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Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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49 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Wini » So Dez 01, 2019 18:52

Vielen Dank Nick,
auch hier stehts drin bezüglich dem Ende der Blühfläche:
Die Fläche darf in diesen Fällen jedoch nicht vor dem 01.01. des Folgejahres umgebrochen (Winterfurche) werden.
(vgl. CC Broschüre GLÖZ 4)
Ich werde die betroffenen Flächen erst mal in Brache überführen.


In diesem Zusammenhang noch eine Frage zum Programm B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen
Was sind eigentlich alles aktuelle Hauptfruchtarten in Bayern?

Zählt mittlerweile eine Blühfläche(Code 560) auch als Hauptfruchtart ?
Und was ist mit Bracheflächen(Code 062) ? Ist das auch eine Hauptfrucht ?
Achja Streuobst(Code 822) habe ich auch noch. Die Bäume blühen doch auch sichtbar oder ?

Übrigens, zu den 30% sichtbar blühenden Pflanzen zählt auch Winterraps und der allseits beliebte Hanf !!

Wann wird endlich der Anbau von Medizinal-Hanf in Bayern allgemein erlaubt und gefördert ?
Gruß
Wini
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon strokes » So Dez 01, 2019 22:16

Es gibt eine Codierungsliste was unter blühende Kulturen fällt. Einfach googeln
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon samoht_ » Mo Dez 02, 2019 22:35

wo?
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Progredo » Mi Dez 18, 2019 17:27

Nick hat geschrieben:Hab ich jetzt auf die schnelle aus dem Merkblatt
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... AUqb6QvXK1

B47 – Jährlich wechselnde Blühflächen
– einzelflächenbezogen
 () Förderfähig ist die Etablierung eines blütenreichen Be-
standes, der Wildtieren, Bienen oder Nützlingen als Wirts-,
Nahrungs- oder Schutzpflanzen dient, auf i. d. R. wechseln-
den Ackerflächen.
 () Die Förderfläche ist jährlich neu mit speziellem Saatgut
gemäß der „Qualitätsblühmischungen Bayern“ (QBB) einzu-
säen (vgl. Beratungshinweise LfL).
 Nach der Aussaat ist bis einschl. 01.09. weder ein Befahren,
ein Bearbeiten noch eine Nutzung zulässig (z. B. Futternut-
zung, Verwertung in Biogasanlagen).
 Nach dem 01.09. muss auf der Fläche, sofern kein Anbau
einer Winterung erfolgt bzw. kein Antrag auf überjährige Nut-
zung gestellt wird, vor dem 16.11. die Mindesttätigkeit erfol-
gen. Die Fläche darf in diesen Fällen jedoch nicht vor dem
01.01. des Folgejahres umgebrochen (Winterfurche) werden
(vgl. CC Broschüre GLÖZ 4)

Mfg



Hallo zusammen!

Danke für die Beiträge!

Eine Frage zu B47:
Als Beispiel:
Wenn man 2019 auf einen Acker eine einjährige Blühfläche mit B47 hat, und auf demselben Acker im darauffolgenden Jahr wieder eine einjährige Blühfläche mit B47 anbauen will, dann darf man diesen Acker frühestens am 01.01.2020 umpflügen.

Wenn man aber eine Winterung anbaut, sprich im Herbst 2019 ansät und 2020 ernten will, so dürfte man bereits am 02. September 2019 umpflügen?

Wie seht Ihr das?
Progredo
 
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Juwel » Mi Dez 18, 2019 18:02

Progredo hat geschrieben:
Nick hat geschrieben:Hab ich jetzt auf die schnelle aus dem Merkblatt
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... AUqb6QvXK1

B47 – Jährlich wechselnde Blühflächen
– einzelflächenbezogen
 () Förderfähig ist die Etablierung eines blütenreichen Be-
standes, der Wildtieren, Bienen oder Nützlingen als Wirts-,
Nahrungs- oder Schutzpflanzen dient, auf i. d. R. wechseln-
den Ackerflächen.
 () Die Förderfläche ist jährlich neu mit speziellem Saatgut
gemäß der „Qualitätsblühmischungen Bayern“ (QBB) einzu-
säen (vgl. Beratungshinweise LfL).
 Nach der Aussaat ist bis einschl. 01.09. weder ein Befahren,
ein Bearbeiten noch eine Nutzung zulässig (z. B. Futternut-
zung, Verwertung in Biogasanlagen).
 Nach dem 01.09. muss auf der Fläche, sofern kein Anbau
einer Winterung erfolgt bzw. kein Antrag auf überjährige Nut-
zung gestellt wird, vor dem 16.11. die Mindesttätigkeit erfol-
gen. Die Fläche darf in diesen Fällen jedoch nicht vor dem
01.01. des Folgejahres umgebrochen (Winterfurche) werden
(vgl. CC Broschüre GLÖZ 4)

Mfg


Genauso isses!


Hallo zusammen!

Danke für die Beiträge!

Eine Frage zu B47:
Als Beispiel:
Wenn man 2019 auf einen Acker eine einjährige Blühfläche mit B47 hat, und auf demselben Acker im darauffolgenden Jahr wieder eine einjährige Blühfläche mit B47 anbauen will, dann darf man diesen Acker frühestens am 01.01.2020 umpflügen.

