Do Feb 22, 2007 14:55
Wohnort: Stade bei Hamburg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Fendt 270V » Sa Mai 26, 2007 7:17

:D
Zuletzt geändert von Fendt 270V am Fr Mai 02, 2008 18:34, insgesamt 1-mal geändert.
Fendt 270V
 
Beiträge: 629
Registriert: So Dez 25, 2005 13:50
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon sKarle » Sa Mai 26, 2007 7:44

Hast du denn eine Luftdruckbremse?

Wenn dein Traktor 40 läuft und du mit 2 Hängern fahren willst muss der fordere Luftdruckgebremst sein, selbst wenn du nur 25 damit fährst.
Und einen 16 Tonner gibt es glaub auch nicht ohne DruLu.

Ansonsten darfst du anhängen was du willst. Dein Traktor kann nicht mit mehr Kraft am Zugmaul ziehen wie er wiegt selbst wenn du 100t anhängst.
actio = reactio
sKarle
 
Beiträge: 1286
Registriert: So Jul 30, 2006 20:51
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon take_it_1999 » Sa Mai 26, 2007 9:01

BLÖDSINN

Auf dem Zugmaul wird ganz selten das Gewicht des Schleppers angegeben. Es handelt sich wirklich um das Gewicht was dein Anhänger wiegen darf!

Zur der Nummer ~4511 das ist eine alte Genehmigungsnummer. Mechanische Verbindungseinrichtungen (Anhängekupplungen, etc.) sind bauartgenehmigungspflichtig und mit dieser Nummer wurde die Bauart vom KBA genehmigt.

Rechtlich gibt es keine Beschränkung der Zuglast in Deutschland für landw. Zugmaschinen. Es gelten somit nur die 40 Tonnen der StVO und das was deine Kupplung mit Anhängebock her gibt. Also wenn DU mehr anhängen willst, das besorg dir die Bedienungsanleitung für deinen Traktor. Dort steht drin, was die Befestigung an deinen Traktor aushält. Danach musst Du dir einen neu Anhängerkupplung (evtl. mit Anhängebock) besorgen (aber bitte eine Geprüfte). DIese baut man an und du gehst zu DEKRA oder TÜV und läßt dir eine Einzelbetriebserlaubnis für deinen Traktor mit dieser Anhängekupplung erstellen. Danach gehts zur Zulassungsstelle und diese ändert dann deinen Fahrzeugschein.

Wirklich aber erst gucken was dein Trkator von der Befestigung her gibt! Denn es nützt keine neue Kupplung was, wenn Du das Getriebe zerreißt!

Achso weiterhin müßte auf deiner Kupplung noch eine Stützlast stehen, das ist ganz wichtig für 1-Achs-Anhänger.

Achja und da Du jetzt deine Kupplung schon mehrfach überlastet hast, würd ich diese mir mal ganz genau angucken, ob da nicht irgendwo Rostschlieren, Risse zu sehen sind, denn von 5,5 t auf 16 t ist das mit dem doppelten überlastet. Im Faller eine Polizeikontrolle ist dies aber sowieso eine Ordnungswidrigkeit, vielleicht wird dir auch so die Weiterfahrt untersagt.
take_it_1999
 
Beiträge: 967
Registriert: Fr Dez 29, 2006 17:10
Wohnort: Sachsen
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

.

Beitragvon Vegas » Sa Mai 26, 2007 10:17

Bei meinem ist es im Schein, oder ja jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2, eingetragen. Ich darf 24 000 kg ziehen. Werd ich zwar nie machen, aber immerhin.
Vegas
 
Beiträge: 199
Registriert: So Mär 18, 2007 16:24
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon sKarle » Sa Mai 26, 2007 11:30

Ich hab jetzt mal nachgekuckt. Bei meinen Schleppern steht auf allen (auf denen überhaupt etwas steht) Zugmäulern das maximale Gewicht der Zugmaschine. Sind zwar alles schon ältere modelle aber trotzdem steht es da so wieso also soll das blödsinn sein? Du musst ja nicht gleich alle anderen für dumm hinstellen.

