Vielen Dank Nick,
auch hier stehts drin bezüglich dem Ende der Blühfläche:
Die Fläche darf in diesen Fällen jedoch nicht vor dem 01.01. des Folgejahres umgebrochen (Winterfurche) werden.
(vgl. CC Broschüre GLÖZ 4)
Ich werde die betroffenen Flächen erst mal in Brache überführen.
In diesem Zusammenhang noch eine Frage zum Programm B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen
Was sind eigentlich alles aktuelle Hauptfruchtarten in Bayern?
Zählt mittlerweile eine Blühfläche(Code 560) auch als Hauptfruchtart ?
Und was ist mit Bracheflächen(Code 062) ? Ist das auch eine Hauptfrucht ?
Achja Streuobst(Code 822) habe ich auch noch. Die Bäume blühen doch auch sichtbar oder ?
Übrigens, zu den 30% sichtbar blühenden Pflanzen zählt auch Winterraps und der allseits beliebte Hanf !!
Wann wird endlich der Anbau von Medizinal-Hanf in Bayern allgemein erlaubt und gefördert ?
Gruß
Wini