Genau so ist es Bison,
im Merkblatt zu B43 lese ich da zu NC560:
Ackerflächen, die aus der ldw. Produktion genommen sind als blühende Kultur und Hauptfrucht ohne Zuwendung bei B43 anrechenbar, wenn es sich um eine Brache mit Einsaat von einjährigen Blühmischungen (NC 590), eine Brache mit Honigpflanzen – einjährig/mehrjährig (ÖVF) (NC 065, 066) sowie Flächen, die in die Maßnahmen B47, B48 oder B61 mit den NCs 054, 058, 062, 560 einbezogen sind, handelt.
Und wie sieht es dann mit reiner Brache NC062 aus ?
Also einer Fläche ohne jegliche Einsaat ?
Ist Brache eine Hauptfruchtart im Sinne von KULAP-B43 ?
Ich lese den Satz jedenfalls so, dass der NC062 eine Hauptfruchtart darstellt.
Es gibt halt keine 160€/ha Förderung dafür.
Kernfrage wäre noch bei B43, für welche Flächen gibt es die 160€/ha ?
Nur die blühenden oder für alle ?
Wo sind die KULAP-Experten ?
Gruß
Wini