Wer bestimmt, was die "bestimmten Situationen" sind, in denen m/w/d die Hände vom Lenkrad nehmen darf?
Läuft dann zwingend eine PKW-Innenraum-Überwachungskamera mit, damit später der Gerichtsgutachter leichter die "bestimmte Situation" beurteilen kann?
Ich hab' das schon mal geschrieben: nach dem ersten tödlichen Unfall durch autonomes Fahren wird die Sache mMn gestorben sein!
Oder es wird nur bis zu einer Geschwindigkeit erlaubt sein, innerhalb der der Gurtanlegewarner noch nicht anschlägt.
So einen autonomen Erprobungskleinbus hab' ich auch selber schon hier in Kärnten am Wörthersee fahren gesehen: im Schritttempo.
(also, der Erprobungskleinbus ist im Schritttempo gefahren - ich bin Schritttempo gegangen).
A. aus Ö.