Sortable hat geschrieben:
Oh Mann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts welche die Öffentlichkeit aussperrt. Die Rahmensatzung des Landes NRW
sieht sogar die Öffentlichkeit als Voraussetzung für die Gültigkeit der Beschlüsse vor. I.d.R. kann man aber froh sein wenn sich
wenigstens eine Handvoll Jagdgenossen zur Versammlung eingefunden haben.
mfg Sortable
PS.: Die Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften versteht sich
Lies Dir mal die Präambel der Rahmensatzung durch. Darin steht das nur die Bestimmungen und Regelungen finanztechnischer und haushaltrechtlicher
Art Eingang in die Satzung der Jg finden sollten.
Ob die Versammlung öffentlich ist oder nicht bestimmen einzig und allein die Mitglieder bei der Satzungserstellung oder Änderung.
Das mit der öffentlichen Abstimmung mußt du so verstehen, daß diese durch z. B. Handzeichen oder Aufstehen der Mitglieder erfolgt.
Wie das in einer Demokratie üblich ist wird dann nach Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Stimmenthaltungen OFFEN abgestimmt.
Gruß Yogi