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Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Wini » Fr Nov 01, 2019 17:53

Särs liebe Freunde der Scholle und der Biene.

die neuesten Infos zum KULAP 2020 in Bayern sind hier zu finden:
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/228338/index.php

Besonders freut mich als Landwirt im benachteiligten Gebiet die Aufstockung der Blühflächen pro Betrieb.
Das war dringend notwendig und von mir schon lange von der Politik gefordert:

•B47/48 - Blühflächen ◦Obergrenze je Maßnahme bei 6 ha/Betrieb
◦B47 wird ebenfalls EMZ-abhängig bezahlt: 600 €/ha bei EMZ bis 5000, je weitere 100 EMZ: +15 €/ha
◦Bei B48 ist eine Erweiterung der zulässigen Blühmischungen geplant
Hier sollte man sich rechtzeitig Saatgut sichern.

Auch scheint sich für Freunde von "Grünen Oasen" gemeint sind wohl Hecken und Windschutzstreifen etwas zu bewegen:
•B59 - Struktur- und Landschaftselemente ◦Erweiterung auf alle Regionen (zuvor nur: boden:ständig)
◦Investitionsförderung der Anlage wie bisher
◦Förderung des Nutzungsentfalls über einen Zeitraum von 10 Jahren
◦Höhe der Zuwendung wird derzeit noch abschließend kalkuliert.
Hier sollte sich jeder einmal durchringen und in seinem Leben einmal eine "Grüne Oase" in der Wüste der bayr. Landwirtschaft anlegen.

Sogar der Anbau von Raps wird demnächst gefördert:
•B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen◦Anbau von mindestens 5 Hauptfruchtarten in jedem Jahr
◦Einzelkultur max. 30 %, mind. 10 % der Fruchtfolge
◦Mindestanteil von 30 % sichtbar blühenden Kulturen, z.B.: großkörnige Leguminosen, Ölsaaten (inkl. Raps), Topinambur,
Silphie, Sida, Energieblühmischungen, bestimmte Gemüse, Kräuter und Zierpflanzen (siehe ausführliche Codeliste)
◦Höhe der Zuwendung wird derzeit noch abschließend kalkuliert

Zählen hier auch Stilllegung und Blühflächen als eigene Hauptfruchtarten ?

Gruß
Wini
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Gonzo75 » Di Nov 05, 2019 10:25

sehr Interressant...
hab B47 auf 2.8Ha im Vertrag stehen
würde das jetzt auf 2 Flächen anbauen... da komm ich auf 3.2 Ha war ja max 3 Ha
wird das noch gefördert ??? weis wohl keiner.... ich ruf mal am Amt an..
Willst was g`scheits - kaffter an DEUTZ
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon wastl90 » Di Nov 05, 2019 11:35

Gonzo75 hat geschrieben:wird das noch gefördert ??? weis wohl keiner.... ich ruf mal am Amt an..

Immer schön anrufen und nachfragen, das hält die Burschen im Amt fit! Mach ich genauso. Die sollen sich anstrengen. Wenn die es teilweise nicht wissen wie soll ich es dann wissen?
wastl90
 
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Landrat Oberlenker » Di Nov 05, 2019 15:23

Die 5m-Abstände zu Gewässern sind bei Blühflächen nicht zu beachten :klug:
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Wini » Sa Nov 23, 2019 20:06

Das klingt ja interessant.
Ist eine Mindestfläche von 1000m² als Blühflächen-Gewässerrandstreifen notwendig oder werden
auch kleinere Teilflächen gefördert ?

Gruß
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon S 450 » Sa Nov 23, 2019 20:25

Mindestens 0,2 ha, Die Blühmischung gibts nur in 5 kg Säcken, also für 0,5 ha. Sollte man auch beachten
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon aldersbach » So Nov 24, 2019 20:18

"B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen
Anbau von mindestens 5 Hauptfruchtarten in jedem Jahr"

Ist mal wieder eine eindeutige Maßnahme kleine Nebenerwerbsbetriebe aus dem Markt zu drängen. Welcher Nebenerwerber hat die Zeit für 5 Hauptfruchtarten?
Wenn dann auf den 20 ha die der Nebenerwerber bisher mit 2 oder 3 Hauptfruchtarten bestellt hat, ein Vollerwerber eine Marktfrucht auf den 20 ha ansäät, dann ist es kein Problem, denn er hat auf den anderen 120 ha noch 4 andere Markfruchtarten.
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Stoapfälzer » So Nov 24, 2019 21:15

