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bejagbare Fläche Was ist das?

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47 Beiträge • Seite 2 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Sortable » Mo Mär 11, 2013 10:16

Wenn keine Genossenschaftsversammlungen einberufen werden, wird der Bezirk Ärger mit
der Unteren Jagdbehörde bekommen. Und wenn Jäger Schäden anrichten, dann zieh sie
halt zur Rechenschaft..

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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Mo Mär 11, 2013 11:53

Hallo Berliner

Seit über 20 Jahren wissen wir, hier im Osten, das Jagdgenossenschaften gegründet werden müssen. Wurde im Anfangsstadium noch keine gegründet übernahm der Gemeindevorstand die Befugnisse des Jagdvorstandes. Also muß es in der Gemarkung in der Du deinen
Acker hast zumindestens den Jagdvorstand geben. Aber nach 20 Jahren werden sie es wohl geschafft haben eine Jagdgenossenschaft zu
gründen. Demzufolge gibt es ein Jagdkataster außerdem eine Satzung die von der Unteren Jagdbehörde zu genehmigen ist. Diese Satzung ist
zumindest für alle Grundstückseigentümer der Gemarkung öffentlich das heist jeder Eigentümer von Grundstücken hat das Recht sie einzusehen.
Wie diese Satzung formuliert ist kann HIER keiner wissen. In der Regel gigt es keine Bringepflicht für den Jagdzins seitens der Genossenschaft.

Berliner druck Dir das Jagdgesetz für Brandenburg aus und ab zum Jagdvorstand. Laß Dir die Satzung und eventuelle Beschlüsse oder Anordnungen über die Befriedung Deines Grundstückes vorlegen.

Wenn Du uns dann Fakten bringst können wir weiter diskutieren.

Gruß
Yogi

http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46657.de#9

PS.Sollte die Fläche tatsächlich befriedet sein bist Du immer noch ein ruhendes Mitglied der Jagdgenossenschaft.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Holzer73 » Mo Mär 11, 2013 13:07

westfale2030 hat geschrieben:Der Jäger hat dir zunächst mal gar nichts zu sagen. Es sei denn er ist gleichzeitig auch Flächeninhaber der Gemarkung und damit Jagdgenosse. Ansonsten liegt bei vielen Jagdgenossenschaften, gerade in den neuen Bundesländern, immer noch vieles im Argen. Da ist der Jagdpächter oft gleichzeitig Vorsitzender der Jagdgenossenschaft, was nicht gerade günstig ist, wegen Interessenüberschneidung, Genossenschaftsversammlungen werden nicht einberufen, Jagdpachtgelder werden nicht oder nur unregelmäßig ausgezahlt. Man läßt es einfach laufen nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter. Es ist eine komische Gemengelage. Und immer noch ein wenig Sozialismus. Allen gehört Alles. Jäger fahren wie selbstverständlich über frisch eingesäte Äcker.... Manchmal zum Kotzen.

Gruß westfale

Woher beziehst Du Dein umfangreiches Wissen über die neuen Bundesländer und den Sozialismus.
Du kommst sicherlich aus den gebrauchten (alten) Bundesländern.
Gruß holzer73

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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Berliner10000 » Mo Mär 11, 2013 19:02

Sortable hat geschrieben:Wenn keine Genossenschaftsversammlungen einberufen werden, wird der Bezirk Ärger mit
der Unteren Jagdbehörde bekommen. Und wenn Jäger Schäden anrichten, dann zieh sie
halt zur Rechenschaft..

mfg Sortable


Am schwarzen Brett in dem Ort stand, dass die Jagdgenossenschaft am Mittwoch ist.
Werde ich auf jeden Fall hingehen. Einladungen werden wohl keine verschickt. Die Genossenschaft ist der Meinung, dass die Veröffentlichung am schwarzen Brett und im Gemeindeanzeiger ausreichend ist
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Mo Mär 11, 2013 20:14

Berliner10000 hat geschrieben:
Am schwarzen Brett in dem Ort stand, dass die Jagdgenossenschaft am Mittwoch ist.
Werde ich auf jeden Fall hingehen. Einladungen werden wohl keine verschickt. Die Genossenschaft ist der Meinung, dass die Veröffentlichung am schwarzen Brett und im Gemeindeanzeiger ausreichend ist


