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Architektenkosten für ca 150qm Scheunenanbau

Hier kann man über aktuelle Themen aus den Medien und Allgemeines der Landwirtschaft diskutieren.
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36 Beiträge • Seite 2 von 3 • 1, 2, 3
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Beitragvon ne bergische Jung » Fr Jun 27, 2008 8:26

Also hier treffen meiner Meinung nach zwei Extreme aufeinander.
Einen 150 qm Anbau nach HOAI abrechnen zu wollen ist wohl totaler Schwachsinn. Die ganze HOAI wird in der Praxis nur als Hilfsmittel genutzt, um Größenordnungen für eine Kalkulation festzustellen. Kein Architekt oder Statiker wird nach HOAI bezahlt!
Wir haben neulich auch einen Anbau in der Größenordnung durchgeführt, allerdings an 3 Seiten offen. Wir haben das als Lagerhalle für Heu und Stroh angegeben, woraus sich andere Anforderungen an die Genehmigung ergeben. Das Bauamt (NRW) wollte gar keine Statik sehen. Deren Aussage war: "Wenn das zimmermannsgerecht ausgeführt wird, geht das in Ordnung." Ich hab dann einem befreundeten Bauingenieur 50€ in die Hand gedrückt, damit er das mal nachrechnet. Bei Bedarf hätte er auch Zeichnungen erstellt. Ein Architekt ist aus meiner Sicht gar nicht unbedingt nötig. Wenn es Probleme beim Bauamt gibt, sind diese allerdings oft das nötige Vitamin B.
Wer einem Architekten dafür 3000€ in den Hals wirft, hat wohl vorsichtig ausgedrückt zu viel Geld.
Andere Länder, andere Sitten, wie es in anderen Regionen und deren Bauämtern aussieht, kann ich natürlich nicht sagen.
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Beitragvon Komatsu » Fr Jun 27, 2008 8:48

Wenn man solange rumdoktort bis nix mehr geht und erst dann wenn der Karren in der Scheisse steckt, einen Tierarzt, LAMA Schlosser, Architekten oder Sachverständigen hinzuzieht, ist das automatisch mehr Aufwand und auch schwieriger, also darfs auch mehr kosten. Wer schlau ist hat seine Hansel für Fachfragen immer griffbereit, kostet dann zwar auch etwas, aber man hat wenigstens keinen Schaden und Zietverlust
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Beitragvon Blockhaus » Fr Jun 27, 2008 9:39

ne bergische Jung hat geschrieben:Also hier treffen meiner Meinung nach zwei Extreme aufeinander.
Einen 150 qm Anbau nach HOAI abrechnen zu wollen ist wohl totaler Schwachsinn. Die ganze HOAI wird in der Praxis nur als Hilfsmittel genutzt, um Größenordnungen für eine Kalkulation festzustellen. Kein Architekt oder Statiker wird nach HOAI bezahlt!


Dann hattest Du wohl noch nie einen Architektenvertrag in der Hand ?!
Das hat nichts mit Schwachsinn zu tun! Grundsätzlich müssen Architekten ihre Leistungen gem. HOAI abrechnen, so ist es gesetzlich verankert! Sie haften für ihre Leistungen und sind durch eine Versicherung abgesichert, die im Bedarfsfall, in Anspruch genommen werden kann!
Honorarzonen legen die Leistungen für verschiedene Gebäudetypen fest!
In diesem Fall hier ist es die Zone 1, da der Aufwand für den Architekten sehr gering ist.
Wenn man wie Du einen Bekannten hat, der Ing. oder Archi ist, dann ist das etwas anderes, was Du mit ihm vereinbarst!

ne bergische Jung hat geschrieben:Andere Länder, andere Sitten, wie es in anderen Regionen und deren Bauämtern aussieht, kann ich natürlich nicht sagen.


Die HOAI gilt bundesweit, Bauordnung ist vom Bundesland abhängig.

Grüsse, Marco
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Beitragvon ne bergische Jung » Fr Jun 27, 2008 11:01

Hallo Marco!