Hier gibts Betriebe die machen seit Jahren auf 3ha (gesamt LN) 5 gliedrige Fruchtfolge.
Somit ist deine Aussage wiederlegt :lol:
Alle reden übers Wetter,
aber keiner unternimmt was dagegen. ;-)

Zitat Karl Valentin
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon glaaheidnbaua » Mo Nov 25, 2019 8:37

Es gibt mehr als genug Programme bei Kulap und VNP die fast ausschließlich für die Nebenerwerbsbetriebe interessant sind. Somit find ich s garnicht mal schlecht mit der 5 gliedrigen Fruchtfolge auch mal ein Programm zu haben, mit dem man größere Haupterwerbsbetriebe anspricht.

Ich würde gerne Kulap machen, jedoch fällt es mir in den letzten Jahren immer schwerer geeignete Programme zu finden, die in den Betrieb passen. Schade.
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Bison » Fr Nov 29, 2019 21:29

wie ist das mit dem umbrechen von b47. wenn ich das richtig gelesen habe darf man das ab 01.09 umbrechen und einen winterrunge hinterher stellen. stimmt das so?
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Wini » Sa Nov 30, 2019 19:26

Ich meine gelesen zu haben, das die Blühfläche erst nach Ablauf des Förderzeitraumes, also
erst am 1.1. des Folgejahres gemulcht und umgepflügt werden darf.

Gruß
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Johnny 6520 » So Dez 01, 2019 13:01

Wini hat geschrieben:Ich meine gelesen zu haben, das die Blühfläche erst nach Ablauf des Förderzeitraumes, also
erst am 1.1. des Folgejahres gemulcht und umgepflügt werden darf.

Gruß
Wini




Würde mir auch so vom Amt gesagt!
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Nick » So Dez 01, 2019 13:28

Hab ich jetzt auf die schnelle aus dem Merkblatt
https://www.google.com/url?sa=t&source= ... AUqb6QvXK1

B47 – Jährlich wechselnde Blühflächen
– einzelflächenbezogen
 () Förderfähig ist die Etablierung eines blütenreichen Be-
standes, der Wildtieren, Bienen oder Nützlingen als Wirts-,
Nahrungs- oder Schutzpflanzen dient, auf i. d. R. wechseln-
den Ackerflächen.
 () Die Förderfläche ist jährlich neu mit speziellem Saatgut
gemäß der „Qualitätsblühmischungen Bayern“ (QBB) einzu-
säen (vgl. Beratungshinweise LfL).
 Nach der Aussaat ist bis einschl. 01.09. weder ein Befahren,
ein Bearbeiten noch eine Nutzung zulässig (z. B. Futternut-
zung, Verwertung in Biogasanlagen).
 Nach dem 01.09. muss auf der Fläche, sofern kein Anbau
einer Winterung erfolgt bzw. kein Antrag auf überjährige Nut-
zung gestellt wird, vor dem 16.11. die Mindesttätigkeit erfol-
gen. Die Fläche darf in diesen Fällen jedoch nicht vor dem
01.01. des Folgejahres umgebrochen (Winterfurche) werden
(vgl. CC Broschüre GLÖZ 4)

Mfg
Und der Herr sprach: "Lächle und sei froh es könnte schlimmer kommen. Und er lächelte und er war froh. UND es kam schlimmer.
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon agrarflächendesigner » So Dez 01, 2019 17:14

B43, vielfältige Fruchtfolge klingt nach einer interesanten Maßnahme.
Müsste dafür zwar etwas Weizen umbrechen und dafür meine Maisfläche erweitern oder eventuell auf Sommergerste gehen um die Vorraussetzunge zu schaffen, ansonsten ist das aber gut zu erfüllen.
Zum Thema Fruchtfolge: Hab lieber mehrere verschiedene Feldfrüchte, das verteilt die Arbeit beim Drillen, Pflanzenschutz und der Ernte besser.
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Nick » So Dez 01, 2019 18:29

Das was ich hiereingestellt habe betrifft das alte Kulap. Vom neuen weiß ich nur das die vielfältige Fruchtfolge in Zukunft anscheinend 30% "sichtbarblühende Pflanzen" enthalten soll.
Mfg
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