Fassi hat geschrieben:---(..) Da geht es doch schlicht und ergreifend nur um den Steuervorteil für Verheiratete. Wie bei allen, die sich von ihren Partnern getrennt haben, aber trotzdem weiterhin verheiratet bleiben.
Gruß
... das stellt die angelegenheit ins zutreffende licht. von mir angenommen, hatte seine noch angetraute bisher ein geringes bis evtl. gar kein eigenes einkommen, der wanderprediger "in sachen freiheit" bestimmt ein nicht zu verachtendes. seine neue an seiner seite war bisher offiziell journalistin in leitender position bei den nürnberger nachrichten. rechnet man zwei größere bis große einkommen zusammen, bringt das ehegattensplitting so gut wie nix, rechnet man jedoch ein gutes bis hohes einkommen mit einem niedrigen bis gar keinem einkommen zusammen, rechnet sich das "splitting" >> es lag daher nahe, dem ausgangsstatus treu zu bleiben. mit dem nunmehr (zumindest vorübergehend) vollzogenen austritt aus dem erwerbsleben seiner nicht angetrauten heißt's jetzt neu rechnen im steuerhaushalt des nunmehrigen bundespräsi. schaugn ma moi.
grüße vom alpenrand
amwald 51

