chef-bauer hat geschrieben:Naturliebhaber hat geschrieben:Hallo !
Wisst Ihr was beim Kulap (Verpflichtungszeitraum 2020 - 2024) der genaue Unterschied zwischen B48 und B61 ist?
Bei B61 ist es auf die Ackerfläche bezogen. Aber was ist letztlich der grundlegende Unterschied?
Oder sind das zwei Programme, die man gleichzeitig haben kann?
Beispiel:
Wenn ein 50 Hektar-Ackerbau-Betrieb ein Hektar mehrjährige Blühfläche ansäen möchte, ist es dann relevant ob man es als B48 oder B61 neu beantragt ?
Schönen Abend noch und vielen Dank!
Hallo,
Also B61 kannst du erst beantragen wenn du die 3 Ha. B48 voll ausgeschöpft hast, dann erst kanst du B61 beantragen. B61 darf dann maximal 30% deiner Ackerfläche betragen, incl. Fläche B48.
Also mit deiner 1 Ha. mehrjährige Blühfläche kannst du nur B48 beantragen.
Grüße, CB
Hallo CB,
ganz ganz herzlichen Dank für die aufschlussreiche Erklärung.
Das weiß ich sehr zu schätzen!
Vielen Dank!