Dass die Leistungsphasen nach HOAI geregelt werden, da stimme ich dir zu. Aber die dort festgelegten Vergütungssätze werden definitiv in der Praxis anders gelebt. Das bezahlt keiner, der etwas Ahnung vom Markt hat!! Wenn das so wäre, würde ich mich sofort selbsständig machen und schonmal ein Grundstück an der Côte d'Azur ins Auge fassen.

Klar gilt die HOAI bundesweit, ich hatte mich ja auch explizit auf die Bauämter und damit auf die verschiedenen Bauordnungen der Länder bezogen.
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Beitragvon Blockhaus » Fr Jun 27, 2008 12:09

ne bergische Jung hat geschrieben:Hallo Marco!
Dass die Leistungsphasen nach HOAI geregelt werden, da stimme ich dir zu. Aber die dort festgelegten Vergütungssätze werden definitiv in der Praxis anders gelebt. Das bezahlt keiner, der etwas Ahnung vom Markt hat!! Wenn das so wäre, würde ich mich sofort selbsständig machen und schonmal ein Grundstück an der Côte d'Azur ins Auge fassen.


Ich baue hauptsächliche 1-2 Fam.-Häuser, und im letzten Jahr feststellen müssen, dass die Architekten teilweise noch mehr verlangt haben, als die festgelegten Vergütungssätze. Du sprichst das Problem doch schon an, wer hat den Ahnung von der Marktsituation? Der Bauherr, der einmal im Leben baut doch wohl nicht, oder?
Und ein anderes Beispiel, wenn ich ein Haus nach D exportiere, dann wird der deutsche Archi. bestimmt nicht nach der HOAI abrechnen, weil er dann kaum etwas verdienen würde, weil wir durch die niedrigen Lohnkosten günstig produzieren können, .... dann berechnet er seine Leistung nach aktuellen deutschen Preisen :wink:

ne bergische Jung hat geschrieben:Klar gilt die HOAI bundesweit, ich hatte mich ja auch explizit auf die Bauämter und damit auf die verschiedenen Bauordnungen der Länder bezogen.

Das Bauamt in Overath scheint ja kulant zu sein, aber wenn ich an meine Zeit in OWL denke, die waren nicht so kulant ....... na ja, sind halt Lipper :lol:

Aber zum Thema zurück, ich persönlich denke, dass es defintiv schwierig sein wird und auch mit hohen Kosten in Verbindung steht, ein bereits errichteten Anbau im nachhinein genehmigen zu lassen.

Und noch etwas, der Vermessungsing. der die Einmessung für das Kataster macht, hat auch feste Vergütungssätze!

Grüsse, Marco
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Beitragvon ne bergische Jung » Fr Jun 27, 2008 13:34

Dann sind wir uns ja einig, dass nicht wirklich nach HOAI bezahlt wird. :D
Vielleicht ist unser Bauamt wirklich ziemlich kulant. Ich kann ja nicht beurteilen, wie es woanders aussieht.
Auch wer nur einmal im Leben ein Haus baut, sollte sich vorher etwas schlau machen, was üblicherweise bezahlt wird. Der Vergleich ist natürlich schwer, weil jeder andere Anforderungen an den Architekten stellt.
Aber wie Du sagst, zurück zum Thema:
Wie aufwändig die nachträgliche Genehmigung wird, hängt (wiedermal :D ) vom Bauamt ab. Klingt vielleicht jetzt ziemlich blöd, aber auch den Fall hatten wir schon und ein relativ einfacher Architektenplan hat da gereicht. Es musste nichts eingemessen werden. Die Gebühren des Bauamtes waren natürlich ordentlich, Genaues hab ich aber nicht mehr im Kopf.

Also für Fred222:
So genau wird dir das keiner sagen können, was das kostet, ich denke mal es fängt bei 500 bis 1000€ an und kann bei mehreren TEuro enden, wenn du ein penibles Bauamt hast oder an den falschen Architekten gerätst. Mich würde aber mal der weitere Verlauf der Geschichte interessieren! Will doch wissen, ob ich hier in Utopia wohne, oder ob es noch andere fähige Leute auf Ämtern gibt.
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Beitragvon bergmann » Fr Jun 27, 2008 14:35

@Fred222:

Die HOAI regelt nicht nur die Honorare, sondern gibt auch eine Auflistung der zu erbringenden Leistungen. Diese Auflistung ist - wie auch die zugehörigen Honorarsätze - nach Planungsphasen gegliedert. Diese Regelungen sind auch auf kleine Bauvorhaben übertragbar.

