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Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Hier ist Platz für alles was auf dem Acker wächst ;-).
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Wini » So Jan 12, 2020 20:05

Genau so ist es Bison,

im Merkblatt zu B43 lese ich da zu NC560:

Ackerflächen, die aus der ldw. Produktion genommen sind als blühende Kultur und Hauptfrucht ohne Zuwendung bei B43 anrechenbar, wenn es sich um eine Brache mit Einsaat von einjährigen Blühmischungen (NC 590), eine Brache mit Honigpflanzen – einjährig/mehrjährig (ÖVF) (NC 065, 066) sowie Flächen, die in die Maßnahmen B47, B48 oder B61 mit den NCs 054, 058, 062, 560 einbezogen sind, handelt.

Und wie sieht es dann mit reiner Brache NC062 aus ?
Also einer Fläche ohne jegliche Einsaat ?
Ist Brache eine Hauptfruchtart im Sinne von KULAP-B43 ?
Ich lese den Satz jedenfalls so, dass der NC062 eine Hauptfruchtart darstellt.
Es gibt halt keine 160€/ha Förderung dafür.

Kernfrage wäre noch bei B43, für welche Flächen gibt es die 160€/ha ?
Nur die blühenden oder für alle ?
Wo sind die KULAP-Experten ?

Gruß
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Bison » So Jan 12, 2020 20:46

Die Prämie gibt's für die gesamte Ackerfläche, ausser auf die Blühfläche. Diese wird ja über b47 gefördert.
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon chef-bauer » Do Jan 16, 2020 16:00

Bison hat geschrieben:Zu B43
Blühflache nc 560 zählt nicht als eigenständige Hauptfrucht lt. Sachbearbeiter aelf bei der Antragstellung. Lediglich wird der Anteil der blühflache auf die andere blühenden Kulturen angerechnet.
Ich glaube aber dass es hier noch Missverständnisse gibt. Lt. Beschreibung vom kulap müsste bei b47 der nc 560 schon bei b43 angerechnet werden


Zum Thema ob Blühfläche als Hauptfrucht im B43 angerechnet wird habe ich heute beim Sachbearbeiter AELF die gleiche Antwort wie du bekommen, "Blühflache nc 560 zählt nicht als eigenständige Hauptfrucht, lediglich wird der Anteil der blühflache auf die andere blühenden Kulturen angerechnet".
Nachdem er sich dann das Merkblatt nochmals genauer angeschaut hat, meinte er es könnte doch als Hauptfrucht zählen. Es scheint hierzu aber doch noch große Unsicherheit zu herschen.
Wer kann mir eine verbindliche Auskunft zu diesem Thema geben?
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon chef-bauer » Do Jan 16, 2020 19:07

chef-bauer hat geschrieben:
Bison hat geschrieben:Zu B43
Blühflache nc 560 zählt nicht als eigenständige Hauptfrucht lt. Sachbearbeiter aelf bei der Antragstellung. Lediglich wird der Anteil der blühflache auf die andere blühenden Kulturen angerechnet.
Ich glaube aber dass es hier noch Missverständnisse gibt. Lt. Beschreibung vom kulap müsste bei b47 der nc 560 schon bei b43 angerechnet werden


Zum Thema ob Blühfläche als Hauptfrucht im B43 angerechnet wird habe ich heute beim Sachbearbeiter AELF die gleiche Antwort wie du bekommen, "Blühflache nc 560 zählt nicht als eigenständige Hauptfrucht, lediglich wird der Anteil der blühflache auf die andere blühenden Kulturen angerechnet".
Nachdem er sich dann das Merkblatt nochmals genauer angeschaut hat, meinte er es könnte doch als Hauptfrucht zählen. Es scheint hierzu aber doch noch große Unsicherheit zu herschen.
Wer kann mir eine verbindliche Auskunft zu diesem Thema geben?


Anbei der Text aus dem Merkblatt.
Blühende Kulturen (B43) sind:

Stilllegung als blühende Kultur und Hauptfrucht anrechenbar, aber keine Zuwendung: Brache mit Einsaat von einjährigen Blühmischungen (NC 590), Brache mit Honigpflanzen – einjährig/mehrjährig (ÖVF) (NC 065, 066) sowie NC 054, 058, 062, 560 auf Flächen, die in die Maßnahmen B47, B48 oder B61 einbezogen sind.

