Wenn keine Genossenschaftsversammlungen einberufen werden, wird der Bezirk Ärger mit
der Unteren Jagdbehörde bekommen. Und wenn Jäger Schäden anrichten, dann zieh sie
halt zur Rechenschaft..
mfg Sortable
Aktuelle Zeit: Fr Apr 19, 2024 19:10
westfale2030 hat geschrieben:Der Jäger hat dir zunächst mal gar nichts zu sagen. Es sei denn er ist gleichzeitig auch Flächeninhaber der Gemarkung und damit Jagdgenosse. Ansonsten liegt bei vielen Jagdgenossenschaften, gerade in den neuen Bundesländern, immer noch vieles im Argen. Da ist der Jagdpächter oft gleichzeitig Vorsitzender der Jagdgenossenschaft, was nicht gerade günstig ist, wegen Interessenüberschneidung, Genossenschaftsversammlungen werden nicht einberufen, Jagdpachtgelder werden nicht oder nur unregelmäßig ausgezahlt. Man läßt es einfach laufen nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter. Es ist eine komische Gemengelage. Und immer noch ein wenig Sozialismus. Allen gehört Alles. Jäger fahren wie selbstverständlich über frisch eingesäte Äcker.... Manchmal zum Kotzen.
Gruß westfale
Sortable hat geschrieben:Wenn keine Genossenschaftsversammlungen einberufen werden, wird der Bezirk Ärger mit
der Unteren Jagdbehörde bekommen. Und wenn Jäger Schäden anrichten, dann zieh sie
halt zur Rechenschaft..
mfg Sortable
Berliner10000 hat geschrieben:
Am schwarzen Brett in dem Ort stand, dass die Jagdgenossenschaft am Mittwoch ist.
Werde ich auf jeden Fall hingehen. Einladungen werden wohl keine verschickt. Die Genossenschaft ist der Meinung, dass die Veröffentlichung am schwarzen Brett und im Gemeindeanzeiger ausreichend ist
yogibaer hat geschrieben:Berliner10000 hat geschrieben:
Am schwarzen Brett in dem Ort stand, dass die Jagdgenossenschaft am Mittwoch ist.
Werde ich auf jeden Fall hingehen. Einladungen werden wohl keine verschickt. Die Genossenschaft ist der Meinung, dass die Veröffentlichung am schwarzen Brett und im Gemeindeanzeiger ausreichend ist
So wird es fast überall gemacht.
Berliner10000 hat geschrieben:
Und wie erfahren die Landeigentümer davon, welche nicht Vor - Ort sondern hunderte von Kilometer entfernt wohnen?
Es reichen auch schon 30 - 40 km wenn man in dem Ort nichts zu tun hat.
Berliner10000 hat geschrieben:yogibaer hat geschrieben:Berliner10000 hat geschrieben:
Am schwarzen Brett in dem Ort stand, dass die Jagdgenossenschaft am Mittwoch ist.
Werde ich auf jeden Fall hingehen. Einladungen werden wohl keine verschickt. Die Genossenschaft ist der Meinung, dass die Veröffentlichung am schwarzen Brett und im Gemeindeanzeiger ausreichend ist
So wird es fast überall gemacht.
Und wie erfahren die Landeigentümer davon, welche nicht Vor - Ort sondern hunderte von Kilometer entfernt wohnen?
Es reichen auch schon 30 - 40 km wenn man in dem Ort nichts zu tun hat.
Holzer73 hat geschrieben:westfale2030 hat geschrieben:Der Jäger hat dir zunächst mal gar nichts zu sagen. Es sei denn er ist gleichzeitig auch Flächeninhaber der Gemarkung und damit Jagdgenosse. Ansonsten liegt bei vielen Jagdgenossenschaften, gerade in den neuen Bundesländern, immer noch vieles im Argen. Da ist der Jagdpächter oft gleichzeitig Vorsitzender der Jagdgenossenschaft, was nicht gerade günstig ist, wegen Interessenüberschneidung, Genossenschaftsversammlungen werden nicht einberufen, Jagdpachtgelder werden nicht oder nur unregelmäßig ausgezahlt. Man läßt es einfach laufen nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter. Es ist eine komische Gemengelage. Und immer noch ein wenig Sozialismus. Allen gehört Alles. Jäger fahren wie selbstverständlich über frisch eingesäte Äcker.... Manchmal zum Kotzen.
Gruß westfale
Woher beziehst Du Dein umfangreiches Wissen über die neuen Bundesländer und den Sozialismus.
Du kommst sicherlich aus den gebrauchten (alten) Bundesländern.
Holzer73 hat geschrieben:Das glaube ich Dir nicht!!!
westfale2030 hat geschrieben:
Richtig, verrät ja mein Name.
Das umfangreiche Wissen beziehe ich aus meiner 150tägigen Anwesenheit pro Jahr vor Ort und meiner Mitgliedschaft in 4 Jagdgenossenschaften. In 2 dieser Jagdgenossenschaften funktioniert alles vorzüglich mit schriftlicher Einladung zur Versammlung, mit jährlicher Überweisung des Jagdpachtgeldes.... mit anschließendem Abendessen der miteingeladenen Jagdpächter und geselligem Beisammensein. In den beiden anderen Jagdgenossenschaften halt das genaue Gegenteil und ich hab es bisher nicht hinbekommen irgendetwas an diesem Mief zu ändern. Mir geht es dabei auch garnicht um das Jagdpachtgeld an sich, sondern um einen einwandfreien rechtlichen Rahmen.
Sortable hat geschrieben:Marion99 hat geschrieben:...
Hallo zur Jagdversammlung haben nur Grünstückseigentümer zutritt. Vielleicht teilst Du uns kurz mit mit welcher Fläche und welcher Nutzung Du daran beteiligt bist, dann ich kann ich Dir die Antwort exatk mitteilen.
Güße Albert
Das ist Unsinn Jagdgenossenschaftsversammlungen sind öffentlich, Stimmrecht haben latürnich nur Jagdgenossen,
aber anhören kann sich das jeder, es kann sogar jeder Vorsitzender werden ohne selbst Genosse zu sein.
mfg Sortable
Baghira hat geschrieben:...
Zumindest für Bayern stimmt das nicht! Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. Liegt im Ermessen des Jagdvorstands bzw. der Versammlung ob Gäste zugelassen werden. Wer keine Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) ist kann auch keine Jagdvorstand werden.
Gruß
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