Hi, auf dem Typenschild unserer Traktoranhängerkupplung steht ~4511 und zulässes Zugmaschinengewicht 5500kg. Im Schein steht nur dieses ~4511, hat das direkt etwas mit der Anhängelast zu tun?
Zuletzt geändert von Fendt 270V am Fr Mai 02, 2008 18:32, insgesamt 1-mal geändert.
ich vermute mal, daß im Schein der Typ der Anhängerkupplung angegeben ist (halt eben dieses ~......). Wenn du ne andere Kupplung anbaust mußt dir die vom Tüv eintragen lassen
Um welchen Traktor handelt es sich? Normalerweise haben Ackerschlepper in D "unbeschränkte Anhängelast". Die Gewichtsangabe auf dem Zugmaul bezieht sich üblichwerweise auf das Höchstgewicht der Zugmaschine an die dieses angebaut werden darf!
Man muss sich vor Augen führen dass die möglichen Kräfte am Zugmaul vom Gewicht beider Zugteile abhängen. Der Schlepper ist dann immer der leichtere Teil, so dass dessen Gewicht begrenzend wirkt. Bei LKW Zügen wird die Festigkeit der Verbindung über den D-Wert berechnet:
http://www.smvmetall.de/Deutsch/Anhange ... -wert.html
Das geht ganz problemlos, mache ich jetzt schon mehrere Jahre so, der schafft das gut, und zwei 8-tonner mit Auflaufbremse ist zulässig. Wir haben nur "Flachland" hier das lässt sich gut fahren. Im grunde ist das auch nichts anderes, wenn andere mit einem 140PS Schlepper zwei 18 tonner ziehten, nur dass ich das im kleinen mache, mit einem 70PS Schlepper und zwei 8-tonnner Anhängern.
Also ich finde schon mal Super, daß ich endlich weiß, was die kg-Angabe auf dem Zugmaul bedeutet (Gewicht des Schleppers), denn die Angabe war für das gezogene Gewicht bei mir zu gering und für die Aufliegelast bei Einachsern eigentlich auch zu klein.
Wenn dein Traktor 40 läuft und du mit 2 Hängern fahren willst muss der fordere Luftdruckgebremst sein, selbst wenn du nur 25 damit fährst.
Und einen 16 Tonner gibt es glaub auch nicht ohne DruLu.
Ansonsten darfst du anhängen was du willst. Dein Traktor kann nicht mit mehr Kraft am Zugmaul ziehen wie er wiegt selbst wenn du 100t anhängst.
actio = reactio
Auf dem Zugmaul wird ganz selten das Gewicht des Schleppers angegeben. Es handelt sich wirklich um das Gewicht was dein Anhänger wiegen darf!
Zur der Nummer ~4511 das ist eine alte Genehmigungsnummer. Mechanische Verbindungseinrichtungen (Anhängekupplungen, etc.) sind bauartgenehmigungspflichtig und mit dieser Nummer wurde die Bauart vom KBA genehmigt.
Rechtlich gibt es keine Beschränkung der Zuglast in Deutschland für landw. Zugmaschinen. Es gelten somit nur die 40 Tonnen der StVO und das was deine Kupplung mit Anhängebock her gibt. Also wenn DU mehr anhängen willst, das besorg dir die Bedienungsanleitung für deinen Traktor. Dort steht drin, was die Befestigung an deinen Traktor aushält. Danach musst Du dir einen neu Anhängerkupplung (evtl. mit Anhängebock) besorgen (aber bitte eine Geprüfte). DIese baut man an und du gehst zu DEKRA oder TÜV und läßt dir eine Einzelbetriebserlaubnis für deinen Traktor mit dieser Anhängekupplung erstellen. Danach gehts zur Zulassungsstelle und diese ändert dann deinen Fahrzeugschein.
Wirklich aber erst gucken was dein Trkator von der Befestigung her gibt! Denn es nützt keine neue Kupplung was, wenn Du das Getriebe zerreißt!
Achso weiterhin müßte auf deiner Kupplung noch eine Stützlast stehen, das ist ganz wichtig für 1-Achs-Anhänger.
Achja und da Du jetzt deine Kupplung schon mehrfach überlastet hast, würd ich diese mir mal ganz genau angucken, ob da nicht irgendwo Rostschlieren, Risse zu sehen sind, denn von 5,5 t auf 16 t ist das mit dem doppelten überlastet. Im Faller eine Polizeikontrolle ist dies aber sowieso eine Ordnungswidrigkeit, vielleicht wird dir auch so die Weiterfahrt untersagt.
Bei meinem ist es im Schein, oder ja jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2, eingetragen. Ich darf 24 000 kg ziehen. Werd ich zwar nie machen, aber immerhin.
Ich hab jetzt mal nachgekuckt. Bei meinen Schleppern steht auf allen (auf denen überhaupt etwas steht) Zugmäulern das maximale Gewicht der Zugmaschine. Sind zwar alles schon ältere modelle aber trotzdem steht es da so wieso also soll das blödsinn sein? Du musst ja nicht gleich alle anderen für dumm hinstellen.
Aber, jetzt mal unabhängig vom Gesetz, rein technisch betrachtet ist es dem Zugmaul doch (Scheiß)egal ob man mit einem 4t Traktor einen 16t anhänger zieht oder mit einem 16t Traktor einen 4t anhänger. Die maximal mögliche Belastung für das Zugmaul ist immer die Gleiche und zwar die, die von den 4t ausgeübt wird.
Somit ist es ,sobald die zulässige Anhängelast der Anhängekupplung das ZGG des Traktors überschreitet, föllig jucke ob man 8,10 oder 10.000 Tonnen anhängt. Bei letzterem fährt halt die last mit dem Traktor spazieren dann wird der Traktor zum anhänger und man wieder nur 4t angehängt.
Also würde ich mir um die Anhängekupplung nur begrenzt gedanken machen.
Wenn das jemand anzweifeln will soll er sich beim guten alten Newton beschweren.
Bei meiner Anhängerkupplung Fendt Farmer 2D steht nur die Stützlast drauf. Und ich Glaube ich könnte auch alles an Gewicht anhängen und im schlimmsten Falle wäre es so wie S'kalle sagt Der Hänger fährt mit dem Schlepper spatzieren.
Gruß aus dem sonnigen historischen Hauberg Fellinghausen
Wer Fendt nicht kennt, hat die Welt verpennt!
Jeder Tag, in dem Du nicht versuchst, was zu ändern, ist ein verlorener Tag.
Der countryman ist ja eigentlich kein Dummer, warum sollte der etwas falsches behaupten, wenn er sagt, daß die Gewichtsangabe am Zugmaul das maximale Gewicht des Schleppers sein könnte.
Ich hab das Standardzugmaul am MF35, da steht 3000 kg drauf, nun hab ich den Rest mal frei gekratzt, da steht tatsächlich Gesamtgewicht der Zugmaschine.
Die Motorleistung ist ein begrenzender Faktor bei der anhängelast. Den es muß eine Mindestleistung pro t Anhängelast vorhanden sein. Den genauen Wert kenne ich jetzt nicht , meine aber, dass er bei unter 6PS/t sein müßte.
Ob es noch andere Begrenzede Faktoren außer der 40t Grenze gibt weiß ich nicht.
Am besten mal in anderen Fachjuristenforen nachfragen oder mal beim Verkehrsgericht anfragen.
"Die Entscheidung, wofür ich bin, gibt mir doch noch lange nicht das Recht, gegen irgendetwas anderes zu sein, im Sinne von Intoleranz, oder wie." [Stefan Pokroppa]