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bejagbare Fläche Was ist das?

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47 Beiträge • Seite 3 von 4 • 1, 2, 3, 4
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Di Mär 12, 2013 17:32

Sortable hat geschrieben:
Oh Mann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts welche die Öffentlichkeit aussperrt. Die Rahmensatzung des Landes NRW
sieht sogar die Öffentlichkeit als Voraussetzung für die Gültigkeit der Beschlüsse vor. I.d.R. kann man aber froh sein wenn sich
wenigstens eine Handvoll Jagdgenossen zur Versammlung eingefunden haben.

mfg Sortable

PS.: Die Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften versteht sich


Lies Dir mal die Präambel der Rahmensatzung durch. Darin steht das nur die Bestimmungen und Regelungen finanztechnischer und haushaltrechtlicher
Art Eingang in die Satzung der Jg finden sollten.
Ob die Versammlung öffentlich ist oder nicht bestimmen einzig und allein die Mitglieder bei der Satzungserstellung oder Änderung.
Das mit der öffentlichen Abstimmung mußt du so verstehen, daß diese durch z. B. Handzeichen oder Aufstehen der Mitglieder erfolgt.
Wie das in einer Demokratie üblich ist wird dann nach Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Stimmenthaltungen OFFEN abgestimmt.

Gruß Yogi
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon westfale2030 » Di Mär 12, 2013 18:14

yogibaer hat geschrieben:
Sortable hat geschrieben:
Oh Mann eine Körperschaft des öffentlichen Rechts welche die Öffentlichkeit aussperrt. Die Rahmensatzung des Landes NRW
sieht sogar die Öffentlichkeit als Voraussetzung für die Gültigkeit der Beschlüsse vor. I.d.R. kann man aber froh sein wenn sich
wenigstens eine Handvoll Jagdgenossen zur Versammlung eingefunden haben.

mfg Sortable

PS.: Die Rahmensatzung für Jagdgenossenschaften versteht sich


Lies Dir mal die Präambel der Rahmensatzung durch. Darin steht das nur die Bestimmungen und Regelungen finanztechnischer und haushaltrechtlicher
Art Eingang in die Satzung der Jg finden sollten.
Ob die Versammlung öffentlich ist oder nicht bestimmen einzig und allein die Mitglieder bei der Satzungserstellung oder Änderung.
Das mit der öffentlichen Abstimmung mußt du so verstehen, daß diese durch z. B. Handzeichen oder Aufstehen der Mitglieder erfolgt.
Wie das in einer Demokratie üblich ist wird dann nach Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Stimmenthaltungen OFFEN abgestimmt.

Gruß Yogi



....und kleine Ergänzung: nach der in derJagdgenossenschaftsversammlung vertretenen Jagdfläche!

Gruß westfale
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Sortable » Di Mär 12, 2013 18:41

Ende der Präambel, sowie Paragraph Ziffer 2

mfg Sortable
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Sortable » Di Mär 12, 2013 18:50

Sortable hat geschrieben:Ende der Präambel, sowie Paragraph Ziffer 2

mfg Sortable


Paragraph 9 wollte ich schreiben, im Übrigen ist das Ding eine Rahmensatzung keine
Mustersatzung zum Aussuchen, d.h. eine Anpassung ist zwingend vorgeschrieben.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Di Mär 12, 2013 19:36

Sortable hat geschrieben:
Sortable hat geschrieben:Ende der Präambel, sowie Paragraph Ziffer 2

mfg Sortable


Paragraph 9 wollte ich schreiben, im Übrigen ist das Ding eine Rahmensatzung keine
Mustersatzung zum Aussuchen, d.h. eine Anpassung ist zwingend vorgeschrieben.



Rahmensatzung für die Jagdgenossenschaften
nach dem Landesjagdgesetz (LJG-NRW)
RdErl. d. Ministeriums für Ernährung,
Landwirtschaft und Forsten – IV A 4 70–10–00.45
v. 14.12.1979

Jagdgenossenschaften sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts (§ 7 Abs. 1 LJG-NRW) landesunmittelbare juristische Personen des öffentlichen Rechts. Daher unterliegen sie nach Maßgabe des Teiles VI der Landeshaushaltsordnung (LHO) den haushaltsrechtlichen Vorschriften des Landes, soweit nicht durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes etwas anderes bestimmt ist (§ 105 LHO). § 7 LJG-NRW gibt den Jagdgenossenschaften die Möglichkeit, ihre gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung durch Satzung nach den Grundsätzen der §§ 106 ff. LHO auszurichten und zu regeln, ohne aber gleichzeitig an die dort vorgesehenen Genehmigungspflichten gebunden zu sein.