So wird es fast überall gemacht.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Berliner10000 » Mo Mär 11, 2013 20:50

yogibaer hat geschrieben:
Berliner10000 hat geschrieben:
Am schwarzen Brett in dem Ort stand, dass die Jagdgenossenschaft am Mittwoch ist.
Werde ich auf jeden Fall hingehen. Einladungen werden wohl keine verschickt. Die Genossenschaft ist der Meinung, dass die Veröffentlichung am schwarzen Brett und im Gemeindeanzeiger ausreichend ist


So wird es fast überall gemacht.


Und wie erfahren die Landeigentümer davon, welche nicht Vor - Ort sondern hunderte von Kilometer entfernt wohnen?
Es reichen auch schon 30 - 40 km wenn man in dem Ort nichts zu tun hat.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Mo Mär 11, 2013 21:05

Berliner10000 hat geschrieben:
Und wie erfahren die Landeigentümer davon, welche nicht Vor - Ort sondern hunderte von Kilometer entfernt wohnen?
Es reichen auch schon 30 - 40 km wenn man in dem Ort nichts zu tun hat.


Da muß man dann mal im Februar den Jagdvorstand anrufen wann die Versammlung, in der Regel immer im März, ist.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Frankenbauer » Mo Mär 11, 2013 22:58

Berliner10000 hat geschrieben:
yogibaer hat geschrieben:
Berliner10000 hat geschrieben:
Am schwarzen Brett in dem Ort stand, dass die Jagdgenossenschaft am Mittwoch ist.
Werde ich auf jeden Fall hingehen. Einladungen werden wohl keine verschickt. Die Genossenschaft ist der Meinung, dass die Veröffentlichung am schwarzen Brett und im Gemeindeanzeiger ausreichend ist


So wird es fast überall gemacht.


Und wie erfahren die Landeigentümer davon, welche nicht Vor - Ort sondern hunderte von Kilometer entfernt wohnen?
Es reichen auch schon 30 - 40 km wenn man in dem Ort nichts zu tun hat.


Hier gibt es einen, der gibt bei der Versammlung immer den Freiumschlag für die nächste Einladung ab. Jagdpachtzins wird i.d.R. nicht ausbezahlt sondern für den Wegebau und sonstigen Unterhalt von Gemeinschaftsanlagen verwendet.

Gruß

Werner
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon westfale2030 » Di Mär 12, 2013 9:20

Holzer73 hat geschrieben:
westfale2030 hat geschrieben:Der Jäger hat dir zunächst mal gar nichts zu sagen. Es sei denn er ist gleichzeitig auch Flächeninhaber der Gemarkung und damit Jagdgenosse. Ansonsten liegt bei vielen Jagdgenossenschaften, gerade in den neuen Bundesländern, immer noch vieles im Argen. Da ist der Jagdpächter oft gleichzeitig Vorsitzender der Jagdgenossenschaft, was nicht gerade günstig ist, wegen Interessenüberschneidung, Genossenschaftsversammlungen werden nicht einberufen, Jagdpachtgelder werden nicht oder nur unregelmäßig ausgezahlt. Man läßt es einfach laufen nach dem Motto: wo kein Kläger da kein Richter. Es ist eine komische Gemengelage. Und immer noch ein wenig Sozialismus. Allen gehört Alles. Jäger fahren wie selbstverständlich über frisch eingesäte Äcker.... Manchmal zum Kotzen.

Gruß westfale

Woher beziehst Du Dein umfangreiches Wissen über die neuen Bundesländer und den Sozialismus.
Du kommst sicherlich aus den gebrauchten (alten) Bundesländern.