Aber, jetzt mal unabhängig vom Gesetz, rein technisch betrachtet ist es dem Zugmaul doch (Scheiß)egal ob man mit einem 4t Traktor einen 16t anhänger zieht oder mit einem 16t Traktor einen 4t anhänger. Die maximal mögliche Belastung für das Zugmaul ist immer die Gleiche und zwar die, die von den 4t ausgeübt wird.
Somit ist es ,sobald die zulässige Anhängelast der Anhängekupplung das ZGG des Traktors überschreitet, föllig jucke ob man 8,10 oder 10.000 Tonnen anhängt. Bei letzterem fährt halt die last mit dem Traktor spazieren dann wird der Traktor zum anhänger und man wieder nur 4t angehängt.
Also würde ich mir um die Anhängekupplung nur begrenzt gedanken machen.
Wenn das jemand anzweifeln will soll er sich beim guten alten Newton beschweren.
sKarle
 
Beiträge: 1286
Registriert: So Jul 30, 2006 20:51
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon MTL112 » Sa Mai 26, 2007 11:40

Bei meiner Anhängerkupplung Fendt Farmer 2D steht nur die Stützlast drauf. Und ich Glaube ich könnte auch alles an Gewicht anhängen und im schlimmsten Falle wäre es so wie S'kalle sagt Der Hänger fährt mit dem Schlepper spatzieren.

Gruß aus dem sonnigen historischen Hauberg Fellinghausen
Wer Fendt nicht kennt, hat die Welt verpennt!

Jeder Tag, in dem Du nicht versuchst, was zu ändern, ist ein verlorener Tag.

http://www.fellinghausen.com

MTL112
Benutzeravatar
MTL112
 
Beiträge: 76
Registriert: Mi Jan 10, 2007 21:52
Wohnort: Kreuztal
  • Website
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

kg

Beitragvon a2plusb2 » Sa Mai 26, 2007 12:12

Der countryman ist ja eigentlich kein Dummer, warum sollte der etwas falsches behaupten, wenn er sagt, daß die Gewichtsangabe am Zugmaul das maximale Gewicht des Schleppers sein könnte.

Ich hab das Standardzugmaul am MF35, da steht 3000 kg drauf, nun hab ich den Rest mal frei gekratzt, da steht tatsächlich Gesamtgewicht der Zugmaschine.

Es kann ja sein, daß das heute anders ist.

Jens
a2plusb2
 
Beiträge: 440
Registriert: Do Feb 22, 2007 14:55
Wohnort: Stade bei Hamburg
Nach oben

  • Mit Zitat antworten

Beitragvon Buddy » Sa Mai 26, 2007 12:33

Die Motorleistung ist ein begrenzender Faktor bei der anhängelast. Den es muß eine Mindestleistung pro t Anhängelast vorhanden sein. Den genauen Wert kenne ich jetzt nicht , meine aber, dass er bei unter 6PS/t sein müßte.

Ob es noch andere Begrenzede Faktoren außer der 40t Grenze gibt weiß ich nicht.
Am besten mal in anderen Fachjuristenforen nachfragen oder mal beim Verkehrsgericht anfragen.
"Die Entscheidung, wofür ich bin, gibt mir doch noch lange nicht das Recht, gegen irgendetwas anderes zu sein, im Sinne von Intoleranz, oder wie." [Stefan Pokroppa]
Benutzeravatar
Buddy
 
Beiträge: 2301
Registriert: Di Aug 02, 2005 21:52
Wohnort: Bremen
Nach oben

Nächste

Antwort erstellen
62 Beiträge • Seite 1 von 5 • 1, 2, 3, 4, 5

Zurück zu Landtechnikforum

Wer ist online?

Mitglieder: Bing [Bot], Google [Bot]

  • Foren-Übersicht
  • Das Team • Impressum • Alle Cookies des Boards löschen • Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde
Powered by phpBB® Forum Software © phpBB Forum Group • Deutsche Übersetzung durch phpBB.de
phpBB SEO Design created by stylerbb.net & kodeki