Soll heißen, bevor Du einen Architekten oder Statiker oder beide für die Aufstellung einer kompletten Genehmigungsplanung beauftragst, kannst Du ihn auch bitten, mit den zuständigen Fachämtern über die Genehmigungsfähigkeit des Schwarzbaues im Außenbereich vorzuverhandeln. Gehört nach HOAI zur Vorplanung und gibt Euch beiden, Bauherrn und Planer mehr Sicherheit.

Hier in Brandenburg wären neben dem Bauordnungsamt zumindest auch das Bauplanungsamt und die Untere Naturschutzbehörde in die Planung einzubeziehen.

Diese Vorbesprechungen mit den Behörden solltest Du Deinem Planer erfolgsunabhängig vergüten (in Deinem Fall Abrechnung nach Zeitaufwand, ca. 1/2 bis 1 Tageshonorar). Danach fällt Euch leichter, den eigentlichen Planungsaufwand bis zur Baugenehmigung abzuschätzen. Die Vergütung der anschließenden Genehmigungsplanung ist dann vom Erfolg (Erteilung der Baugenehmigung) abhängig.

Alle schimpfen auf die HOAI, dabei hat die doch eigentlich auch was Gutes. Unabhängig davon, in welche rechtlichen Grauzonen Ihr Euch bei der Interpretation der Honorartabellen begebt.

Egal, ob HOAI oder Tierschutzverordnung, bei der Anwendung von Regeln nicht das Mitdenken vergessen. Nicht alles was da drin steht ist wörtlich zu nehmen.

Stefan.
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Beitragvon bergmann » Fr Jun 27, 2008 14:44

Übrigens, ist ein Honorar nach HOAI-Sätzen bei gewerblichen Auftraggebern im Streitfall auch mit Erfolg einklagbar. Gilt nicht für Privatleute, welche sich ebenso mit Erfolg dumm stellen können.
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Beitragvon ne bergische Jung » Fr Jun 27, 2008 14:44

Ich find das ja Wahnsinn! 3 Ämter für ein Schleppdach 10x15m. :roll:
Sicher müssen einige Dinge geregelt werden, damit nicht jeder so macht wie er denkt. Aber man baut ja keinen schnellen Brüter!
So sind wir Deutschen!
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Beitragvon Blockhaus » Fr Jun 27, 2008 15:13

Lange Rede kurzer Sinn, wir werden es ja vielleicht mal erfahren, was aus diesem Anbau geschehen wird und welche Kosten dann entstanden sind. Ob mit HOAI oder als Freundschaftsdient :lol:

Was für mich in Deutschland nie nachvollziehabr war, dass man selbst für ein Carport 6x3 mtr. einen Bauantrag mit Statik einreichen muss! Gut, die meisten Anbieter von Carports legen dem Bausatz alle erforderlichen Unterlagen bei, aber trotzdem benötigt man noch einen Architekten, der das ganze dann abstempelt und unterzeichnet :shock:
Ja, ja, armes Deutschland :oops:

Grüsse, Marco
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Beitragvon bergmann » Fr Jun 27, 2008 15:25

Die Gemeinde habe ich vergessen, die muß natürlich auch noch gefragt werden.

Habe auch gerade so einen Bauantrag laufen - Überdachung eines
Holzlagers im Außenbereich, 10x15 m für den Eigenbedarf des Bauherren. Man kann auch Carport dazu sagen. Da hat das Bauordnungsamt auch noch

- das Amt für Denkmalpflege,
- die FD Brand-, Katastrophen- u. Zivilschutz und
- den Landesbetrieb Straßenwesen

zur Stellungnahme aufgefordert. Und alle haben vier Wochen Bearbeitungszeit. Mal sehen, was das noch werden soll. Möglicherweise scheiterts an der Löschwasserversorgung.

@Reini:
Eingebürgert hin oder her. Formal ist das Ding einzuhalten. Wie Ihr Gesetze und Verordnungen auslegt, ist jedoch Eure Sache. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Stefan.
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