Särs liebe Freunde der Scholle und der Biene.
die neuesten Infos zum KULAP 2020 in Bayern sind hier zu finden:
http://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/228338/index.php
Besonders freut mich als Landwirt im benachteiligten Gebiet die Aufstockung der Blühflächen pro Betrieb.
Das war dringend notwendig und von mir schon lange von der Politik gefordert:
•B47/48 - Blühflächen ◦Obergrenze je Maßnahme bei 6 ha/Betrieb
◦B47 wird ebenfalls EMZ-abhängig bezahlt: 600 €/ha bei EMZ bis 5000, je weitere 100 EMZ: +15 €/ha
◦Bei B48 ist eine Erweiterung der zulässigen Blühmischungen geplant
Hier sollte man sich rechtzeitig Saatgut sichern.
Auch scheint sich für Freunde von "Grünen Oasen" gemeint sind wohl Hecken und Windschutzstreifen etwas zu bewegen:
•B59 - Struktur- und Landschaftselemente ◦Erweiterung auf alle Regionen (zuvor nur: boden:ständig)
◦Investitionsförderung der Anlage wie bisher
◦Förderung des Nutzungsentfalls über einen Zeitraum von 10 Jahren
◦Höhe der Zuwendung wird derzeit noch abschließend kalkuliert.
Hier sollte sich jeder einmal durchringen und in seinem Leben einmal eine "Grüne Oase" in der Wüste der bayr. Landwirtschaft anlegen.
Sogar der Anbau von Raps wird demnächst gefördert:
•B43 - Vielfältige Fruchtfolge mit sichtbar blühenden Kulturen◦Anbau von mindestens 5 Hauptfruchtarten in jedem Jahr
◦Einzelkultur max. 30 %, mind. 10 % der Fruchtfolge
◦Mindestanteil von 30 % sichtbar blühenden Kulturen, z.B.: großkörnige Leguminosen, Ölsaaten (inkl. Raps), Topinambur,
Silphie, Sida, Energieblühmischungen, bestimmte Gemüse, Kräuter und Zierpflanzen (siehe ausführliche Codeliste)
◦Höhe der Zuwendung wird derzeit noch abschließend kalkuliert
Zählen hier auch Stilllegung und Blühflächen als eigene Hauptfruchtarten ?
Gruß
Wini