Wenn man aber eine Winterung anbaut, sprich im Herbst 2019 ansät und 2020 ernten will, so dürfte man bereits am 02. September 2019 umpflügen?

Wie seht Ihr das?



Zitierfehler!

Falke
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Manfred » Mi Dez 18, 2019 18:15

Was ist den mit "Mindesttätigkeit" gemeint?
„Alles, was wir hören, ist eine Meinung, keine Tatsache. Alles, was wir sehen, ist eine Perspektive, nicht die Wahrheit.“ Mark Aurel
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Wini » Sa Dez 28, 2019 20:16

Särs liebe Freunde von Blühflächen,

die Förderung für das Programm B43 ist mittlerweile bekannt und beträgt immerhin 160€/ha!

•B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen◦Anbau von mindestens 5 Hauptfruchtarten in jedem Jahr
◦Einzelkultur max. 30 %, mind. 10 % der Fruchtfolge
◦Mindestanteil von 30 % sichtbar blühenden Kulturen, z.B.: großkörnige Leguminosen, Ölsaaten (inkl. Raps), Topinambur,
Silphie, Sida, Energieblühmischungen, bestimmte Gemüse, Kräuter und Zierpflanzen (siehe ausführliche Codeliste)

Auch die Frage nach den Hauptfruchtarten ist geklärt:
Eine Hauptfruchtart im Sinne dieser Maßnahme stellt grundsätzlich jede einzelne Nutzungsart (NC) entsprechend der
jährlich gültigen NC-Liste zum Mehrfachantrag dar.

Somit zählt vermutlich auch der Nutzungscode Brache 062 sowie der Nutzungscode 560 für Blühflächen aller Art jeweils als eine Hauptfruchtart !
Allerdings sind Flächen, die bereits über NC 560 gefördert werden, bspw. mehrjährige Blühflächen, von weiterer Förderung durch B43 ausgeschlossen.
Das ist natürlich etwas schade, wollte man doch gerade in Bayern den Artenschutz gezielt fördern.

Trotzdem kann Ich daher nur raten, den Anteil an Brachen und Blühflächen, weiter zu erhöhen.
Ich werde im Frühjahr vermutlich bereits eingesäte Weizenflächen dafür opfern.
Die gesamtbetriebliche Förderung bei diesem Programm ist nämlich bei mir höher als der entgangene Gewinn der Weizenernte.
So spart man sich auch für weitere Flächen und 5 Jahre die Hagelversicherung, den Lohner, Dünge- und Spritzmittel.

Guten Beschluss
Wini
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon nitroklaus » Mo Dez 30, 2019 18:45

Was zählt denn zu den energiepflanzen im Mischanbau?
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Bergwanger » Sa Jan 11, 2020 2:01

Servus,

habe eine Frage zu B26/26 Emissionsarme Wirtschaftsdünger Ausbringung bei EIgenmechanisierung.

Seit 2015 habe ich dieses Programm laufen und möchte es jetzt wieder beantragen. Meine gesamte Gülle wird mit einem Schleppschuhverteiler ausgebracht.

Das 2020-2024 spricht jetzt von Injektionsverfahren. Das ist dann gegeben wenn der Dünger durch geschlossene Leitungen in einem Arbeitsgang direkt in den aktiv geöfffneten Boden oder unter den Pflanzenbestand eingebracht wird. Das Schließen der Schlitze ist nicht zwingend erforderlich.


Fällt da der Schleppschuh noch darunter?
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Stoapfälzer » Sa Jan 11, 2020 10:38

So weit ich das gesehen habe heißt es Schleppschuh oder Injektion. Eine Frechheit finde ich das nur bestehende Altkulap weiter verlängert werden können, wer also zu diesem Jahr neu in diese Technik investiert hat kann das Programm nicht bekommen. :evil:

Oder bin ich das falsch informiert?
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon 240236 » Sa Jan 11, 2020 11:01

Stoapfälzer hat geschrieben:So weit ich das gesehen habe heißt es Schleppschuh oder Injektion. Eine Frechheit finde ich das nur bestehende Altkulap weiter verlängert werden können, wer also zu diesem Jahr neu in diese Technik investiert hat kann das Programm nicht bekommen. :evil:

Oder bin ich das falsch informiert?
Das verstehe ich auch nicht. Bei den Randstreifen dürfen die 5m nicht mehr über das KULAP gefördert werden, da es jetzt Gesetz ist.
Bei den Schleppschuh, wäre es ja ds gleiche, oder?
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Casedriver » So Jan 12, 2020 9:12

Hallo,

Das B43 wär schon was aber warum belten Kartoffeln nicht als blühende Hackfrüchte? Da steht nur der Topinambur.

M F G
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon agco123 » So Jan 12, 2020 10:37

Und warum steht Klee und Luzerne mit drin als Ackerfutter. Keiner lässt den lang blühen
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Bison » So Jan 12, 2020 17:22

Zu B43
Blühflache nc 560 zählt nicht als eigenständige Hauptfrucht lt. Sachbearbeiter aelf bei der Antragstellung. Lediglich wird der Anteil der blühflache auf die andere blühenden Kulturen angerechnet.
Ich glaube aber dass es hier noch Missverständnisse gibt. Lt. Beschreibung vom kulap müsste bei b47 der nc 560 schon bei b43 angerechnet werden
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