Die nachstehende Rahmensatzung enthält Bestimmungen für das Haushaltswesen, die Wirtschafts-, Kassen- und Rechnungsführung wie die Rechnungsprüfung unter Beachtung des Teiles VI LHO. Die Befreiung von den im Teil VI LHO vorgesehenen Genehmigungspflichten (§§ 108 Satz 1 und 2, 109 Abs. 3 Satz 2 LHO) tritt jedoch nur ein, wenn die Jagdgenossenschaft hinsichtlich der haushaltsrechtlichen Regelungen nicht von der Rahmensatzung abweicht.

Mit Rücksicht auf die sonst erforderlichen Genehmigungen durch den Finanzminister und mein Haus (§108 LHO) bitte ich darauf hinzuwirken, dass die in der Rahmensatzung vorgesehenen haushaltsrechtlichen Regelungen in die Satzungen der Jagdgenossenschaften Eingang finden.

Im Übrigen soll die Rahmensatzung als Richtlinie für die aufsichtsbehördliche Genehmigung der Satzungen, die von den Jagdgenossenschaften vorgelegt werden, dienen.

Gemäß Artikel II des Gesetzes zur Änderung des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) vom 27. Juni 1978 (GV. NRW. S. 274) haben die Jagdgenossenschaften ihre Satzungen bis zum 11. Juli 1980 dem § 7 des Landesjagdgesetzes Nordrhein-Westfalen (LJG-NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Juli 1978 (GV. NRW. S. 318 - SGV. NRW. 792) anzupassen.



Wo bitte steht hier das die Rahmensatzung verbindlich ist.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Sortable » Di Mär 12, 2013 19:55

In Deinen letzten drei Zeilen.
mfg
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Di Mär 12, 2013 20:11

Sortable hat geschrieben:In Deinen letzten drei Zeilen.
mfg


Soll ich jetzt den § 7 des Jagdgesetzes auch noch verlinken.
Selbst wenn die Rahmensatzung wörtlich übernommen wird muß sie durch die Aufsichtsbehörde genehmigt werden.

Gruß Yogi
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Sortable » Di Mär 12, 2013 20:19

Keine Ahnung was Dein Problem is, wenn Du es besser weißt.
bis denn
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Berliner10000 » Do Mär 14, 2013 17:13

westfale2030 hat geschrieben:
yogibaer hat geschrieben:
Sortable hat geschrieben:
Das mit der öffentlichen Abstimmung mußt du so verstehen, daß diese durch z. B. Handzeichen oder Aufstehen der Mitglieder erfolgt.
Wie das in einer Demokratie üblich ist wird dann nach Ja-Stimmen, Nein-Stimmen und Stimmenthaltungen OFFEN abgestimmt.

Gruß Yogi



....und kleine Ergänzung: nach der in derJagdgenossenschaftsversammlung vertretenen Jagdfläche!

Gruß westfale



Hallo,

das war jetzt ein gutes Stichwort nachdem ich gestern bei der Sitzung war.

Es wurde abgestimmt.
Anwesend waren 20 Mitglieder, davon hatten 3 Mitglieder die Mehrheit der vertretenen Jagdfläche.
Es kam beim Abstimmen wie es kommen musste.
Die 3 Vorgenannten stimmten gegen die restlichen 17.
Das Ergebnis der 17 wurde akzeptiert, dass die 3 die Mehrheit der vertretenen Fläche hatten, interessierte den Vorstand nicht.
Einer der zu den 3-en zählte kam aus Niedersachsen und war auf Grund Erbschaft zum ersten Mal bei der Sitzung.
Seine Nachfrage warum man das Ergebnis nach Flächenanteil nicht berücksichtigt, wurde damit wegargumentiert, dass man schon immer nach Personen abgestimmt hätte.
Angeblich würde es auch in der örtlichen Satzung so stehen. Leider hatte der Vorstand keine unterschriebene Satzung dabei.

Wie ist das rechtlich, darf man wirklich in der Satzung vereinbaren, dass nach Köpfen und nicht auch nach vertretener Fläche abgestimmt wird?