Somit sollten doch Blühflächen B47 mit NC 560 codiert als eine der 5 Hauptfrüchte im B43 als und als blühende Kultur angerechnet werden, Oder???
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Bison » Do Jan 16, 2020 20:04

chef-bauer hat geschrieben:
chef-bauer hat geschrieben:
Bison hat geschrieben:
Somit sollten doch Blühflächen B47 mit NC 560 codiert als eine der 5 Hauptfrüchte im B43 als und als blühende Kultur angerechnet werden, Oder???


Also B47 zählt zu den blühenden Kulturen, das ist soweit sicher. Allerdings beschäftigt mich auch die Frage ob B47 als eigenständige Hauptkultur angerechnet wird. Aus dem Merkblatt rausgelesen meine ich als Laie schon das B47 voll angerechnet werden müßte.
Anscheinend kennt sich da das Amt auch nicht wirklich aus. Aber wundern tut mich das nicht, so verwirrend wie die sich in den Merkblättern immer ausdrücken. Nix für dumme Bauern...
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon difra » So Jan 19, 2020 12:48

Hallo zusammen,
bitte nicht B 43, B 47,... mit Nutzungscodes vermischen.
B43, B 47 ... sind Kulap-Programme, die eben verschiedene Fördervoraussetzungen haben.
Und Nutzungscodes sind die Bezeichnungen der Hauptfrüchte, die im MFA als Nutzung erfasst werden, da schreibst du keine Kulap-Programme rein, erst in einer späteren Spalte.

Im Kulap Merkblatt steht:
Eine Hauptfruchtart im Sinne dieser Maßnahme stellt grund-sätzlich jede einzelne Nutzungsart (NC) auch bei Hauptnut-zung GPS entsprechend der jährlich gültigen NC-Liste zum Mehrfachantrag dar. Jedoch werden die einzelnen Nutzungsarten bei Mais (NC 171, 411, 412) bzw. bei Kartoffeln (NC 601, 602) zu einer Haupt-fruchtart im Sinne dieser Maßnahme zusammengefasst

Also:
B47 Fläche (jährlich wechselnde Blühfläche) wird mit NC 054, 058, 062 oder 560 codiert und zählt als eine der 5 mind. vorhandenen Hauptfrüchte, zählt auch zu den mind. erforderlichen 30 % der Ackerfläche blühenden Kulturen, bekommt aber keine Zuwendung im Programm B 43 (160 €/ha).

Mit welchen Früchten bekommt ihr die 30 % blühenden Früchte sinnvoll zusammen:
Eben diese Blühflächen, wobei ich mehrjährige (B48/B61) sinnvoller und auch wirtschaftlicher finde als die jährlich wechselnden,
Raps,
Silpie für eine Biogasanlage,
Erbsen,
Sojabohne
aber dann wirds schon schwierig.

Schönen Sonntag wünscht Franz
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon strokes » Mo Jan 20, 2020 18:34

Bei B43 muss man halt seine ganze Fruchtfolge genauestens planen. Auch die Anbaupausen bei Raps gilt es innerhalb der FF einzuhalten. Ist Betriebsindividuell.
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Bison » Mo Jan 20, 2020 21:25

strokes hat geschrieben:Bei B43 muss man halt seine ganze Fruchtfolge genauestens planen. Auch die Anbaupausen bei Raps gilt es innerhalb der FF einzuhalten. Ist Betriebsindividuell.

sollte in einem gut geführten betrieb kein problem sein. ich plane meine fruchtfolge immer ein paar jahre voraus, dank excel kein problem
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Naturliebhaber » Do Feb 13, 2020 19:58

Hallo !

Wisst Ihr was beim Kulap (Verpflichtungszeitraum 2020 - 2024) der genaue Unterschied zwischen B48 und B61 ist?
Bei B61 ist es auf die Ackerfläche bezogen. Aber was ist letztlich der grundlegende Unterschied?

Oder sind das zwei Programme, die man gleichzeitig haben kann?

Beispiel:
Wenn ein 50 Hektar-Ackerbau-Betrieb ein Hektar mehrjährige Blühfläche ansäen möchte, ist es dann relevant ob man es als B48 oder B61 neu beantragt ?