Richtig, verrät ja mein Name.
Das umfangreiche Wissen beziehe ich aus meiner 150tägigen Anwesenheit pro Jahr vor Ort und meiner Mitgliedschaft in 4 Jagdgenossenschaften. In 2 dieser Jagdgenossenschaften funktioniert alles vorzüglich mit schriftlicher Einladung zur Versammlung, mit jährlicher Überweisung des Jagdpachtgeldes.... mit anschließendem Abendessen der miteingeladenen Jagdpächter und geselligem Beisammensein. In den beiden anderen Jagdgenossenschaften halt das genaue Gegenteil und ich hab es bisher nicht hinbekommen irgendetwas an diesem Mief zu ändern. Mir geht es dabei auch garnicht um das Jagdpachtgeld an sich, sondern um einen einwandfreien rechtlichen Rahmen.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Holzer73 » Di Mär 12, 2013 9:29

Das glaube ich Dir nicht!!!
Gruß holzer73

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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon westfale2030 » Di Mär 12, 2013 9:38

Holzer73 hat geschrieben:Das glaube ich Dir nicht!!!


Was denn nicht?
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Di Mär 12, 2013 11:08

westfale2030 hat geschrieben:
Richtig, verrät ja mein Name.
Das umfangreiche Wissen beziehe ich aus meiner 150tägigen Anwesenheit pro Jahr vor Ort und meiner Mitgliedschaft in 4 Jagdgenossenschaften. In 2 dieser Jagdgenossenschaften funktioniert alles vorzüglich mit schriftlicher Einladung zur Versammlung, mit jährlicher Überweisung des Jagdpachtgeldes.... mit anschließendem Abendessen der miteingeladenen Jagdpächter und geselligem Beisammensein. In den beiden anderen Jagdgenossenschaften halt das genaue Gegenteil und ich hab es bisher nicht hinbekommen irgendetwas an diesem Mief zu ändern. Mir geht es dabei auch garnicht um das Jagdpachtgeld an sich, sondern um einen einwandfreien rechtlichen Rahmen.


Scheinbar doch nicht.
Wie und was die Jagdgenossenschaft mit den Pachteinahmen umgeht und macht ist die alleinige Angelegenheit der betreffenden Jagdgenossenschaft. Das kann man nicht auf andere übertragen. Wenn die Satzung Dir nicht gefällt mußt Du halt versuchen für die Änderung eine
Mehrheit zu gewinnen. Darin kann dann das Jagdessen sofern es die Jagdgenossenschft bezahlt, schriftliche Einladungen usw festgelegt werden.
Es gibt natürlich auch Jagdpächter die das Jagdessen freiwillig ausgeben.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Baghira » Di Mär 12, 2013 12:34

Sortable hat geschrieben:
Marion99 hat geschrieben:...

Hallo zur Jagdversammlung haben nur Grünstückseigentümer zutritt. Vielleicht teilst Du uns kurz mit mit welcher Fläche und welcher Nutzung Du daran beteiligt bist, dann ich kann ich Dir die Antwort exatk mitteilen.

Güße Albert


Das ist Unsinn Jagdgenossenschaftsversammlungen sind öffentlich, Stimmrecht haben latürnich nur Jagdgenossen,
aber anhören kann sich das jeder, es kann sogar jeder Vorsitzender werden ohne selbst Genosse zu sein.

mfg Sortable


Zumindest für Bayern stimmt das nicht! Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. Liegt im Ermessen des Jagdvorstands bzw. der Versammlung ob Gäste zugelassen werden. Wer keine Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) ist kann auch keine Jagdvorstand werden.

Gruß
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Sortable » Di Mär 12, 2013 16:11

Baghira hat geschrieben:...
Zumindest für Bayern stimmt das nicht! Jagdgenossenschaftsversammlung ist nichtöffentlich. Liegt im Ermessen des Jagdvorstands bzw. der Versammlung ob Gäste zugelassen werden. Wer keine Jagdgenosse (Grundstückseigentümer) ist kann auch keine Jagdvorstand werden.

Gruß


Oh Mann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts welche die Öffentlichkeit aussperrt. Die Rahmensatzung des Landes NRW
sieht sogar die Öffentlichkeit als Voraussetzung für die Gültigkeit der Beschlüsse vor. I.d.R. kann man aber froh sein wenn sich
wenigstens eine Handvoll Jagdgenossen zur Versammlung eingefunden haben.

mfg Sortable

PS.: Die Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften versteht sich
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