Danke
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon westfale2030 » Do Mär 14, 2013 18:55

@Berliner10000

Gute Frage, nächste Frage !
Ich kann es mir nicht vorstellen.
Der Gesetzgeber wird sich schon was dabei gedacht haben, daß nur bei Flächenmehrheit und Stimmenmehrheit Beschlüsse gefaßt werden können. Es könnte sonst ein einzelner mit Flächenmehrheit alle Beschlußvorlagen torpedieren und umgekehrt das Gleiche.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Berliner10000 » Do Mär 14, 2013 19:19

Nun gut,

wir befinden uns hier im Osten Deutschlands.
So wie die Versammlung gestern verlaufen ist, so haben früher sicherlich auch die Parteiversammlungen statt gefunden.
Ich kann mir daher gut vorstellen, dass in der Satzung drin steht dass Stimmenmehrheit unabhängig von der Mehrheit der Ackerfläche ausreicht.
Als die Genossenschaften gegründet wurden, wusste niemand Bescheid. Man vertraute denen die sich kümmerten und war sicherlich auch froh darüber, dass sich jemand kümmerte.
Daher auch die Antwort gestern "Das haben wir immer so gemacht"
Zuletzt geändert von Berliner10000 am Sa Mär 23, 2013 11:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Do Mär 14, 2013 20:06

Berliner10000 hat geschrieben:Nun gut,

wir befinden uns hier im Osten Deutschlands.
So wie die Versammlung gestern verlaufen ist, so haben früher sicherlich auch die Parteiversammlungen statt gefunden.
Ich kann mir daher gut vorstellen, dass in der Satzung drin steht dass Stimmenmehrheit unabhängig von der Mehrheit der Ackerfläche aureicht.
Als die genossenschaften gegründetr wurden, wusste niemand Bescheid. Man vertraute denen die sich kümmerten.
Daher auch die antwort gestern "Das haben wir immer so gemacht"


Hallo Berliner,
genauso wird es gewesen sein. Keiner hat sich die Mühe gemacht mal im Bundesjagdgesetz nachzuschlagen oder sie haben es nicht begriffen.
Laut § 9 dieses Gesetzes muß neben der Stimmenmehrheit auch die Mehrheit der vertretenen Flächen bei Beschlüssen gegeben sein.

Gruß Yogi

@ Westfale 2030: Natürlich hast Du mit der Fächenmehrheit recht.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Berliner10000 » Sa Mär 23, 2013 11:43

basko hat geschrieben:...wende dich doch mal an den zuständigen Hegeringleiter oder direkt an den Jagdvorstand. Der Jagdvorstand müsste ein Kataster haben, denn alle/jedes Jahre müssen die Eigentumsgrenzen berichtigt werden oder es sind Flächen verkauft worden. Die Jagdpacht muss dann an den neuen Eigentümer gezahlt werden. Ohne Kataster geht hier eigentlich nix.


an den Jagdvorstand wenden brauche ich mich nicht, denke ich mal.
Wie ich gerade erfuhr, ist ein Mitglied des Vorstandes kein Landeigentümer mehr, hat aber auf der Sitzung fleißig mit abgestimmt.
Soviel zur Qualität des Jagdvorstandes.
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon yogibaer » Sa Mär 23, 2013 12:39

Berliner10000 hat geschrieben:Wie ich gerade erfuhr, ist ein Mitglied des Vorstandes kein Landeigentümer mehr, hat aber auf der Sitzung fleißig mit abgestimmt.
Soviel zur Qualität des Jagdvorstandes.


Wie bereits schon mehrmals gesagt ist ein Mitglied der Jagdgenossenschaft der Besitzer eines Grundstücks auf dem die Jagd ausgeführt werden kann
und darf. Demzufolge kann kein Nichtbesitzer in den Jagdvorstand gewählt werden. Wird das oder die betreffenden Grundstücke verkauft muss eine
Nachwahl aus den Reihen der Mitglieder in absehbarer Zeit erfolgen. Rein theoretisch ist es aber möglich das der neue Besitzer dem Altbesitzer eine
Vollmacht erteilt Ihn in der Genossenschaft zu vertreten. Das gilt dann aber in der Regel nur für die Stimmberechtigung nicht für eine Kandidatur in Vertretung.
Wende Dich doch mal an die Untere Jagdbehörde und mach denen mal Dampf unter den Hintern das die da mal aufräumen. So langsam müssten ja
eigentlich alle begriffen haben wo der Hase langläuft.

Gruß Yogi
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Re: bejagbare Fläche Was ist das?

Beitragvon Sottenmolch » Fr Feb 03, 2017 0:07

Also darf jemand der seine Flächen an den Nachfolger (Sohn) übergeben hat auch nicht die Jagdkasse verwalten?
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