Schönen Abend noch und vielen Dank!
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon Wini » Do Feb 13, 2020 20:32

Um auf des Pudels Kern zu kommen,
So, nun stelle ich Euch mal folgende Nutzungscodes vor

NC062 Dauerbrache
NC560 Blühfläche
NC115 Winterweizen
NC131 Wintergerste
NC311 Winterraps

Sind damit die geforderten 5 Kulturarten für das KULAP Programm B43 erfüllt ?

Gruß
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon agco123 » Do Feb 13, 2020 20:56

Nein, Ausser deine 062 sind mit Blühmischungen eingesäet. Dann glaub ich spiest es sich aber mit deiner Blühfläche. Das musst mal am Amt fragen.
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon chef-bauer » Fr Feb 14, 2020 17:39

Naturliebhaber hat geschrieben:Hallo !

Wisst Ihr was beim Kulap (Verpflichtungszeitraum 2020 - 2024) der genaue Unterschied zwischen B48 und B61 ist?
Bei B61 ist es auf die Ackerfläche bezogen. Aber was ist letztlich der grundlegende Unterschied?

Oder sind das zwei Programme, die man gleichzeitig haben kann?

Beispiel:
Wenn ein 50 Hektar-Ackerbau-Betrieb ein Hektar mehrjährige Blühfläche ansäen möchte, ist es dann relevant ob man es als B48 oder B61 neu beantragt ?

Schönen Abend noch und vielen Dank!


Hallo,
Also B61 kannst du erst beantragen wenn du die 3 Ha. B48 voll ausgeschöpft hast, dann erst kanst du B61 beantragen. B61 darf dann maximal 30% deiner Ackerfläche betragen, incl. Fläche B48.
Also mit deiner 1 Ha. mehrjährige Blühfläche kannst du nur B48 beantragen.
Grüße, CB
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon john6630 » Fr Feb 14, 2020 17:56

Halllo Wini

NC062 und NC560 kannst du zu einer Kultur zusammenfassen und ist auf 30 % Blühflächen anrechenbar.
NC 311 ist eine eigene Kultur und auf 30 % Blühflächen anrechenbar.
Um das B43 zu erfüllen brauchst du noch eine 5. Kultur.

Ich habe

1. Kultur Weizen NC115
2. Kultur Winterraps NC 311 - 30% Blühanteil
3. Kultur Wintergerste NC 131
4. Kultur Mais NC 411
5. Kultur NC 062 Stilllegung und NC 560 Blühfläche B47/B48 - 30% Blühanteil

Nicht vergessen- Anmeldeschluss für Bayern KulapB43 ist der 28.02 2020
Ich würde es heuer beantragen, wer weiss ob nächstes Jahr der Raps noch zu den 30% Blühflächen dazu gezählt wird.
mfg
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon samoht_ » Sa Feb 15, 2020 9:22

Bei mir wie folgt:

Winterraps + B48 + B61 ca. 31%
Winterweizen: 25 %
Sommerweizen: 20%
Mais 11 %
Zuckerrübe und Kartoffeln 13%

Anmerkung: Es ist eine Unverschämtheit, dass Kulap-Programme, die sich auch eine Fruchtfolge und angebaute Kulturen beziehen, erst veröffentlicht werden, wenn die Herbstaussaat schon gelaufen ist!
Ich breche nun einige Hektar schönen Winterweizen zugunsten von Mais um. Und Sommerweizen sät sonst auch niemand. Hätte alles Anfang August festgestanden wärs Wintergerste geworden.
Das wär alles gar kein Problem gewesen. Mein Betrieb hat Flächen in Hessen und Bayern. Dummerweise sollte dieses Jahr der Mais fast komplett nach Hessen und das Getreide nach Bayern. WIE SOLL MAN UNTER SOLCHEN RAHMENBEDINGUNGEN NOCH PLANEN KÖNNEN?????
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Re: Bayern KULAP 2020 Neueste Infos

Beitragvon agco123 » Sa Feb 15, 2020 9:36

Ja da hast du Recht. Ist eine Frechheit. Aber das ist ja so gewollt. Wenn ein paar nicht mehr aufspringen können ist das für die nicht so schlimm. Die können ja sagen," Wir haben euch ja was angeboten". Ist alles ein politisches Spiel. Ich Spiel halt mit, ändern werden wir das System nicht mehr.
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